Besonderer Besitz: Dispens

  • Ich dachte darüber nach, einen Magus zu spielen, der kurz vor den Ork-kriegen seine Akademie verlassen hat und somit mitten in die Kriegswirren stürzte. Er ließ sich rekrutieren und mußte auch am militärischen drill teilnehmen, da der Befehlshaber keinen Unterschied machte. Während dieser Zeit sollte der Charakter entdecken, daß er auch der körperlichen ertüchtigung etwas abgewinnen konnte und so beschloß er, auch um nicht im Kampf Mann gegen Mann wehrlos zu sein, sich im Schwertkampf zu üben. Den Offizier störte dies wenig, da er um jeden MAnn dankbar war, der zu kämpfen verstand. Nun meine Fragen: Wird/würde der CA auch im Krieg/sonstigen Ausnahmefällen streng beachtet? Und wäre es dem Magier auch anschließend erlaubt, seine Waffe zu führen, da er sie ja bei der Verteidigung seiner Heimat zu führen erlernte?

    P.S.: Bevor jetzt alle wieder meckern: dies soll kein PG char werden, es soll lediglich der Versuch sein, vom Bild des typischen schwächlichen schutzlosen Magiers wegzukommen. Der Krieg hat sein weltblid in die Richtung verändert, daß es Fälle gibt, wo man nur durch eine Waffe weiterkommen kann.

  • @Hellhound: lass mich mal raten: Das Jahr des Greifen? Da hat der Meister gepennt, denn ein Magus wird bestimmt nicht zu den Plänklern gepackt ... so blöd das auch ist. Man muss das AB in dem Fall abändern ...

  • Nein, kein Jahr des Greifen...um genau zu sein, weiß unser Meister noch gar nichts davon...es ist auch erst so eine Idee, die in meinem Kopf rummschwirrt...so eine Art \"ausgebrannter\" falls das jemandem was sagt...wenn auch nur in einer light Version...

  • Zitat

    Was würde denn passieren wenn ein Gildenmagier einen Rapier oder ein normales Schwert als Seitenwaffe trägt? Sind ja schliesslich auch rituelle Waffen oder Geschenke eines Edlen.


    Er wuerde von den Pfeilen des Lichts verfolgt, festgenommen und verurteilt!!! :idea: Klar?

  • Hmm. Andererseits steht in der ersten Zeile von \"Von Waffe und Rüstung\", dass im Laufe des Kriegs [Edit: Damit ist der Borbikrieg gemeint] \"eine Unzahl\" von Dispensen gegeben wurde. Zählen die paar Akademien als \"eine Unzahl\"?

    Ich würde mich einigen der Vorrednern anschließen, die das als Belohnung für einen Auftrag (Stufe 10+) anführen, andererseits auch wieder die Gefahr des \"Fightermage\" betonen, durch den sich die Krieger und Elfen dann doch etwas überflüssig vorkommen...

  • Hi Leute!

    Entgegen der bisher geäußerten Meinungen:

    Ja, es gibt Dispense für einzelne Magier!

    Dabei muss es sich nicht immer um Waffen handeln. Wichtig sind zum Beispiel Dispense zum Anwenden von Hellsichtmagie auf Unbedarfte, z.B. durch die genannten Pfeile des Lichts, die noch manch andere Dispense haben.

    Aber auch Forschungsgruppen bekommen Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel sind manche Dämonenbeschwörungen nur mit Dispens möglich.

    Wie schon gesagt wurde auch im Krieg eine Menge genehmigt.

    Doch, wie auch schon erwähnt, gelten solche Ausnahmegenehmigungen nicht für Alrik Normalmagier.
    Oft wird die Erlaubnis an einen Auftrag geknüpft oder zeitlich befristet. Rein rechtlich gesehen ist die Hellsichtmagie, die oft bei Gildengerichten eingesetzt wird, auch ein Dispens.

    Meiner Meinung nach sollten Dispense wie Greifenringe oder ähnliches behandelt werden: Als sehr seltenes und flüchtiges Gut :)

    cu

  • Cifer : der \"Fightermage\" heißt Elfenkrieger und der braucht keinen dispense ;)

    @Topic

    Ich bin magier ich kann zauber das ist besser als eine waffe.... (alle die waffen brauchen haben welche)

    sonstige dispense mögen da sinnvoller sein...