Armatrutz/Gezielter Stich

  • Zwei Fragen hätte ich mal:
    Nummer eins:
    Wenn ich mit einem gezielten Stich auf einen Gegner losgehe, ist die AT ja um 4 + RS/2 erschwert.
    Wie ist es nun mit einem Gegner, der einen Armatrutz auf sich gesprochen hat? Diese Erschwernis um RS/2 soll ja wohl die Schwierigkeit ausdrücken, bei einem stark gepanzerten Gegner die Schwachstelle in der Rüstung zu erwischen, aber ein Armatrutz ist ja lückenlos um den Zauberer herum.
    Fällt dadurch die Erschwernis weg, weil man ja an dem (unsichtbaren ?) Armatrutz eh nicht vorbeistechen kann und zählt der magische RS dafür bei der Schadensermittlung trotzdem?
    Eigentlich wären die erwürfelten TP ja beim gezielten Stich SP, aber wenn man am Armatrutz nicht vorbeistechen kann, zählt der Schutz vielleicht dennoch? Wie handhabt ihr das?

    Zweite Frage:
    Zauber dauern ja unter Umständen auch mal mehr als 1 Aktion ;)
    Wenn jetzt zwischendurch der Magus angegriffen wird, kann er ja nicht parieren und gleichzeitig weiterzaubern, falls er die entsprechende Sonderfertigkeit nicht besitzt. Soweit so gut, wenn er also weiterzaubern will, schluckt er halt den Schaden.
    ABER er kann ja noch ausweichen, da dieses als Freie Aktion zählt. Wie hoch würdet ihr hier den Aufschlag auf die Selbstbeherrschungsprobe ansetzen, die der Zauberer ablegen muss, um, trotz seines Herumspringens, die Konzentration aufrechtzuerhalten, die notwendig ist, um den Zauber zu vollenden? Oder würdet ihr in dem Fall gar keine Probe verlangen?

  • Wenn er ausweicht würde ich einen Probenzuschlag auf die Probe verlangen: +5: Der Held zaubert den Zauber zum ersten Mal bzw. es ist ein sehr langwieriger und schwieriger Zauber, bzw. man darf eigentlich nicht die Bewegung unterbrechen, dann würde ich es sogar so machen, dass der Magier spezielles Ausweichen haben muss, also das Ausweichen, wo man nicht zurückspringt.

    Wenn ein normaler Zauber ist vielleicht +3, und keinen Aufschlag, wenn der MAgier den Spruch im Schlaf beherrscht und es ein unkomplizierter Zauber ist.

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  • Zu 1:

    Ganz klar. Man kann nicht am ARMATRUTZ vorbei stechen. Also die +RS/2 entfällt und der RS kommt zum Tragen.
    Die RS/2 gilt ja als Malus um die Schwachstelle zu finden, beim Zauber zieht man jedoch die Schutzzone gar net, also kann man da auch keinen AT+ machen.
    Und natürlich gilt ARMATRUTZ auch gegen SP, aber NUR wenn sie durch Gewalteinwirkung -will Heissen: Impakt- zustande kommen. Gegen FULMINICTUS natürlich nicht und auch nicht gegen Feuer, Säure oder Ähnlichem.


    Zu 2:

    Entweichen? Klar...
    Zaubern? Klar...
    Beides? Nope.
    Will der Zauberer den Spruch net fallen lassen? Pech, dann gibt\'s Eins über die Rübe.

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    Sinjoor Elegast Vandervenga, ehem. Kuslik-Galahan
    Oberst des Ordens des zweifach geheiligten Famerlors.

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  • zu 1. Weil ich nich raffe was Kennin da geschreiben hat hier meine Version.
    Gezielten Stich ganz normal machen, als wär kein Armatrutz da, wenn dann getroffen, NUR die RS die der Armatrutz spendiert vom Schaden abziehen.

  • :lol:

    Oder so... ein wunderbares Beispiel von \"lange Rede, kurzer Sinn\"

    :lol:

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  • Zu 1:
    Ok, aber entsteht dann auch die Autowunde, die durch gezielten Stich ja verursacht wird? Oder nicht?

    Zu 2: Ok, also entweder, oder. Zaubern oder Ausweichen und nicht beides.

  • Zu 1: Ja, WENN mindestens ein Schadenspunkt verusacht wird. Wenn nicht dann gibt es auch keine Wunde. Ist doch recht logisch, oder?

    Zu 2: sag ich doch ;)

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  • Meine Meinung:
    Bei Armatrutz nat. keine AutoWunde

    Ausw. und Zaubern zusammen nur mit \"Zauber Unterbrechen\" die Probenerschwerniss ist in AZ S. 160 angegeben.