(Beherrschungs)-Magie und Recht

  • Servus! :)
    Ich bin etwas frustriert mit einem anderen Spieler, der sich imho ziemlich falsch verhält, jedenfalls hat er u.a.:

    - Einen gemeinen Strauchdieb mittels HÖLLENPEIN einfach sterben lassen,
    - Einen Unschuldigen und ohne guten Grund unter einen IMPERAVI genommen.

    Nach meinem eigenen Bauchgefühl kann das nur schwer Illegal sein, gleichzeitig hat eine Recherche der verschiedenen "Magie & Recht" Kapitel in MWW bzw Wege der Zauberei, Compendium Salamandris und Lexicon ziemlich ergebnislos. :-/

    Input?

    Die entsprechenden Vorgänge will ich im Grunde einem Praioten bei nächstbester Gelegenheit melden - womit kann ich rechnen?

  • Aehem... ist der Schaden des Hoellenpein nicht imaginaer?
    Abgesehen davon ist MORD, (jeder Mord) als schweres Verbrechen einzustufen (kommt also vors Hochgericht). Schwere Geld- und Haftstrafen sind moeglich, wenn auch sehr unwahrscheinlich. Zwangsarbeit im Steinbruch (/Verbannung in eine Strafkolonie/(im Sueden auch Verskalvung)) ist wahrscheinlicher, und immernoch recht gnaedig. Todesstrafe kann auch vorkommen.
    Kommt hallt darauf an WO das Verbrechen stattfand. Im Mittelreich muss man bei Straftaten mit Magieeinsatz mit haerteren Strafen rechnen als andernorts...


    Den Strauchdieb koennte man als Notwehr durchgehen lassen, der Imperavi zieht in einigen Laendern jedoch (fast immer) Strafen nach sich. Ich suchs mal...

  • Willkommen bei den Spaltern :)

    Schadensmagie und Beherrschungsmagie sind nach Argelionsrecht stark eingeschränkt. Wie etwa das CS klar sagt, "Die Tötung eines Menschen durch Kampfmagie, zum Diebstahl verleitender IMPERAVI...werden nur nach dem Effekt der Tat behandelt: 'Egal, ob ein Mensch durch ein Messer oder einen Donnerkeil zu Tode kommt, es ist stets Mord...wobei...stets das schärfste Strafmaß anzuwenden ist und auch dem Zaubernden stets Vorsatz unterstellt wird.'"

    Das ist dann analog auf den Höllenpein anzuwenden, wobei Borbadianismus ohnehin höchst illegal ist :) Den Imperavi würde ich ggf. auch so einordnen. Wenn man obiges annimmt, dann würde ich sagen, daß es ausschlaggebend ist, was dem Unschuldigen denn befohlen worden ist.

    Rechnen kann er mit folgendem: Im extremsten Falle mit einer Todesstrafe (wegen Mordes). Wenn er von seiner Gilde ausgelöst wird, dann folgt auch noch das gildenrechtliche Verfahren mit den Folgen von Disvocatio, Disliberatio und Expurgico. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das Gildengericht selbst Kapitaldelikte straft, oder ob sie das an die weltliche Gerichtsbarkeit zurückverweist.

    Meine Lieder, die klingen nach Wein, und meine Stimme nach Rauch; mag mein Name nicht Orpheus sein, mein Name gefällt mir auch.

    Aktuelle Spielrunden:

    DSA: 7G - Bastrabuns Bann (SL)

    DSA: Rhetorischer Sesselbrand (SL)

    DSA: Die Silberne Wehr (Söldner)

    D&D: Tchazzars Rückkehr (SL)

    Einmal editiert, zuletzt von Artemiseon (18. August 2013 um 00:51)

  • "Einige Gruppen und Organisationen, etwa die Kirchen, die Magiergilden, (...) haben das Vorrecht, ueber interne Angelegenheiten selbst zu richten. Dies gilt nur fuer Faelle, an denen ausschliesslich Mitglieder dieser Gruppe beteiligt sind; so wird etwa ausdruecklich betont, dass das Gildenrecht nicht greift, wenn ein Magier einen Nichtmagier geschaedigt haben soll. Die weisse Gilde hat im Mittelreich allerdings das Vorrecht und die Pflicht, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Loesegeld der regulaeren adligen Gerichtsbarkeit "abzukaufen".(...) waehrend Graue Magiergilden und die meisten Handwerkszuenfte ein Loesegeld anbieten duerfen, ohne dass der adlige Richter darauf eingehen muss.".
    S.18 Enzyklopaedia Aventurica.

    Haengt also von der Gilde(nzugehoerigkeit) des Chars ab. Borbarad wird ihn wohl eher nicht freikaufen duerfen. Im Allgemeinen duerfte die Bestechung oder (Magische) Beeinfussung des richtenden Grafen(Mittelreich) den Char billiger kommen...

  • - Einen gemeinen Strauchdieb mittels HÖLLENPEIN einfach sterben lassen,


    Am Höllenpein sollte eigentlich niemand sterben: Er kostet nur Ausdauer, und die Wirkung endet sofort, wenn das Opfer echten Schaden erleidet. Da ist also schon etwas gründlich schiefgelaufen. Wenn der Strauchdieb ein Vogelfreier war, ist das aber legal, ansonsten wie jedes andere Kapitaldelikt zu behandeln: Zwischen „Notwehr, kein Problem“ bis „Mord, schwer bestrafen“ ist je nach Hintergrund alles möglich.

    - Einen Unschuldigen und ohne guten Grund unter einen IMPERAVI genommen.


    Definitiv verboten, aber im Nachhinein schwer nachzuweisen, falls es keine glaubwürdigen Zeugenaussagen gibt. Dabei müßten der magische Zwang (wohl ähnlich Erpressung zu behandeln) und eventuell von der beherrschten Person im Auftrag des Magiers begangene Verbrechen separat zu betrachten und ggf. zu bestrafen sein.

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

    Einmal editiert, zuletzt von Edorian (18. August 2013 um 09:48) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Evtl. daran denken, das Ganze zuvor innerhalb der Gruppe oder zumindest mit dem anderen Spieler zu besprechen. Nach deiner Meldung an eine entsprechende Institution wie z.B. die Praios-Kirche oder Gilde kann es, wie die vorangegangenen Beiträge ja schon aufgezeigt haben, passieren, dass der Char des anderen Spielers hingerichtet oder für sehr lange Zeit eingesperrt wird. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass der Spieler einen neuen Char benötigt ... Solch eine Aktion kann durchaus eine Gruppe sprengen ...

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!