Zauberfertigkeiten von Dämonen

  • EDIT Schattenkatze: Diese Diskussion wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert.

    Einige Fragen zu den Fähigkeiten von Dämonen:
    Wenn Dämonen eine Zauberfertigkeit haben, worauf würfeln sie dann? Eigenschaften sind ja nicht angegeben.
    Beispiel Arjunoor verfügt über AEOLITUS mit ZfW 12.

    Wo werden die speziellen Talente beschrieben?
    Arjunoor verfügt über Elementare Kunstfertigkeit 17 und Wesenkontrolle 40. Was bedeuten diese Talente?

  • Ein Dämon probt immer mit W20 auf den ZfW. Diese werden also genau so abgehandelt wie Eigenschaftsproben.
    Was genau ein Wert von 40 nun wieder bedeutet bleibt fraglich, möglicherweise sollen damit einfach die potentiellen ZfP* erhöht werden. Ein solcher Dämon ist bei uns nie aufgetaucht (das ist dieser Winddämon, der Vögel kontrolliert, oder?), ich würde als Spielleiter aber einfach verfügen, dass er mit einem so hohen Wert jeden beliebigen Vogel oder Schwarm beherrschen kann.

    Elementare Kunstfertigkeit ist ein Talent, das normalerweise Dschinne besitzen. Hierauf wird geprobt, wenn ein Dschinn sein Element "handwerklich" bearbeiten soll - beispielsweise ein Erzdschinn, der eine Porzellanvase herstellt.

  • Ja, Arjunoor ist der Winddämon der gut zu, äh, der mit den Vögeln.

    Ein Nirraven hat Wesenskontrolle (Untote): 30 und kann damit bis zu 144 Untote kontrollieren.
    Ein Arjunoor hat Wesenskontrolle (Vögel): 40, da kann man sich dann wohl aussuchen ob es 192 Vögel, oder beliebig viele sein können.

  • Nein, es wird einfach nur ziemlich teuer. 144 braucht dann also 5mal 7 AsP. 35 AsP fuer die Basiszeit von einer Spielrunde. Plus Basiskosten. Aber mit den ganzen SF für Beschwörer und genug Opfern geht das schon.

  • Hat Nirraven dann Sonderregeln?

    Irgendwie schon

    Nirraven

    Nirraven ist derzeit ein frei wandelnder Dämon, der seinen Beschwörer bei der Schlacht um Kurkum vernichtet hat. Als oberster Diener Targunithots ist er genau so wenig wie der Riesenkrake Charyptoroths in Werte zu fassen und "kann einfach" bis zu 144 Untote erheben ohne das der Meister hier die AsP-Kosten bedenken müsste. Da er einzigartig ist kann er im offiziellen Aventurien ohnehin nicht mehr beschworen werden: er wandelt ja bereits auf Dere.

    Das die für Helden gedachten Regeln auf hochmagische Wesenheiten nicht mehr zutreffen hatten wir letztens erst (da ging es um die Spielwerte von Pardona) und selbst "gewöhnliche" Drachen sprengen schon die Skala. Die ZBA schlägt schließlich nicht umsonst vor, AsP-Kosten und Reichweite/Wirkungsdauer von in der drachischen Repräsentation gewirkten zaubern stark anzupassen. Wie muss das erst beim "Sohn" einer Erzdämonin aussehen, der Magie aus ihrem Ressort wirkt?

  • Das mag ja alles stimmen, trotzdem steht der im WdZ mit zugehörigen Regeln. Und wenn man nicht gerade in der aventurischen Gegenwart spielt kann man ihn auch beschwören, auf die Regeln dazu bezog sich meine Antwort. Das für freie Wesenheiten Änderungen gelten, ist klar.

  • Für den Fall, dass es ein Magier schafft, Nirraven zu beschwören und zu beherrschen muss er dann tatsächlich die gewöhnlichen Kosten für alle Dienste bezahlen (und wird das Potential seines Dieners aufgrund der hohen Kosten vermutlich nicht ausschöpfen können). Ich könnte mir in diesem einzigartigen Fall jedoch vorstellen, dass Nirraven im Zuge des Dienstes "Kampf" auch seine magischen Fähigkeiten einsetzt und somit dennoch Untote erhebt. Was er mit denen dann jedoch nach dem Kampf anstellt anstellt ist eine Frage des Rollenspiels: wie genau lauteten die Befehle des Beschwörers? Gelingt es dem mächtigen Gehörnten vielleicht, ein paar der Untoten unter der Kontrolle seines Meisters her zu schmuggeln?
    Hat der Magier seinen Diener vollkommen unter seiner Kontrolle kann er diesem sicherlich befehlen, die Untoten anschließend wieder ruhen zu lassen.

    Hier treffen sich eben Regeln und meine persönliche Vorstellung von der einem Mehrgehörnten angemessenen Darstellung am Spieltisch.

  • Regel falsch verstanden, danke für die Aufklärung.

    Shintaro: ist mir soweit bekannt, wer, wie bereits gesagt, vor JDF spielt, hat aber die Möglichkeit den Nirraven zu rufen, bzw ihm zu begegnen. Ich würde sogar behaupten, dass das keine Sonderregel ist, sondern potentiell allen machterfüllten Dämonen möglich ist.
    Es ging ja nur um die Wesenskontrolle, da hatte ich die Regel einfach falsch gelesen.

    €: Nirraven kann keine Untoten erheben, er kann sie "nur" kontrollieren.

  • Ist eine Geschmacksfrage. Ein Wesen das an Macht an Götter oder zumindest Halbgötter ranreicht kann man eigentlich nicht in vergleichbare Werte fassen...welchen TaW hat denn Rondra in Schwerter? 25 als das "für normale Spieler" mögliche Maximum? Wär für eine Gottheit doch sehr lahm. Und was macht sie mit einem TaW von 100? Mehr als jeden Schlag treffen lassen bzw. parrieren geht nicht. bei jedem schlag sämtliche SF einsetzen weil bei ner AT von 200 ein Erschwernis von 150 auch scheissegal ist? Wie viel AsP hat Hesinde eigentlich...und wieviel KE hat Praios und welche Probenerleichterungen gelten wenn er seine eigenen Liturgien wirkt?

    Das wird da einfach lächerlich - da bin ich für meisterliche Freiheit - die Fähigkeiten eines Wesens sollen seine Macht wiederspiegeln und ein rollenspielerisches Element sein um Atmosphäre zu schaffen. Un wenn der Meister meint ein "Halberzdämon" sei auch nicht besser als ein Nekromant mit hohem TaW....naja bitte, ICH würde so ein Wesen ruhig so darstellen, dass er alles menschenmögliche übertrifft und für ihn die Regeln der menschlichen Magie nicht gelten - zumal ja alles Theorie ist und keiner weiss wie sich Magie wirklich verhält.
    Ebenso wie Pardona - die angegebenen Werte für sie sind lächerlich niedrig und passen zu nem Spieler der einige AP gesammelt hat aber ein 5000 Jahre altes Wesen das obendrein aus der Seelenmühle rauskam und erwählte des Namenlosen ist und mit Borbarad auf einer Stufe steht darf man schon von ausgehen, dass die für Helden unerreichbar bleiben wird. Ausser man macht die Helden auch zu Halbgöttern...wems Spass macht ^^

  • Ist eine Geschmacksfrage. Ein Wesen das an Macht an Götter oder zumindest Halbgötter ranreicht kann man eigentlich nicht in vergleichbare Werte fassen...
    [...]
    ....ebenso wie Pardona - die angegebenen Werte für sie sind lächerlich niedrig und passen zu nem Spieler der einige AP gesammelt hat aber ein 5000 Jahre altes Wesen das obendrein aus der Seelenmühle rauskam und erwählte des Namenlosen ist und mit Borbarad auf einer Stufe steht darf man schon von ausgehen, dass die für Helden unerreichbar bleiben wird. Ausser man macht die Helden auch zu Halbgöttern...wems Spass macht ^^


    Das sehe ich ähnlich und der Meister kann trotzdem frustrierende SItuationen der kompletten Hilflosigkeit der SCs gegenüber Pardona/Nahema usw. vermeiden (wenn das nicht von den Eisenbahnschienen des Plots vorgegeben sein sollte). Der NSC wirkt einen Beherrschungsspruch (bei NSCs dieser Liga würfele ich normalerweise nicht oder nur pro forma; außerdem sind mir die vorgegebenen Werte meist viel zu niedrig), aber der auragepanzerte, psychostabilisgestählte Spielermagier mit MR 40 hat widerstanden? Kann durchaus passen, wenn es die Situation ermöglicht - Edelhelden können auch mal einem Viertelgott kurzzeitig (!) trotzen.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....