Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln, DSA 5)

  • Delta ich denke dass deutest du richtig.

    Ich denke es soll hier folgendes simuliert werden:

    1) bewaffneter Faustkämpfer pariert Waffe xy mit seiner Faustwaffe und verhindert damit, dass die Waffe ihm schadet.

    2) Der gleiche Faustkämpfer greift an, hat aber keinen aktiven Einfluss auf die mit Waffe xy ausgeführte Parade. Diese Parade wird nich gegen die Waffe, sondern die Arme/Handgelenke des Faustkämpfers geführt und richtet deshalb TP an.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Diese Waffenvorteile hab ich bisher auch so verstanden, dass nur mit dem Panzerarm eine Parade von Waffen möglich ist. Die anderen Raufenwaffen für die Parade also als waffelos gelten.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Diese Waffenvorteile hab ich bisher auch so verstanden, dass nur mit dem Panzerarm eine Parade von Waffen möglich ist. Die anderen Raufenwaffen für die Parade also als waffelos gelten.

    Dann stimmt aber die Formulierung in der Kampftechnik nicht, die klar sagt dass nur "Unbewaffnete" keine Waffen parieren können, eine Raufenwaffe ist eine Waffe, wer sie führt ist ergo nicht unbewaffnet.

    Wie gesagt, ich vermute ja gerade dass hier die Kampftechnik einfach unsauber geschrieben wurde da einmal "unbewaffnet" explizit erwähnt wird, im anderen Fall einfach alle Raufen-Attacken betroffen sind, deshalb hätte ich mir da eine Klarstellung/Errata gewünscht.

  • Raufen ist allgemein nicht sonderlich gut formuliert. Das fällt auch auf, wenn man dazu dann noch BHK und EHK betrachtet. Weil die leere Hand ist ja auch eine potenzielle Raufenwaffe.

    Es steht da jetzt nicht explizit, aber alle Waffen, die bei DSA 5 unter Raufen laufen zählen nicht als Waffe in Sinne von Bewaffnet. Für sie gelten die Regeln für Raufen. Sonnst müsste man auch wieder wie bei Dolchen und Fechtwaffe mit Parade Einschränkungen arbeiten.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Es steht da jetzt nicht explizit, aber alle Waffen, die bei DSA 5 unter Raufen laufen zählen nicht als Waffe in Sinne von Bewaffnet. Für sie gelten die Regeln für Raufen.

    Es steht eben nicht nur explizit nicht da, implizit steht eben das Gegenteil da. Ich vermute, dass du richtig bist, aber das ist wirklich ein Fall für eine Errata.

    (und ja, wie EHK/BHK mit Raufenwaffen funktioniert wäre so meine nächste potentielle Frage gewesen weil da kann ich mir auch so ziemlich alles vorstellen)

  • Für alle Waffen gelten die allgemeinen Regeln ihrer Kampftechnik. Allso z.B. die Paradeeinschränkungen für alle Dolche, Fechtwaffen und Kettenwaffen. Ausnahmen werden durch Waffen Vor- und Nachteile erzeugt. Sieh zB Rapier.

    An welcher Stelle steht, dass die allgemeinen Regeln der Kampftechnik Raufen für Waffen der Kampftechnik Raufen nicht gelten?

    Das Regelwerk unterscheidet die Raufenwaffe Faust absolut nicht von anderen "Waffen" der Kampftechnik Raufen (wie Schlagring oder Veteranenhand) außer durch andere TP, L+A, AT/PA Mod und letztendlich die Waffen Vor- und Nachteile. Und diese ändern bei den meisten Waffen ja auch die Regeln zumindest beim Angriffe. Nur der Panzerarm gilt duch seinen Vorteil nicht als unbewaffnet was den Schaden bei Paraden betrifft.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Ich sehe es wie Kha

    Der Grund, warum wir uns vielleicht an dem unbewaffnet aufhängen, ist eine nachträgliche Fprmulierung der Redaktion in einer Antwort, die die Faust als "Unewaffnet" benannt hat, um ihren Schwellenwert festzulegen.

    Dies wurde dann von diversen Charakterprogrammen übernommen (ist auch sinnvoll) und ins Regelwiki eingetragen.

    Ob dabei dieser Text bewusst war, kann man nur raten.

  • Für alle Waffen gelten die allgemeinen Regeln ihrer Kampftechnik. Allso z.B. die Paradeeinschränkungen für alle Dolche, Fechtwaffen und Kettenwaffen. Ausnahmen werden durch Waffen Vor- und Nachteile erzeugt. Sieh zB Rapier.

    An welcher Stelle steht, dass die allgemeinen Regeln der Kampftechnik Raufen für Waffen der Kampftechnik Raufen nicht gelten?

    An dieser

    Zitat

    Unbewaffnete erleiden bei einer erfolgreichen Parade mit Raufen gegen Bewaffnete trotzdem den vollen Schaden (und sollten stattdessen besser ausweichen). Wird eine Raufenattacke mit einer Waffe abgewehrt, erleidet der Angreifer den halben Waffenschaden der Waffe des Gegners.

    Einmal ist explizit von "Raufenattacken" die Rede, da ist es klar, auch mit einer Raufenwaffe führe ich Raufenattacken durch. Der erste Satz bezieht sich aber explizit auf "Unbewaffnete", und nach Wortlaut bin ich eben nicht unbewaffnet wenn ich eine Waffe führe, zumindest wäre mir keine explizite Setzung bekannt dass man mit einer Raufenwaffe immer noch als "unbewaffnet" gilt (wenn es die irgendwo gibt lasse ich mich ja gerne korrigieren, deshalb frage ich hier)

    Wie gesagt, ich vermute ja auch, dass da einfach beim Schreiben gar nicht drüber nachgedacht wurde, aber so wie es da beschrieben ist müsste ein Kämpfer mit einer Raufenwaffe uneingeschränkt parieren können, deshalb fände ich da eine Klarstellung einfach gut.

  • 1. Werden beim Klammergriff bereits im Moment des Fassens TP verursacht? Oder erst aber der folgenden Kampfrunde SP? Muss ich jede Kampfrunde neu den Schaden erwürfeln?

    2. Macht der Schwanz- oder Tentakelschwung zusätzlichen die normalen Angriffs-TP (zzgl. des Fallschadens)?

    3. Macht Verbeißen logischerweise in der Kampfrunde des Zubeißens bereits erstmalig TP, in der zweiten Runde dann TP+1?

    Danke schon einmal!

    Mit der Lizenz zum Mähen.

  • Solange nicht gesagt wird, dass keine TP verursacht werden/der eigentliche Schaden ersetzt wird, würde ich immer Schaden auswürfeln. (Z.B. beim Betäubungsschlag wird ein fester, alternativer Schaden bei Anwenden der SF genannt)

    Also:

    1) TP in der KR des Angriffs

    2) Eigentlich ja, aber ich könnte auch verstehen, wenn man aufgrund der Formulierung gegenteiliger Ansicht ist.

    3) Ja.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

    Einmal editiert, zuletzt von Tengwean (1. April 2020 um 15:04) aus folgendem Grund: Klarstellung

  • Zu 1)

    Dem Wortlaut nach beginnen die TP erst in der Folgerunde und die SF macht keinen Initialschaden.

    Zu 2)

    Ich denke, dass nur der Fallschaden entsteht. Ich sehe keinen Hinweis darauf, dass da mehr passieren sollte.

    Jedoch stellt sich dann die Frage nach dem Nutzen.

    Zu 3) Steht genau so da. In der ersten Runde noch keine zusätzlichen sondern erst ab der zweiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Ricordis (1. April 2020 um 14:56)

  • Delta

    Die Erklärung zu den Kampftechnik definiert, dass alle Waffen der Technik diese Besonderheiten erhalten.

    Zitat von Regelwerk S234

    Besonderheiten: An dieser Stelle sind spezielle Regeln für diese Kampftechnik aufgeführt, die für alle Waffen dieser Kategorie gelten.

    Jetzt kann man sich natürlich an den Worten Waffe und Waffenlose,... aufhängen.

    Dann hätten aber die Raufenwaffen die Besonderheit des Raufens und das Waffenlos nicht weil es keine Waffe ist. Das ist aber von Regelwerk so nicht gemeint. Auch Waffenlos ist eine Nahkampfwaffe der Kampftechnik Raufen. Aber die bessere Wortwahl wäre sicher eher Hand oder Faust gewesen.

    Ergänzung von 17.04:

    Rüstkammer 2 Seite 86:

    Waffenlos zählt bei der Kampftechnik Raufen als Waffe.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

    Einmal editiert, zuletzt von Kha (17. April 2020 um 18:27)

  • Wenn ich einen Gegner erfolgreich im Haltegriff habe, hat der Gegner entweder die Möglichkeit mit einer vergleichenden Kraftakt Probe diesen aufzusprengen oder anzugreifen.

    Nur welche Möglichkeiten hat der Haltende in den folgenden KR? Muss jedes Mal eine neue AT gewürfelt werden, um den Haltegriff aufrechtzuerhalten? Oder ist es aufrechterhaltend, bis der Gegner probiert etwas dagegen zu machen?

    1. Haltegriff

    2. Schwitzkasten / Würgegriff

    3. ????

    4. Profit

    Welche Optionen habe ich als aktiver Part, wenn mein Gegner den Haltegriff nicht aufsprengt?

  • Diese Waffenvorteile hab ich bisher auch so verstanden, dass nur mit dem Panzerarm eine Parade von Waffen möglich ist. Die anderen Raufenwaffen für die Parade also als waffelos gelten.

    Dies bezüglich würde ich dir nach kurzer Recherche und dem Waffenvorteil der Veteranenhand nun zustimmen:

    Waffenvorteil: Wird ein mit der Veteranenhand ausgeführter Angriff von einem Bewaffneten pariert, erhält der Träger der Veteranenhand nicht wie beim Raufen üblich den halben Waffenschaden. Bei Angriffen mit der Veteranenhand muss man die Paraden eines Bewaffneten also nicht mehr fürchten - sehr wohl aber immer noch ihre Angriffe.

    //Hervorhebung durch mich//

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Schwitzkasten und Wurf sind Manöver die auf dem Haltegriff aufbauen.

    Wenn man den Haltegriff aufrechterhält hat man sonst allerdings nach meinem Verständnis keine weitere Aktion.

    Muss ich denn aktiv etwas tun, um Haltegriff, Schwitzkasten oder Würgegriff aufrechtzuerhalten, oder geschieht das automatisch, solange wie der Gegner nichts dagegen tut?

  • Ich hab das immer so verstanden, dass man quasi am Anfang der eigenen Aktionsphase entscheiden muss: Möchtest du den Haltegriff aufrechterhalten, ein Folgemanöver einsetzen oder ihn abbrechen? Bei Abbruch hat man dann noch seine Aktion, man lässt ja los. Sonst ist die Aktion weg, man hält ja den anderen noch fest.

    Um auf deine Frage direkter einzugehen: Ich hab es immer als Aufrechterhaltend gehandhabt, ist von der reinen Logik für mich sinnvoller (wenn ich wen mit beiden Händen festhalte, was ich laut dem Text vom Haltegriff ja tue, kann ich auch niemanden angreifen oder ein Objekt nutzen. Reden würde ich auf die 5 Worte der freien Aktion beschränken und so weiter)

  • MMn könnte man noch Raufen AT gegen den gehaltenen ausführen (Kopfnüsse/Knietritte), aber sonst war’s das. Ist nen komischer Fall tatsächlich

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Sehe ich anders, es wird ausdrücklich gesagt:

    „Für den Haltegriff muss der Angreifer beide Hände frei haben.“


    Daher sind MMn nur auf den Haltegriff aufbauende SF erlaubt, auch wenn man es genau genommen natürlich wie du durchaus rechtfertigen könnte Attacken zuzulassen. Bei Manövern wie Kopfnüssen oder ähnlichem würde ich aber im Zweifelsfall auch auf die allgemeine Situation achten (wie stehen die Helden da)