Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln, DSA 5)

  • Kann man bei Fernkampfwaffen auch Verbesserungen für AT/TP vornehmen? Es scheint nichts dagegen zu sprechen, es erscheint mit in Kombination mit verbesserter Munition aber doppelt gemoppelt...

    Also TP kannst du auf jeden Fall mit Material oder Einzelverbesserung (max 2) erreichen. Ob man bei FK Wert jetzt unbedingt sagen muss, dass ist nicht AT weiß ich jetzt nicht. Würde jetzt erstmal sagen es sollte wohl gehen.

    Ansonsten gibt es speziell die Möglichkeit die Reichweite zu erhöhen. Wenn du damit dann in Nahe Weite rutschen würdest, bekommt man ja auch wieder Vorteile.

  • Fernkampfwaffen besitzen keinen Fernkampfmodifikator. Daher mache es Sinn, dass da nur AT steht. Geht nur für Nahkampfwaffen.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Fernkampfwaffen besitzen keinen Fernkampfmodifikator. Daher mache es Sinn, dass da nur AT steht. Geht nur für Nahkampfwaffen.

    Das die Fernkampfwaffen keinen Fernkampfmodifikator besitzen ist prinzipiell richtig, jedoch kann der Fernkampfwert modifiziert werden, zb auch durch die Reichweite die ja bei der Herstellung auch verbessert werden kann.

    RAW haben wir damit aber im Grunde komplett abgedeckt, alles darüber hinaus ist Interpretation.

  • Delta

    Die Erklärung zu den Kampftechnik definiert, dass alle Waffen der Technik diese Besonderheiten erhalten.

    Zitat von Regelwerk S234

    Besonderheiten: An dieser Stelle sind spezielle Regeln für diese Kampftechnik aufgeführt, die für alle Waffen dieser Kategorie gelten.

    Jetzt kann man sich natürlich an den Worten Waffe und Waffenlose,... aufhängen.

    Dann hätten aber die Raufenwaffen die Besonderheit des Raufens und das Waffenlos nicht weil es keine Waffe ist. Das ist aber von Regelwerk so nicht gemeint. Auch Waffenlos ist eine Nahkampfwaffe der Kampftechnik Raufen. Aber die bessere Wortwahl wäre sicher eher Hand oder Faust gewesen.

    Muss das nochmal kurz aufwärmen, weil ich da gerade durch Zufall was zu gefunden habe.

    Zitat von Rüstkammer 2 Seite 86

    Waffenlos zählt bei der Kampftechnik Raufen als Waffe.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Aktuell nicht (soweit ich weiß). Außer im BHK, da kann man verschiedene Basismanöver für die beiden Attacken nehmen.


    [infobox]Schattenkatze: Die Diskussion um den Breschenangriff wurde ausgegliedert.[/infobox]

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Ich habe gerade gesehen, dass der Verbesserter Schwitzkasten nicht nur Raufen als Kampftechnik auflistet, sondern auch Stangenwaffen. Soweit eigentlich logisch, eine Stangenwaffe eignet sich natürlich ebenso. Jedoch muss für den Verbesserten Schwitzkasten zuvor ein erfolgreicher Haltegriff eingesetzt werden, welcher nur mit Raufen möglich ist.

    Ich meine ich kann schlecht den Haltegriff anwenden und nebenbei meine Stangenwaffe ziehen und den Gegner dann erst in den Schwitzkasten bringen.:confused2:

    Habe ich einen Kampfstil oder irgendwas übersehen, der mir den Haltegriff auch anders ermöglicht?

    Edit:
    Zudem steht in der Beschreibung von Verbesserter Schwitzkasten ausschließlich Raufen AT

  • Hey Lorenz4535 ,

    hab deswegen auch schonmal ne Frage an die Redaktion geschickt. Ich weiß nicht mehr, ob sie beantwortet wurde, wenn ja hätte ich sie auf jedenfall in den Antworten der Redaktionsthread gepostet.

    Und das habe ich in der Tat:

    RE: [Sammelstrang] Antworten der Redaktion auf Regelfragen

  • Hey Lorenz4535 ,

    hab deswegen auch schonmal ne Frage an die Redaktion geschickt. Ich weiß nicht mehr, ob sie beantwortet wurde, wenn ja hätte ich sie auf jedenfall in den Antworten der Redaktionsthread gepostet.

    Und das habe ich in der Tat:

    RE: [Sammelstrang] Antworten der Redaktion auf Regelfragen

    Danke dir, beim überfliegen der Redaxfragen habe ich sie wohl übersehen.
    Du hast natürlich Recht mit der Antwort, ich weiß auch nicht so ganz wie ich sie interpretieren soll.

    Zitat von Zitat von Alex Spohr

    Die Spezialregel schlägt die Grundregel im Fall des Einsatzes eines Schwitzkastens. Es geht also in diesem Fall auch über die Kampftechnik Stangenwaffen.

    Klingt tatsächlich so, als ob ich den Haltegriff mit einer Stangenwaffe durchführen könnte.

  • Man könnte auch sagen, dass man die Stangenwaffe kurz einhändig führt (Haltegriff sagt nichts von 2 freien Händen ;) ) und im Verbesserten Schwitzkasten hat man dann die Stangenwaffe.

    (Diese Begründung sollte eigentlich nicht nötig sein, aber dagegen kann afaik niemand etwas einwenden, da das 1H-führen den Gebrauch von Spezialmanövern mit der einen oder anderen Hand [außer im BHK, welcher durch 2 AT bedingt ist] nicht ausschließt)

    Zitat von Haltegriff

    Regel: Hierzu ist eine erfolgreiche Raufen-AT nötig. Kann der Gegner sich nicht verteidigen, hält der Angreifer ihn fest. So lange der Gegner festgehalten wird, leidet er unter dem Status Fixiert und Eingeengt. Um sich aus dem Haltegriff zu lösen, ist eine vergleichende Probe auf Kraftakt (Ziehen & Zerren) nötig. Der Haltende kann sich nicht verteidigen, so lange er seinen Gegner festhält. Für den Haltegriff muss der Angreifer beide Hände frei haben. Der Haltegriff kann nur gegen Gegner gleicher oder kleinerer Größenkategorie verwendet werden.

    ^^

  • Ich erstelle mir gerade zum ersten Mal einen Schwertgesellen und mir sind bei den Kampfsonderfertigkeiten Fragen aufgetaucht auf die ich im Regelwerk keine Antwort gefunden habe, zumindest stehe ich ziemlich auf dem Schlauch:

    Laut Regelwerk, darf man pro KR ein Basismanöver und ein Spezialmanöver einsetzen. Bedeutet dies für das Spezialmanöver Rundumschlag, dass wenn es mit einem Basismanöver z.B. Wuchtschlag/Finte kombiniert wird, der Bonus des Basismanövers auch bei mehreren Gegnern Auswirkung zeigt.

    Sprich: Bekommt bei Rundumschlag I + Basismanöver sowohl Gegner 1 als auch Gegner 2 die Auswirkungen des Basismanövers zu spüren oder nur Gegner 1?

    Ein ähnliches Problem:

    Das Spezialmanöver Binden gibt +4 AT gegen den gebundenen Gegner. Der Angriff muss in der nächsten Aktion ausgeführt werden, allerdings kann (wenn keine Aktion in der laufenden KR mehr verfügbar ist) die Aktion in der nächsten Kampfrunde ausgeführt werden.

    Nehmen wir an ich wende Binden in KR 1 an, habe in KR 1 keine Aktion mehr frei und möchte daher die AT +4 in KR 2 einsetzen. Welche der Möglichkeiten trifft nun zu:

    • Zählt Binden in KR 1 UND KR 2 als Spezialmanöver. Bedeutet: In KR 2 kann nur ein Basismanöver hinzufügt werden.
    • Zählt Binden NUR in KR 1 als Spezialmanöver1, sodass in KR 2 wieder Basis und Spezialmanöver gewählt werden können.
  • Das Spezialmanöver Binden gibt +4 AT gegen den gebundenen Gegner. Der Angriff muss in der nächsten Aktion ausgeführt werden, allerdings kann (wenn keine Aktion in der laufenden KR mehr verfügbar ist) die Aktion in der nächsten Kampfrunde ausgeführt werden.


    Nehmen wir an ich wende Binden in KR 1 an, habe in KR 1 keine Aktion mehr frei und möchte daher die AT +4 in KR 2 einsetzen.

    Du musst unterscheiden, ob du dein Spezialmanöver zum Angreifen oder Parieren aufwendest. Du kannst pro Handlung ein Spezialmanöver einsetzen, wenn du also zur Verteidigung Binden einsetzt, kannst du für deinen Angriff etwas anderes benutzen. Eine Verteidigung mit Binden gibt dir also den Bonus für deine nächste Attacke, die in der nächsten KR sein und mit einem Spezialmanöver ausgeführt werden kann.

    Bedeutet dies für das Spezialmanöver Rundumschlag, dass wenn es mit einem Basismanöver z.B. Wuchtschlag/Finte kombiniert wird, der Bonus des Basismanövers auch bei mehreren Gegnern Auswirkung zeigt.

    Kurz und knapp: Ja.

  • Besonderheiten: Mit Fechtwaffen können Kettenwaffen, Stangenwaffen, Zweihandhiebwaffen und Zweihandschwerter nicht pariert werden. Proben auf Verteidigung gegen Fechtwaffen-Attacken sind um 1 erschwert.

    Regel: Die Heldin kann sich bei einem Angriff des Gegners nach dessen gelungener AT entscheiden, statt auf PA zu würfeln, ein Gegenhalten- Manöver zu starten (beim Ausweichen ist dieses Manöver nicht einsetzbar). Dazu muss eine Probe auf AT gewürfelt werden. Gelingt die AT, so hat die Heldin den Angriff abgewehrt. Misslingt die Probe, so konnte nicht pariert werden und der Gegner verursacht zusätzlich zu seinem üblichen Schaden +2 TP. Nach jedem Gegenhalten- Manöver erhält die Heldin 1 Stufe Betäubung. Gegenhalten zählt in diesem Sinne als eine Verteidigung und erschwert nachfolgende Verteidigungen. Weitere Verteidigungen in der selben KR sind wie üblich erschwert, gleich ob dazu wieder Paraden, Ausweichen oder erneut Gegenhalten verwendet wird.

    Ist das Abwehren mit Fechtwaffen+Gegenhalten von Ketten und Zweihandwaffen möglich?

    Der letzte Satz von Gegenhalten listet dieses als weitere VT-Variante neben Parade und Ausweichen auf, in der Beschreibung ist aber die Rede von "pariert werden".

  • Beim Gegenhalten sind nur die "Nahkampfkampftechniken [erlaubt], die über einen PA-Wert verfügen".

    Und die Regel besagt, dass "die Heldin ... statt auf PA zu würfeln ..." ein Gegenhalten durchführen kann.

    Ich lese das so, dass eine PA möglich sein muss. Meine Antwort: Nein.

    Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können.
    Gilbert Keith Chesterton

  • Kurzform: Gegenhalten mit Fechtwaffe gegen ZH/Kette erlauben!

    Langform:

    Das Gegenhalten nach DSA4.1 war ein tatsächlicher Angriff auf den Körper des eigentlichen Angreifers. Das war eine sehr schöne Sache, weil man PA-Steigerung weitreichend vernachlässigen konnte. Schon bei DSA4.1 war der Einsatz v.a. lohnenswert, wenn der Gegenhalten-Schaden wenigstens größenordnungsmäßig beim Angriffsschaden des Gegners lag; eine schlechte Idee war es, den ganzen oder halben Zweihänderschaden hinzunehmen, um selber einen halben oder ganzen Schaden mit einem Zahnstocher zu verursachen. Schon aus dieser Betrachtung halte ich Gegenhalten mit Fechtwaffen gegen die o.g. Waffenkategorien für Irrsinn.

    In DSA5 wurde die unglückselige Mechanik von DSA4.1 zum Glück abgeschafft. Um ein gleichnamiges Manöver anzubieten, gibt es jetzt die Option des Angriffes in den angreifenden Arm. Das halte ich für eine prinzipiell gute Idee, weil man nicht die zarte Klinge einem bereits schwungvoll niederrauschenden Stahlknüppel in den Weg hält, sondern in einer früheren Phase 'drauf' geht.

    Von der Syntax her ist es uneindeutig.

    • "...statt auf PA zu würfeln, ein Gegenhalten- Manöver zu starten..." kann man machen. Wenn ich keinen Feuerlöscher zur Hand habe, kann ich eine Löschdecke benutzen statt eines Feuerlöschers. Die 'abgewählte' Option muss also nicht tatsächlich möglich sein.
    • "so hat die Heldin den Angriff abgewehrt" ist nicht "pariert" (was den Fechtwaffen ja verboten ist).
    • "Misslingt die Probe, so konnte nicht pariert werden..." klingt natürlich so, als sei bei gelungener Probe pariert worden, aber genau genommen steht auch hier nicht, dass das Gegenhalten eine PA ist. Das sieht man jedoch am deutlichsten an:
    • "Gegenhalten zählt in diesem Sinne als eine Verteidigung", was für mich am deutlichsten nach einer definierenden Kategorisierung klingt!

    Daher würde ich es schon aus dem Kontext erlauben.

    Dieses bestärkt mich nur:

    Natürlich ist die Probe der meisten Fechtwaffen (m) gegen die meisten Zweihandwaffen (l) auch hier um 2 erschwert.

    Andererseits ist für mich ein Gegenangriff mit der Fechtwaffe gegen den ausholenden Kettenwaffenkämpfer absolut plausibel (viel plausibler sogar als wegducken und saltoausweichen...) und auch nicht imba, so viele sinnvolle Einsatzmöglichkeiten hat ein Fechter mit diesem (20AP!-) Manöver nicht. Und aufgemerkt: "Misslingt die Probe, so konnte nicht pariert werden und der Gegner verursacht zusätzlich zu seinem üblichen Schaden +2 TP. Nach jedem Gegenhalten- Manöver erhält die Heldin 1 Stufe Betäubung."

  • Von der Syntax her würde ich bei meiner Aussage bleiben und könnte auch ein paar Argumente anführen. Das bedeutet aber noch lange nicht, das mir das Ergebnis dann auch gefällt.

    Damit hast du mich überzeugt:

    Das halte ich für eine prinzipiell gute Idee, weil man nicht die zarte Klinge einem bereits schwungvoll niederrauschenden Stahlknüppel in den Weg hält, sondern in einer früheren Phase 'drauf' geht.

    Andererseits ist für mich ein Gegenangriff mit der Fechtwaffe gegen den ausholenden Kettenwaffenkämpfer absolut plausibel (viel plausibler sogar als wegducken und saltoausweichen...) und auch nicht imba, so viele sinnvolle Einsatzmöglichkeiten hat ein Fechter mit diesem (20AP!-) Manöver nicht. Und aufgemerkt: "Misslingt die Probe, so konnte nicht pariert werden und der Gegner verursacht zusätzlich zu seinem üblichen Schaden +2 TP. Nach jedem Gegenhalten- Manöver erhält die Heldin 1 Stufe Betäubung."

    Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können.
    Gilbert Keith Chesterton

  • Zitat

    Die Heldin kann sich bei einem Angriff des Gegners nach dessen gelungener AT entscheiden, statt auf PA zu würfeln, ein Gegenhalten- Manöver zu starten (beim Ausweichen ist dieses Manöver nicht einsetzbar).

    Das mag kleinlich erscheinen aber "statt auf PA zu würfeln" ist nicht "statt einer Parade auszuführen".

    Nach meinem Verständnis wird also eine Parade ausgeführt, jedoch statt auf PA auf AT geprobt und noch ein paar andere Auswirkungen werden aktiv. So betrachtet würde man zur Fechtwaffe noch den Kreuzblock und geeignete zweite Waffe benötigen um ZHS/ZHH zu parieren und damit Gegenhalten ausführen zu können.

    Ich verstehe aber auch gut wenn diese Formulierung jemand nicht überzeugt, die Regelstelle ist halt interpretierbar.

    Mal von der Regel weg zum praktischen Teil. Gegenhalten benötigt Wuchtschlag II und somit KK15, die meisten Fechter werden das wohl eher nicht haben und KK-Kämpfer werden wohl den KTW von Fechtwaffen nicht so hoch haben wie ihrer Hauptwaffe, damit auch AT geringer.

    In der Praxis wird es also eher selten von Belang sein?

    PS: noch 2 Gedanken.

    1) Gegenhalten ist nur mit Waffen erlaubt die einen PA-Wert besitzen. Spricht schon etwas in die Richtung das es noch eine Paradeaktion ist (die halt statt auf PA auf AT würfelt)

    2) wenn man mit Raufen Gegenhalten ausführt (prinzipiell möglich), kann man prinzipiell auch Schaden bekommen, rein vom Rollenspiel her greift man ja in die gegnerische Klinge und schlägt sie dem Gegner entgegen. Also

    - gegnerische AT erfolgreich

    - Eigene PA wird dank Gegenhalten auf AT gewürfelt, gelingt

    - Ich bekomm vollen Waffenschaden da gegnerische Waffe mit Raufen abgewehrt

    Gegner bekommt vollen Raufen Waffenschaden durch Gegenhalten

    - ich bekomme eine Stufe Betäubung durch Gegenhalten

    Einmal editiert, zuletzt von Psiren (2. Mai 2020 um 11:36)