Ritualkenntnis in Repräsentation enthalten?

  • Ja, wenn man erst nach 4 vom Tanzen zurück kommt, geschehen Dinge mit dem Wortschatz...Das Wort "nicht" in dem von dir zitierten Satz wurde soeben ergänzt *husthust* :whistling:

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Erstmal @Schattenkatze auskoppeln bitte. Das wird bestimmt eine längere Disskussion.

    Ich denke Turajin hat recht. Der Knackpunkt hier ist der unklar definierte Ausdruck der Fremdrepräsentation. Es ist klar angegeben, dass Ritualkenntnisse einer Fremdrepräsentation aktiviert werden müssen. Wobei ich hier Fremdrepräsentation ans ungleich der Startrepräsentation definieren würde, auch wenn eine weitere Repräsentation erlernt wurde. Als Indiz für diese Annahme nehme ich die Sonderfertigkeit Repräsentation (WdH S. 289; WdZ S. 18) wo in den Vorraussetzungen eine zweite Repräsentation auch noch als eine fremde Repräsentation bezeichnet wird.

    Außerdem wird in dem Vorteil Vollzauberer (WdH S. 258) explizit erwähnt, dass man mit diesem Vorteil sowohl die Repräsentation als auch die Ritualkenntnis bekommt. Wäre die Ritualkenntnis aber schon in der Repräsentation enthalten würde man die Ritualkenntnis aber doppelt erhalten.

    Dewshalb ich nun zum Schluss komme, dass die Sonderfertigkeit Repräsentation nicht die Sonderfertigkeit Ritualkenntnis enthält.

    insane inside