Adlig I

  • EDIT Schattenkatze: Das Thema wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert.

    DSA 5 Vorteil Adlig I-III:

    Die Abstufung ist ja ein wenig anders als bei DSA 4, da waren junker, edle und Ritter noch eine Stufe. Jetzt aktuell welche Titel außer Ritter sind denn noch adlig I? Und wie unterscheiden sie sich von adlig II?

  • Hier musst du unterscheiden.... "Edler" ist der niedrigste Adelstitel, den jeder Adlige hat, egal wo es herkommt. Das heißt jeder mit (DSA4.1) Titularadel und Adlige Abstammung ist mindestens Edler. Ritter ist eine Profession, für die du zumindest Adlige Abstammung benötigst (Titularadel reicht nicht), aber auch die Kaiserin hat als Profession Ritter ;)

  • Das ist im DSA-Setting nicht korrekt. Edler wird als eigenständigerAdelsrang geführt. Ein Junker, Baron oder Ritter sind eben nicht alle Edle, sonder Junker Baron und Ritter. Ein Edler ist ein Edler.


    Stufe I ist für Ritter und ähnlich niedrige Adlige gedacht, während Stufe zwei Niederadlige wie Junker und Edle symbolisiert. Die höchste Stufe hat etwa den Einfluss eines mittelreichischen Baron.


    Meine Frage ist nun, wer sind diese "ähnlich niedrige Adlige"?

    Bei DSA 4.1 wars klar: Adlige Abstammung I sind Ritter, Edle, Junker. Das ist ja nun aktuell aber offensichtlich nicht mehr so.

    Um es noch verwirrender zu gestalten, werden Ritter, Edle und Junker auf Seite 338 wieder zusammen zum Niederadel gezählt.


    Zitat von Pack_master

    Ritter ist eine Profession, für die du zumindest Adlige Abstammung benötigst (Titularadel reicht nicht), aber auch die Kaiserin hat als Profession Ritter


    In Aventurien gibt es Ritter sowohl als Profession, als auch als Adelstitel.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (3. März 2016 um 00:05)

  • Edelleute sind sie alle.
    Edler ist zumindest irdisch ein Titel "Edler von xy"
    Ritter war/ist auch irdisch sowohl ein Adelsrang, als auch eine Tätigkeitsbeschreibung. König Löwenherz war auch gleichzeitig ein Ritter.
    Dem Ritter könnte aventurisch- wenn es die da überhaupt gibt - der "Edle" rangmäßig gleichgestellt sein. MMn ist da aber nicht alles detailliert gesetzt, sodass man Freiheitsgrade hat, ohne RAW-Verstöße zu begehen, falls einen das überhaupt kümmert.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

    Einmal editiert, zuletzt von Eisvogel (3. März 2016 um 00:14)

  • In Aventurien gibt es Ritter sowohl als Profession, als auch als Adelstitel.

    Nur im Falle des Ritter ehrenhalber. Welcher Titularadel ist, und nichts mit der Profession zutun hat.

    Das Rittertum ist ein Stand der parallel zum Adelsstand verläuft. Um Ritter zu werden muss man adlig sein, außer man wird eben zum "Ritter ehrenhalber" ernannt (wird dir beim echten Adel aber nicht helfen, die sehen dich als Geschmeiß an), oder du bist a) Rondrageweihter, oder b) Golgarit. Diese gelten ebenfalls als Ritter.

    Und "Edler" ist der niedrigste Adelsrang, den JEDER Adlige automatisch hat. So ist das nunmal.

  • Ich glaube man muss beim Ritter zwischen dem (Erb-)Adelstitel und der Ehrenbezeichnung unterscheiden:
    Ersterer ist Teil der Hierarchiekaskade beim Erbadel: der Ritter, dem drei Dörfer gehören, ist Lehensmann des Barons, der des Grafen, der wiederum direkt dem König/Kaiser oder aber einem Herzog unterstellt ist. Irdische Ausnahmen wie die Reichsritter bestätigen die Regel (ich weiß nicht, ob es sowas im MR oder HR gibt).
    Außerdem gibt es noch den Adelsränge übergreifenden "Ehrentitel" des Ritters, den man nach der Knappenzeit beim Ritterschlag erhält, unabhängig, ob man Kind eines Ritters/Barons/Grafen/Kaisers ist. Irdisches Beispiel: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Maximilian_I._(HRR) Ist das der "parallele" Verlauf, den du meinst? Für den Ehrenrang gebe ich dir recht, beim Erbadel s.o.


    Zum Adelsrang "Edler" habe ich folgendes gefunden: Edler – Wikipedia
    Im Gegensatz dazu sind alle Adligen "Edelleute".

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

    4 Mal editiert, zuletzt von Eisvogel (3. März 2016 um 21:34)

  • Und "Edler" ist der niedrigste Adelsrang, den JEDER Adlige automatisch hat. So ist das nunmal.

    Wobei du als 'Reichsritter' noch nicht 'Reichsedler' bist. Dazu musst dann erst noch erhoben werden durch tolle Taten etc.

    »Leben ist Kampf und Kampf ist Leben, die Art, wie wir den Kampf führen, ist es, die uns erhebt oder verdammt!«

  • Ich glaube man muss beim Ritter zwischen dem (Erb-)Adelstitel und der Ehrenbezeichnung unterscheiden:
    Ersterer ist Teil der Hierarchiekaskade beim Erbadel: der Ritter, dem drei Dörfer gehören, ist Lehensmann des Barons, der des Grafen, der wiederum direkt dem König/Kaiser oder aber einem Herzog unterstellt ist.

    Den hier verstehe ich nicht.

    Ich kenne nur 2 verschiedene Formen des Ritters:

    1) der ausgebildete Ritter. Immer ein Adliger, der eine Knappenzeit bei einem anderen Ritter verbracht hat und zum Ritter geschlagen wurde. Dies ist der Ritter, auf den stets Bezug genommen wird. Kann alles vom ärmlichen Junker bis zum Kaiser sein, einziges Kriterium ist neben Erbadel die Knappenzeit bei einem anderen Ritter. Die meisten Adligen (mit Lehen) unterhalten eine Formation Ritter aus niederen, landlosen Adligen als Leibgarde und Eingreiftruppe. Weiden und das Bornland sind hier die Elite der Ritter mit großen Formationen schwerer Reiterei mit Lanze.
    Beispielhafte Ritter wären Ludalf von Wertlingen, Emer, Rohaja, Walpurga.
    2) der Ritter ehrenhalber. Wurde für Heldentaten(tm) in den (Titular-)Adelsstand erhoben und zum Ritter "geschlagen", als Lohn für seine Verdienste. Kann wirklich jeden treffen, der große Taten für das Reich begangen hat. Meines Wissens ist auch der Reichsritter bloß die "Elite" dieser Auszeichnung. Der "Ritter ehrenhalber wird allgemein vom Erbadel bzw. den ausgebildeten Rittern verachtet.

  • In meinen Augen und Spielverständnis sind "Edle" Adlige, die ein Edlengut erhalten haben. Edlengüter sind dabei NICHT vererbbar, sprich der Sohn des Edlen von XYZ hat nur den Familiennamen, sonst nichts (wenn der Vater nur zum Edlen, Ritter etc. ehrenhalber erhoben wurde und dabei nicht explizit die Vererbbarkeit des Standes genannt wurde, dann hat er nicht mal einen solchen!).
    Junkergüter hingegen sind vererbbar, je nach Region wird dabei darauf geachtet, dass die Kinder eine entsprechende Ausbildung erhalten (in Weiden Ritter, in Garethien auch mal "Höfling" etc.).
    Rittergut bezeichnet dann nur ein Gut (egal ob Edlen oder Junker), dass eben an Ritter verlehnt wird, damit sind in der Regel dann auch stärkere militärische "Abgaben" verbunden, sprich ein solches Gut hat eine strategisch relevante Motte, die in stand gehalten werden muss oder der Lehnsmann muss eben die klassische Hand Reiter aufbieten können, wenn es zur Heerfolge kommt.

    Bei Reichsritter, Ritter von Ferdok etc. darf man nicht vergessen, dass auch mit einem solchen Ritterstand "ehrenhalber" Pflichten einhergehen. Man ist dem Kaiser, Grafen etc. zumindest zu direktem Gehorsam und Hilfe verpflichtet und er kann von einem verlangen, für ihn zu kämpfen (weniger in der Schlacht, aber beispielsweise als Kandidat bei einem Duell)

    Ich würde "Adlig I-III" eben so auslegen:
    I : Kind eines (bereits vorher adligen) Edlen/ Junkers ohne Erbe, hat eben nur den den Namen und "Stand"
    II: Kind mit Erbanspruch auf ein Junkergut/ Baronskind ohne Erbe
    III: Baronskind mit Erbe

  • Das mit den Beispielen im GRW passt aus den schon genannten Gründen meiner Meinung nach nicht.

    In meinem DSA 5 Aventurien sieht es so aus:

    Stufe 1: Alles was keinen eigenen Adelrang hat und trotzdem irgendwie zum Adel gehört.

    Im Wesentlichen also das was man bei DSA 4 unter den Vorteilen "Adelige Abstammung" und "Amtsadel" fand: die Kinder von Adeligen ohne eigenen Titel mit Erbanspruch* (z.B. die Kinder von Junkern, Baronen etc., nicht aber die Kinder von Rittern, Edlen etc. - deren Adel nicht weiter gegeben werden kann), dazu verschiedene Amtsmänner welche Adeligen gleichgestellt sind (wie Vögte ohne weitere Titel).

    * Anspruch bedeutet "Titel der Eltern/Familie ist erblich"

    Stufe 2: Niederadelige mit Rang und/oder eigenem Titel wie Ritter, Junker, Edle und deren Entsprechungen im Titularadel .

    Stufe 3: Hochadelige mit Rang und/oder eigenem Titel im Rang eines Baron oder vergleichbarer Position.

    Diese Einteilung funktioniert mMn sehr gut und grenzt auch die Kompetenzen Spielfreundlich ab.

    Da Stufe 2 und 3 inzwischen "amtierende Adelige" darstellen und nicht mehr nur irgendwelche Kinder von diesen Adeligen, könnte man entweder einen Vogt einstellen oder die bessere Methode den Held einfach zum x-Gemahl machen. So wäre der Held beispielsweise trotzdem der Baron, doch der eigentliche Titelträger ist seine Frau (die Baronin). Schon kann der (vermutlich viel jüngere) Held ohne schlechtes Gewissen auf Abenteuer ziehen (in Aventurien natürlich auch umgekehrt möglich). Er muss dabei weder auf den klangvollen "Baron von und zu" noch auf das "Hochgeboren" verzichten. Vor allem aber wird damit auch erklärt, warum der Held nicht mit Kutsche, Dienern und Vermögen aus zieht: all das gehört nämlich seiner Partnerin. Ganz anders als beim Baron (Titelträger) mit eingesetztem Vogt... ;)

  • Den hier verstehe ich nicht.
    Ich kenne nur 2 verschiedene Formen des Ritters:

    1) der ausgebildete Ritter. Immer ein Adliger, der eine Knappenzeit bei einem anderen Ritter verbracht hat und zum Ritter geschlagen wurde. Dies ist der Ritter, auf den stets Bezug genommen wird. Kann alles vom ärmlichen Junker bis zum Kaiser sein, einziges Kriterium ist neben Erbadel die Knappenzeit bei einem anderen Ritter. Die meisten Adligen (mit Lehen) unterhalten eine Formation Ritter aus niederen, landlosen Adligen als Leibgarde und Eingreiftruppe. Weiden und das Bornland sind hier die Elite der Ritter mit großen Formationen schwerer Reiterei mit Lanze.
    Beispielhafte Ritter wären Ludalf von Wertlingen, Emer, Rohaja, Walpurga.
    2) der Ritter ehrenhalber. Wurde für Heldentaten(tm) in den (Titular-)Adelsstand erhoben und zum Ritter "geschlagen", als Lohn für seine Verdienste. Kann wirklich jeden treffen, der große Taten für das Reich begangen hat. Meines Wissens ist auch der Reichsritter bloß die "Elite" dieser Auszeichnung. Der "Ritter ehrenhalber wird allgemein vom Erbadel bzw. den ausgebildeten Rittern verachtet.

    1) Ist der Ritter als "Ehrentitel", den man sich durch den Ritterschlag nach der Knappenzeit verdient. Nicht jeder Adlige ist gleichzeitig auch Ritter, umgekehrt wird aber auch fast nie ein Nichtadliger als Knappe angenommen und dann zum Ritter geschlagen. Ein Kaiser(sohn), der zum Ritter geschlagen wird, ist stolz, dass er dieser Gemeinschaft ausgewählter Kämpen angehört, auch wenn sein Adelsrang ein viel höherer ist. Ich vermute, dass wir uns in dem Punkt einig sind, vielleicht ist aber meine Wortwahl "Ehrentitel" irreführend?
    2) Der Ritter als recht niedriger Adelsrang, üblicherweise unten in der Lehensmannhierarchie. Irdische Reichsritter waren Ritter, die direkt an den Kaiser gebunden waren (reichsunmittelbar), ohne dazwischengeschaltete Grafen usw. Nach dem Untergang des HRRDN wurden deren Herrschaftsgebiete von den umliegenden Fürsten kassiert, der Titel blieb. Reichsritterschaft – Wikipedia

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Im Wesentlichen also das was man bei DSA 4 unter den Vorteilen "Adelige Abstammung" und "Amtsadel" fand: die Kinder von Adeligen ohne eigenen Titel mit Erbanspruch* (z.B. die Kinder von Junkern, Baronen etc., nicht aber die Kinder von Rittern, Edlen etc. - deren Adel nicht weiter gegeben werden kann), dazu verschiedene Amtsmänner welche Adeligen gleichgestellt sind (wie Vögte ohne weitere Titel).

    Ritter geben ihren Adel weiter. Adel vererbt sich immer, solange er kein Titularadel ist. Sie geben nicht ihren Titel "Ritter" weiter (da man dafür als Knappe ausgebildet und den Ritterschlag am Ende erhalten muss), aber einmal Erbadel, immer Erbadel. Ein Ritter, der zum Ritter ausgebildet wurde, hat immer MINDESTENS Adlige Abstammung in 4.1 gehabt. Amtsadel reicht nicht.

    Amtsadel ist Titularadel. Das sind die Ritter Ehrenhalber. Auch der Vogt eines Adligen ist Amtsadel (wenn er nicht selber sowieso adlig ist).

    Adlige ist gleichzeitig auch Ritter, umgekehrt wird aber auch fast nie ein Nichtadliger als Knappe angenommen und dann zum Ritter geschlagen. Ein Kaiser(sohn), der zum Ritter geschlagen wird, ist stolz, dass er dieser Gemeinschaft ausgewählter Kämpen angehört, auch wenn sein Adelsrang ein viel höherer ist. Ich vermute, dass wir uns in dem Punkt einig sind, vielleicht ist aber meine Wortwahl "Ehrentitel" irreführend?2) Der Ritter als recht niedriger Adelsrang, üblicherweise unten in der Lehensmannhierarchie. Irdische Reichsritter waren Ritter, die direkt an den Kaiser gebunden waren (reichsunmittelbar), ohne dazwischengeschaltete Grafen usw. Nach dem Untergang des HRRDN wurden deren Herrschaftsgebiete von den umliegenden Fürsten kassiert, der Titel blieb. Reichsritterschaft – Wikipedia

    Ja, deine Wortwahl "Ehrentitel" ist irreführend. Der Ritter, der nach Knappenzeit zum Ritter geschlagen wird hat nicht einen Ehrentitel Ritter, sondern den Titel.

    Der "Ehrentitel" ist der "Ritter ehrenhalber", der als Belohnung für große Taten verliehen wird.

    Bitte hör auf, DSA-Ritter mit historischen Rittern und Rittertiteln zu vergleichen. Das bringt doch nichts, da es kaum eine Schnittmenge hat. Es gibt in DSA nur die beiden Formen Ritter, die ich genannt habe.

  • SdR 9 kennt sehr wohl den "regierenden Ritter", der mir recht nahe am historischen Vorbild des Ritters, der auch kein kleines Lehen verwaltet, zu sein scheint.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Du meinst, der ein kleines lLehen verwaltet.
    Regierende, dienende und fahrende Ritter sind allesamt Ritter mit Schwertleite, also aus der Knappschaft hervorgegangen - es ist völlig unerheblich ob sie landlose Ritter im Dienste eines Lehnsherren, oder selbst regierende Kaiserin sind. Geh mal nach links nach SdR 8, und schau dir da den grauen Kasten an. Da steht haargenau das was ich die ganze Zeit schreibe: es gibt in Knappschaft ausgebildete und mit Schwertleite ernannte Ritter, die gemein haben dass sie alle von Beginn an adlig sind und zum Krieger, Herrscher und Beschützer mit Ritterkodex ausgebildet wurden, und die Ritter ehrenhalber, die bloß so heißen weil sie den Titel als Belohnung bekommen haben,

  • Ja, da sind wir uns einig, - mein Ausdruck "Ehrentitel" für die Ritter, die per Schwertleite zum Ritter wurden, war allerdings unglücklich gewählt, weil es auch die "ehrenhalber ernannten" (und wohl nicht so angesehenen) Ritter gibt. Ich wollte damit ausdrücken, dass es eine Gemeinschaft der "zum Ritter geschlagenen" gibt, die unabhängig vom Adelsrang stolz darauf ist, "Ritter" zu sein. Zumindest die "regierenden Ritter" sind auch recht nah am historischen Vorbild des Ritters, der ein kleines Lehen hat.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Ritter geben ihren Adel weiter. Adel vererbt sich immer, solange er kein Titularadel ist.

    Hast Du dafür eine Quelle? Ich kenne keine Quelle, die sich mit den Nachkommen nicht vererblicher Adelstitel (z.B. auch von Edlen) beschäftigt. Spätestens in den nächsten Generation ist da eigentlich nichts mehr das man weiter geben kann.

    Ob der Name alleine schon als "Adel" weiter getragen werden kann, wird mWn nirgends wirklich geklärt. Irdisch zählten in einigen Ländern (z.B. Großbritannien) jedenfalls nur die Titelträger und deren Frauen als wirkliche Adelige. Die Kinder sind formal nur Bürgerliche (die aber natürlich trotzdem wie Adelige behandelt werden), bis sie selber einen Titel tragen oder Adelig heiraten...

    Auch in Aventurien dürfte es ähnliche Regelungen geben. Zumal das Kind eines Ritters oder Edlen selbst keiner Ritter oder Edler mehr ist und daher auch nicht ein Ritter oder Edler im Sinne einer adeligen Abstammung für seine Kinder ist. Aber selbst im erblichen Adel dürfte das nicht anders aussehen. Der Baronssohn der keinen Titel hat, ist auch nichts... (möglicherweise aber eine gute Partie).

    Die Vorteile nannten in DSA 4 ausdrücklich immer Titelträger als Eltern. In DSA 5 ist man hingegen selbst Titelträger per Vorteil.

  • Naja, der Barons oder Junkerssohn ohne Erbe ist zumindest "von Stand" und trägt den Namen seines Vaters, bzw. des entsprechenden Lehns. (Wenn der Herr von Butterblume zum Junker von Schneeglöckchen ernannt wird, sind seine Kinder eben XY von Schneeglöcken).
    Die Kinder von Edlen und Rittern würde ich mal als Zwischending ansehen, da sie natürlich eine bessere Chance auf eine Ritterausbildung oder ein "Amt" haben als "echte" Bürgerliche.

  • Es macht einen Unterschied, ob es sich um Erb- oder Titularadel handelt. Bei letzterem ist der Titel für die nächste Generation futsch.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Hat der Nachkomme eines Junkers (Erbadel) / Adel I, dann auch ohne aktives Lehen auch den Vorteil Adel I ?

    Alles von mir Geschriebene ist nur eine Meinung und soll zum Meinungsaustausch anregen.

  • Naja, er ist ja von Stand. Und da das eben mehr bedeutet als nur einen hohen SO, sondern auch das Recht entsprechende Waffen und Gewänder zu tragen, so wie eine andere Gerichtsbarkeit anzurufen und entsprechende Behandlung zu fordern, würde ich das schon über den Vorteil regeln.
    Wie oben schon gesagt, ich würde mit einem Lehen oder dem Anspruch darauf, eh erst bei Adlig II anfangen.