Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln, DSA 5)

  • Aufmerksmkeit würde ich aber wie auch Kampfreflexe (im Prinzp die meisten mit IN als Voraussetzung) übertragen, das sind mMn geistige Fähigkeiten.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Kann man in verwandelter (tierischer) Gestalt (karmal oder magisch) SF anwenden, welche keine gezielten Kampftechniken vorraussetzen (Aufmerksamkeit, Unterlaufen etc.)?

    Da man in verwandelter Gestalt auch erschwert Zauber wirken kann, würde ich - zumindest was die magischen Sonderfertigkeiten betrifft - die Frage mit Ja beantworten. Eine offizielle Antwort gibt es dazu m.W.n. allerdings nicht konkret. Kannst du vielleicht ein Beispiel für magische Sonderfertigkeiten geben, die dir so vorschweben?

  • Das ein Tier eine bestimmte SF standardmässig nicht kann heißt nicht automatisch, dass es sie nicht theoretisch ausführen könnte. Vielmehr werden Wölfe mit Sicherheit körperlich befähigt sein einen Pikenier zu unterlaufen, aber warum sollten sie das gelernt haben? Das Reh im Wald hat normalerweise keine Pike die es zu unterlaufen gilt.

    Meine Antwort also: Bedien dich der Logik, dann bist du auf der richtigen Seite.

    Wolf und unterlaufen? Klar, wieso nicht.

    Wolf und Kampfgespür? Klar, klingt sinnvoll.

    Auch verbessertes Ausweichen klingt Sehr sinnvoll.

  • Ich bin da gespalten. Auf der einen Seite bekommt man in Tierform einfach SFn hinterhergeworfen, auf der anderen Seite gibt es keine Optionen selcher welche dazu zu lernen. Mir wäre es lieber gewesen man fängt schwach an und hat dafür die Möglichkeit später stärker zu werden.

  • Ich würde einfach für SCs pauschal erlauben sich Tier-SFs mit ihren eigenen AP, für eine bestimmte Tiergestalt zu erwerben.(High-End Gameplay)

    Pauschal würde ich weder allgemeine noch passive Kampf-SFs mit auf die angenommene Gestalt übertragen.

    Ein Mensch der aufmerksame Sinne und eine gewisse Intuition besitzt überträgt diese nicht auf die Sinne der Tiergestalt, auch geistige Eigenschaftswerte ändern sich (auch wenn die menschliche Psyche beibehalten wird, KL nicht auf (t) gesetzt wird).

    Ich finde Tier-SF sind nicht grundlos (sondern aus Balancing-Gründen) von denen von Humanoiden getrennt abgebildet.

    Obwohl es doch eindeutig eine Ausnahme gibt, die ich in Tiergestalt erlaube.

    Das lesen von Schriften, sollte durch den beibehaltenden menschlichen Verstand, immernoch möglich sein, solange das Tier sich nicht "Blind" orientiert.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Jeder der mal einen Helden gespielt hat, welcher auf Verwandlung ausgelegt ist, versteht denke ich genau was du meinst, die Verwandlungen lassen sehr schnell nach in ihrem Potential. Das liegt unter anderem darin dass bei den magischen Varianten die QS vollkommen irrelevant ist..

    Zudem gibt es wenig bis keine großen Tiere, in welche man dich verwandeln kann.

    Die Logik SF mitnehmen zu wollen kann ich ebenfalls nachvollziehen, aber hier sollte man sich überlegen, welche überhaupt sinnvoll wären.

    Zudem muss beachtet werden, dass der Jaguar z.B bereits Finte 1 und Verbessertes Ausweichen 2 besitzt, damit beginnt dann das PG-Spiel "Welches Tier hat welche SF und welche sind sinnvoll als Ergänzung", weil doppelt will man sie ja nicht haben.

  • Frage zum Zustand "Verwirrung" Stufe 3: Gehören Spezialmanöver im Kampf auch zu den "komplexe Aktivitäten wie Zaubern, Liturgien wirken und die Anwendung von Wissenstalenten ist unmöglich"?

    'Nomis' schrieb am 17 Juli 2012 - 11:26:

    Anbei erwähnt, ist gesunder Menschenverstand, anders als viele annehmen, sehr variabel in seiner Ausprägung und keinesfalls eine feste Größe in Art, Umfang oder Funktion.

  • Ich würde sagen nein. Regeltechnisch wurde mit den Beschriebenen Elementen definiert, was eingeschränkt ist. Inhaltlich würde ich das so interpretieren, dass man auch bei komplexen Manövern nicht mehr nachdenkt, wenn man sie beherrscht. Da laufen Automatismen ab. Man kann das aber natürlich auch restriktiver interpretieren und nach Hausregel auch diese Aktionen verbieten.

  • Was ist eurer Meinung nach die Interaktion zwischen Berserkerangriff und Gegenhalten? Steigt, stagniert, oder sinkt der effektiv resultierende Gegenhalten-Verteidigungswert?

    Persönlich würde ich sagen dass der VW stagniert. Die Attacke und damit auch Gegenhalten wird um X erhöht, aber auch um X gesenkt, da Gegenhalten trotz Wurf auf AT immer noch eine Verteidigung ist und Berserkerangriff nicht PA oder AW, sonder den VW im Allgemeinen um X senkt. Gibt es andere Interpretationen?

  • Da Gegenhalten als Verteidigung gilt, würde ich sämtliche Modifikatoren die die Verteidigung ändern auch auf den AT Wert von Gegenhalten anwenden. Also zB Finten, 2. Verteidigung, Parade gegen Fechtwaffen, ... und somit auch die Reduktion durch Berserkerangriffe.

    PS: Also ja. Erhöhung der AT und Senkung der Verteidigung gleichen sich dann beim Gegenhalten in diesem Fall aus.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

    Einmal editiert, zuletzt von Kha (9. Mai 2020 um 13:07)

  • mMn ist das eine starke Synergie. Eben weil Gegenhalten darauf abziehlt schwach PAs zu umgehen.

    Beispiel: S1 hat AT14/PA7/Aw 5 Nutz eine Waffe mit 0/-2. S1 sagt den Berserkerangriff mit 4 an und Würfelt eine 6.

    S1 hat nun also für 6 KR die Werte AT18/PA1/AW1 /+2TP

    Muss S1 sich verteidigen, nutz S1 nun Gegenhalten und darf auf seine AT würfeln -> AT18

    Finte oder andere Modifikatoren des Angreifers, die den VW von S1 senken gelten auch bei Gegenhalten.

    EDIT: Gegenhalten ist außer für Kor-Geweihte oder Animisten sowieso mehr ein one-time-only ding, da Betäuben sich erst mit der nächsten Regeneration abbaut (je eine Stufe pro 3h also 2 Stufen bei einer Nacht)

    Eis ist nicht Tot, es ist Erinnerung.
    Eis will keine Starre, es will Geduld und Warten.
    Eis zerstört nicht, es bewahrt.
    Kälte bringt nicht Schmerz, sie sucht Stärke.
    Kälte ist nicht Leid, sie gebiert Hoffnung.
    Kälte fordert kein Leben, sie prüft es.
    Sein Zorn jedoch, so entfacht
    ist Tod, ist Starre, ist Zerstörung.

    Seine Strafe: Schmerz, Leid und Verderben

    33% Powergamer 38% Buttkicker 75%Tactican 33% Specialist 79% Method Actor 75% Storyteller 46% Casual Gamer

  • Eben nicht, da Gegenhalten genau so von der Senkung des VWs durch den Berserkerangriff betroffen ist. Tatsächlich würde ich sogar sagen das die Kombination ungünstig ist, da beides Betäubung verursacht.

    Berserkerangriff ist aber gute Synergie zum Doppelangriff, wobei dieser für sich gesehen recht teuer ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Goltron (9. Mai 2020 um 13:35)

  • Nein. At 18 zum Angiff ist richtig. Bei der Verteidigung beleibt es AT 14, da man sowohl +4 als auch wieder -4 bekommt. Und wie schon richtig angemerkt erzeugt beides Betäubung, sodass es da auch nicht übermäßig viel eingesetzt werden kann. Finde die Kombination eigentlich sehr stimmig.

    PS: Wenn man es anders auslegen möchte, um den Effekt etwas zu senken, könnte man auch nur die negativen Auswirkungen triggern. Somit wäre es dann in dem Beispiel oben AT 10 bei Parade, was aber immernoch wesentlich stärker wäre als die reguläre Parade.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Persönlich würde ich sagen dass der VW stagniert. Die Attacke und damit auch Gegenhalten wird um X erhöht, aber auch um X gesenkt, da Gegenhalten trotz Wurf auf AT immer noch eine Verteidigung ist und Berserkerangriff nicht PA oder AW, sonder den VW im Allgemeinen um X senkt. Gibt es andere Interpretationen?

    Deine Interpretation wäre die meine gewesen.

  • Wir haben den Präsenzfall in unserer Gruppe und handhaben ihn so, dass Beserkerangriff den AT-Wert erhöht und den VW senkt, wie angegeben. Er senkt aber den Verteidigungswert, also PA oder AW. Nicht den AT-Wert oder Verteidigungen allgemein. Also kann Gegenhalten mit dem erhöhten AT-Wert ausgeführt werden. Zwar gilt Gegenhalten als Verteidigung, wird aber auf keinen Verteidigungswert geprobt.

  • „Verteidigung ganz allgemein“ ist der Verteidigungswert. Es ist bei Gegenhalten auch angeführt das es als Verteidigung zählt und vom Abzug durch mehrfach Verteidungen betroffen ist, deshalb ist es nur Konsequent das hier auch so zu handhaben.

  • Ich hätte eine Frage zur eSF Antäuschen (Kompendium II):

    In den Regeln steht der Gegner erleidet in der nächsten KR Erschwernisse über die halbe Stufe der Finte, im Beispiel ist aber von einem Erschwernis der vollen Stufe die Rede. Was stimmt hier? Würde möglicherweise die halbe Stufe der Finte mit der halben Erschwernis der Finte verwechselt?

    Außerdem ist eine Erschwernis von -1/2/3 angegeben, das scheint aber auf die eingesetzte Finte bezogen zu sein?