Helden aus Baronien/Herzogtümern/Fürstentümern

  • ?
    Mit maximalem SO von 14 bin ich mit Adligem Erbe der Sohn und Nachfolger eines Grafen und bekomme eine Grafschaft.
    Ich habe dafür meinen SO (Beispiel Ritter) von 8 auf 13 gesteigert (5 GP) und den Vorteil Adliges Erbe erworben (13 GP).
    Würde ich nur einen SO von 8 haben und den Vorteil wählen bin ich nur Sohn und Erbe eines Junkers.
    Nehme ich SO 10 (2 GP) bin ich Sohn und Erbe eines Barons (oder auch eines angesehenen Junkers).
    Genauso kann ich mit SO 14 auch der Sohn und Erbe eines sehr angesehenen Barons sein.

    Freiheit vor Ordnung

  • Um das nochmal zusammenfassend zu sagen:

    Adelige Abstammung: heißt der SC gehört zu einem Adelshaus, erbt keinen Titel, befindet sich "INDIREKT" im Stand eines Edlen und hat dadurch bedingt ein Recht auf eine entsprechende Anrede (ich glaube: Euer Wohlgeboren o.ä.). DAMIT hört es schon auf. Der Charakter wird aber so oder so nicht in der Erbfolge beachtet.
    Adeliges Erbe: der SC ist direkter oder indirekter Erbe des Titels (darf regeltechnisch später mal das Erbe antreten - auch für den Sonderfall der Fälle das zwei Erbfolger vor ihm dran sind). Entsprechend wird er auch schon (so er direkter Erbe ist) im Sinne der Nachfolge angesprochen. Er muss somit auch einen höheren SO erfüllen als Startwert, was bei oberen Nachteil nicht der Fall ist (da muss man eben nur zwingend 7 SO / 8 SO haben).

    Michaelis: deine Bemerkung zum Ritter: ein Ritter ist so oder so niemals erblich egal ob das die Amtsadelversion ist (Ritter ehrenhalber) oder es der tatsächliche / klassische Ritterstand ist, den JEDER Sohn seines ritterlichen Vaters neu erwerben muss durch Taten. Natürlich kann ein Ritter (Profession) gleichzeitig aber auch den Titel eines Junkers haben und nicht nur den eines Ritters (sieht beim Amtsadel allerdings denke ich anders aus).

    Hanfmann: ja, ich meine SO 14 ist auch das besagte Maximum was ich im Kopf hatte.

  • Lt. Vorteil gibt es aber nur ein Junker- oder ein Barongut...

    Dann hast du ein veraltetes WdH:

    Zitat

    Mögliche Adelstitel, auf die der Held Anspruch hat, sind die des Junkers/Beys, des Barons/Emirs, des Grafen/Sultans oder ihrer regionalen Entsprechungen

    Das zu dem Grafentitel kein entsprechendes Gut gehört steht beim Vorteil nicht.

    Zitat

    Der Charakter wird aber so oder so nicht in der Erbfolge beachtet.

    Der Charakter hat schon einen Platz in der Erbfolge, allerdings (üblicherweise) keine Chance zu erben, da er in dieser so weit hinten an steht, dass er schon gezielt Geschwister aus dem Weg räumen müsste (Es kann natürlich trotzdem dazu kommen).

    Zitat

    Adeliges Erbe: der SC ist direkter oder indirekter Erbe des Titels (darf regeltechnisch später mal das Erbe antreten - auch für den Sonderfall der Fälle das zwei Erbfolger vor ihm dran sind).

    Der Charakter steht in der Erbfolge an Platz 1. Alle wissen dies und bevorzugen ihn entsprechend.

    Freiheit vor Ordnung

  • Zitat

    Egal wieviel GP ich für meinen Rang ausgegeben habe - also auch wenn ich das Kind eines Herzogs spiele - es kommt nur ein Rittergut oder maximal eine Grafschaft heraus beim Erbe.


    Eine Grafschaft ist möglich, steht in WdH und habe ich auch so geschrieben. Und nach Absprache mit Gruppe/SL geht womöglich auch mehr, würde ich aber halt wirklich nicht mehr machen.
    Den Rest hat Hanfman gut argumentiert. Ausschlaggebend ist die Kombo aus SO und Adeliges Erbe oder Adelige Abstammung und Wunsch des SL (in Relation dazu), welchen Rang die Eltern haben und ob man selber ernt oder nicht. Es gibt keine unterschiedlich teuren Vorteile Adeliges Erbe (Junker), Adeliges Erbe (Baron), Adeliges Erbe (Graf), also deckt der eine Vorteil alles ab, entscheidend ist dazu aber Einverständnis des SL und der gekaufte SO.

  • Also die ursprüngliche Frage war ja das "Wo" und nicht das "Ob"...

    Die Texte im WdH sind recht eindeutig und der SO kostet ja auch GP. Bevor man hier über Sachen diskutiert, die mit einem kurzen Nachschlagen im WdH geklärt sein würden, sollte man es irgendwann lassen.

    Ich denke, dass wenn man den WdH-Text liest, sind einige hier gestellte Fragen/Behauptungen eindeutig beantwortet/bestätigt/widerlegt.

  • Zum wo: geht ja nun im Grunde überall... Selbst ein Grafensohn als direkter Erbe. Meistens ist ja genug Freiraum in der Ausarbeitung das die Famillienangehörigen nicht genau definiert sind und wer der Sohn vom Grafen ist ist eben meist offen (die wenigen Ausnahmen kann man ja außen vor lassen).

    Hanfmann: sitmme ich übrigens zu. Ohne Buch in der Nähe ist es immer schwierig. ;)