Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln, DSA 5)

  • Grumbrak Es gibt für Ansagen vor der Attacke des Gegners noch einen Grund. Man verringert seinen Paradewert ohne zu wissen welche Manöver der Gegner macht. Kommt da plötzlich eine Finte III würde man wohl in den meisten Fällen keine Riposte ansagen. Daher ist Finte ein guter Konter gegen eine Riposte und der Angreifer ist im Vorteil da der Verteidiger zuerst ansagen muss.

    Alternativ kann man auch den Passierschlag in Kauf nehmen und dafür aber Ausfall oder Klingensturm oder sowas Ansagen um die nun offene Verteidigungen mit mehreren Attacken auszunutzen.

    PS: Gerade nochmal nachgelesen. Wortlaut ist: "vor dem Attackewurf". Also wohl nach der Manöveransage des Gegners. :iek:

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

    4 Mal editiert, zuletzt von Kha (19. März 2020 um 16:57)

  • Ich tendiere zu "angesagt = ausgeführt".

    Aus Fairness gegenüber anderen SFs, die einen andauernden Nachteil haben.

    Verteidigungshaltung...und wenn mich keiner angreift oder trifft?

    Beidhändiger Kampf und wenn der Gegner nach der ersten Attacke stirbt und ich die zweite nicht mehr ausführen kann?

    Wir würden die Büchse der Pandora öffnen.

  • Ricordis

    Das halte ich für die absolut ungünstige Optionen. Bei Verteidigungshaltung ist mein Ziel das ich nicht getroffen werde und verzichte dafür auf meine Attacke. Auch wenn ich nicht angegriffen werden habe ich dieses Ziel erreicht, auch wenn es unnötig war. Greife ich mit Beidhändig an möchte ich meinen Gegner schnell töten. Stirbt er nach dem ersten Treffer war es zwar unnötig aber wieder habe ich mein Ziel erreicht.

    Bei der Riposte verhält es sich anders. Ich möchte mich so gut verteidigen, das ich einen Passierschlag bekomme. Der Gegner versaut seine Probe und ich werde bestraft und schaffe mein Ziel nicht. Daher kann es aus Fairness nur sein. Ich habe auch ohne gelungene Attacke das Recht auf einen Passierschlag (ob man jetzt noch eine Parade würfeln muss ist da erstmal belanglos) oder das Manöver kommt nicht zu Stande (ich kann den von mir gewollten Vorteil nicht erreichen, werde aber auch nicht bestraft). Daher wäre Variante 1 am logischsten. Ich werde nicht bestraft und kann mich weiter verteidigen, wurde aber um die Möglichkeit beraubt einen Passierschlag auszuführen. Doppelt bestraft für misslungene Attacke des Gegners ist nicht sinnvoll und auch nicht fair.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Ich denke es ist auch eher für 1-gegen-1 Duelle angedacht und da kommen seltener weitere Attacken auf einen zu.

    Trotzdem wäre ich dafür dass die Parade gewürfelt wird, um dann sich in eine günstige Position zu einem Passierschlag zu bringen.
    (Einzig der Punkt, dass man durch diese schlecht ausgeführte Attacke evtl nicht richtig den Gegner einschätzen könnte lässt mich da etwas zweifeln. - Aber wahrscheinlich führt das dann auch zu weit, was man aus einem Attackewurf ablesen kann!)

  • PS: Gerade nochmal nachgelesen. Wortlaut ist: "vor dem Attackewurf". Also wohl nach der Manöveransage des Gegners. :iek:

    Ja es muss ja nach der Ansage: Der Typ greift dich an erfolgen, denn sonst könnte der Typ ja auch jemanden anders angreifen...

    Nicht ganz klar.

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine kurze Frage an euch.

    Ich war eben dabei den normalen Sturmangriff mit dem Machtvollen Sturmangriff zu vergleichen. Sehe ich das richtig das der Zusatz vom Sturmangriff "Dieses Spezialmanöver kann nicht mit dem Basismanöver Finte kombiniert werden." beim machtvollen Sturmangriff entfällt? Kann man den Machtvollen Sturmangriff also mit einer Finte kombinieren oder gilt der Satz vom normalen Sturmangriff weiterhin, das der machtvolle Sturmangriff auf dem normalen aufbaut?

    Danke für die Hilfe.

    Grüße

    Denderan

  • Persönliche Meinung ohne Gesetzeslage zur Untermauerung: der machtvolle modifiziert lediglich die Grundversion, alles angesprochene wird verändert, alles andere bleibt wie wie gehabt.

    Das Argument "da steht aber nicht mehr das man Finte nicht nutzen kann" stimmt zwar rein vom Wortlaut her, jedoch ist es genau so richtig das dort nicht steht das das Fintenverbot aufgehoben wurde.

  • Ich sehe es umgekehrt. Bei anderen "machtvollen" KSF steht mitunter dabei dass und wie die Grundversion modifiziert wird. Wie zB hier.

    Beim machtvollen Sturmangriff steht es nicht dabei. Daher sehe ich auch keinen Grund warum man es so auffassen sollte. Ergo einfach so spielen wie es da steht.

  • Der Restart unserer alten Gruppe steht - unter neuen Regeln - jetzt kurz bevor.. dafür hat es auch nur >10 Jahre und eine dämliche Pandemie gebraucht.. Hurra :rolleyes:

    Da es meine erste DSA5 Runde wird kurz die Frage: habe ich es richtig verstanden, dass man Sonderfertigkeiten quasi beliebig einsetzen kann? Im Grunde wäre es also egal, ob jemand 5 Runden lang angreift oder 5 Runden den Wuchtschlag (etc) nutzt. Mal abgesehen von der Erschwerung...?

  • Der Restart unserer alten Gruppe steht - unter neuen Regeln - jetzt kurz bevor.. dafür hat es auch nur >10 Jahre und eine dämliche Pandemie gebraucht.. Hurra :rolleyes:

    Da es meine erste DSA5 Runde wird kurz die Frage: habe ich es richtig verstanden, dass man Sonderfertigkeiten quasi beliebig einsetzen kann? Im Grunde wäre es also egal, ob jemand 5 Runden lang angreift oder 5 Runden den Wuchtschlag (etc) nutzt. Mal abgesehen von der Erschwerung...?

    Die Kampfsonderfertigkeit kannst du beliebig in der Attacke benutzen.
    Die Erschwernis ist nun die Mechanik um es evtl einzuschränken (und nicht mehr so etwas wie evtl Ausdauer). Es ist dabei aber zu beachten, dass bei einem normalen Angriff man maximal ein Basismanöver und maximal ein Spezialmanöver nutzen kann (gewisse Ausnahmen/Sonderfälle lasse ich gerade mal weg um es nicht zu komplex werden zu lassen). Passive Kampfsonderfertigkeiten fallen da nicht unter diese Regel (z.B. Einhändiger Kampf).

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Regel einhändige Waffen zweihändig zu führen. Klar, TP gehen hoch PA geht runter. Aber: Ändert sich auch das Kampftalent?

    Bei Hiebwaffen also zu Zweihandhiebwaffen, bei Schwertern zu Zweihandschwertern? Bei Kettenwaffen gibt es diese Möglichkeit aber nicht.

    Oder bleibt das Kampftalent gleich, da es ja eigentlich eine Hierbwaffe, Einhandschwert, ... ist?

    Vielen Dank für die Antworten!

    Gruß

    Brom

  • Die Kampftechnik bleibt gleich. BromShivaan

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Als RP Erklärung warum das so ist: nur weil du dein Kurzschwert mit beiden Händen führst kannst du es nicht einsetzen wie ein Zweihandschwert, dir fehlt die Reichweite und der Wumms dahinter.

    Die zweite Hand wird auch nicht so effektiv sein wie die Haupthand, bei Schwertern zb könnte es so aussehen das du den Knauf von hinten packst um die Klinge mit mehr Kraft ein wenig tiefer in den Körper des Gegners rammen zu können.

    Im Regelteil zur zweihändigen Führung einhändiger Waffen steht nichts davon daa sich die Kampftechnik verändert und wenn man die Anzahl der Kampftechnik die eine zweihändige Version von Waffen besitzen (Schwerter, Hiebwaffen) mit denen vergleicht die diese nicht haben (Raufen, Dolche, Fechtwaffen, Kettenwaffen) kommt man zum Ergebnis das es hier wohl nicht die Absicht ist die Kampftechnik die ändern, vorallem da nirgendwo beschrieben steht das eine Änderung nötig/vorgesehen ist.

    Funfact: rein nach Regeln lassen sich nicht nur Fechtwaffen sondern auch Peitschen und sogar die eigene Faust zweihändig führen, allein die bildliche Vorstellung erheitert doch den Tag.

  • Zweihändige Faustschläge kommen ja zumindest im Film durchaus öfter vor.

    Eine Frage zur Waffenausrüstung Scheide/Gehänge:

    Laut Wiki benötigt man mit Scheide oder Gehänge (in gewisser Weise eine witzige Kombination sehe ich gerade) keine zusätzliche Aktion um einen entsprechende Waffe bereit zu machen. Dadurch würde aber Schnellziehen nutzlos? Ist das ein Fehler im Wiki und die entsprechende Ausrüstung sollte stattdessen einen Voraussetzung für schnellziehen sein, wie im Regelbuch angegeben?

  • Goltron

    Ich hab da immer eine implizite Annahme drin gelesen:

    Wenn du keine Scheide oder Gehänge hast, benötigst du noch eine Aktion mehr, um deine Waffe zu ziehen.

    Ohne Schnellziehen also 2 Aktionen und mit Schnellziehen 1 Aktion und (ich meine wegen Schnellziehen) 1 freie Aktion

  • Ich habe es so verstanden:

    Ohne Gehänge und Schnellziehen: 2 Aktionen - Ich kann in KR 3 angreifen.

    Mit Gehänge und ohne Schnellziehen: 1 Aktion - Ich kann in KR 2 angreifen.

    Ohne Gehänge und mit Schnellziehen: 1 Aktion und 1 Freie Aktion - Ich kann in KR 2 angreifen.

    Mit Gehänge und Schnellziehen: 1 freie Aktion - Ich kann in KR 1 angreifen.

    (Ich bin mir 99,99% sicher, dass ich die entsprechenden Regelstellen auch heraussuchen kann, wenn ich zurück zuhause bin.)

    Gruß

    T

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

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