Hallo Forum,
mein heiliger Hüter ist in Besitz von Araschar gekommen.
Nun besteht da ja die Möglichkeit, die KP der Waffe für Fähigkeiten aufzuwenden.
Unteranderem gibt es ja die Optionen
Heiliger Gegenstand:
-voller Schaden gegen Geister und Dämonen
Verletzend II
- doppelter Schaden gegen Dämonen der Domäne Blakharaz
Verletztend III
- doppelter Schaden gegen alle Dämonen
Eine Grundvoraussetzung ist es ja, dass die Waffe generell überhaupt erstmal geweiht ist. Das könnte er auch ohne Probleme selbst tun, d.h. ich hätte dann erstmal ein Praios' geweihtes Schwert. Das ginge sogar zweifach geweiht (Objektweihe IV).
Im WdG findet sich dazu auf Seite 56/57
-Eine geweihte Waffe entsteht, wenn sie mit einer OBJEKTWEIHE zeitweilig oder permanent aufgeladen wird. -check!
-Verletztend gilt sie aber nur gegen den Widersacher. Bei Praios wäre das ja Blakharaz
-> Hier sind wir beim ersten Problem, Verletzend II wird damit überflüssig.
Was passiert aber bei zweifach-geweihten Dingen? Ich dachte das gilt dann gegen alle Dämonen (also wie verletztend III). Leider habe ich dazu keine Belege gefunden.
Geister haben laut WdZ ihre halbe MR als RS. Mit Heiliger Gegenstand gehe ich dann davon aus, dass man den einfach ignoriert.
Laut WdZ haben niedere Dämonen eine mittlere Empfindlichkeit gegen geweihte Objekte und eine schwere gegen die Gegengottheit, gehörnte Dämonen sind immer noch leicht empfindlich.
Oder heißt dass eher, wenn man im WdZ auf Seite 232 schaut, dass man dann immer die heilig Kategorie in der Tabelle benutzt und das Pro Schlag dann quasi als Bonus draufkommt (so würde ich das jetzt interpretieren).
Ich glaube das waren jetzt erstmal alle Fragen.