EDIT Schattenkatze: Dieses Thema wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert und basiert auf folgender Frage:
1. Magier dürfen sich ja mit ihrer Heimakademie bennen, also "Vorname Nachname von Punin". Hat man jetzt ein Zweitstudium absolviert, nennt man sich dann einfach "... von Punin von Kuslik"?
Dass man eventuell nur das für den speziellen Fall relevantere sagt, mag zwar vorkommen, aber gibt es eine feste (oder auch eine nicht feste) Regelung der Nomenklatur für den Fall, dass man beide Akademien bennen möchte.
1. Rein intuitiv würde ich sagen von Punin und Kuslik
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@Freibierbauch: bei 1. mag es problematisch sein, wenn die zweite Akademie eine andere Ausrichtung hat als die erste (weiß/grau/schwarz), das ist ja möglich. Eine graue Akademie mag einem Schwarzmagier ein Zweitstudium ermöglichen, aber wird es trotzdem nicht unbedingt gerne sehen, wenn dieser danach die Akademie im Namen führt. Ich würde sagen, das wird individuell nach Fall entschieden. Die Zweitakademie mag die Zusatznennung erlauben oder vielleicht auch die ausschließliche Nennung (zB bei Gildenwechsel mit anschließendem Zweitstudium aus Gewissensgründen).