Gurgulum = Beherrschung. Erinnert man sich nacher was man getan hat während der Beherrschung?

  • Da bei keinem solcher Zauber dabei steht, dass man jegliche Erinnerung daran verliert, was man unter dem Einfluss macht oder sagt, und es Regeln dazu gibt, unter welchen Bedingungen man sich wie gut bewusst werden kann, dass man verzaubert wurde (WdZ, S. 30), kann man sich anhand zumindest Letzterem meines Erachtens nach spätestens dann daran erinnern, analog dazu, wie gut man sich dessen bewusst wird.

    Außerdem können mögliche Zeugen davon erzählen.


    EDIT: Ich habe die Frage in den Magie-Bereich verschoben.

  • Ist aber kein Zauber sondern ein Dämon. Ein Dämon von Blakharaz (0 - 3 Hörner).
    Ich kann mir vorstellen dass es Teil der Aufgabe ist entweder das Gedächtnis zu löschen oder aber es zu bewahren.


    Vielen Dank schon mal, jedenfalls.

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    Sinjoor Elegast Vandervenga, ehem. Kuslik-Galahan
    Oberst des Ordens des zweifach geheiligten Famerlors.

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  • Ist aber kein Zauber sondern ein Dämon.

    Und deshalb ist es sinnvoll, seine Fragen etwas detaillierter auszuformulieren. :P

    Aber zum Thema: Der Gurgulum scheint mir so ziemlich die auffälligste und deutlichste Form der Beherrschung zu sein, die es überhaupt gibt - stellenweise besteht sein Zwang ja nicht mal aus Magie, sondern daraus, dass er sein Opfer schlicht erwürgt, wenn es nicht tut, was er will.

    Bei einer echten dämonischen Besessenheit, bei der der Dämon in das Opfer einfährt, ist das anders - diese kann entweder die Kontrolle über den Körper des Besessenen übernehmen (dann merkt der Besessene, was passiert, und kann sich teils dagegen wehren) oder die Kontrolle über den Geist (dann ist der Besessene währenddessen wortwörtlich bewusstlos).

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  • ja, eine umfassendere Erläuterung wäre mir hilfreich gewesen. :)

    Womit der Thread dann doch zu den Dämonen hinwandert.

    Ein Gurgulum übernimmt kurzzeitig die Kontrolle (bei durchaus monatelanger Begleitung) und straft (würgt) bei nicht Ausführen der Befehle. Eine Beherrschung des Opfers in dem Sinne lese ich da nicht raus und daher gehe ich ebenfalls davon aus, dass die Person da ist, es mitbekommt, und sich erinnern kann. Ob sie allerdings trotz der kurzzeitigen Kontrolle oder nur abseits davon sich Befehlen widersetzen kann, geht nicht hervor. Aber wenn man sich widersetzen kann, muss man ja etwas ausdrücklich nicht wollen, also sich dessen bewusst sein.

  • WdZ 212 besagt wortwörtlich:

    "Ein Gurgulum kann kurzfristig die Kontrolle über das Opfer übernehmen ODER es durch Würgen für nicht befolgte Befehle bestrafen."
    Es ist also Beides möglich: ein G kann entweder kurzfristig beherrschen, oder dem Wirt Befehle erteilen bei dessen nicht-Nachfolgung zur Strafe eine Würgung erfolgt. Das Eine hat mit dem Anderen nichts Unmittelbares zu tun, soweit ich das herauslesen kann. Ich lasse mich aber dessen gerne eines Besseren belehren. :zwinker:

    Ferner liest sich dort dass ein Gurgulum auch die Fähigkeiten des Wirtes steigern kann. Das geht ja wohl kaum durch Würgen. Also es gibt demnach durchaus mehr als nur die Würgekomponente.

    Bei "Mögliche Dienste" steht obendrein: "Körperliche Hilfe (Kontrolle über den Wirt übernehmen)", was glaube ich diese Frage wunderschön erledigt.

    Damit bleibt jedoch leider die eigentliche Frage im Raum: wenn es nicht um die Variante "Du, mach mal oder ich würge Dich" handelt sondern um die kurzfristige Beherrschung, erinnert sich der Wirt denn dann noch ob dessen was er angerichtet hat?

    Ich DENKE - bin mir jedoch nicht sicher, und eben diese Sicherheit brauche ich - jedoch dass der Gurgi das selber entscheiden kann, bzw. dass der Beschwörer das dem Gurgi mit auf dem Wege geben kann.

    Beispiel 1: Alrik Orkentodt, der berüchtigte profane Weibel der Sonnenlegion der weder von Selbstzweifel noch von Bescheidenheit geplagt wird, wird gegurgit. Wie schön ist die Ironie wenn der Gute zu äusserst unpraiotische Praktiken gezwungen wird und sich dessen noch herrlich detailliert erinnern kann!

    Beispiel 2: Silvana Rotkehle, die berüchtigte Meuchlerin der Tobrier in der Garether Unterwelt, bekommt einen Gurgi zu verdauen. Die Meuchlerin kennt wirklich weder Scham noch Gewissen. Wenn sie dann Sachen machen soll die Anderen zuwider sind, ist Silvana das recht schnuppe. Sie ist sogar schon in der Kloake der Abwässerung gehoppt um ihren Häschern zu entkommen. Aber wie viel grausiger ist es dann nicht dass sie sich hundert Anschläge und dergleichen erinnern kann, aber gerade die weswegen sie jetzt Hopps genommen wird kann sie sich beim allerbesten Willen nicht entsinnen, auch wenn die Zeugen wirklich einschlägig sind?

    Demnach fände ich es durchaus stimmig (und Dunkelschwarzhumoristisch) wenn der Gurgi sich das selber aussuchen kann, bzw. der Beschwörer.

    Aber wie gehabt, davon finde ich nix in WdZ. Leider ist das jedoch die einzige Quelle zum Gurgi auf der ich Zugriff habe...
    in meinen spärlichen DSA5-Schmökern habe ich leider nichts entdeckt. Und im Tratctatus steht nicht mal was drinn zum Gurgi!

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  • Gibts dazu auch irgendwas Offizielles?

    Wege der Zauberei S. 250. Ich muss mich korrigieren: Selbst bei einer geistigen Besessenheit merkt das Opfer oft noch, was da passiert, wenn es nicht besonders miserabel würfelt. Der Gurgulum kann anstreben, das Bewusstsein des Opfers auszuschalten, aber ob er das schafft, ist letztlich dem Würfel überlassen (Willenskraftprobe des Opfers um 7+ gescheitert). Ein automatischer Erfolg nach Willen des Beschwörers oder Dämons ist definitv nicht gegeben.

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  • Würde das Opfer alles vergessen (und sei es nur das unter der kurzzeitigen Kontrolle, bei der ich eine Kontrolle des Körpers bei der Beschreibung annehme und keine des Geistes, weil dazu wohl eingefahren werden muss, wenn ich S. 250 richtig verstehe), würde das wohl ausdrücklich mit dabei stehen, denn als Automatismus ist das in der Beschreibung und der Fähigkeiten des Dämons nicht enthalten.

  • Gibts dazu auch irgendwas Offizielles?

    Wege der Zauberei S. 250. Ich muss mich korrigieren: Selbst bei einer geistigen Besessenheit merkt das Opfer oft noch, was da passiert, wenn es nicht besonders miserabel würfelt. Der Gurgulum kann anstreben, das Bewusstsein des Opfers auszuschalten, aber ob er das schafft, ist letztlich dem Würfel überlassen (Willenskraftprobe des Opfers um 7+ gescheitert). Ein automatischer Erfolg nach Willen des Beschwörers oder Dämons ist definitv nicht gegeben.

    Einwandfrei! Ist perfekt so! Vielen Dank!!!

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