Hallo zusammen.
Ich spiele derzeit zum ersten Mal einen Druiden (Hüter der Macht), bin über eine Sache gestolpert dir mir jetzt zu denken gibt und wo ich noch keine Lösung gefunden habe.
Jeder Druide weiht bei seiner Ausbildung einen Vulkanglasdolch, der persönlich an ihn gebunden wird. In Wege der Zauberer steht zur Weihe des Dolches folgendes:
Analog zu den ähnlichen Bindungsritualen der anderen magischen Professionen macht dieser Zauber den Vulkanglasdolch unzerbrechlich und bereitet ihn darauf vor, weitere Zauber aufzunehmen. Zugleich wird der Dolch durch dieses Ritual personalisiert; d.h. er wird an dn Druiden, der ihn weiht, gebunden, so dass er als dessen "verlängerter Arm" bei Zauberproben dienen kann. (Sprich: ein Treffer oder eine Berührung mit dem Dolch gilt als Berührung im Sinne der Komponenten Zaubertechnik und Reichweite.)
D.h. wenn ich als Druide jemanden mit meinen Dolch berühre und zaubere gilt die Reichweite Berührung.
Aber jetzt der Umkehrschluss: wenn mir jemand meinen geweihten Dolch entwendet und mich verzaubern will, müsste der Dolch als personalisierte Waffe doch auch als Berührung gelten. Desweiteren was passiert wenn ich mit diesem Dolch einen Angriff abwehre. Müsste ich dann nicht einen geringfügigen Schaden nehmen, weil diese Waffe als Teil meines Körpers gilt?
Freue mich über klärende Beiträge.