Elementare im Kampf

  • Hallo zusammen.

    Im WdZ, S. 202 ist bei der Beschreibung der Werte von Luftelementaren die DK H in Form eines Angriffs mit einem Luftstoß angegeben. Als Besondere Eigenschaft steht dort jedoch auch der Angriff mit Luft, der eine Reichweite von 3 Schritt hat.
    Beim Luftdschinn und dem Elementaren Meister der Luft sieht es genauso aus: Angriff mit Luft (21 Schritt für den Dschinn bzw. Sichtweite beim Meister) bei jeweils der DK H.
    Meiner Meinung nach müsste die Distanzklasse bei allen, mindestens aber beim Dschinn und dem Meister, höher sein. Auch die Wasserpeitsche des Wasserelementars hat DK N.

    Was meint ihr? Könnte es sich um einen Fehler im WdZ handeln?

  • Ich vermute, dass damit gemeint ist, dass der Dschinn "körperlich" in der DK:H kämpft. Das heißt, dass er selbst von Dolchkämpfern problemlos angegriffen werden kann und nicht in der Lage ist, Feinde mit gewöhnlichen Mitteln auf Distanz zu halten. Der "Angriff mit Luft" ist wohl eine zauberähnliche Fähigkeit mit einer gewissen Reichweite.

    Nach dieser etwas merkwürdigen Schreibweise hätte ein Gildenmagier die DK N/S (für seinen Stab) aber 21 Schritt Reichweite für einen Ignisfaxius-Angriff mit Feuer.

  • Das könnte sein. Wenn das so gedacht ist, dann ist der Angriff eine Fähigkeit, die der Beschwörer mit 4 ZfP* bezahlt und die 3 (Elementargeist) bzw. 21 Schritt (Dschinn) Reichweite hat (und deren Wirkung dem "Zorn der Elemente" entspricht). Und die DK gibt eben einfach die gewöhnliche DK im Kampf an.

  • Ich nutze den Thread mal für neue Fragen:

    1. Habe ich das richtig verstanden, dass alle Elementare immun gegen alle profanen Angriffe sind und damit von normalen SCs und NSCs nicht besiegt werden können?

    3. Wie würdet ihr den Dienst "Schutz" konkret bei einem Elementargeist interpretieren, wenn es zu einem Kampf kommt?
    Die sind ja nicht die hellsten. Wir hatten zuletzt eine Situation, in der ein Elementargeist bereits eine Raufen-AT (die glaube ich noch nichtmals getroffen hat), als Angriff und Aktivierung seines Dienstes interpretiert hat. Das schien mir etwas übertrieben.

    Umgekehrt könnte man überlegen, dass es dem Elementar aufgrund seiner Immunität gegen profane Angriffe schwer fällt, das Konzept (profaner) "Angriffe" und "Verletzung" überhaupt zu verstehen (mit Außnahme vllt von Humuselementaren).

    Zuletzt eine Frage, die weniger mit Kampf zu tun hat:
    4. In WdZ steht, dass Elementare, wenn ihr Dienst erfüllt ist und noch Wunschvolumen übrig ist, auch weitere Dienste erfüllen können.
    Wie flexibel ist das einsetzbar? Geht z.B. das folgende: 1. Bindung eines Humuselementars an einen Ast.
    Spaziergang durch den Wald.
    Etwas später droht Gefahr. 2. Ruf des Elementars, Bitte um den Dienst Schutz.
    Es kommt zum Kampf. Gefahr wird bezwungen.
    3. Wenn noch Volumen übrig, geht das Elementar dann freiwillig wieder in den Ast zurück oder ist das ein weiterer Dienst?

  • 1. Ja

    3. Er versucht dich mit seinen Mitteln zu schützten. Wie das genau aussieht ist Meisterentscheid. Dein hier beschriebenes Beispiel kann für eine Verteidigung schon ausreichen, ja. Ein Geist ist nicht komplett dumm, er wird schon sehen wenn jemand seinen Beschwörer angreift (auch eine Ohrfeige zählt darunter) und ihm schaden will. Ebenso wird er dich nur so lang schützten, wie du angegriffen wirst. Sollte der Feind sich zurückziehen, wars das.

    4. Genau, sie warten nach Erfüllung der Aufgabe auf weitere "Befehle". Ausnahme bildet soweit ich weis nur ein Dämonenkontakt, den sie mit vollem Wunschvolumen und Möglichkeiten durchführen.
    Bei deinem Beispiel ist er erst an den Ast gebunden, dann der Dienst Schutz, dann der Kampf. Er geht nicht freiwillig zurück zum Ast, erst wenn du das von ihm verlangst, das wäre ein weiterer Dienst.