Geister vor Gericht

  • Wie ist eure Meinung zu folgenden juristischen Fragen?

    Wenn ein in Aventurien zurückgebliebener Totengeist eine schriftliche Erklärung ab gibt, hat diese Urkunde dann Beweiskraft ?

    Wie schaut es aus wenn er beschworen, oder per Nekropathia befragt wird?

    3 Mal editiert, zuletzt von Fuenfdukaten (18. Juni 2016 um 22:45)

  • Schwierig. Nekropathia ist im Neuen Reich verboten - selbst für "Zeugenaussagen".
    Wie soll ein Geist eine schriftl. Erklärung abgeben?
    Selbst in eine so magischen und göttlichen Land wie Avernturien arbeit die Gerichtsbarkeit mit meist reinen irdischen Mitteln; daran ersieht man wie mißtrauisch man doch gegenüber "übernatürlichen" (magischen) Aussagen ist. Ebenso ein Grund wieos die Folter nicht überall erlaubt ist.
    In Regionen wo Boron höher eingestuft wird als u.a. Praios mögen "Geister" mehr "Rechte" haben - aber selbst dort wird so eine Aussage weitere Beweise benötigen - da unzuverlässig.
    Es gab zum diesem Thema einige Artikel im Boten und mM im Lexikon.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Da stellt sich zunächst die Frage, wie der Geist das gemacht haben soll - er ist ja körperlos und kann folglich keine Schreibgeräte bedienen. Es sei denn, er wäre ein Poltergeist oder ein Alp mit genug absorbierten LeP, aber gerade die sind so beliebt und geachtet wie Orks oder Fußpilz... Oder er muss jemanden besessen (was ist der Aktiv von besessen werden/sein?! Es ist immer nur vom Opfer, nicht vom Täter die Rede...)
    Letztlich kommt es da auf den genauen Wortlaut des aventurischen Rechts an, würde ich sagen. Ist da von einer Person die Rede oder von einer Seele? Wie ist beides im Gesetz definiert? Muss man lebendig sein, um rechts- und vertragsfähig zu sein? Das sind sicher Fragen, an denen man sich aufreiben kann

    EDIT

    In einem Roman

    Spoiler anzeigen

    Rabengott von Bernhard Hennen

    wird in Al´Anfa ein Geist für einen Gerichtsprozess als Zeuge gerufen, wenn ich das richtig im Kopf habe. Obwohl Nekromantie schon merkwürdig ist in einer Stadt mit Hauptsitz eines der Boron-Kulte...

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (19. Juni 2016 um 14:35)

  • Zitat

    Wie soll ein Geist eine schriftl. Erklärung abgeben?

    Ja in der Tat hat die Spielleitung im Abenteuer gesetzt das der Geist noch eine gewisse Kontrolle über seinen ehemaligen Körper hat..

    Es gibt aber genug Präzedenzfälle für Geister mit Telekinese,
    auch wenn jetzt Poltergeister wohl eine rechte Sau-klaue haben dürften :P

    Wie würden denn aventurische Richter eurer Meinung nach entscheiden?

  • Kommt wahrscheinlich auf das Gebiet an. In dem genannten Roman wurde die Befragung des Geistes vom Gericht gefordert und anerkannt. Für Al´Anfa wäre das wohl ein Präzedenzfall. Zudem sind viele Geister ja noch auf Dere, um ein Unrecht zu tilgen, dass ihnen widerfahren ist. Ihnen dabei zu helfen, indem man den Übeltäter bestarft, scheint mit borongefällig und sinnig - ganz sicher mehr als ein permanenter Geisterbann, der die arme Seele auf ewig in den Limbus schleudert. Ein Wiedergänger, ein Geist in seinem toten Körper der noch etwas zu erledigigen hat, könnte versuchen, seinen Tod zunächst zu vertuschen - wenn er ihm selbst überhaupt bewusst ist. Oder er kann einen Erben als Stellvertreter anwerben, der offiziell als Kläger auftritt

  • In Havena ist Magie doch verboten und in dem überfluteten Viertel gibt es viele Geister. Ist der Geist überhaupt der des Verstorbenen? Wie sollte man das beweisen? Vielleicht ist es ja ein Dämon? Was sagt das über einen Menschen aus, wenn er nicht in Borons Hallen aufgenommen wird oder da nicht hin will - fürchtet er etwa die Seelenwage? Kann man so einem Menschen trauen? Und dann kann man den genauen Wortlaut des Gesetzes heranziehen: Steht da Person? Wie ist Person definiert? Wahrscheinlich irgendwie als lebendig. Dann kann man eine Diskussion wie diese anfangen: Was bedeutet tot?
    Und Geister sind sowieso was unheimliches, das der Aberglaube sicher oft für böse hält. Vorurteile können vor so einem "mittelalterlichen" Gericht auch eine große Rolle spielen. Die Gegenseite könnte auch die Boronkirche auffordern, die arme geschundene Seele doch bitte sofort mit Liturgien zu erlösen - spannend wäre, wie die Helden das verhindern.

  • Hm, Thema Gerichte in Aventurien u.a. Geo144ff, Patrizier+Diebesbanden17ff und Bote 146.
    Dem entnehme ich das kaum irgendwo im Mittelreich bei einem Inquisitionsverfahren ein "Toter im praiosgefälligen Zeugenstand aufgerufen wird.
    Leider ist WikiAventurica derzeit inaktiv, dann hätte ich nachgucken können in welchem Boten etwas über "Magie" bei Zeugenaussagen drinnen stand (irgendwo zw. 100-145).
    Wäre nett wenn DSA5 es diesmal berücksichtigen würde.

    Rabengott bzw. Das Gesicht am Fenster ist sozusagen die Vorgeschichte von Marcian ... und, nein, er hilft die Seele einer Toten zu befreien ... der Roman ist vielseitig.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

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    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

    Einmal editiert, zuletzt von zakkarus (19. Juni 2016 um 23:14)

  • Wie wäre es stattdessen mit einem Boron-Geweihten, der über Nemekaths Geisterblick/Zwiesprache mit dem Geist in Kontakt getreten ist und jetzt als Zeuge über das gehörte auftritt? Allerdings wohl eher im al'anfanischen Ritus möglich. Dennoch dürfte ein Geweihter als Berichtszeuge respektabler sein als irgendwelches nekromantisches Zauberwerk und wie ein Geist etwas zu Papier bringen will, erschließt sich mir auch nicht so ganz.

  • Wie ein Geist etwas zu Papier bringen kann, wurde hier doch schon geklärt ^^

    Es sei denn, er wäre ein Poltergeist oder ein Alp mit genug absorbierten LeP

    das der Geist noch eine gewisse Kontrolle über seinen ehemaligen Körper hat..

    Es gibt aber genug Präzedenzfälle für Geister mit Telekinese,

    Ein Wiedergänger, ein Geist in seinem toten Körper der noch etwas zu erledigigen hat,


    So wie ich das verstehe, ist die Kommunikation mit dem Geist kein Problem in diesem speziellen Fall, die Frage von @Fuenfdukaten ist eher rein juristischer Natur. Dass der Geist auf eine der diversen Möglichkeiten ein Schriftstück aufsetzen kann, ist wohl ebenso gegeben, wie dass er vor Gericht auftreten und sprechen könnte. Allein wie das rechtlich aussieht, wenn ein Toter das versucht ist die Frage... Für einen Rechtsgelehrten oder Praioten in der Gruppe wäre dieser Präzedenzfall vermutlich eine Sternstunde des Heldendaseins. Darum fasziniert mich diese Idee auch sehr.

    Eine schlichte Besessenheit, vor allem einer Person mit dem Nachteil Medium, käme natürlich auch sehr gut in Frage. Könnte sogar ein Freiwilliger sein, der seinen Körper bis zur Lösung des Falles zur Verfügung stellt.

  • Ein Borongeweihter würde nur dann einen Geist "befragen" wenn er damit sicher sein kann das diese "gebundene Seele" erlöst wird.
    Aber auch ein Boronpriester kann nicht erkennen ob der Geist "Wahr" spricht. Ein Geist kann nur eine Spur zum Ziel sein, so wie es u.a. bei Dragosch gewesen ist, der sich durch den Auftritt des Geistes verriet - aber erst im Duell die Wahrheit ans Licht kam.
    Es gibt einige Geisterfälle in der aventurische Geschichte, wo eine Erscheinung den "Stein ins Rollen" brachte - aber wie auf Erden braucht ein Gericht handfeste Beweise.
    So ähnlich steht es in einem Boten zum Thema "Magie und Krimiabenteuer". ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)