Zaubergeste unterbrochen - was passiert?

  • Hallihallo,

    Mir kam letztens ein Gedanke und ich konnte ihn mir nicht wirklich beantworten und hätte dazu gerne weitere Meinungen.

    1. Situation: Magier Alrik findet sich in einem Nahkampf mit Belrik wieder, welcher a) nur einen Stab oder b) gar keine Waffe in der Hand hält. Da Alrik davon ausgeht, einen Treffer schon verkraften zu können beginnt er trotzdem zu zaubern und zwar irgendwas mit 2+ Aktionen Zauberdauer, sagen wir mal einen Fulminictus. Er hat dabei die höhere INI, macht also erstmal seine erste Aktion Zauber mit Geste, Formel, Konzentration, Sicht.
    So, jetzt ist Belrik dran und
    a) haut Alrik mit einem gezielten Schlag auf die Trefferzone Arm auf die Hand, welche gerade die entsprechende Zaubergeste macht
    b) führt einen Waffenlosen Griff auf einen der Arme aus und sagt an, dass er diesen aus der Zaubergestik zerren will.

    Was passiert jetzt? Unterbricht der Zauber und Alrik muss die halben AsP bezahlen? Kann Alrik weiterzaubern, aber mit der zusätzlichen Erschwerniss aus weggelassener Zauberkomponente? Was wenn er die Höchstzahl an SpoMos schon erreicht hat?


    An diese Frage angelehnt die 2. Situation:
    Alrik macht einen längerfristigen Zauber, z.B. Kulminatio in der Ritualvariante, der ja 2 Minuten dauert. nach 1:58 geschieht das oben beschriebene und seine Zaubergeste wird unterbrochen. Zählt das dann wir oben oder wird irgendwie anerkannt, das Alrik ja den Großteil der Gestik hinter sich gebracht hat?


    3. Situation: jetzt bezogen auf die Komponente Sicht. Alrik verfolgt noch unbemerkt Belrik durch das Getümmel eines Basars und will währenddessen einen Gedankenlese/Herrschafts/Einflusszauber auf ihn sprechen. Er lässt entsprechend Geste und Formel weg um nicht zu sehr auf sich aufmerksam zu machen und verdoppelt dafür die Zauberdauer.
    Nun ist es aber so, dass während der sagen wir mal 20 Aktionen welche der Zauber braucht Belrik immer mal wieder ganz kurz nicht zu sehen ist, weil gerade eine Person zwischen Alrik und Belrik hindurchgeht, eine Zeltbahn im Wind flattert und kurz die Sichtachse blockiert etc. Alrik ist sich zwar die ganze Zeit bewusst, wo Belrik ist (immerhin kann er sich schon denken, dass dieser in der halben Sekunde, die er ihn nicht sieht, nicht groß wegrennen kann), aber wirklich SEHEN im klassischen Sinne tut er ihn nicht durchgängig. Muss Alrik auch Sicht wegmodifizieren?

    Noctum Triumphat

  • Bei 3 würde ich sagen, dass kurzzeitige Unterbrechungen der Sichtlinie keinen Einfluss haben. Der Zauber funktioniert schließlich auch Nachts oder dann, wenn man nur die Hälfte des Körpers sehen kann, beispielsweise durch ein Fenster. Und es ist auch erlaubt, während der Zauberdauer zu blinzeln...
    In 2b muss der Magier eine um die erlittenen SP erschwerte Selbstbeherrschungsprobe schaffen um den Zauber dennoch zu wirken; die Trefferzone ist dabei egal, ein Schlag gegen einen Arm stört auch nicht mehr als einer gegen den Kopf.

    Bei den anderen beiden Situationen weiß ich auch nicht, wie es wirklich geregelt wird. Ein Magus, der vor Ende der Zauberdauer niedergerungen wird hat seinen Spruch definitiv nicht geschafft, werden nur seine Arme gebunden würde ich spontan ebenfalls sagen, dass der Zauber misslingt. Einen einmal begonnenen Zauber nachträglich zu modifizieren um auf die Geste zu verlassen klingt jedenfalls deutlich schwieriger, als dies von Anfang an zu planen.
    Bei der Unterbrechung eines Rituals "kurz vor Schluss" muss es eigentlich auch scheitern - sind die Helden normalerweise nicht selbst Spezialisten darin, dem Schwarzmagier in der allerletzten Sekunde noch in die Suppe zu spucken? Die Schwarzmagier jedenfalls modifizieren dann auch nicht einfach etwas weg...

  • WdZ S.14 beschreibt, dass die Zauberprobe zu Beginn des zaubers gewürfelt wird. Störungen - egal welcher Art - erfordern eine Selbstbeherrschungsprobe, die im Fall einer Verletzung um die SP erschwert wird.
    Wird der Magier dabei während der Zauberdauer (nicht Wirkungsdauer) an den weiteren Zauberhandlungen gehindert, so wird die Selbstbeherrschungsprobe wohl als gescheitert anzusehen sein.

    Ich habe aber noch keine Information daz ugefunden, ob man sich während eines Zaubervorganges bewegen darf und welche Auswirkungen das hätte.

  • Ich persönlich lasse immer die übrig behaltenen Punkte vermerken, um solche Fälle einberechnen zu können.
    Entfällt eine Komponente, ziehe ich entsprechend die Punkte vom Ergebnis ab. Scheitert die Probe dabei, gilt der Zauber (bei mir, offiziell weiß ich es nicht) als misslungen. Ebenso, wenn weitere Modifikationen nicht vorgenommen werden können. Unabhängig der bereits gewirkten Zauberdauer. Immerhin kann ich nicht bei einem Balsam nach 4:30 Minuten einfach aufhören die Formel zu rezitieren.

    Ein Treffer an sich ist für mich etwas anderes, die Selbstbeherrschungsprobe fällt für das Verbleiben der Konzentration an. Wird bei der Verletzung natürlich auch noch eine der Gesten gestört, fällt (wieder bei mir) Beides gemeinsam an, also SB-Probe + Erschwernis auf den Zauber.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • 1) a) Der Magier kann sich auch noch mit der Sonderfertigkeit Konzentrationsstärke und Talent-Spezialisierung Selbstbeherschung (Störungen ignorieren) helfen.
    1) b) Ich sehe das so wie Sensemann.
    Hat Magier Alrik noch 7 ZfP* übrig von seiner Zauberprobe, ist im der Spruch so gut gelungen, dass er ihn trotz der fehlenden Komponente Geste geschafft hat. Ist das nicht der Fall ist der Zauber misslungen.
    2) Siehe 1) b)

    3) Wenn es nicht ausdrücklich bei dem Zauber dabei steht, dass der Magier sein Ziel ständig im Blick haben muss, reicht es dass er sein Ziel schon "anvisiert" hat.

    Shintaro89: Bei dem Generischen, bösen Schwarzmagier-Endboss, der von den Helden in letzter Sekunde unterbrochen wird, steht das erstens meistens " im Drehbuch".
    Zweitens haut es ziemlich die Stimmung zusammen, wenn man als Meister sagt: "Ätsch, der Borbl-Abklatsch hatte so gute Würfel, dass die Welt jetzt doch noch untergeht." ;)
    Abgesehen davon würde ich aber schon sagen: Was die Helden können, können die NSCs auch.

    Lieber Efferd: Die Mauer muß weg!

  • Interessant wäre die Frage beim Balsam: Die ZD entspricht ja der WD, die Heilung findet gleichmäßig in der SR ZD/WD statt, nicht schlagartig am Schluss. Wenn ich nun 15 LeP heilen will, 30 einsetzte und nach der halben ZD einfach abbreche (gut, würde ZfW 15 erfordern), habe ich dann die Zauberdauer ohne Erschwerungen verkürzt oder geht das nicht? Und wenn: Warum nicht?

    EDIT: Zahlt man vieleicht einfach trotzdem seine 30 AsP, heilt aber nur 15 LeP? Dann ist die Methode ausgehebelt.

  • @Windweber
    Die Zauberdauer beim Balsam beträgt 5 Aktionen, innerhalb einer Spielrunde entfaltet sich jedoch erst die volle Wirkung.
    Das bedeutet wenn der Magier seinem Patienten 5 Aktionen lang die Hand auf dessen Herzgegend gelegt hat, kann er sie wieder weg nehmen und erst danach werden die 30 LeP geheilt. Ab diesen Zeitpunkt werden die 30 AsP jedoch schon abgerechnet.

  • Die Zauberdauer beim Balsam beträgt 5 Aktionen, innerhalb einer Spielrunde entfaltet sich jedoch erst die volle Wirkung.


    Nein, im LC steht ganz klar „1 SR insgesamt“, nach 5 Aktionen fängt die Heilung nur an.

    Das bedeutet wenn der Magier seinem Patienten 5 Aktionen lang die Hand auf dessen Herzgegend gelegt hat, kann er sie wieder weg nehmen und erst danach werden die 30 LeP geheilt.


    Nein, die gesamte SR gehört zur Zauberdauer. Eine anteilige Heilung bei einer Unterbrechung nach den ersten 5 Aktionen fände ich allerdings plausibel.

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Entweder zu vollen Kosten, oder irgendwo zwischen voll und den geheilten LeP. Der Fall ist in den Regeln nicht eindeutig beschrieben, die Zauberbeschreibung sagt nur, daß die Heilung verteilt über die Zauberdauer passiert. Sie rückgängig zu machen, falls der Zauber unterbrochen wird, wäre jedenfalls unsinnig, der Rest wird wohl mal wieder Hausregel sein. :zwinker:

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Edorian:
    Ah! Dann hatte ich dass falsch in Erinnerung. Danke fürs Ausbessern.

    @Windweber:
    In dieser Situation würde ich schon sagen, dass wenn der Magier schon zur Hälfte fertig ist, auch die Hälfte geheilt wurde.
    Die 30AsP sind aber mit Sicherheit futsch.

    Lieber Efferd: Die Mauer muß weg!

  • Ich würde mich an die Regelung 'Unterbrochen? Keine Wirkung.' halten.
    Sicher, der Zauber heilt innerhalb der Zauberdauer, hatte allerdings noch keine Chance sich zu festigen.
    So ist das Verbluten innerhalb dieser Zeit nicht möglich, aber die Wunden nur bis zum Abschließen des Zaubers temporär geschlossen. Unterbricht der Zaubernde, halbe AsP, keine Wirkung (die Heilung macht sich also schlagartig rückgängig) und man bleibt in den globalen Regeln.
    Hier kann maximal das Verbluten innerhalb der SR verhindert werden, sollte vorher abgebrochen werden. Auch ausnutzbar, aber eine einfache HKW-Probe hätte das auch geschafft.

    Sofern man eine anteilige Heilung erlauben möchte, lässt sich das ja prozentual errechnen, allerdings würde ich da streng die vollen Kosten verlangen, um 'Schnellheilungen' zu verhindern. Ansonsten wie schon angemerkt einfach alle AsP einsetzen, vorher errechnen, wie lange für den eigentlich gewünschten Effekt geheilt werden muss und abbrechen. Das wäre mir zu einfach zu missbrauchen.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe