Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon ein wenig gesucht und bin nicht wirklich fündig geworden.
Man kann durch "Adeliges Erbe" laut WdH den Sohn eines Barons oder sogar eines Herzogs, Grafen oder Fürsten spielen (wenn man den SO auf 12 oder so setzt). Man ist also Erbe einer Baronie, eines Herzogtums oder sogar einer Grafschaft oder eines Fürstentums.
Gibt es Blankofürstentümer, Herzogtümer, Baronien (bei letzterem wäre es ja nicht soo schwer, bei Fürstentümern wäre es ja fast unmöglich)?
Habe nichts gefunden, aber wenn die Regeln das ermöglichen, sollte es doch irgendwo ermöglicht sein, seine Ländereien zu haben, die vom offiziellen Aventurien unberührt bleiben (wie auch diverse Ämter z.B. im Orden vom Auge für Spieler reserviert sind).
Könnt ihr mir da helfen?