Wie behandelt ein Rondra-Geweihter einen Gefangengen?

  • Hallo,
    ich spiele einen "frischen" Rondra-Geweihten und bin in einer moralischen Zwickmühle.
    Hoffentlich könnt ihr mir Tipps oder Ratschläge geben, ich nehme auch Meinungen :zwinker:

    Bisher habe ich mich immer so verhalten, dass ich strikt darauf geachtet habe, keine Feinde zu töten, die sich ergeben haben bzw. die gefangen genommen wurden. Das beinhaltet auch, dass ich nicht mutwillig deren Tod in Kauf nehmen möchte.

    Nun habe ich das folgende Problem: Wir haben mitten im Nirgendwo eine "gefallene" und anscheinend leicht geistig verwirrte Rondra-Geweihte gefunden. Sie hat sich bei einem großen Gefecht unehrenhaft verhalten: Sie ist geflohen und hat ihre Kameraden im Stich gelassen, was Sie geistig sehr mitgenommen hat. Auch mich hat Sie versucht zu töten. Offiziell gilt Sie als gefallen.

    Nun stehe ich also vor dem Dilemma, dass ich grds. drei Optionen hätte:
    1. sie töten
    2. dort gefesselt liegen lassen
    3. einfach laufen lassen
    Allerdings kann ich keine Option ruhigen Gewissens ausführen.

    Kann mir einer bei diesem Problem helfen?

    Zusatzinformationen:
    Wir spielen DSA3 und neben mir sind noch eine Hexe und eine Magierin in der Gruppe.

  • Eine Gefangene gefesselt liegen zu lassen ist so ziemlich das unehrenhafteste, was dein Geweihter tun könnte (und bei einer Verletzten in der Wildnis vermutlich mit Mord gleich zu setzen). Das scheidet in jedem Fall aus.
    Einen Verbrecher einfach laufen zu lassen kann ebenfalls keine Option sein.

    Hätte dein Geweihter einen höheren Rang inne könnte er die Dame tatsächlich selbst verurteilen und sie hinrichten - ein Neuling sollte aber selbst in einer solchen Notsituation nicht über eine Gefallene, die zuvor in der Hierarchie über ihm stand, urteilen.

    Ich schlage ein Gottesurteil vor, also einen Ring- oder Schwertkampf oder (sollte sie dazu zu verletzt sein) Irgendetwas, wobei man große Selbstbeherrschung und Mut demonstrieren kann. Verliert sie, wird sie getötet. Gewinnt sie, ist sie frei.


    Noch besser wäre es natürlich, wenn man es irgendwie einrichten könnte, sie bis zum nächsten Tempel mit zu nehmen. Aber das scheint ja auszuscheiden?

  • Prinzipiell meine ich, daß du sie mitnehmen und dem Kirchengericht übergeben solltest. Gibt es denn einen dringenden Grund, weshalb das nicht geht? Wenn das gar nicht geht, stimme ich Shintaro zu. Unbequemlichkeiten für die Gruppe sind aber kein hinreichender Grund!

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Willkommen auf dem Orkenspalter und in der moralischen Seelenmühle.

    Nun, mir sind nun die genauen Umstände nicht bekannt, die dort herrschen. Daher versuche ich nunmal, möglichst Vorschläge in alle Richtungen zu geben:

    - Es gibt ein Gefangenenlager:
    Sollte es dergleichen geben, dann ist es natürlich möglich sie dorthin zu geleiten. Sofern natürlich die Zeit verfügbar ist und nicht wichtigere Dinge anstehen. Je nach ihrem Verhalten muss sie entweder die gesamte Zeit gefesselt verbringen und notfalls zwangstransportiert werden, oder kann aus eigenen Stücken laufen (was es einfacher, aber auch gefährlicher machen würde).

    - Die Zeit drängt, sie ist eine echte Gefahr:
    Sollte es keine andere Möglichkeit geben, als hier und nur genau jetzt zu Handeln, gibt es mehrere Ideen.
    Sofern der heilige Befehl als Liturgie vorliegt, könnte sie darauf vereidigt werden, sich im nächsten Rondratempel zur Buße und Verhandlung zu begeben. So wird einerseits gewahrt, dass sie nicht unnötig ihr Leben beenden muss und andererseits kann sie möglicherweise ihre Fehler rückgängig machen und nach schwerer Buße wieder in die Ränge der Geweihten aufsteigen.
    Gibt es diese Methode nicht und kann auch niemand der Gefährten helfen, gibt es die Möglichkeit (die allerdings als kritisch anzusehen ist) ihr mit allen Ehren und vor den Augen ihrer Gottheit ein würdiges Ende zu bereiten.
    Mit den heiligen Gebeten der Kirche, in einem Spontangottesdienst und nach allen Riten der Rondra wird ein Göttinnenentscheid ausgerufen und sich im Zweikampf gemessen. Dies stellt einerseits eine Gefahr für deinen Char da, denn unterliegen könnte er ja dennoch und anschließend wäre es an der Gefallenen Gnade, oder Tod zu wählen.
    Andererseits schwingt sich dein Charakter in dieser Situation natürlich zum Richter und Henker in einer Person auf, was moralisch fragwürdig sein kann (da ich die gesamte Situation nicht kenne und überblicken kann) und eventuell weitere Konsequenzen nach sich ziehen könnte (kirchlich eher weniger, es war ein gerechtes Duell, es sind beides Geweihte), allerdings könnte ein Duell auf das dritte Blut in dieser Zeit weltlich verboten sein.

    - Die Geweihte ist nicht sie selbst/unter Beherrschung:
    Liegt dieser Fall vor, darf keine eigenmächtige, permanente Handlung vollzogen werden, sondern die Seele der gefallenen ist zu Retten. Mittels Seelenprüfung wäre es normalerweise möglich zu erkennen, ob äußere Umstände widernatürlicher Natur sie dazu bewogen haben (Makel in der Seele). Ist dem so, muss es schon einen richtig triftigen Grund geben, nicht mit der Gefangenen kehrt zu machen und umgehend den nächsten Tempel aufzusuchen (oder einen anderen Geweihten, der dies nach Übergebe fortführen könnte).

    Gefesselt liegen lassen, wie ein Tier abstechen, oder ohne Konsequenzen Laufen lassen kommt nicht in Frage. Dies sind alle drei Dinge, die nicht in seiner Macht liegen, unverantwortlich sind, oder gegen die Gebote der Götter verstoßen.
    Falls ich an einem Punkt falsch liege, bitte gerne Korrektur, ich editiere meinen Post entsprechend.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Willkommen auf dem Orki. :)

    Gerade im Leben gerade eines Rondra-Geweihten wird es immer wieder Situationen geben der moralischen Enscheidungen, was wie zu gewichten und zu werten ist (was für mich mit den Reiz ausmacht).

    Selber eine Verhandlung ansetzen und Richter, Ankläger und Vollstrecker zu sein geht nicht, das war schon laut KKO so. Ein Geweihter darf zwar in einer der Funktionen auftreten und im Bedarfsfalle auch andere Personen als Schöffen ernennen (aber sind einige Tages Warte- und Reisezeit zum nächsten Richter im Rahmen und auf sich zu nehmen, statt sich selber als Richter zu betätigen), aber der darf nicht alle Posten in Personalunion ausfüllen. Ein Geweihter hat obendrein das Recht, wenn er angeklagt ist, vor ein (reines) Kirchengericht gestellt zu werden.
    Dazu ist "Flucht vor dem Feind" etwas, das sich nicht laut eines Gestzesparagraphen der Rondra-Kirche verhandeln ließe und, kann ich mir denken, nicht unweigerlich oder überhaupt mit dem Tode abgestraft wird. Daher würde ich beides ein Gericht wie auch Todesstrafe an sich, als nicht möglich/erlaubt /übertrieben ansehen.

    Ein Göttinnenentscheid wäre schon passender (auf das 1., 2. oder 3. Blut und selbst beim 3. Blut stirbt man nicht auf jeden Fall), aber wie Sensemann schon schrieb, kann der Schuss nach hinten losgehen, wenn Dein Geweihter verliert, und/oder die Dame lebt anschließend immer noch und man muss sich immer noch um sie kümmern.

    Nun ist Feigheit vor dem Feind zweifellos sehr unehrenhaft, aber dann auch nichts, das man nicht vielleicht doch wieder von sich abwaschen kann, in dem man besonders mutig handelt und entsprechende Taten vollbringt. Es wäre, je nach Geisteszustand, eine Option, sie mitzunehmen zwecks Unterstützung eurer Gruppe. Dann hätte sie Gelegenheit, sich von der Schande reinzuwaschen und zu büßen und sich vor der Göttin zu beweisen.

    Obendrein sind auch junge Rondra-Geweihte durchaus Menschen, die um menschliche Schwächen vielleicht wissen mögen und die daher sinngemäß auf diese gefallenen Geweihte nicht spucken, sondern sich als Priester und Seelsorger, die sie sind, sich dieser wahrlich verlorenen Seele annehmen und sie auf den Pfad der Göttin, zu Buße Reue und Reinwaschung, zurückführen. Das wäre in meinen Augen eine schöne Aufgabe für einen Geweihten, die mal außerhalb vom Kampf mit der Waffe in der Hand liegt.

    Das ebenfalls ohne Kenntnis genauer Situation und Umstände und ohne genaueres Wissen wie es um die Geweihte genau steht.

    Sensemanns Vorschlag des Ehrenhaften Zweikampfs ist an sich gut, aber es steht schon bei der Liturgie im KKO bei, dass bei Geweihten, die zur Aburteilung nach Perricum geschickt werden, oder bei Bußgängen, man drauf verzichtet, da der Freiwillige Gang teil der Buße ist. Das wäre also eher der Notnagel, wenn sie von sich partout nicht bereit erklärt, dies zu tun und ggf. auch ihr Ehrenwort darauf nicht gibt.

    Gefesselt liegen lassen geht aber gar nicht und einfach laufen lassen hieße womöglich (hier wieder die fehlenden Umstände), sich der Verantwortung zu entziehen.

  • Ich weiß zwar nicht welche Möglichkeiten als Geweiter dir zur Verfügung stehen, aber ich war mal mit einem Hesindegeweiten in einer ähnlichen Situation, nur dass es da ein Räuber war, welche auf Gnade der Gruppe hoffte.

    Erste Möglichkeit wäre, erst ein langes Gespräch zu führen (Heilkunde Seele) und zu erfahren, was die Rondrageweite zum Fall gebracht hat, sollte sie bereit sein Buße zu tun, nimmst Du das in einer Feierlichen Zeremonie mit EIDSEGEN ab und lässt sie zum nächsten Tempel laufen, und verständigst den Tempel, weit kann der ja nicht weg sein, wenn Ihr in dem normal großen Aventurien seid.

    Den Heiligen Befehl würde ich nur im Ausnahme Fall nehmen. Noch dazu ist es als Geweiter deine Aufgabe sich um die Schwachen zu kümmern, und es sollte für dich eine Herausforderung darstellen, zu erfahren, welche Gründe dazu führen, dass ein Geweiter so tief fällt. Eine Geistig verwirrte zu Taten zu zwingen erscheint mir etwas unehrenhaft, erst sollte diese Geistige Verwirrung erkannt und gelöst werden.

    Zweite Möglichkeit wäre, sie mit zu nehmen, unter dem Eid, welcher ja die Bereitschaft beider Parteien erfordert, in deiner Gefolgschaft mit deinem guten Beispiel Buße zu tun.

    Edit: Oder das was Schattenkatze schrieb während ich an meinem Post saß.

    Ὦ ξεῖν᾿, ἀγγέλλειν νάννοις ὅτι τῇδε κείμεθα τοῖς κείνων ῥήμασι πειθόμενοι.

  • Dazu ist "Flucht vor dem Feind" etwas, das sich nicht laut eines Gestzesparagraphen der Rondra-Kirche verhandeln ließe [...]
    Nun ist Feigheit vor dem Feind zweifellos sehr unehrenhaft, aber dann auch nichts, das man nicht vielleicht doch wieder von sich abwaschen kann[...]

    Ich glaube, das Problem ist nicht, dass die Geweihte irgendwann einmal aus einem Gefecht geflohen ist, sondern dass sie geistig verwirrt ist, eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und auch versuchte, den jungen Geweihten-SC zu töten. Und ein Mordversuch an einem Geweihten der Zwölfe kann durchaus mit dem Tode bestraft werden. Zumindest habe ich das so verstanden.

  • Zitat

    Sie hat sich bei einem großen Gefecht unehrenhaft verhalten: Sie ist geflohen und hat ihre Kameraden im Stich gelassen, was Sie geistig sehr mitgenommen hat. Auch mich hat Sie versucht zu töten. Offiziell gilt Sie als gefallen.


    Das ist leider alles, was zur Geweihten angegeben wurde. Warum sie nun genau versucht, den Geweihten zu töten, wie sie das versucht hat und was alles mit hinein gespielt hat, und wie allgemein gerade ihr Zustand ist, ist soweit nicht gänzlich eindeutig beschrieben. Es ist auch nicht beschrieben, warum die SC-Geweihte gerade wenig oder keine Zeit hat, sie zu einem Tempel der Rondra zu bringen.
    Vielleicht ist sie zu gefährlich, um sie als Unterstützung mitzunehmen, aber ich weiß es nicht, ich will es aber als grundsätzliche Option als möglich daher in den Raum stellen, sie durch Gespräche etwas "aufzuwecken" und den SC sich als Priester und Seelsorger betätigen zu lassen. Es kann natürlich sein, dass (anschließend) sie dennoch vor ein Kirchengericht wegen versuchten Mord an einem anderen Geweihten gestellt wird. Vielleicht war es aber kein Mordversuch, dann wäre es ein Zweikampf gewesen, wenn auch mit von ihrer Seite aus ungerechtfertigtem und böswilliger Absicht, was auch ein Vergehen ist, aber womöglich anders gewertet werden würde.

    Da sie aber als Geweihte vor ein Kirchengericht gestellt werden kann/sollte oder eben muss, wenn sie dies will und der Geweihte nicht Ankläger, Richter und Vollstrecker sein darf (und er auch nicht nur Richter sein darf, wenn er den nächsten Richter (eines Kirchengerichts) nicht in einer Anzahl an Tagen erreichen kann), fällt die eigene Gerichtsbarkeit auf "die Schnelle" meines Erachtens aber ohnehin aus gleich zwei Gründen weg.

    Möglicherweise wäre es eine Option, sie gefesselt mit sich zu führen, um sich, wenn das andere Anliegen definitiv wichtiger ist (und Optionen wie Heiliger Befehl, Eidsegen, Versprechen auf Ehrenwort oder sie als Verstärkung mitzunehmen aus dem einen oder anderem Grund wegfallen und ein Göttinnenentscheid auch nicht das Mittel der Wahl ist, und sei es aus der Motivation des SC-Geweihten heraus) sich später darum zu kümmern.

  • Zu dem Zweikampf: die Frau ist mMn nicht 'satisfaktionsfähig', da ohne Ehre und nicht bei Sinnen, weshalb diese Option für mich nicht infrage käme.

    Sie ist zudem geistig verwirrt, weshalb ich sie erstmal in ein Kloster der Noioniten bringen würde, die sie wenn möglich heilen können, um sie dann ihrem Orden bzw. dem zuständigen Tempel zu übergeben.

    Liegenlassen oder sofort töten sind für mich keine Option, da weder ehrenhaft noch göttergefällig, ebensowenig das per Hl. Befehl zum nächsten Tempel schicken. Die Gruppe hat eine Verantwortung für die Gefangene, der sie sich nicht auf solche Weise entledigen kann.

    wir halten noch immer / die wolkenfäden fest in den händen / das versprechen: ich webe dir ein kleid aus traum und dunst und zuversicht / damit du es schön warm hast / im augenblick der zählt

    seebruecke.org

    mission-lifeline.de

    sea-watch.org

  • Dem Anschein nach ist die Situation der Gefallenen schon recht prekär. Wie Shintaro noch einmal drauf verwiesen hat: Wenn sie unbezweifelbar deinen RG versucht hat zu töten, dann steht sie entweder unter ziemlich bösen (magischen/dämonischen) Einfluss, oder ist ordentlich weit durch ihren geistigen Knacks vom Glaubensweg abgekommen und somit nicht mehr zurechnungsfähig.
    In meinen Augen seht ihr somit auch kein Göttinnenentscheid mehr zu, da sie ja nicht sie selbst ist (und vielleicht auch gar nicht rondrianisch kämpfen wird?). Stattdessen müsstest Du sie dann wirklich hinrichten, aber das wäre doch ne ganz schön fragwürdige Tat in meinen Augen und nur eine Option, wenn wirklich alles gegen sie spricht.

    Wenn also die Zeit ziemlich drängt, kein Tempel in erreichbarer Nähe ist und die Helden die Gefallene nicht durch HKS, Zaubern oder Sonstigen zum einlenken bringen können, sehe ich den HEILIGEN BEFEHL sogar als das Mittel der Wahl in dieser Situation an. Natürlich erst, wenn sonst alle seelischen Überzeugungskünste gescheitert sind und sie zu große Probleme machen würde, wenn ihr sie mit euch mitschleift.

    PS: Bin einfach zu lahm, Schatti und Traumweber waren schneller^^

  • Ich glaube, das Problem ist nicht, dass die Geweihte irgendwann einmal aus einem Gefecht geflohen ist, sondern dass sie geistig verwirrt ist, eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und auch versuchte, den jungen Geweihten-SC zu töten. Und ein Mordversuch an einem Geweihten der Zwölfe kann durchaus mit dem Tode bestraft werden. Zumindest habe ich das so verstanden.


    Erstmal danke für die vielen Antworten. Ich sehe, ihr versteht mein Dilemma.

    Zuerst möchte ich euch mit weiteren Informationen versorgen:
    - wir befinden uns tief im Orkland und ein Rückweg zurück zum nächsten Tempel würde uns mehrere Wochen kosten. Wenn kein anderer Weg besteht, würde ich diese Option bevorzugen, aber dass müsste ich mit der Gruppe besprechen.
    - die Gefangene ist nicht von einem Beherrschungszauber oder ähnlichem betroffen.
    - ein direktes Duell würde ich nicht überleben, sie ist im Schwertkampf mir deutlich überlegen (regeltechnisch weiß ich nur, dass sie mindesten 10 Stufen über mir steht) und wenn sie die Möglichkeit kriegt, würde sie uns alle ohne zu zögern töten.
    - sie scheint auf einer Art irren Rachefeldzug zu sein, alle bisherigen Aussagen oder Tätigkeiten lassen darauf schliessen, dass sie weder Mitgefühl, Mitleid oder Ehrgefühl besitzt. Sie schlachtet ihre Gegner richtig ab, auch Zivilisten und unbewaffnete Gegner.
    - Sie mitzunehmen damit Sie sozusagen unter meiner Aufsicht Buße tut, ist eine akzeptable Lösung, jedoch kann man ihr nicht trauen und da wir uns mitten im "Feindesland" befinden, möchte ich eigentlich keinen Feind innerhalb der Gruppe haben - wir werden genug Probleme von außen bekommen.

    Wir hatten noch folgende Idee: Die Hexe wirkt einen Zauberzwang, dass sie sich zum nächsten Tempel begeben soll und dort ihre Sünden beichten soll. Die Frage ist hier, ob dies sinnvoll wäre, da hier - wie schon erwähnt - der freiwillige Bußgang als Teil der Strafe entfällt.

    Sensemann:
    Ist "der heilige Befehl als Liturgie" den du erwähnst nicht erst in DSA4 verfügbar? Mir ist zumindest der Begriff der Liturgie nur im Rahmen von DSA4 geläufig. In DSA3 kenne ich nur Stoßgebete und Mindere und Größere Wunder.
    Evtl .kann mir einer ein bisschen mehr darüber schreiben, dann könnte ich mich ja mit dem Meister zusammen setzen und ein entsprechendes Minderes Wunder wirken.

  • Sensemann:
    Ist "der heilige Befehl als Liturgie" den du erwähnst nicht erst in DSA4 verfügbar? Mir ist zumindest der Begriff der Liturgie nur im Rahmen von DSA4 geläufig. In DSA3 kenne ich nur Stoßgebete und Mindere und Größere Wunder.
    Evtl .kann mir einer ein bisschen mehr darüber schreiben, dann könnte ich mich ja mit dem Meister zusammen setzen und ein entsprechendes Minderes Wunder wirken.

    Das mag gut sein. Meine letzten DSA3-Erfahrungen sind eine Weile her und ich dachte etwas wie den Eidsegen, oder den heiligen Befehl hätte es zu der Zeit schon gegeben. Meine alten Regelwerke sind weit, weit von mir weg, daher kann ich nicht ins KKO blicken, um das zu bestätigen, oder zu verwerfen.
    Mag auch sein, dass ein Segen dieser Art nur Praiosgeweihten zur Verfügung steht im DSA3.

    Die Segnung an sich verhindert nicht, dass sie Rache nimmt, sie erschwert es nur, sich dagegen auf zu lehnen. Ist der NSC abgebrüht, erfahren oder einfach nur sturköpfig genug, vermag sie es die entsprechende Selbstbeherrschungsprobe zu bestehen (Glaube Selbstbeherrschung + Stufe im DSA3?) und zumindest für eine Zeit weiter zu machen.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Hm, naja... also weiß dein RG davon, dass es sich um eine Hexe unter seinen Gefährten handelt? Gut, mit entsprechenden positiven Erfahrungen ist das ja nicht das große Problem, aber einem Zauberzwang würde ich dann in keinem Fall als RG zustimmen!
    Ansonsten kommt es wohl sehr darauf an, wie wichtig euch die Reise ins Orkland ist. Habt ihr einen konkreten Auftrag, von rondrianischer, oder sonstiger großer Wichtigkeit? Könnt ihr euch den Zeitverlusst im Falle des Umkehrens erlauben?
    Wenn alle Stricke reißen kannst Du es als besondere Herausforderung ansehen, mit solch einer "Gefangenen" Eure Mission zu erfüllen und vor Allem die Gefallene auf längere Hinsicht wieder vom Glauben zu überzeugen. Daraus können rollenspielerische Highlights werden, wenn ihr daran Spaß und Zeit habt euch OT einige Stunden im Gespräch mit ihr abzumühen und mit viel Feingefühl nach und nach ihre Vergangenheit aufzudecken.
    Werd das Gefühl nicht los, dass ich von dieser Person schon mal gehört haben könnte...oh frau...^^

  • Zitat

    Ist "der heilige Befehl als Liturgie" den du erwähnst nicht erst in DSA4 verfügbar? Mir ist zumindest der Begriff der Liturgie nur im Rahmen von DSA4 geläufig. In DSA3 kenne ich nur Stoßgebete und Mindere und Größere Wunder.
    Evtl .kann mir einer ein bisschen mehr darüber schreiben, dann könnte ich mich ja mit dem Meister zusammen setzen und ein entsprechendes Minderes Wunder wirken.


    Den Heiligen Befehl, wie oben von mir erwähnt, gibt es schon im KKO und der ist DSA 3 Regelwerk.
    KKO (Kirche, Kulte, Ordenskrieger) ist das DSA 3 Regelwerk zu Geweihten und Regeln zu Entrückung und Liturgien. Wenn man auch abseits von Stoßgebeten/Mirakeln spielen möchte und von Kleineren und Größeren Wundern, die in SL-Händen liegen, sondern mit etwas konkreteren Liturgien und Möglichkeiten, dann ist der Softcover-Band sehr zu empfehlen.
    Es steht übrigens nichts dabei, dass man sich dem Befehl irgendwie widersetzen könne. Wenn er wirkt, wirkt er absolut. Da sie durchaus als Abtrünnige zu betrachten ist, wie mir nach der Beschreibung scheint, wäre die Liturgie ein probates Mittel.

    Eine hochstufige RG im Orkland: wenn ihr die Orkland-Trilogie spielt, weiß ich, glaube ich, wer das ist, aber dazu passt nicht das wilde und blutrünstige herummetzeln. Die (zu dem Zeitpunkt gefallene) RG wird später den Weg zurück zu Rondra finden, aber sie hat sich auch offiziell nie so verhalten wie in eurem AB. Von daher ist ihre Zukunft vermutlich anders von eurem SL angedacht.

    Inwieweit ein Göttinnenentscheid in Frage, kommt finde ich abhängig vom Geweihten und dessen Einstellung und moralischem Empfinden. Salutaristen sind ja schon etwas offener darin, wer nun satisfaktionsfähig ist oder nicht und gerade, wenn der SC die Hoffnung nicht aufgegeben hat, dass noch ein Rest von Ehre in ihr ist, möchte er dies vielleicht dadurch ihr ihr wecken. Dazu findet es nicht jeder rondrianisch und mit sich selbst vereinbar, bei einer verurteilten Verbrecherin über dem improvisierten Richtblock den Richter zu geben.
    Dafür gibt es im Zweifelsfall den Ehrenhaften Zweikampf (auch im KKO), der für solche Fälle auch gedacht ist. Damit kann sie gezwungen werden, ehrenhaft zu kämpfen im Falle eines Göttinnenentscheids. Es steht bei der Beschreibung bei, dass dies dann als "heiliges Duell" gilt, das aber auch in der Regel bis zum Tode gekämpft wird.
    Dazu ist es für den Geweihten selber ehrenhafter und mutiger und großmütiger, ein Göttinnenentscheid einzuräumen, obwohl sie in seiner Hand ist und sich wahrlich schwerwiegender Vergehen schuldig gemacht hat. In einem solchen Duell dann selber auf seine karmalen Fähigkeiten zurückzugreifen ist natürlich dann nicht schön und in DSA 3 sind 10 Stufen oder mehr schon ein ziemlicher Unterschied - in der Tat keine günstige Ausgangssituation. Im Gegenzug kann man als Geweihter ja auch nicht, wenn man befürchtet, zu verlieren, einen Kampf erst gar nicht zu führen, es aber wichtig wäre.

    Sie mag als tot gelten und sich ehrlos wie ein blutsaufender Mietling verhalten, ich weiß nicht, ob es bei einer (ehemaligen) Geweihte rechtens ist, sie selber zu verurteilen und hinzurichten ohne Kirchengericht. Dein Geweihter kann die anderen SC zu Schöffen ernennen, so als Notgericht, aber selbst einer ehemaligen Geweihten würde ich vielleicht mehr einräumen, ein Kirchengericht, und sei es als Mahnung an alle anderen, aber das ist zweifellos Ansichtssache und ich sehe es als begründet und legitim an, es eben nicht zu tun.

    Falls ihr tatsächlich die Orkland-Kampagne spielt wäre es auch die Frage, ob dieser Fall für Deinen Geweihten nicht wichtiger ist als die Kartografierung des Orklands. Sie als Gefangene mitzuführen wäre ein Aufwand, sie ein Klotz am Bein und eine Gefahr, aber zur Not ließe sich ja vielleicht auch das einrichten. Soweit weg von allem ist jedoch die Option auf ein Gericht mit Deinem Geweihten als Richter und die anderen SC als Schöffen wohl noch das legitimste (und sicherste) Vorgehen, das am ehesten auf einer rechtlichen Grundlage basiert (gerade dann, wenn ihr mehr gegen sie in der Hand habt, als der Angriff auf Deinen Geweihten, der nicht schön ist, aber RG im Feld darf man angreifen, wenn auch nicht ermorden wollen). Optimaler wäre für mich ein Kirchengericht, aber wie oben angemerkt, nicht zwingend.
    Wäre es daher eine Option (auch meine Frage, ich musste nur weiter ausholen^^), dass Dein SC das mit seinen Gefährten bespricht und sie ihn zum nächsten Tempel begleiten und sie danach dann im Orkland weiter machen? Dann hat er doch Mühen auf sich genommen, hat sich nichts zu einfach gemacht und er hätte auf dem Weg Zeit, doch mit der gefallenen Geweihten zu reden und Seelsorge zu betreiben.
    Ein Priester sollte eine Seele nie aufgeben, denn jede Seele zählt. Die Seele eines Paktierers mag den Niederhöllen anheim fallen, aber auch bei denen kann man versuchen, sie zu überzeugen, den Pakt zu lösen. Das macht ihre Vergehen nicht rückgängig und das zu verhängende Urteil bei einer Verhandlung, aber stärkt die Dämonen nicht.
    Dann mag sie immer noch verurteilt und gerichtet werden, aber er hat versucht, sie vorher auf den Pfad der Herrin zurückzuführen und wer weiß, vielleicht hat er Erfolg damit.

    Bevor der Zauberzwang verwendet wird, empfiehlt sich für einen RG doch eher der Heilige Befehl oder auch der Eidsegen (wobei der Heilige Befehl eine Rondra-Liturgie ist), es ist aber auch die Frage ist, ob Dein Geweihter Grad II Liturgie schon hat (nach dem KKO sind diese ab Stufe 5 verfügbar) als der Zauber einer Hexe (Hexen haben keinen ganz sauberen rechtlichen Stand in ihrem magiewirken). Das passt in meinen Augen ebenfalls besser zu einem Geweihten, als auf eine Magiebegabte zurückzugreifen.

  • Den Heiligen Befehl, wie oben von mir erwähnt, gibt es schon im KKO und der ist DSA 3 Regelwerk.
    KKO (Kirche, Kulte, Ordenskrieger) ist das DSA 3 Regelwerk zu Geweihten und Regeln zu Entrückung und Liturgien. Wenn man auch abseits von Stoßgebeten/Mirakeln spielen möchte und von Kleineren und Größeren Wundern, die in SL-Händen liegen, sondern mit etwas konkreteren Liturgien und Möglichkeiten, dann ist der Softcover-Band sehr zu empfehlen.


    Danke für den Tipp, ich denke ich werde mir das Regelwerk in Kürze zulegen.

    --

    Um eure Neugier zu befriedigen: Ja, wir spielen die Orkland Kampagne. Aktuell sind wir kurz vor dem Purpurturm. Ob das AB anders ist als in anderen Gruppen kann ich nicht beurteilen, ich spiele die Kampagne das erste mal.

    Und da mein RG nun mal nur danach handeln kann, was er für Informationen bekommt, habe ich mich für die folgenden Optionen entschieden, die ich in dieser Reihenfolge mit dem SL und dann mit der Gruppe besprechen werde:
    1. Wir drehen um und bringen die Gefangene zum nächsten Tempel, danach kehren wir zurück und führen unseren Auftrag weiter aus.
    2. Ich versuche einen heiligen Befehl um die Gefangene zum nächsten Tempel zu schicken. dort soll sie ihre Sünden beichten und das Urteil erwarten.
    3. Wir nehmen die Gefangene mit. Ich werde persönlich für ihre Sicherheit und die meiner Gruppe sorgen. Sollten wir am Ende alle noch leben, werde ich die Gefangene zum nächsten Tempel bringen.

    Danke für die vielen Tipps, Ratschläge und Dinge, über die ich nachdenken musste. :lol2:

  • Ich habe die Kampagne noch gar nicht gespielt, aber die besagte Dame ist im offiziellen Aventurien keine ganz unbekannte Dame (wenn auch kein besonders wichtiger NSC).

    Das wären in dieser Reihenfolge auch meine Optionen, die meine Rondrianer wählen würden bei dem derzeitigen Stand der Dinge. :)

    Und versuche es vielleicht wirklich mit der Seelsorge, falls 1 oder 3 das Mittel der Wahl sind. Das kann schönes Rollenspiel geben, wären mal andere Aufgabenbereiche eines Rondra-Priesters und falls es irgendwie Erfolg zeitigen sollte, wäre das ein schönes Erfolgs-Erlebnis Deines Charakters.

  • Abgesehen davon, daß so einige mal wieder DSA4-Setzungen hier einbringen, sehe ich nur die Möglichkeit die Gefangene mitzunehmen.

    Töten und selbst im Zweikampf ist nach meinem Rondra-Verständnis nicht mal einen Gedanken wert.
    Liegenlassen ist (versuchter) Mord und damit unehrenhaft.
    Bleibt Deinem Rondra-Geweihten eigentlich nur noch sich trotz aller Widrigkeiten sich seinen priesterlichen Pflichten zu stellen und sich um die Rettung der Seele zu bemühen. Vielleicht hat auch die Donnernde ein einsehen und erlaubt der Gefallenen einen Weg zurück auf den Zwölfgöttlichen Pfad, schon damit sie nicht dem Gegenspieler anheimfällt.... Dein Rondra-Geweihter sollte auf sei aufpassen, jede Seele hat es verdient.

    Ich bin nicht der, für den ihr mich haltet, denn ihr könnt nur Euere Meinung akzeptieren, aber ich werde noch existieren wenn ihr längst an Euch selbst verbrannt seid.

    "Wer seid Ihr, daß ihr das wagt!" fragte der Herzog. "Der Herr der Welt" antwortet eine weibliche Stimme...