Adlig I

  • Ja der Vater hätte dann z.B. Adel II aber der nicht-erbende trölfte Sohn, hat der dann genauso Adel II wie seine erbende erstgeborene Schwester?

    Alles von mir Geschriebene ist nur eine Meinung und soll zum Meinungsaustausch anregen.

  • Wie schon in meinem ersten Beitrag geschrieben: Wer keinen Anspruch hat, hat bei mir Adel I, keinen Anspruch und Kind eines Barons oder Anspruch auf ein Gut (Junckergut oder verbrieftes auf ein Edlen/Rittergut) Adel II. Der angehende Baron (in DSA Baronett oder Baroness) dann Adel III, da ja klassisch der Baron der höchste Adelsrang für Spieler sein soll.

  • Ist es denn nicht eher so gemeint das unter andere Edle sowas wie besonders ausgezeichnete "Normale" Menschen/Abenteurer fallen. Also z.b. Ehrenmitglied von XY, oder für selbstlosen und ehrenwerten Verdienst an YX.

  • Edler ist, wie du es drehst und wendest, immer noch ein Adelsrang/Titel. Und in diesen Stand muss man, als Bürgerlicher, von jemand Hochadligen, meist Herzog, König oder Kaiser, erhoben werden.