Heyho,
ich hätte da einige Unklarheiten bezüglich der waffenlosen Manöver "Klammern", "Schwitzkasten" und "Würgegriff":
Wenn Angreifer den Gegner mit Klammern (sagen wir mit Ansage +4) erwischt und hat und daraufhin Schwitzkasten einsetzen möchte: wird der Schwitzkasten-Effekt überschrieben, so dass die Ansage für die erschwerte Ringen-PA des Gegners negiert wird?
Falls ja, warum dann Klammern überhaupt in erster Linie anwenden? Beide sind Ringen-AT und die Ansage von Klammern dient ja nur dazu die Klammer zu verstärken, also die Befreiungsmöglichkeit des Gegners einzuschränken, und nicht etwa um die PA vom Gegner zu erschweren, nach dem Motto: erst mit Klammer sicher(er) an den Gegner dran und dann eine sicheres Schwitzkasten-Manöver.
Falls nein, wie genau wird es dann gehandhabt mit dem Lösen? Sowohl bei der Klammer, als auch beim Schwitzkasten muss der Gegner sich ja lösen. Muss er sich dann aussuchen aus welchem Manöver er versuchen will sich zu lösen oder gilt es nur eine Ringen-PA zu schaffen, die halt +Ansage von Klammern und +Erschwernisse (je nach Runde) durch Schwitzkasten erschwert ist? Und sollte ihm dies dann gelingen, hat er sich sowohl aus dem Schwitzkasten als auch aus Klammer befreit oder nur erstmal aus dem Schwitzkasten?
Zum Thema Würgegriff: In WdS 93 steht, dass dem Verteidiger Raufen-/ Ringen-AT (erschwert um 2) zustehen. Gilt das auch für einen bewaffneten Verteidiger, also dass dieser nur Raufen und Ringen einsetzen kann, nicht aber seine Waffe?
Sobald ein Gegner geklammert oder in den Schwitzkasten verfrachtet wurde, kann er ja nur die dort angegebenen Attacken ausführen:
1. Wie sieht es mit einem bewaffneten Gegner aus, kann auch er nur die dort angegeben Angriffe durchführen oder wurde dies nur im Falle von zwei waffenlosen Kämpfer geschrieben?
2. Wie sieht es mit der PA eines bewaffneten Gegners aus? Darf der geklammerte/"ge-Schwitzkastete" mit seiner Waffe noch parieren (also z.B. durch Angriffe eines Dritten)?