Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln, DSA 5)

  • Ist Entwaffnen sinnlos?

    Entwaffnen:

    http://www.ulisses-regelwiki.de/index.php/KSDF_Entwaffnen.html

    1w3TP

    Aufheben (GRW 239):

    1 Aktion + Körperbeherrschung

    Da nach dem erfolgreichen Aufheben noch parriert werden kann, ist es schwach:

    Annahme: Langschwert vs. Langschwert

    1. Entwaffnen | Senkt die Wahrscheinlichkeit um 20% | 1w3TP ~ 2

    2. Gegner will die Waffe aufheben (bei z.b. 13 13 13 mit TaW 4 sind wir bei einer ~ 56% Chance. Oft wird TaW aber > 4 sein. Bei 6 sind wir bei 73%)

    Wer sagt, dass 13 13 13 unrealistisch hoch ist: bei 12 12 12 mit TaW 4 sind wir bei 46%.

    => gelingt öfters als wir uns das wünschen würden.

    Wenn es nicht gelingt: Passierschlag (20% geringere Wahrscheinlichkeit)

    Vergleich Finte:

    1. Finte III | Senkt die Wahrscheinlichkeit um 15% | 1w6 + 4 TP

    2. Gegner: 30% geringere Verteidigungs-Chance

    Was klingt besser? Was IST besser?

  • Finte ist besser.

    Finte ist fast immer besser.

    Finte ist völlig overpowered. 8o

    Entwaffnen ist übrigens erst richtig schlecht, wenn Leute nicht mehr wie Rollenspielcharaktere rumlaufen, sondern sich mehr an historischen Vorbildern orientieren.

    "Ha! Ich habe dir deine Axt weg geschlagen!"

    "Verdammt! Ich ziehe meinen Streitkolben."

    "Ha! Ich habe dir deinen Streitkolben weg geschlagen!"

    "Verdammt! Ich ziehe mein Schwert!"

    "Ha! Ich habe dir dein Schwert weg geschlagen!"

    "Verdammt! Ich ziehe meinen Dolch!"

    "Ha! Ich habe dir deinen Dolch weg geschlagen!"

    "Na gut, dann schau ich mal was so rumliegt... Ah. Ich greif mir einen Speer der irgendwo in einer Leiche steckt. Oder ich hebe mein Schwert auf. Oder meine Axt. Meinen Streitkolben... Das Schwert von dem Typen dort drüben... Hm... So viel Auswahl."

    "Du scheinst mich nicht mehr sehr ernst zu nehmen!"

    "Du bist ja auch mittlerweile bereits fast tot. ICH habe die ganze Zeit schließlich keine Entwaffnungsangriffe gegen dich geführt."

    "Stimmt auffallend."

    Aber Entwaffnen ist ja auch gar nicht dazu da im Zweikampf auf Leben und Tod zu siegen, oder Schlachten zu führen. Entwaffnen dient eben dazu Leute zu entwaffnen. Was nutzt mir da eine Finte, oder ein Hammerschlag, wenn die die Person um die es geht gar nicht halb zu Brei prügeln will/darf/kann?

  • Und beim Versuch können sie sich einen Passierschlag fangen. Abgesehen davon können Mitspieler davon profitieren, wenn ein Gegner entwaffnet wurde.

    Viele SFs sind in Duellsituationen recht nutzlos und entfalten ihr Potential erst im Hinblick auf Gruppendynamik (Schildstoß z.B.).

    Wenn ich bei dir in der Gruppe wäre und wüsste, dass du gerne entwaffnest täte ich gut daran meine Initiative zu verzögern um nach dir dran zu sein.

    Aber zur Beidhändigkeit nochmal:

    Nein, wenn ich die eine Waffe für die Attacke und die andere für die Parade aufwende ist es noch immer kein Beidhändiger Kampf.

    Im Abschnitt über den Beidhändigen Kampf ist nur gesagt, dass ich mir aussuchen kann mit welcher Waffe ich pariere. Aber das gilt genau so für den Kampf mit Schwert und Schild.

    Ich kann mir (meistens) aussuchen ob ich mit dem Schild oder dem Schwert pariere. Beritten wird mir die Entscheidung abgenommen.

    In DSA5 hat der Kampf mit zwei Waffen nur einen Nachteil wenn ich mit beiden gleichzeitig eine Attacke ausführe. Dann sinkt die AT für beide Waffen und nur Basismanöver sind möglich.

    Die SF Beidhändiger Kampf senkt die AT Abzüge bis 0.

    EDIT Schattenkatze: Die Diskussion um BHK II mit Schwert und Stab wurde ausgegliedert.

  • Einhändige und Zweihändige Waffen vom Reittier aus führen:

    Reiterkampfregeln sagen, dass man vom Rücken eines Reittieres aus keine Zweihändigen Waffen nutzen kann.

    "Der Einsatz von Zweihandwaffen ist vom Pferderücken nicht möglich"

    Dafür gibt es die KSF Zweihändiger Reiterkampf. Für mich schließt das übrigens auch Fernkampfwaffen wie Bögen und Armbruste mit ein. Ohne diese KSF kein Einsatz dieser.

    Was tun wir denn nun mit Zweihandwaffen, die wir einhändig verwenden können?

    Aus dem Grundregelwerk kennen wir bereits die einhändige Führung von langen/zweihändigen Stangenwaffen: Reichweite von lang auf mittel, -1TP, PA-Mod -1.

    Die Aventurische Rüstkammer II bietet jetzt noch an Zweihandschwerter und Zweihandhiebwaffen einhändig zu führen auf Kosten der halben angerichteten TP und einer um 3 verschlechterten PA. Und die Reichweite reduziert sich auf mittel.

    Braucht man die KSF Zweihändiger Reiterkampf dennoch? Wenn man sie nämlich braucht bedeutet das für die Waffen, dass die AT um 4 erschwert wird (und man 5 AP mehr ausgeben muss :D )

    edit: Bonusrunde! Kann man im Kampf einfach von zweihändiger zu einhändiger Führung wechseln und umgekehrt? Wenn ja, wie läuft das regeltechnisch ab? Analog zur Verkürzten Waffenführung, also eine Aktion aufwenden? Oder schaut man da doch eher zu den großen Waffen der Streitenden Reiche und deren Waffenvorteilen?
    "Der Held kann statt der Klinge mit Knauf oder Parierstange angreifen oder verteidigen. Er muss dazu vor seiner Aktion ansagen, dass er den Andergaster/Nostrianer auf diese Art verwenden will. Der Wechsel erfordert 1 freie Aktion."

    Einmal editiert, zuletzt von Ricordis (28. März 2018 um 19:38)

  • Dafür gibt es die KSF Zweihändiger Reiterkampf. Für mich schließt das übrigens auch Fernkampfwaffen wie Bögen und Armbruste mit ein. Ohne diese KSF kein Einsatz dieser.

    Dem würde erstens widersprechen dass Zweihändiger Reiterkampf nur mit den Kampftechniken Zweihandhiebwaffen und Zweihandschwerter nutzbar ist, also könntest du immernoch keinen Bogen damit abschiessen. Außerdem, wenn man sich die KSF Berittener Schütze ansieht, werden hier die Mali die vorher galten aufgehoben oder abgeschwächt, was eindeutig dafür spricht dass man auch ohne die KSF Zweihändiger Reiterkampf Fernkampfwaffen benutzen kann.

    Was tun wir denn nun mit Zweihandwaffen, die wir einhändig verwenden können?

    RAW wäre tatsächlich Zweihändiger Reiterkampf nötig um diese Waffen (zumindest Schwerter und Hiebwaffen, Stangenwaffen gehen witzigerweise nicht) vom Pferd aus verwenden zu können. Ich denke aber man kann davon ausgehen dass die Formulierung unglücklich gewählt ist (vielleicht weil noch niemand wusste dass es Regeln zur einhändigen Führung geben wird) und zweihändig geführte Zweihandwaffen gemeint sind, und einhändig geführte Zweihandwaffen auch ohne KSF nutzbar sind.

  • Aus dem Grundregelwerk kennen wir bereits die einhändige Führung von langen/zweihändigen Stangenwaffen: Reichweite von lang auf mittel, -1TP, PA-Mod -1.

    Die Regel stammt nicht aus dem DSA 5 Regelwerk.

    Das einhändige führen der Zweihand-Nahkampfwaffen entstammt der Aventurischen Rüstkammer (das erste bzw. II).

    Im Kompendium gibt es die KSF Zweihändiger Reiterkampf. Dies würde ich so verstehen, dass die Waffe dann auch zweihändig geführt wird. Für einhändige Verwendung würde ich die nicht voraussetzen. (sofern ich es noch logisch finde die effektiv zu nutzen...)

    Für den Fernkampf vom Reittier aus würde ich berittener Schütze als Kampfsondefertigkeit und die Passage "Fernkampf zu Pferd" (DSA 5 Regelwerk, S. 242) dir empfehlen.

  • Dem würde erstens widersprechen dass Zweihändiger Reiterkampf nur mit den Kampftechniken Zweihandhiebwaffen und Zweihandschwerter nutzbar ist, also könntest du immernoch keinen Bogen damit abschiessen. Außerdem, wenn man sich die KSF Berittener Schütze ansieht, werden hier die Mali die vorher galten aufgehoben oder abgeschwächt, was eindeutig dafür spricht dass man auch ohne die KSF Zweihändiger Reiterkampf Fernkampfwaffen benutzen kann.

    Hast Recht. Habe vollkommen vergessen, dass es die KSF Berittener Schütze überhaupt gibt.

    Die Regel stammt nicht aus dem DSA 5 Regelwerk.

    Ich hätte schwören können, dass ich das im GRW in einer Box gelesen habe...Finde es aber nicht mehr. Vermutlich hast du Recht.

    Wenn ich also eine Zweihandwaffe auf einem Reittier verwenden will habe ich zwei Möglichkeiten:
    - Einhändig mit entsprechenden Einschränkungen

    oder

    - Zweihändig mit der entsprechenden KSF

    Aber die KSF Zweihändiger Reiterkampf ist nicht zwingend erforderlich um eine Zweihandwaffe auf einem Reittier zu verwenden?

  • Wenn ich also eine Zweihandwaffe auf einem Reittier verwenden will habe ich zwei Möglichkeiten:
    - Einhändig mit entsprechenden Einschränkungen

    oder

    - Zweihändig mit der entsprechenden KSF

    sehe ich anders: AR II besagt "...Die Waffen werden immer noch unter der gleichen Kampftechnik geführt, wie unter zweihändigen Führung."

    der zweihändige Reitkampf erlaubt zweihändigen Waffen den Einsatz vom Pferderücken aus. Die einhändig geführten zweihändige Waffen sind immernoch zweihändige Waffen und brauchen deshalb immernoch die KSF

    Tante Edit sagt noch: Mit Anderthalbhändern wäre sonst auch die KSF überflüssig: anstelle von -4auf die AT hinzunehmen hätte man "nurnoch" -2 TP und -3 PA...

    Eis ist nicht Tot, es ist Erinnerung.
    Eis will keine Starre, es will Geduld und Warten.
    Eis zerstört nicht, es bewahrt.
    Kälte bringt nicht Schmerz, sie sucht Stärke.
    Kälte ist nicht Leid, sie gebiert Hoffnung.
    Kälte fordert kein Leben, sie prüft es.
    Sein Zorn jedoch, so entfacht
    ist Tod, ist Starre, ist Zerstörung.

    Seine Strafe: Schmerz, Leid und Verderben

    33% Powergamer 38% Buttkicker 75%Tactican 33% Specialist 79% Method Actor 75% Storyteller 46% Casual Gamer

  • Die zitierte Stelle aus der Rüstkammer II

    Die Aventurische Rüstkammer II bietet jetzt noch an Zweihandschwerter und Zweihandhiebwaffen einhändig zu führen auf Kosten der halben angerichteten TP und einer um 3 verschlechterten PA. Und die Reichweite reduziert sich auf mittel.

    beinhaltet keine Voraussetzungen. Kann sein, dass die einfach nicht mit zitiert wurden.

    Wenn die Voraussetzung da aber nicht genannt werden, ist das genauso wie das Kompendium nicht Teil der Grundregel. Es kann also passieren, dass man das eine hat und das andere nicht. Wie sollte man ohne Verweis die Regel "richtig" nutzen?

  • RAW hast du recht, aber nicht weil die Kampftechnik die gleiche bleibt sondern die Waffe. Die Waffen sind klar als 2-Händig deklariert und, wie oben geschrieben, kann man 2H-Waffen nicht vom Pferd benutzen - aufgehoben wird das durch die KSF. Ist natürlich Haarspalterei weil es glaube ich keine Waffe gibt die unter mehr als einer Kampftechnik geführt werden kann oder?

    Ich halte allerdings die Regelstelle für unglücklich formuliert und verstehe es eher als "Zweihändig geführte Waffen können nicht vom Pferd aus benutzt werden", was nämlich auch zweihändig geführte Einhandwaffen einschließen würde.

    Und zum Anderthalbhänder, man entscheidet sich halt zwischen -4AT oder -2TP-3PA wenn man denn die KSF hat, find ich fair.

  • Uh, ich glaube ich habe was gefunden um meinen Standpunkt zu untermauern :D

    Bis zur AR II gab es keine Möglichkeit Zweihandschwerter und Zweihandhiebwaffen einhändig zu führen.

    AR I allerdings bietet das für lange Stangenwaffen an.

    Reiterkampfregeln sprechen von einem Verbot für zweihändige Waffen und nicht von speziellen Kampftechniken.

    Die KSF Zweihändiger Reiterkampf bezieht sich direkt auf die Kampftechniken Zweihandhiebwaffen und Zweihandschwerter. Kein Wort von langen Stangenwaffen.

    Daraus könnte man entweder schließen, dass man beritten lange Stangenwaffen überhaupt nicht verwenden darf

    oder,

    dass die auch ohne die KSF Zweihändiger Reiterkampf verwendet werden können, weil man sie ja schon einhändig führen kann.

    Um das Verbot der langen Stangenwaffen beritten zu benutzen zu falsifizieren führe ich noch an, dass die Saufeder, eine andergast'sche Version eines Stoßspeeres/Jagdspießes (Berittene Treibjagd), als Waffennachteil hat:

    "Im Nahkampf wird die Saufeder nicht in der Reichweite lang geführt, sondern in der Reichweite mittel. Im Reiterkampf gilt sie weiterhin als Waffe mit der Reichweite lang."

    Also muss eine Stangenwaffe im Reiterkampf benutzbar sein.

    Die KSF Zweihändiger Reiterkampf schließt Stangenwaffen nicht ein und der Reiterkampf verbietet Waffen zweihändig zu nutzen, weswegen ich daraus schließe, dass man ohne diese KSF eigentlich zweihändig zu führende Stangenwaffen einhändig im Reiterkampf verwenden darf.

    Analog müsste man dann auch Zweihandschwerter und Zweihandhiebwaffen einhändig im Reiterkampf verwenden können.

    Kann man mir noch folgen? ^^

  • Hmmm, ich kann nachvollziehen was du meinst, aber bitte wirf mal einen Blick aufs Dschadra und erklär mir wie der Waffenvorteil da reinpasst. Irgendwie sind die Reiterkampfregeln noch ziemlich löchrig finde ich.

  • Hmmm, ich kann nachvollziehen was du meinst, aber bitte wirf mal einen Blick aufs Dschadra und erklär mir wie der Waffenvorteil da reinpasst. Irgendwie sind die Reiterkampfregeln noch ziemlich löchrig finde ich.

    Ich denke die Dschadra darf so, wie sie ist, zweihändig auf dem Pferd verwendet werden...

    Ich muss mir das schön reden! Du machst meine Argumentation kaputt T_T *eingeschnappt bin* xD

  • Gibt es irgendwo bereits Werte für den Arbach?

    Aventurische Rüstkammer II, erste Seite des Waffenkapitels

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Kann mir bitte jemand sagen, wo ich den elfischen Reiterbogen finde?

    Das nicht sichtbare Avatar zeigt den Hagebuttenstrauch, der von mir persönlich mit einem echten Fotoapparat (kein Handy) am 06.02.2012 in einem Ort in der Nähe meines Heimatortes fotografiert wurde. Leider kann ich den Hagebuttenstrauch in der Realität niemandem mehr zeigen und damit den Beweis liefern, da er mittlerweile einer Erneuerung der Wege und der damit erforderlichen Gartenneugestaltung des Geländes zum Opfer gefallen ist. :cry:

  • Naja... Kurzbogen/Kompositbogen... einerseits ja, aber das mit dem "Kopieren" der Vor- und Nachteile könnte durchaus problematisch werden, vor allem bei Mitspielern, die sowieso schon daran herummäkeln.

    Das nicht sichtbare Avatar zeigt den Hagebuttenstrauch, der von mir persönlich mit einem echten Fotoapparat (kein Handy) am 06.02.2012 in einem Ort in der Nähe meines Heimatortes fotografiert wurde. Leider kann ich den Hagebuttenstrauch in der Realität niemandem mehr zeigen und damit den Beweis liefern, da er mittlerweile einer Erneuerung der Wege und der damit erforderlichen Gartenneugestaltung des Geländes zum Opfer gefallen ist. :cry: