Ausweichen auf alternative Waffenfertigkeiten

  • Moin miteinander,

    wir hatten zwar versucht das Thema innerhalb unseres Gruppen-Forums zu besprechen, sind letzten Endes aber leider nicht auf einen gemeinsamen Konsens gekommen. Daher stelle ich meine Regelfrage in eine größere Community - vielleicht könnt ihr uns erhellen :)

    Es geht hierbei um das Ausweichen auf alternative Waffenfertigkeiten insofern diese nicht vorhanden sind. Es heißt laut WdS. S.46:

    "Auch im Bereich Kampf sind einige Talente untereinader recht ähnlich, so dass ein Schwertkämpfer üblicherweise auch weiß, wie er mit einem Anderthalbhänder umzugehen hat; die Abzüge vom Talentwert betragen hier 5 Punkte, von denen 2 vom AT- und 3 vom PA-Wert abgezogen werden, bei Fernkampftalenten 5 Punkte vom FK-Wert"


    Eine völlig verständliche Regel, wie ich finde, und diese auch gerne für meine Sekundärwaffe (dem Dolch) umsetzen würde. Nun wird es allerdings interessant, wenn man weiterliest.

    "(...) Es ist auch möglich, die Ausweichfertigkeit zu verwenden, wenn die Heldin das geforderte Original-Talent besitzt - eine Kämpferin, die weiß, wie ein Schwert aussieht (TaW 2), aber ihr ganzes Leben den Kampf mit dem Degen geübt hat (TaW 16), kann durchaus stets mit ihren Fechtwaffen-Kampfwerten attackieren und parieren. Um jedoch einen Wuchtschlag nutzen zu können, muss sie mit den Werten kämpfen, die ihr Schwert-TaW vorgibt"

    Nach meinem Ermessen impliziert dieser Textabschnitt, dass man also auch ohne Abzüge auf ein Alternativ-Talent ausweichen kann wenn man zumindest den TaW in der gewünschten Waffenform besitzt - und natürlich nur die SFs die mit der geführten Waffe erlaubt sind (bspw. kann ich mit Raufen keinen gezielten Stich durchführen, weil diese SF für Raufen nicht gilt). Bitte korrigiert mich, falls ich mich irre.

    Gemäß der ersten Textstelle würde ich, wenn ich auf bspw. Raufen ausweiche, einen Malus von AT-2/PA-3 erhalten, jedoch nach dem zweiten Abschnitt keinen Abzug.


    Ist das soweit korrekt? Ich würde mich über Feedback freuen.

    ( Nach einer wahren Begebenheit auf dem CT-2008 )
    "Ah" - "Oh" - "Ah" - "Ohh" - "Ahh.." - "..." - "...?" - "... Ohhhhjaaaaaaaaa ... !"

  • Es wird keine Ausnahme festgelegt, nirgendwo wird erwähnt das es auf einmal keine Abzüge gibt also bleibt die ursprüngliche Regel gültig.


    Die Abzüge bleiben also bestehen, das "falsche" Talent zu benutzen macht also nur Sinn wenn sich die TaW um mehr als 5 Punkte voneinander unterscheiden oder wenn man ein Manöver nutzen will das das benutzte Talent nicht hergibt.

    Wenn man logisch an die Sache herangeht dürfte es auch klar sein. Fechten und Schwertkampf im vergleich: Klar kann man ein Schwert wie einen Degen halten. Dafür ist die Waffe nicht gemacht und es ist a) unhandlich und b) sehr ermüdend. Mit der Handhaltung beim Fechten kann man schlecht mit Wucht zudreschen, also ist ein Wuchtschlag nicht ohne weiteres möglich. Dazu muss man umgreifen, das Schwert also vernünftig halten (das entsprechende Talent benutzen).


    Gemäß der ersten Textstelle würde ich, wenn ich auf bspw. Raufen ausweiche, einen Malus von AT-2/PA-3 erhalten, jedoch nach dem zweiten Abschnitt keinen Abzug.

    lies es so: keinen zusätzlichen Abzug und keine Erleichterung ;)

    Wir verfolgen im Grunde dasselbe Ziel:

    Ich möchte euch nicht töten und Ihr möchtet nicht tot sein.

    Handelt entsprechend.


  • Vielen Dank für deine rasche Rückmeldung!
    Ich persönlich betrachte das genauso wie du und habe es auch in diesem Falle für mich vergegenwärtigt, es sind lediglich zwei weitere Spieler aus unseren Reihen noch einmal darauf aufmerksam geworden und wollten es einmal in einer großen Community angesprochen haben - nach Rücksprache mit dem SL hatten wir uns auch auf diese Regelung geeinigt.

    Aber mit deiner Argumentation kann ich das innerhalb unserer Gruppe bekräftigen :)

    ( Nach einer wahren Begebenheit auf dem CT-2008 )
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  • Und zuzüglich zu den -3 auf PA und -2 auf AT (ableiten bringt diese Abzüge immer mit sich) verfällt natürlich auch eine etwaig vorhandene Waffenspezialisierung, so dass in dem Falle noch mal -1/-1 verschwinden.

  • "(...) Es ist auch möglich, die Ausweichfertigkeit zu verwenden, wenn die Heldin das geforderte Original-Talent besitzt


    Dieser wichtige Zusatz fehlt übrigens bei den Talentproben (WDS S. 13). Entsprechend ist es RAW dort nicht erlaubt, ein Ersatztalent zu verwenden, wenn man das geforderte Talent besitzt (es geht hier ausdrücklich nicht um Proben, bei denen mehrere Talente zulässig sind, wie z.B. bei den Körperbeh./Athletik/Akkrobatik Beispielen am Ende des Abschnitts).

    Das ist insofern bedeutend, da das Ersatztalent einen höheren TAW (auch nach Abzügen) besitzen könnte, auf günstigere Eigenschaften geprobt werden könnte, eine bessere eBE aufweisen könnte und ähnliches. "wäre besser den Ersatz, als das richtige Talent zu verwenden"

    Bei den Kampftalentes gilt dies durch die oben zitierte Regelstelle RAW nicht und man darf ausdrücklich das Ersatztalent verwenden, wenn dies einem besser erscheint. Diese Spielweise verwenden die meisten Gruppen meiner Erfahrung nach auch bei den normalen Talenten. Korrekt ist das nach den Regeln aber nicht, denn leider steht auf S. 13 sinngemäß "wenn der Held das geforderte Talent nicht besitzt, kann er Ableiten"...

    Die Abzüge und Einschränkungen (z.B. nur Manöver verwendbar, die man in beiden Kampftalenten vorfindet) durch die Ableitung gelten natürlich auch in diesen Fall (freiwillige Verwendung des Ersatztalentes statt dem vorhandenen Originaltalent)! Offensichtlich überwiegen aber die Vorteile (s.o.) - wäre das nicht der Fall, würde man schließlich im Originaltalent kämpfen!