Mögliche Bestrafung für die unbewusste Verwendung eines Dämonischen Gegenstandes

  • So ich brauch mal wieder eure Hilfe:

    Zu nächst einmal das Wichtigste


    SPOILER ZU "DER WEIßE SEE"



    Dort wird man ja gebeten sich um ein einzelnes Hausboot zu kümmern auf dem es angeblich spuken soll, allerdings stellt sich dann heraus, dass es "nur" eine von einem Dämonen besessene Säge ist und ein Klabautermann verucht diesen Dämon von seinem Schiff zu jagen, was darin resultiert das dass Boot komplett verwüstet ist und es zu diesen Spuk kommt. Wir haben uns dieser Sache angenommen und mit Hilfe unseres Rondrageweihten den Dämon vernichtet. Jetzt hat man uns aber mit der Bestrafung des Zimmermanns der die Säge verwendet hat beauftragt.
    Bei einer Befragung kam heraus, dass er nicht wusste das die Säge dämonisch war, er aber merkte, dass etwas nicht ganz richtig sein kann denn das Arbeiten mit der Säge ging immer besonders einfach, er fühlte sich aber immer sehr schnell erschöpft, was ihm aber recht war den er war ein sehr fauler Zimmermann und mit der Säge hatte er alles schneller erledigt.
    Er hat die Säge von einem Händler gekauft und von dem nur erfahren, dass es eine besonders scharfe und gute Säge sei mit der die Arbeit besonders schnell gehen soll.
    Das Problem ist jetzt er gehört zu einer Norbardensippe und wir wollen uns gut stellen mit der Sippe und die Mumme hat durchklingen lassen, dass sie was er tat nicht gut heißen würde, aber in auch nicht aus der Sippe geworfen haben will, aber sie überlässt die Bestrafung ganz uns.

    Wir hatten jetzt schon als Ideen:

    • ein Jahr lang mit einer Stumpfen Säge arbeiten um ihn wieder zum Fleißigen Arbeiten zu bewegen
    • Das beschädigte Boot auf eigene Kosten und komplett alleine renovieren

    Aber irgendwie passen uns all diese Strafen nicht so ganz, deswegen hier die Frage was könnte man noch so mit dem Typ anstellen?

    Alles von mir Geschriebene ist nur eine Meinung und soll zum Meinungsaustausch anregen.

  • Also rein auf die Faulheit bezogen: Ich sehe nicht, warum es verwerflich sein sollte, das beste Werkzeug für eine Aufgabe zu wählen. Selbst eine übernatürliche Säge sehe ich nicht als problematisch, gerade weil die Chance, dass die Wirkung durch einen so zurückhaltenden Dämon entsteht gering ist - Feenwesen sind viel wahrscheinlicher, und gewöhnlich dürfte ein dämonisches Objekt gravierendere Einflüsse als ein bisschen Erschöpfung haben.

    In Aventurien gilt kein in dubio pro reo, insofern wird er wohl bestraft werden, aber solange er selbst keinen Minderpakt o.ä. geschlossen hat, würde ich die Strafe nicht allzu hart machen.

    Non serviam!

    Beherrscher des Kophtanischen Imperavi nach Zant...
    und lobet Thargunithread, die Herrin der Threadnekromantie!


  • Ich finde auch, dass er da immens viel Glück hatte, das die Säge ihm nicht schlimmeres zugefügt hat. Ich hab auch nicht das Gefühl, dass er so recht versteht, was bitte falsch gelaufen sein soll, ich meine er hat niemandem Schaden zugefügt und schein selbst auch nichts davongetragen zu haben.

    Jetzt kann es natürlich sein, dass er durch den Einsatz de Säge Lebenszeit eingebüßt hat, dass sich die Säge also immer an seinem Leben bedient hat. Eventuell ist der Dämon in der Säge dadurch stärker geworden und versucht sein Gefängnis hinter sich zu lassen. Dann könnte man dem Handwerker irgendwie noch klar machen, das er haarscharf an einer größeren Katastrophe vorbeigeschrammt ist. In dem Fall reicht die Lehre, dass eben alles einen Preis hat und man vorsichtig sein muss, wenn einem etwas zu einfach gemacht wird.

    Habt ihr einen gewissenhaften Praioten in der Gruppe, kann der dem Zimmerman aber auch noch das Leben so richtig zur Hölle machen und ihn anklagen.

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • Auch die Praioten vertreten keine "protestantische" Arbeitsmoral, wenn überhaupt sehe ich Ingerimm in dieser Rolle. Der mag Magie auch nicht.

    Warum sollte ein Zimmermann auch misstrauisch werden, nur weil ihm übernatürlich geholfen wird? Nach allem, was er weiß, hat er eine Über-Säge ohne große Nebeneffekte - da könnte sogar ein Gott dahinter stehen. Die Dämonen, die sich in eine Säge einnisten würden, sind eigentlich ausnahmslos auffällig ohne Ende und die, die unauffällig sind, werden den - höhö - Teufel tun und sich in eine Säge begeben - das dürfte in anekdotischer Form Allgemeinwissen sein.

    Heutzutage würde man vielleicht auf der Moralschiene daherkommen und dem Handwerker vorwerfen, dass er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten arbeitet und nicht mehr zimmert als seine Kollegen mit den normalen Sägen, aber es ist ja nicht so, dass eine Norbardensippe mit dieser höheren Arbeitskraft viel anfangen könnte.

    Nach dem, was du schilderst, sollte nicht der Zimmermann, sondern entweder der Autor oder euer Meister bestraft werden. :blaeh:

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  • Ok ich glaub ich werde etwas missverstanden, er hatte wohl schon das Gefühl das etwas mit der Säge nicht stimmt und das es nicht mit rechten Dingen zugehen kann, allerdings hat er sich nicht weiter darum gekümmert, denn was er nicht weis macht ihn nicht heiß. Außerdem hat der Dämon ja indirekt zu einem Schaden geführt, denn durch seine nächtlichen Kämpfe mit dem Klabautermann ist eines der Hausboote der Norbarden komplett verwüstet worden und wurde fast versenkt.
    Das hatte ich vergessen zu erwähnen dieses kleine aber irgendwie wichtige Detail xD

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  • Aber steht nicht im AB, dass der Zimmermann von der Muhme und nicht von den Helden bestraft wird?
    "...die ganze Bandbreite zwischen einer Standpauke und jahrelanger Verbannung möglich."
    Es ist in gewisser Weise cool, dass du den Helden das Urteil überlassen willst, aber gerade, wenn sie sich nicht in der norbardischen Kultur auskennen, können sie leicht zu lasch oder zu hart urteilen.

    Power resides where man believe it resides. It's a trick, a shadow on the wall.

  • Es gibt ja diverse zb auch elfische magische Gegenstände, oder mit dem " magischen Meisterhandwerk " hergestellte außergewöhnliche Werkzeuge. Da muß man nicht gleich an Dämonen denken.
    Somit sollte die Erfahrung eine Lehre und zwölfgöttliches Schrifttum der weiteren Erbauung und Vertiefung dienen. Evtl das " Brevier der zwölfgöttlichen Unterweisung ". Irgendeine Pilgereise oder Lehrstunden in einem Tempel oder viele Gebete sollten da auch helfen.
    Anderes wäre dan schon dämonologisches Expertenwissen, wozu wohl niemand Anwesender kompetent ist.

  • Kein Normalsterblicher kann einen magischen Gegenstand klar von seinem Ursprung (göttlich, magisch, dämonisch) trennen; selbst Magier müssen dafür ausgebildet sein.
    Sollte jemand aber die Erkenntnis erlangen das da etwas nicht stimmt und keine Untersuchung (Tempel oder Akademie) vornehmen läßt, könnte man sich von strafbar machen sprechen. Der Reiz an magischen Gegenständen ist ja das man sie (unbedingt) behalten möchte ...

    Wenn ein Kind eine Gans quälte, würde ein Traviageweihter das Kind eher schelten als gleich ins Gefängnis zu stecken. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Aber steht nicht im AB, dass der Zimmermann von der Muhme und nicht von den Helden bestraft wird?
    "...die ganze Bandbreite zwischen einer Standpauke und jahrelanger Verbannung möglich."
    Es ist in gewisser Weise cool, dass du den Helden das Urteil überlassen willst, aber gerade, wenn sie sich nicht in der norbardischen Kultur auskennen, können sie leicht zu lasch oder zu hart urteilen.

    Ich leite das AB nicht sondern spiele es xD

    Und die Mume will uns ja einschätzen und fragt uns deshalb nach der Art der Bestrafung. Auch ist es die Mume die darauf besteht, dass er in irgend einer Form eine "Strafe" erhält, nur in welchem Ausmaß sollen wir als Gruppe entscheiden.

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  • Ah, ja? Dann fordert doch von ihr, den Seffer Manich der Sippe studieren zu dürfen, nach Präzedenzfällen für ähnliches darin zu suchen. Damit achtet ihr die Tadition der Norbarden, bewahrt euch für Willkür und den ruch zu harter oder nicht hart genuger Strafen. Notfalls, wenn ihr ihn nicht lesen könnt, bittet die Zibilja vorzulesen. Mit etwas Glück lösen sich so all eure Probleme von selbst. Und Respekt gewinnt ihr allemal mit dieser wisen Entscheidung.

  • Geht es um aventurische Rechtsprechung? Die ist was Dämonen betrifft sehr gravierend (also wenn jemand dadurch zu Schaden gekommen ist) und würde, je nach Umfang, den guten Mann wohl auf den Scheiterhaufen schicken, weil die Anwendung (dämonischer) Artefakte ebenso geahndet wird, wie den Zauber selbst gewirkt zu haben (in diesem Fall wie den Dämon selbst beschworen zu haben).

    Ansonsten schweigt sich der Almanach, wenn es nach DSA5 geht, noch weitestgehend zu magischen Verbrechen aus. Schwere Sachbeschädigung wäre wohl ein "Verbrechen" und damit wäre eine entsprechende Geldstrafe angebracht, aventurisch gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" als Grundsatz, man kann jedoch strafmildernd bei Unwissenheit agieren, wenn es einem beliebt.

    Wenn du Norbarden es unter sich ausmachen, dann würde ich jetzt versuchen einzuschätzen, wie groß ist der Verlust für die Sippe? Wurden Sippenleben gefährdet? Ist es nur finanziell und wenn ja, wie gut wird man sich davon erholen? Und danach würde ich dann auch die Bestrafung ausrichten. Je schwerer der Schaden an der Sippe und an Sippenmitgliedern, umso drastischer die Bestrafung. Denn gerade eine isolierte Gemeinschaft, wie die Norbarden, müssen ja auch zusammen stehen und versuchen untereinander den Schulterschluss zu suchen, was einen Schaden an der Sippe durch eigene Faulheit nur noch drastischer macht.

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  • Es ging mir eher um ein paar Beispielstrafen, was ihr den so machen würdet.
    Wir haben für uns so ein paar Punkte die eingehalten werden sollten:

    • Wiedergutmachung für die Sippe
    • Lehre für den Zimmermann
    • Anwendung seiner Fähigkeiten
    • das ganze als eine Art Queste aufgebaut

    Diese Punkte wollen nun in einer Strafe verpackt werden, wobei es eine eher milde Strafen sein sollte, aber eben doch merkbar. Es fehlt uns aber etwas an konkreten Ideen

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  • 1. Entschuldige dich beim Klabauter, den du mit dem DÄmon geärgert hast (mit denen sollte man sich gust stellen) und bedanke dich dafür, dass er die Sippe schützen wollte
    2. Repariere alles, was auf dem Boot kaputt gegangen ist, kaufe das Ersatzmaterial von deinem eigenen Geld

    Das dauerst sicher allein lange, der Schaden wird größtenteils ausgeglichen, die Fähigkeiten werden eingesetzt.

  • Norbarden haben allerdings kein eigenes Geld. Sie haben nur Sippeneigentum. Also müsste man es wohl alleine auf die Arbeit beschränken, die man selbst tun muss und auch hier sollte man berücksichtigen, ob die Sippe da nicht mehr Schaden von hat als Nutzen (denn wenn das Boot auf Wochen nicht nutzbar ist, weil man einen faulen Zimmermann dransetzt, der ohne sein dämonisches Spielzeug zu wenig gerissen bekommt) hat man ja auch nichts gewonnen. Vielleicht wäre da eher der Ausschluss aus der Sippe für eine gewisse Zeit eine angemessenere Strafe, verbunden mit der Auflage, dass er ein Jahr und einen Tag Zeit hat, etwas zu erschaffen mit seinen eigenen Hand und seinem Witz und Verstand, was der Sippe den Schaden ausgleicht.

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  • Wobei man bedenken sollte, was die SCs denn eigentlich alles über das norbardische Zusammenleben wissen. Wissen die überhaupt was der/die/das Seffer Manich ist? Wie 'Geld' in der Sippe verwaltet wird? Wie wichtig die Sippe überhaupt ist?

    Aus welchen Kulturkreisen kommen denn die SCs? Ich bin mir sicher, dass meine thorwalsche Rondrageweihte etwas anderes als milde Strafe vorschlagen würde als mein Novadi.

    I ♡ Yakuban.

  • Hier sehe ich rein grundsätzlich eine Bestrafung als schwierig an. Zum einen müssten die zwölgöttergefälligen Helden einen Andersgläubigen bestrafen (was ja vielleicht noch gehen mag), zum andern sollten sie dabei aber auch wissen, dass dieses Vorrecht der Praioskirche oder dem jeweiligen Adeligen zusteht, der über dieses Stück Land herrscht. Sie würden sich daher über die geltenden rechtlichen Regelungen hinweg setzen.

    Die Dummheit ist eine furchtbare Stärke. Sie ist ein Fels, der unerschüttert dasteht, wenn auch ein Meer von Vernunft ihm seine Wogen an die Stirne schleudert.

  • Die Gruppe besteht aus 3 Bornländern, einem Weidener und einem Andergaster. Es sollte also etwas über Norbarden und deren Gebräuche bekannt sein.

    Was den Adel angeht, so stehen Norbarden als Reisendes Volk nicht unter der Gerichtsbarkeit der Bronjaren, auch wenn die gerne so tun als ob, aber eigentlich sind sie nicht an deren Rechtsprechung gebunden. Auch ist die Praoiskirche im Bornland nicht so sonderlich stark vertreten und die Rechtsprechung übernimmt dort mMn teilweise die Rondrakirche, bzw. die Bronjaren und der Adelsmarschall.

    Wir hatten auch schon an eine Zeitweise Verbannung gedacht haben es aber verworfen, da die Mume hat durchblicken lassen, dass sie ihn in der Sippe behalten will.

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  • Naja, sie unterstehen intern nicht dem Urteil der Bronnjaren, aber da Norbarden Vogelfreie sind, können sie natürlich auch von einem entschlossenen Bronnjaren vertrieben oder an den Pranger gestellt werden. Hier geht es aber, soweit ich das verstehe, um eine interne Bestrafung und diese wird eben umso schwieriger, je mehr man letztlich als Maßnahmen ausschließt. Da die Norbarden kein eigenes Geld verdienen, kann man sich an ihm nicht schadlos halten. Da der Schaden der Gemeinschaft entstanden ist, muss die Tat auch so gesühnt werden, dass die Gemeinschaft davon profitiert.

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  • Vielleicht wäre da eher der Ausschluss aus der Sippe für eine gewisse Zeit eine angemessenere Strafe

    In diese Richtung würde ich auch gehen. Die Norbarden definieren sich ja über ihre Sippe und sollte über diese Bindung bestraft werden. Er darf seine Mahlzeiten nur abseits von den anderen sitzend einnehmen, darf nur noch mit anderen reden, wenn er direkt angesprochen wird und niemand spricht ihn mit seinem Namen an. Hmm, nur wie lange sollte eine derartige "Verbannung" andauern?

    Ich habe ein kleines Problem mit der Vorwerfbarkeit der Tat. Direkten Vorsatz kann man wohl ausschließen. Fahrlässigkeit käme da schon eher in Betracht, wobei man da auch abstufen kann: Hat er sich nur gedacht, "wird schon nichts schlimmes los sein mit der Säge" oder "und wenn schon, hauptsache die Arbeit geht leichter von der Hand"? Bei letzterem kämen wir schon wieder in Richtung Vorsatz und da dürfte die Strafe knackiger ausfallen.

    Ich gehe jetzt davon aus, dass er hätte erkennen müssen, dass etwas nicht stimmt: der Spuk, Arbeit geht zu leicht, große Müdigkeit. Es wäre ihm also durchaus zuzumuten gewesen, die Zibilja zu konsultieren. Ich würde ihn daher mit diesem zeitlichen Ausschluss aus der Sippe bestrafen, weil er die Sippe nicht über die komischen Umstände informiert hat (was in einer kollektivistischen Kultur eigentlich passieren sollte) und dadurch das Sippeneigentum gefährdet hat. Ich würde ihn NICHT wegen des Gebrauchs der dämonischen Säge bestrafen, sondern wirklich deswegen, weil er seiner Pflicht gegenüber der Sippe nicht nachgekommen ist.

  • Norbarden sind vogelfrei? Vogelfrei im Sinne von zum Abschuss freigegeben? Das mag sein, das Bornland hat mich nie groß gejuckt - sowas könnte mir schlicht entgangen sein. Aber haben Bronnjaren tatsächlich schonmal ganze Norbardensippen ausgelöscht? Ich sehe nicht, wie "vogelfrei" ins zwölfgottgefällig Aventurien passt^^

    Non serviam!

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