Geweihte töten

  • Hey, Orkis,

    gestern kam es bei unserer Runde zu einer ziemlich.. kritischen Situation.

    Die Gruppe war in Sinoda, im Efferd-Tempel, half da aus, weil dieser die Tage vorher gepackt mit Leuten war und dementsprechend schmutzig.
    Nun kam es dazu, dass der Efferd-Geweihte den Gjalsker Wolfskrieger in der Gruppe spaßeshalber provoziert hat, dieser eine 1 bei Jähzorn würfelt, die Selbstbeherrschungsprobe failte und er in den Blutrausch verfiel, seine Axt zog und den Geweihten kurzerhand köpfte. (Wuchtschlacht+15 angesagt, 29 ausgeteilt, Trefferzonenwürfel zeigte ausgerechnet dann "Kopf" an).
    Der Geweihte wurde durch blitzschnelles Handeln der Gruppe und mehrer Balsam Salabunde, die zeitgleich gewirkt wurden, wieder zusammengeflickt und ist jetzt dauerhaft heiser.

    Mein Problem als Meister jetzt: Normalerweise bekommt jemand, der einen Geweihten angreift, das Mal des Frevlers zugeteilt, allerdings nur, wenn er an den zwölfgöttlichen Pantheon oder eine ähnliche Kirche glaubt.
    Wäre es trotzdem angemessen, dem Gjalsker für das (kurzfristige) Töten eines Geweihten so ein Mal zu verpassen?
    Und was für Auswirkungen hätte das im Spiel?
    Habt ihr eine Idee, was man, wenn nötig, als Alternative dafür nehmen kann?

    TL;DR: Wie kann ich ihm eine richtige Lektion für das Töten eines Geweihten erteilen, auch wenn er im Blutrausch war?

    "Das schlimmste Monster in Aventurien? Nennt sich Meister. Sitzt vor dir am Tisch."

  • Im Blutrausch darf man keine Manöver einsetzen, also auch keinen WS. Unter diesem Gesichtspunkt hätte der Geweihte weniger Schaden erhalten.^^

    Das war ein Angriff auf einen Geweihten, auf heiligem Boden auch noch (warum wird eine Waffe im Tempel einer nicht-kriegerischen Gottheit getragen?). Ob der Geweihte ihn nun durch eine Bemerkung provoziert hat oder nicht: Man zieht wegen so etwas keine Waffe und attackiert im Tempel einen Geweihten. Nicht mal mit der Faust.

    Das war ein Mordversuch an einem Geweihten und müsste m,E auch so geahndet werden. Blindwütig bis hin zu beliebige Personen anzugreifen, wenn man sich verärgert fühlt, ist keine Entschuldigung, sondern eher ein verschlimmernder Grund, denn dann sollte man erst recht nicht mit Waffe in der Hand frei herum laufen.

    Blutrausch ist ein gefährlicher Nachteil, weil man damit nicht nur angreifende NSC angreift, sondern eben auch manchmal schlicht die falsche Person bis hinzu den eigenen Gefährten.
    Mit Blutrausch ist man eine tickende Bombe für jedermann im Umfeld.

    Das MdF allein wäre keine ausreichende Strafe, außerdem ist das etwas, das in dem Fall automatisch geschieht und das der Tierkrieger nicht mal merken würde.
    Da greift eben auch noch und vor allem die Gerichtsbarkeit: Mordversuch im Tempel auf einen Geweihten.

    Ich sehe eigentlich wenig Möglichkeit, da davon zu kommen, wenn Du als SL nicht jede menge Augen mehr zukneifst, als vorhanden sind: Als Ungläubiger mit Waffe in einen Tempel gehen, völlig überreagieren und Geweihten köpfen. Das ist kein Kavaliersdelikt mit 30 Tagen Steinbruch und ab in die Therapie, weil er ja Glück hatte und der Geweihte gerettet wurde.

  • Inwieweit sich maraskanische Rechtsprechung von der z.B. mittelreichischen unterscheidet, weiß ich nicht, aber da das Mord am Geweihten im Tempel war, dürfte das auch Kirchengerichtsbarkeit sein und nicht die weltliche Gerichtsbarkeit betreffen.
    Im MR ist Mord ein Schwerverbrechen und diese werden mit mindestens sehr langer Haft, wenn nicht sogar Zwangsarbeit geahndet, Brandmarken als Begleitstrafe sind gut möglich, bis hin zur Todesstrafe.
    GA hat das ein Kapitel zu.

    WdG auf S. 23/24 ist leider ganz besonders kurz und oberflächlich in Sachen Verbrechen gegen Geweihte und Kirchen. Doch es heißt, ihr Einfluss auf ihrem Gebiet sei weitestgehend unanfechtbar und umfassend.

    Mord an einem Geweihten ist sicherlich "schädlich Hämmern an den Grundfesten Alverans".

    Das freie Leben als SC sehe ich da nicht möglich, es sei denn, er flieht, bevor er festgesetzt wird. das gibt vermutlich Gesucht I oder II und wenn die anderen SC ihm helfen, sollte das nicht bekannt werden, sonst bekommen sie das auch.
    Den Rest des Lebens im Steinbruch oder gar Todesurteil (angesichts der Umstände und Hintergründe in meinen Augen wahrscheinlicher) würde ich da annehmen und ansetzen.

    Wenn er sich auch noch verwandelt, wird er als Werwesen verdächtigt.

  • Tschuldigung, seit wann - ok, ist Maraskan - "ärgert" ein "launischer" Efferdgeweihte einen Gast? Aus Spaß?
    Geköpft ...? Wow, daß letzte Mal das ich gelesen habe das ein Magier jemand von den Toten erweckte war "Der Scharlatan".

    In einen guten Film würde diese Szene als "Gedankenspiel" (u.a. in True Lies) gezeigt werden ... und vielleicht solltet ihr euch überlegen ob es nicht so ähnlich gewesen sein könnte.

    Das Mal des Frevlers hat weniger mit dem Glauben zu tun, sondern wird vom jeweiligen Kult "vergeben".

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Tja das ein Gjarlsker (Meeresangst) mit einem Efferdi nicht gut zurecht kommt ist jetzt nicht so weit hergeholt.

    Welches Strafmaß wäre also angemessen?

    Das kommt eigentlich va. drauf an, wie ihr euer Aventurien spielt. In einem Aufgeklärten humanistischem Ponyhof-Aventurien ist alles möglich, von Gefängniss über Verbannung, auferlegen einer Bußqueste bis hin zum Tod ist alles denkbar. Maßgeblich für das Urteil ist, was er denn für Führsprecher in der Gruppe bzw. in der örtlichen Gesellschaft hat. Hätte man im irdischen finsteren Mittelalter einen anderen (ganz zu schweigen von einem Priester) erschlagen kann sich jeder selbst ausmalen, was mit so jemandem passiert wäre - vor allem, wenn er zusätzlich noch ein Fremder und Herätiker ist.
    Ich persönlich sehe keinen Grund, wie de Charakter ein Urteil auf sich nehmen kann und danach noch spielbar bleibt - so leicht lässt keine Gemeinde auf der Welt einen Mörder laufen, es sei denn es würde damit zu politischen Scherereien mit einem anderen Land kommen - was bei einem Gjarsker nicht der Fall sein sollte.

    Die bessere Variante ist wahscheinlich vor oder nach der Verhandlung zu türmen oder einen so wichtigen Auftrag zu haben, dass die Sühne des Mordes das kleinere Übel ist. Da müsste die Gruppe aber sehr überzeugend auftreten. Jeder göttergläubige Aventurier würde allerdings nichts mehr mit dem Wilden zu tun haben wollen, ein Geweihter schon gleich dreimal nicht. Dazu wird sich jeder in der Gruppe zurecht fragen, ob er selbst nicht vielleciht der oder die Nächste ist, wenn es wieder zu einem Wutausbruch kommt. Je nach dem, wie lange die Gruppe sich schon kennt und ob sie einander vertrauen kann es sein, dass sogar die eigenen Gruppenmitglieder versuchen, ihn zur Strecke zu bringen.

    Euch ist hier ein Worst-Case-Szenario passiert und ich sehe für so einen Fall wenig Spielraum, einen Charakter oder die ganze Gruppe mit einem blauen Auge davon kommen zu lassen und dabei nicht eine konsequente innere Logik der bespielten Welt ad absurdum zu führen.

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • Sehe ich ähnlich, selbst das er gerettet wurde macht den Mord nicht ungeschehen, das es sich um einen (unbewaffneten?) Geweihten im Tempel handelt macht es noch wesentlich schlimmer.

    Aber da es sich um einen Diener Efferds handelt, warum sollte dieser in dem Fall nicht richten?
    -Wolfskrieger in einem Ruderboot auf dem Meer/einer kleinen Insel aussetzen
    -bei Sturm mehrere hundert Meter vor der Küste über Bord werfen und zurückschwimmen lassen
    -oder bei einer Zeremonie ihn mit dem Kopf in eine Wasserschüssel drücken bis die letzte Luftblase aufsteigt.

    Wenn er das überlebt war es wohl Efferds Wille und die Schuld ist gesühnt, wenn nicht gab es immerhin Vergeltung.
    Als Meister hast du da ziemlich gute Möglichkeiten das spannend auszuspielen und den Helden auf die Finger zu klopfen ohne ihn töten zu müssen, inneraventurisch könnte er nach dem Ablegen dieser Prüfung als von Efferd erwählt zählen und seine Angst vor dem Meer ablegen (wobei das als Belohnung eigentlich schon zu viel wäre, kann ja schon froh sein den Helden behalten zu dürfen).

  • Der Efferd-Geweihte allein darf das nicht. Kein Geweihter darf Richter, Ankläger und Henker in einem sein und auch nur Richter sein, wenn sonst keiner in der Nähe (= mehre Tagesreisen entfernt) ist. Ein reguläres Kirchengericht, bei dem der Geweihte nicht im Gericht sitzt, sehe ich da passender an.

  • Der Efferd-Geweihte allein darf das nicht. Kein Geweihter darf Richter, Ankläger und Henker in einem sein und auch nur Richter sein, wenn sonst keiner in der Nähe (= mehre Tagesreisen entfernt) ist. Ein reguläres Kirchengericht, bei dem der Geweihte nicht im Gericht sitzt, sehe ich da passender an.

    Da sie in Sinoda sind, vermute ich mal, dass die weltliche Gerichtsbarkeit nicht weit ist.

    Edit: @Psirens Vorschlag zu einem Götterurteil finde ich gut. Gerade der launische Efferd kann auch mal ganz unvorhersehbar gnädig sein. Und ein Gjarlsker, der bei Sturm auf dem Meer von Bord geht durchlebt Höllenqualen. Falls er das überlebt, hat ihm Efferd wohl tatsächlich verziehen.

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  • Die weltliche Gerichtsbarkeit wird aber vermutlich nicht hinzugezogen bei einem Verbrechen im Tempel gegen den Geweihten. Da sehe ich eher ein Kirchengericht zuständig, das eben, wie weiter oben verwiesen, umfassende Befugnisse auf dem eigenen Gebiet hat, und gerade dieses Verbrechen dürfte in das Gebiet "Dafür ist die Efferd-Kirche zuständig" fallen.

  • Aber da es sich um einen Diener Efferds handelt, warum sollte dieser in dem Fall nicht richten?

    Das "dieser" hatte ich auf Efferd bezogen, nicht auf den Geweihten aber es war wirklich uneindeutig.
    Efferd selbst wird natürlich nicht auf Dere erscheinen aber ein Kirchengericht sehe ich hier als passender an als ein weltliches.
    Anklagender wäre der enthauptete, Zeugen wohl nur die Helden, Richter zum Beispiel das Tempeloberhaupt als jemand der in Efferds Namen handelt.

    Wobei allein das Gericht interessant wird, klar dem Geweihten wird wohl eher geglaubt, jedoch sind die einzigen Zeugen die Helden (denen ich jetzt mal eine Falschaussage und damit ein Praiosfrevel unterstelle), der enthauptete ist wohlauf und außer der Heiserkeit gibt es ja scheinbar nicht mal eine Narbe.
    Enthaupten und wieder anwachsen ohne sichtbare Spuren KÖNNTE selbst in Aventurien an der Aufrichtigkeit der Aussage des Geweihten Zweifel aufkommen lassen.

  • Ein Kirchengericht kann natürlich ein Gottesurteil verhängen.
    Allerdings bei einem solchen Verbrechen abwarten, ob die Gottheit selber zu Maßnahmen greift, ist nicht zu erwarten. Die haben ja auch deshalb ihre Geweihten, damit die im Sinne der Götter agieren.
    Es sollte allerdings bedacht werden, warum die Kirche so entgegenkommend ist bei einem SC und ein NSC vielleicht hingerichtet werden würde. da es inneraventurisch die Trennung SC - NSC nicht gibt. Denn beständig Götterurteile verhängen, um Schlupflöcher zu erschaffen (auch wenn das Schlupfloch bei einem Tierkrieger mit Meeresangst und nicht vermutlich nicht leichten Schwimmen-Proben sehr, sehr klein wäre), wäre in meinen Augen nicht zu erwarten.
    Auch SC übergeben mal Übeltäter und wenn die dann auch so verurteilt werden, könnte das bei Spielern und SC den Eindruck erwecken, dass sie sich da ganz umsonst abrackern.

    Ich kann aber verstehen, dass ein solches Urteil einen ein weiteren Ausweg (neben einer Flucht) bietet, den SC nicht auf Dauer zu verlieren. Es würde allerdings einen Präzedenzfall schaffen und müsste erklärt werden, warum in diesem Fall und nicht auch anderen gleichartigen.

    Und warum sollte ein kirchliches Gericht nicht der Aussage des eigenen Geweihten glauben?
    Zumal man mit einem Eidsegen problemlos auf allen Seiten die Wahrheit ans Licht bringen kann.
    Ich wüsste auch nicht, dass die anderen SC in jedem Fall lügen. Da wäre abhängig, wie gut die sich mit dem Tierkrieger verstehen, wie sie dazu stehen (viele, wenn nicht alle meiner SC, fänden diese Attacke sehr bedenklich, und sei es nur bezogenen auf ihr eigenes Wohl), ob ihre eigenen Auflagen und Überzeugungen eine Lüge zulassen und falls überhaupt ja (was nun bei so einigen Professionen nicht unbedingt zu erwarten ist), ob sie eine Lüge überzeugend vorbringen können.
    Es ist in der Ausgangsbeschreibung auch nicht deutlich, ob da im Tempel nicht vielleicht auch noch andere Personen anwesend waren (Gläubige, Novizen, andere Geweihte ...)

    Allein der Angriff auf einen Geweihten ist ein Frevel, der das MdF nach sich zieht, und ein Angriff war nun gegeben, dazu einer in der Absicht, zu töten, ein solcher Angriff kann jederzeit auf so ungefähr jede Person wieder geschehen, und nur, weil andere Personen dem Geweihten das Leben retten konnten, nihiliert das nicht den Umstand, dass da jemand (ein Ungläubiger auch noch) aus einem nichtigen Grund auf heiligem Boden die Waffe zog und einem Geweihten den Kopf abschlug.

  • Wobei ich es faszinierend finde was manche alles in einen Tempel mit hineinschleppen ... und niemand so schnell reagieren kann wenn jemand seine Axt gemütlich vom Rücken runterzieht und dem lächelnden Efferdhirni den Kopf weghämmert ...
    Jetzt wäre es natürlich interessant wer gerade in Sinoda herrscht - obwohl es eigentlcih egal sein dürfte, weil wer einen Bürger von Sinoda ermordet ist ein Mörder ... und seine Begleiter werden wohl die Mitttäter sein ... dann noch ein Mord in einem geweihten Tempel - das interessiert sicherlich auch den Efferdkult ... Borbaradianer sind ja dafür bekannt das sie Tempel entweihen ...

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Das war ein Mordversuch an einem Geweihten und müsste m,E auch so geahndet werden. Blindwütig bis hin zu beliebige Personen anzugreifen, wenn man sich verärgert fühlt, ist keine Entschuldigung, sondern eher ein verschlimmernder Grund, denn dann sollte man erst recht nicht mit Waffe in der Hand frei herum laufen.

    Blutrausch ist ein gefährlicher Nachteil, weil man damit nicht nur angreifende NSC angreift, sondern eben auch manchmal schlicht die falsche Person bis hinzu den eigenen Gefährten.
    Mit Blutrausch ist man eine tickende Bombe für jedermann im Umfeld.

    Blutrausch und "blutige Rache", ich glaube ich hätte ihm da n Minderpakt angedreht bei so einer Aktion. Wer Zeitbomben spielen und ausspielen will, muss auch Konsequenzen befürchten.

    Und die wären für mich klar: rettet seine Seele mit heißem Feuer!

  • Man bekommt ja nicht einen Minderpakt durch einen Nachteil und auch nicht, wenn passiert, was der Nachteil in bestimmten Situationen vorgibt und der Verstand des Charakters ausgeschaltet wird.

    Das heiße Feuer ist für Paktierer gedacht, er ist aber "nur" ein Mörder, bzw. Beinahe-Mörder eines Geweihten des Efferd. Die Efferd-Kirche ahndet gewiss nicht einem: Feuer.
    (Eine Todesstrafe, die mit Wasser zu tun hat, könnte ich mir eher vorstellen.)

  • Eine Todesstrafe, die mit Wasser zu tun hat, könnte ich mir eher vorstellen.

    Ehm... Aber wird Chary nicht im Volksmund "Die Ersäuferin" genannt? Schande über mein Haupt, das ich das Efferdvademecum nicht gelesen habe, aber ich finde ein Tod durch Wasser genauso schlimm wie Feuer bei Efferd. Wie wäre es da denn mit einem Göterurteil wie bei Firun und Ifirn: Man setzt dem Mörder Efferds Naturgewalten aus. Man schickt ein Schiff raus, lässt einige Tagesreisen entfernt ein Beiboot zu Wasser und sagt: "Wenn du überlebst, komm zu uns, damit wir wissen das Efferd dir noch eine Chance gibt. Wenn nicht, hast du so zumindest für deine Taten gebüßt."

    Per noctem ad lucem.
    Durch die Nacht zum Licht.
    ____

    Pardona? Ist das nicht ein Kochrezept?

  • Ich habe das Efferd-Vademecum nicht, aber das Efferd so ein Wasser-bezogener Gott ist, war das meine erste Assoziation.
    Charyptoroth ist eher so die Unterwasserzieherin und da die "Unbarmherzige Ersäuferin" (so die volle Bezeichnung) ist?
    Aufhängen ist so eher das weltliche Gerichtsurteil, das reinigende Feuer kommt zumindest bei Paktierern ... wobei natürlich auch trotzdem aufhängen fällig sein kann.

    Wobei es mich interessieren würde, @Harock, wie bei euch das aufgelöst oder nicht wurde und wie es weiterging/geht.

  • Ich habe da viel drüber nachgedacht. Sehr viel.
    Und auch herausgefunden, dass es auch an anderen Ecken in meiner Gruppe hakelt, was hauptsächlich meiner Inkonsequenz als Meister zuzuschreiben ist.

    Ich werde das wie folgt händeln: Entweder wir machen einen Rollback zu einem von mir festgelegten Zeitpunkt in der Kampagne (das ist das, was meine Spieler hören werden) da ich einen innerweltlich schwerwiegenden und inkonsequenten Fehler gemacht habe, oder wir spielen weiter wie bisher. Machen wir weiter, so wird der Gjalskerländer, sobald er in die Stadt zurückkommt, vom nächsten Büttel erkannt und es wird eine Verhandlung darüber geben, was mit ihm geschieht. Bei dieser Verhandlung dürfen nur Charas mit SO 10+, Adelige und Geweihte teilnehmen, was für die Phex-Geweihte der Gruppe bedeutet, dass sie sich offenbaren muss, wenn die Gruppe eine Stimme in dieser Verhandlung haben will, denn der Gjalskerländer wird, als Fremder, Barbar und Schuldiger, keine Stimme haben.
    Falls die Geweihte sich nicht offenbart und gute (!) Argumente bringt, so wird das Urteil lauten, dass er auf einem kleinen Boot mitten im Ozean ausgesetzt wird, mit nichts bei sich außer einem Wasserschlauch, und es darf kein Land mehr in Sicht sein.
    Die einzige Möglichkeit für die Geweihte, ihn da rauszuhauen, ist, wenn sie anbietet, dass er sein Leben in den Dienst Efferds stellt (der für ihn eine Verkörperung Zwanfirs und damit böse ist). Auf dieses Argument wird sie aber selber kommen müssen.

    Machen wir einen Rollback, (was ich hoffe, da die Gruppe auch einige harte Fehler begangen hat, was harte staatsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde) so werden wir wieder im Dungeon unter Sinoda sein, womit 1,5 Sitzungen flöten sind. Hart, aber fair für beide Seiten.

    Die ganze Sache hat mich ziemlich mitgenommen und mich viel gelehrt. Insbesonders über konsequenteres Meistern und das inneraventurische Recht.

    "Das schlimmste Monster in Aventurien? Nennt sich Meister. Sitzt vor dir am Tisch."

  • Sowas kenn ich nur zu gut. Man braucht manchmal einen kleinen Praioten auf seiner Schulter, der ständig ermahnt was einem blüht wenn man bei Verbrechen erwischt wird (selbst Gillion hat so einen Praioten auf der Schulter, und der ist Dieb o.O).

    Für den Gyalskaländer dürfte das sehr interessantes oder dramatisches Rollenspiel werden: Auf genau den Teil der Welt ausgesetzt werden, den er und seine Kultur am meisten fürchten, da das Meer für sie der Tod bedeutet, wird eine sehr dramatische Erfahrung. Bedenke bitte, so weit ab vom Land wird er seine kulturelle Meeresangst nicht verbergen können, sie wird ihm nur selten freie Momente in seiner Handlung erlauben.

    Ich würde an deiner Stelle, auch wenn eine Sitzung mehr draufgeht, das ganze ruhig ausspielen. Danach kann man immer noch einen Rollback machen, oder aber man lässt es so sein.


    Wieso glaubst du, du warst ein schlechter Meister bzw. Inkonsequent?


    PS!!!!:

    Du bist in Sinoda! Das hab ich komplett überlesen! Tja, da gibt es nur früher einen Efferdtempel (1026 wird er zerstört), aber leider ist der zu der Zeit auch der einzige. Sprich, du hast in der Stadt nur die Efferd und Rur/Gror Geweihten, zudem ist hier alles maraskanisches Recht. So schön die Insel und ihre Bewohner auch sind, in Sachen Recht sind sie den Praioten in nichts nachstehend. Gerade weil Sinoda so dicht an Jilaskan ist, das heißt die einzigen Praioten die mal vorbei kommen sind die Erzkonservativen Priesterkaiserpraioten persönlich xD

    Per noctem ad lucem.
    Durch die Nacht zum Licht.
    ____

    Pardona? Ist das nicht ein Kochrezept?

    Einmal editiert, zuletzt von Gillion Feuerglanz (19. Mai 2016 um 20:11)