Fernkampf im Nahkampf

  • Moin!

    Ich hoffe, dass es diese Frage nicht schon irgendwo gab, hatte nichts dazu gefunden.

    Also, folgende Situation:

    Ein Nahkämpfer mit einer mittellangen Waffe greift einen Langbogenschützen an und hat auch die Initiative. Der Fernkämpfer ist gerade in seiner Schussaktion, ist aber als zweites dran. Er hat Schnelladen und benötigt bei DSA5 nur eine Aktion zum Laden und eine zum Schießen.
    Das Laden sowie das Schießen wären keine länger dauernden Handlungen (wenn in einer solchen eine Verteidigungshandlung durchgeführt würde, würde die länger dauernde Handlung abgebrochen werden), da das Laden nur eine solche wäre, wenn es länger als eine Aktion dauern würde (also z.B. mit Langbogen, aber ohne Schnellladen), das Schießen zählt ohnehin nicht zum Laden. Nun darf ja ein Fernkämpfer keinen Fernkampfangriff ausführen wenn:

    - a) die Kämpfer sich in Nahkampfdistanz zueinander befinden und b) Angriffs- oder Verteidigungshandlungen ausgeführt werden.

    Ist b) denn schon erfüllt, wenn der Schütze noch nicht geschossen hat?! Wenn ja, hieße das ja, dass jemand mit bereit gemachter Armbrust (oder Bogen) seine Schusswaffe nicht mehr abfeuern dürfte, sobald jemand nahe kommt und ihn beginnt anzugreifen...

    Da das irgendwie unsinnig ist, müsste es ja so sein:

    Der Nahkämpfer kommt und greift zuerst an, da er in diesem Fall die Initiative besitzt. Trifft er nicht, kann der Schütze den Schuss noch machen. Trifft er, könnte der Schütze noch normal ausweichen, jedoch kann er ab dann nicht mehr schießen, da er spätestens dann mit seiner Verteidigungshandlung b) erfüllt. Ließe er sich einfach treffen, könnte er den bereit gemachten Schuss ja vielleicht noch machen, da ja keine länger dauernde Handlung unterbrochen würde. Er müsste dann aber darauf 'hoffen', dass er und nicht sein Bogen angegriffen wird, denn sonst wäre seine Schussmöglichkeit sowieso dahin.

    In unserem Fall in der Spielrunde hat der Schütze mit seiner Verteidigungshandlung des Ausweichens seinen Fernkampf aufgegeben, sein Ausweichen war erfolgreich, dann ließ er den Bogen in einer freien Aktion fallen und nutzte seine normale Aktion, um sein Kurzschwert zu ziehen. Dann war wieder sein Gegner dran und es wurde ein normaler Nahkampf abgehandelt.

    Wie würdet ihr es machen?

    »Leben ist Kampf und Kampf ist Leben, die Art, wie wir den Kampf führen, ist es, die uns erhebt oder verdammt!«

  • Ist b) denn schon erfüllt, wenn der Schütze noch nicht geschossen hat?! Wenn ja, hieße das ja, dass jemand mit bereit gemachter Armbrust (oder Bogen) seine Schusswaffe nicht mehr abfeuern dürfte, sobald jemand nahe kommt und ihn beginnt anzugreifen...

    Ja, und ich finde das auch gut so. Ein Bogen hat im Nahkampf einfach nichts zu suchen.
    Unabhängig vom DSA-Regelkonstrukt, das einen dynamischen Schlagabtausch auf einzelne Kampfrunden herunter zu brechen versucht, ist das Laden, Spannen, Zielen und Abfeuern einer Fernkampfwaffe eine Handlung, die Präzision und Zeit benötigt, auch, wenn es nicht mit einer "länger andauernden Aktion" im Sinne der Regeln (wie etwa das Knacken eines Schlosses oder das Lesen eines Buches) vergleichbar sein mag. Einen Schützen bei diesem Bewegungsablauf zu stören ist jedoch einfach und der Schütze ist währenddessen hilflos - jeder halbwegs begabte Kämpfer sollte in der Lage sein, diese erhebliche Blöße auszunutzen.

    Einen Kniff würde ich als Meister jedoch zulassen: ein Held mit schussbereiter Fernwaffe könnte den Gegner heran kommen lassen und dann "im allerletzten Moment" schießen. Das funktioniert regeltechnisch über zwei Kampfrunden hinweg: in der ersten Kampfrunde sind die Kontrahenten noch einige Schritt voneinander entfernt, der Fernkämpfer wartet mit angelegter und schussbereiter Waffe ab und verzögert somit seine Aktion während der Nahkämpfer sich auf diesen zu bewegt. Unabhängig von seiner eigentlichen INI ist der Fernkämpfer damit in der folgenden Runde als erster an der Reihe und kann somit schießen, bevor der Nahkämpfer die Möglichkeit hat, etwas zu tun. Dieses Regelkonstrukt wird sonst verwendet, wenn jemand beispielsweise mit einem Knüppel hinter einer Ecke darauf wartet, dass Jemand vorbei kommt.
    Das gilt aber nur und ausschließlich dann, wenn der Fernkämpfer nichts anderes mehr tun muss, als einen Abzug zu betätigen oder einen Pfeil loszulassen.

  • Ich finde ob B zutrifft ist gar nicht so sehr die Frage, weil ja A schon längst zutrifft. Nahkampfdistanz heißt ja nichg DK "nah" sondern "Auf Reichweite einer Nahkampfwaffe". Aber den Knigf mit dem herannahenden Gegner noch den letzten Bolzen reindrücken finde ich ganz gut. Ansonsten sitzt der Fernkämpfer bei mir komplett auf dem Trockenen sobald da ein Schwertschwinger in seine Richtung hackt.

    "Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife..."
    "WESTEN IST LINKS, MANN!"

  • Nur weil man sich in der Angriffsdistanz eines anderen Kämpfers befindet, ist man noch lange nicht im Kampf mit diesem. Außerdem ist die Angriffsdistanz die Distanz zwischen Nahkämpfern.

    Ein Fernkämpfer ist deshalb meiner Meinung nach erst im Nahkampf, wenn er angegriffen wird. Seine FK Angriffe können niemals Nahkampfangriffe sein und besitzen deshalb natürlich auch nicht die Angriffsdistanz, sondern eine Reichweite. Diese Unterscheidung findet man auch bei der Flucht und den Passierschlägen (beide GRW S. 237). Ohne Angriff wird man in dieser Zone nicht "festgehalten", sondern kann sich auch durch diese hindurch bewegen. Erst wenn man wirklich angegriffen wird, muss man aus der Zone nach den entsprechenden Regeln flüchten. Diese Änderung wurde in V2 des GRW extra hin zu gefügt.

    Deshalb kann ein Schütze durchaus schießen, wenn er sich in der Nahkampfreichweite anderer Kämpfer befindet. Dies geht erst nicht mehr, wenn er selbst angegriffen wird.

    Sollte also ein Nahkämpfer auf einen schussbereiten Schützen zu stürmen, legt der Handlungszeitpunkt fest ob zuerst ein Schuss erfolgt oder ob der Nahkämpfer dies verhindert indem er den Schützen vorher in den Nahkampf verwickelt. Es reicht aber nicht, sich diesem einfach nur 2 Schritt oder weniger zu nähern, sondern man muss schon Kampfhandlungen aufnehmen und diese beginnen mMn mit dem ersten Angriff (es spielt aber keine Rolle ob dieser trifft oder nicht).

    Wer hoch korrekt den Regeln folgen möchte, müsste allerdings das FK Verbot auch dann "aktivieren", wenn das FK Ziel seine erste Verteidigung ausgeführt hat (den Schuss versucht hat zu blocken oder ihm aus zu weichen -> "Angriffe oder Verteidigungen" werden streng genommen schon ausgeführt). "Kampfhandlungen" im Sinne der o.g. Regeln (FK Verbot, Flucht, Passierschläge) sind das mMn aber eigentlich nicht, sondern einfach nur Fernangriffe auf kurze Reichweite. Bei mir als SL könnte ein Schütze also auch auf den Kerl vor ihm mehrfach schießen, selbst wenn dieser 2 Schritt oder näher ist. Erst wenn das Ziel zum Angriff über geht, wird bei mir aus einer "Zielübung auf ein bewegliches nahes Ziel" eine Kampfhandlung (Nahkampf in dem man nicht mehr schießen kann).

  • Einen Kniff würde ich als Meister jedoch zulassen: ein Held mit schussbereiter Fernwaffe könnte den Gegner heran kommen lassen und dann "im allerletzten Moment" schießen. Das funktioniert regeltechnisch über zwei Kampfrunden hinweg: in der ersten Kampfrunde sind die Kontrahenten noch einige Schritt voneinander entfernt, der Fernkämpfer wartet mit angelegter und schussbereiter Waffe ab und verzögert somit seine Aktion während der Nahkämpfer sich auf diesen zu bewegt. Unabhängig von seiner eigentlichen INI ist der Fernkämpfer damit in der folgenden Runde als erster an der Reihe und kann somit schießen, bevor der Nahkämpfer die Möglichkeit hat, etwas zu tun.

    Bei DSA5 ist jedenfalls geregelt, dass eine geladene Armbrust in einer freien Aktion bereit gemacht werden kann. Mit der 'Hausregel' würde sich das verschlechtern.
    Ich möchte auch, dass ein Schütze im Nahkampf Probleme hat. Aber dieses eine Projektil bei der Ankunft des Nahkämpfers noch abschießen zu können, sollte möglich sein. Wenn der Schütze nur noch schließen muss und der herangeeilte Nahkämpfer danabenschlägt (misslungene ATs können ja auch Zögern u.Ä. darstellen), kann der Schütze m.E. locker noch sein Projektil verschießen.

    Und wenn der Nahkämpfer ankommt, dann sehe ich vor allem drei Möglichleiten:

    1.) Der Nahkämpfer will den Schützen verletzten, trifft aber nicht. Der Schütze kann also sein Projektil abfeuern, wird danach aber wahrscheinlich zur Nahkampfwaffe greifen.
    2.) Der Nahkämpfer trifft. Der Schütze will sehr wahrscheinlich ausweichen, somit hat er eine Verteidigungshandlung (die noch nicht erfolgte Teilbedingung bei b) würde ich durch einen potenziellen FK-Angriff als noch nicht erfüllt ansehen) begangen und kann eh nicht mehr schießen ab jetzt.
    3.) Der Nahkämpfer will die Fernwaffe angreifen/aus dem Weg schlagen und macht sowas wie Körperbeherrschung (Kampfmanöver). Eine Vergleichsprobe würde ich hier eher ausschließen, da sonst Heldenschützen gerne auf sehr hohe Körperb.-Werte skillen wollen, um doch noch das eine Projektil zu verschießen. Zudem müsste der fernkämpfer eh seine gespannte Schusswaffe aus dem Weg bringen, was auch schon eine Schwiegrigkeit fürs folgende Schießen wäre.


    Ich finde ob B zutrifft ist gar nicht so sehr die Frage, weil ja A schon längst zutrifft. Nahkampfdistanz heißt ja nichg DK "nah" sondern "Auf Reichweite einer Nahkampfwaffe". Aber den Knigf mit dem herannahenden Gegner noch den letzten Bolzen reindrücken finde ich ganz gut. Ansonsten sitzt der Fernkämpfer bei mir komplett auf dem Trockenen sobald da ein Schwertschwinger in seine Richtung hackt.

    Die Erfüllung von b) ist schon wichtig, denn durch die Formulierung "Als im Nahkampf befindlich gelten alle Wesen, die in Angriffsdistanz zueinander stehen und Angriffs- oder Verteidigungsaktionen gegeneinander ausführen." wird durch das 'und' eine Doppelbedingung definiert, was heißt, dass beide Teile erfüllt sein müssen. Wenn der Nahkämpfer gerade in Reichweite Stangenwaffe bei DSA5 gelangt, greift er ja mit einer mittelreichweiten-Waffe noch nicht an - so ist Bedingung b) nichtmal durch ihn selbst erfüllt; erst, wenn er dann in Reichweite mittel seinen Schlag setzt.


    sondern man muss schon Kampfhandlungen aufnehmen und diese beginnen mMn mit dem ersten Angriff (es spielt aber keine Rolle ob dieser trifft oder nicht).

    An sich stimme ich dir zu. Ich würde es 'aber' wie in deinem 4. Absatz angedeutet machen, dass die Bedingung b) erst erfüllt ist, wenn beide Kombatanten auch jeweils mind. eine der vorgegebenen Aktionen durchgeführt haben. Sonst würde der Armbrustschütze mit bereit gemachter Armbrust wieder nicht schießen können - und das nur, weil der andere vielleicht nicht getroffen hat. Ganz genau genommen steht da allerdings 'ausführen' und nicht 'ausgeführt haben'. Da auch der Fernkämpfer gerade 'ausführt' - nur eben noch nicht dran ist -, könnte man da natürlich wieder argumentieren, dass selbst der nicht treffende Schlag des Nahkämpfers ausreicht, um den Gegner nicht mehr schießen zu lassen.


    EDIT:
    Werde es wohl doch einfach nach Buch machen in der Runde. Sobald der Nahkämpfer angreift und der Fernkämpfer ihn auch angreifen will, sind alle Bedingungen erfüllt und der Fernkämpfer kann auch nicht schießen, wenn sein Gegner nicht getroffen hätte.
    Nur ein Schütze, der seine Fernkampfwaffe bereit hält, kann natürlich schießen, bevor es zur INI-Bestimmung kommt bzw. bevor ein Nahkämpfer in Nahkampfreichweite zu ihm kommt.

    »Leben ist Kampf und Kampf ist Leben, die Art, wie wir den Kampf führen, ist es, die uns erhebt oder verdammt!«

    7 Mal editiert, zuletzt von Famerlors 3872ste Schuppe (11. Oktober 2016 um 12:57)