Verstöße gegen den Codex Albyricus (bezüglich Kleidung)

  • Warum es zu einem Gildenaustritt kommt, kann viele Gründe haben und müssen nicht immer in den "bösen" (ich sage bewußt nicht "schwarz") Zweigen enden.


    Stimmt. Ein Magier, der Geweihter werden möchte, muß bei den meisten Kirchen vor der Weihe aus seiner Gilde austreten (WdG S.238). Es gibt also durchaus gesellschaftlich akzeptierte Gründe – und ich gehe davon aus, daß danach gefragt wird, wenn jemand die Gilde verlassen will.

    Edorian: Wenn man rechtschaffen ist, braucht man den Gerichtsbeistand nicht. Lande ich trotzdem vorm Gildengericht hat der SL das arrangiert und braucht das als Plothook oder ähnlichem.


    Es geht um die weltlichen Gerichte, ein Gildengericht darf Magier auch in Abwesenheit verurteilen. Auch rechtschaffene Personen können vor Gericht landen, sei es wegen einer irrtümlichen oder gezielt böswilligen Verdächtigung. Ob das im Spiel passiert, ohne daß der SL damit einen Plan verfolgt, ist natürlich eine gute Frage – aber IT sollten diese Rechte einem Magier so oder so wichtig sein. :zwinker:

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Was mir zum Gildenaustritt noch so durch den Kopf spukt:

    Ein Magier der kein gildenmagier mehr ist, sollte es eventuell (kommt auf die Gegend an) vermeiden wie ein Gildenmagier zu wirken. Er sollte sich also eventuell explizit nicht wie ein Mageir kleiden. Keine bestickten Roben, kein spitzer Hut (oder ähnliches) und kein protziger Mageirstab (eher was bescheidenes). Ansonsten könnte man (etwa ein neidiger Gildenmagier) auf die Idee kommen ihm Hochstapelei vorzuwerfen.

    Das nur so als Idee am Rande.