Verstoß gegen den Codex Albyricus - Kleiderordnung und verbergen des Akademiesiegels

  • Hallo liebe Orkis,

    wir haben in unserer Gruppe einen besonderen (Magier)-Fall, bei dem Ihr mir sicher helfen könnt.

    Kurz zu der betroffenen Person (Magier)

    Rasse: Mittelländer
    Profession: Magier
    Akademie: Stoerrebrand-Kolleg zu Riva
    Gilde: Große Graue Gilde des Geistes

    (Kurz-) Geschichte: (soweit sie mir bekannt ist, es wurde noch nicht zu Papier gebracht)
    Er musste (gegen seinen Willen) die Ausbildung zum Magier machen.
    Nach seinem Abschluss widmete er sich wieder seiner eigentlichen Leidenschafft, der Musik (Barde)
    d.h. er reist umher um seine Lieder vor Publikum zu präsentieren und schlägt sich so durchs Leben.
    Seinen Magierstab hat er abgelegt (trägt Ihn also nicht bei sich). Er kleidet sich nicht wie ein Magier (ist als solcher nicht zu erkennen)
    Verbirgt sein Akademiesiegel (aktuell unter Handschuhen, Finger sind frei um Musizieren zu können :-))
    Magie setzt er nur im äußersten Notfall ein. (z.B. bei Gefahr für sich und seine Begleiter)
    nicht um sich sein Leben zu erleichtern, sei es um kleinere Probleme zu lösen oder sich einen Vorteil zu verschaffen...


    Wir haben einen weiteren Charakter dabei, dem das Einhalten von Gesetzen sehr wichtig ist (Gerechtigkeitswahn)
    Er jedoch das magische Handwerk sehr schätzt (streng Hesindegläubiger + evtl. Spätweihe) und dem Magier gerne helfen würde, seine Gabe als etwas positives zu sehen um sich nicht davor "verstecken" zu müssen/dürfen.

    Auszug aus dem WdH
    Gerechtigkeitswahn

    Der Charakter ist der Auffassung, dass Gesetze
    und Regeln eingehalten und Verstöße streng bestraft werden müssen. Auch kleinste
    Vergehen erfordern harte Strafen, mildernde Umstände gibt es nicht. Dies geht
    so weit, dass der Charakter nicht nur Richter und Henker, sondern schließlich
    sogar den Gesetzgeber in einer Person sein will und nur noch seine eigenen Überzeugungen
    als Maßstab gelten lässt.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Wie soll sich ein Held mit dem Nachteil Gerechtigkeitswahn, einem solchen Magier gegenüber verhalten?
    - Im Mittel- und Horasreich? Wo muss man ein solches "Verbrecher" melden?
    - In den "Nicht so Gesetzestreuen" Gegenden Aventuriens (Hoher Norden, Tulamidenlande, Südl.Stadtstaaten, ...)

    2. Mit welcher Bestrafung hätte der Magier zu rechen?
    - Verbergen des Akademiesiegel (soweit mir bekannt: Expurgico)
    - Nicht tragen von "leicht zu erkennender" Magierkleidung

    3. Welche Möglichkeiten hätte der Magier, sich von dem "Laster" der Gildenmagie zu lösen ohne sich strafbar gemacht zu haben?

    4. Welche Vor- und Nachteil hat es Gildenmagier zu sein? (Das wurde mir persönlich auch noch nicht so klar)


    Über zahlreiche Meinungen und Vorschläge würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank

    Borbolosch

  • Die wichtigsten Dinge für Spieler sind wohl, dass Gildenmagier das Recht haben, nach dem Codex Albyricus von ihrer Gilde verurteilt zu werden, und ausschließlich sie magische Dienstleistungen anbieten dürfen. Gildenmagier können außerdem leicht bei ihrer (und unter Umständen bei anderen) Gilde studieren. Nicht-Gildenmagier dürfen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht zaubern.

    Entsprechend ist der Gildenaustritt für einen ohnehin nicht "praktizierenden" Magier vermutlich eine Option. Vermutlich kann es aber anschließend wenn er denn doch zaubert womöglich wieder zu Problemen mit dem Gerechtigkeitswahn führen.

    Wie genau ein Gerechtigkeitswahn funktioniert, sollte von Spieler und Meister abgesprochen werden. Ich würde nicht sagen, dass er meint, dass immer die Gesetze vor Ort genau einzuhalten sind (schon allein, weil er sie womöglich gar nicht kennt), sondern, dass der Charakter seine eigenen Überzeugungen (womöglich die seiner Heimat) als Maßstab nimmt. Außerdem sollte man immer bedenken, dass der Nachteil eigentlich den treffen sollte, der für ihn GP bekommen hat.

  • Beim DSA-Wiki findest du eine gute Übersicht über den Codex Albyricus. Das sollte Frage 4 weitgehend beantworten.

    Ich fange mal mit 2 an:
    - Im WdZ steht, dass sich die Gilden in den meisten Fällen nicht auf Strafen einigen konnten, das dürfte also hier der Gerichtsbarkeit überlassen sein, wie es bestraft wird.
    - Als Gerichtsbarkeit kommen grundsätzlich weltliche als auch das Gildentribunal in Frage. Das kann jederzeit durch 3 Magister einer Gilde oder eines Ordens gebildet werden.
    - Das Verbergen des Siegels erscheint mir das schwerere Vergehen, aber das rechtfertigt IMHO nicht die Expurgico (zumindest beim ersten Verstoß).

    Zitat von aus dem Wiki

    Das Gildentribunal kann jede denkbare Strafe über Gildenmitglieder verhängen, von Haft, Arbeit, Geldstrafe und Enteignung bis hin zu Todes- und Untodesstrafe. Üblich sind aber eher Disvocatio, Disliberatio oder Expurgico.


    Eher angebracht erscheint mir eine Geld- und oder Arbeitsstrafe verbunden mit einem zeitlich begrenzter Disliberatio (Verweigerund er Nutzung von Bibliotheken u.ä.).

    Jetzt zu 1:
    - Der rechtsbewusste SC könnte den Magier bei einer örtlichen Akademie oder der weltlichen Gerichtsbarkeit melden (bzw. den Ordnungshütern). Diese müssten dann weitere Schritte einleiten. Das gilt im Prinzip für alle Regionen, da der Codex auch fast überall Verwendung findet (und dem Anspruch nach gilt er eh überall).
    - Im Prinzip könnte der SC aber aufgrund seines Wahns aber auch selbst über den Magier urteilen und ihm z.B. verbieten, Gilden zu betreten und ähnliches.

    Zu 3:
    Dazu gab es kürzlich einen passenden Thread: Astralpunkte permanent Ausbrennen
    Ansonsten könnte der Magier auch versuchen, selbstständig ein Expurgico zu fordern. Vllt. wird ihm das ja auch ohne vorigen Strafprozess gewährt, wenn er bestimmte Auflagen erfüllt (Zahlung von hoher Geldsumme und ähnliches).


  • Sehr ungewöhnlich, aber ich will ja niemandem ein Charakterkonzept verbieten. :zwinker: Trotzdem frage ich mich, warum der Charakter das Bedürfnis hat, sein Magier-sein zu verstecken, normalerweise hat man damit eher Vorteile. Er könnte ja auch einfach als musizierender Adeptus durch die Gegend ziehen... ^^

    Wir haben einen weiteren Charakter dabei, dem das Einhalten von Gesetzen sehr wichtig ist (Gerechtigkeitswahn)
    Er jedoch das magische Handwerk sehr schätzt (streng Hesindegläubiger + evtl. Spätweihe) und dem Magier gerne helfen würde, seine Gabe als etwas positives zu sehen um sich nicht davor "verstecken" zu müssen/dürfen.


    Das klingt nach einer wirklich lustigen Kombination. :lol2:

    2. Mit welcher Bestrafung hätte der Magier zu rechen?
    - Verbergen des Akademiesiegel (soweit mir bekannt: Expurgico)


    „Verhehlung des Gildensiegels“ ist noch etwas anderes, als einen Handschuh darüber zu tragen. Einen Gesetzesverstoß sehe ich da nur, wenn er auch auf Nachfrage einer berechtigten Person (Geweihter, Büttel, ...) leugnet, Magier zu sein. Nebenbei gibt es auf WdZ, S.260 ist ein IT-Text zu Siegeln, die auf die eine oder andere Weise schlecht sichtbar getragen werden. Von sofortiger expurgico ist da auch keine Rede. Ansonsten dürfte ja auch kaum ein Magier überhaupt Handschuhe tragen (bzw. mein Drakonia-Absolvent keine Mütze...).

    - Nicht tragen von "leicht zu erkennender" Magierkleidung


    Es gibt so viele Magier die das tun (auch aus praktischen Gründen, daß die Gerichte viel zu tun hätten, wenn die dafür alle Probleme bekämen. Ein Charakter mit extremem Gerechtigkeitswahn mag das anders sehen.

    Das Problem sehe ich hier nicht in den einzelnen Dingen, sondern in der Kombination: Kein Stab, keine erkennbare Kleidung, Siegel unter dem Handschuh: Da ist wohl offensichtlich, daß er sein Magier-sein verstecken will, aber genau dagegen richten sich die fraglichen Regeln. Ich denke auch, daß beim ersten Verstoß eine Geld- oder Arbeitsstrafe angebracht wäre, disliberatio dürfte ihn wohl kaum stören.

    3. Welche Möglichkeiten hätte der Magier, sich von dem "Laster" der Gildenmagie zu lösen ohne sich strafbar gemacht zu haben?


    Freiwilliger Austritt aus der Gilde, mit allen Nachteilen die ein gildenloser Zauberer hat. Wenn er die Magie ganz loswerden möchte, sollte er sich an einen Praios-Priester seines Vertrauens wenden, der hilft vermutlich gerne (-> Purgation).

    4. Welche Vor- und Nachteil hat es Gildenmagier zu sein? (Das wurde mir persönlich auch noch nicht so klar)


    Vorteile, die mir spontan einfallen:

    • Gesellschaftlicher Status: Man begegnet einem Magier normalerweise mit Respekt (und wenn es aus Angst ist).
    • Rechtliche Vorteile: Eigene Gerichtsbarkeit in magischen Angelegenheiten, normale Gerichte dürfen ihn nicht in Abwesenheit verurteilen und die Gilde darf ihm dort Rechtsbeistand leisten.
    • Als Graumagier braucht er an vielen Grenzen keinen Zoll zu zahlen.
    • Allgemein: Schutz durch die Gildengemeinschaft
    • Grau- und Weißmagier müssen Mitgliedsbeiträge bezahlen
    • Er ist an den Codex Albyricus gebunden (s.o. :iek: )

    Nicht-Gildenmagier dürfen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht zaubern.


    Das stimmt seit Rohal nicht mehr. Es gibt sogar ausgebildete Magier, die keiner Gilde angehören (z.B. aus der Akademie in Donnerbach).

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Der Codex Albyricus ist Gildenrecht und gilt als solches zunächst mal nur für Mitlgieder der drei Magiergilden. Das Nichtmagier überhaupt davon wissen ist schon eher ungewöhnlich.

    zu dem Magier: Der könnte einfach einen Antrag stellen, aus der Gilde auszutreten. Dann verliert er die Privilegien, muss sich aber auch nicht an die Regeln halten. Solange er in der Gilde ist, kann ihn eine Strafe erwarten, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Ich denke aber nicht, dass diese gleich in der Expurgation, also dem Ausschluss aus der Gilde besteht. Dann hätte die schwarze Gilde vermutlich keine Mitgleder mehr. Ich denke, bei etwas so belanglosem wie der Kleiderordnung und dazu zähle ich jetzt das Tragen von Handschuhen und damit verbergen des Gildensiegels wird es sicherlich zunächst eine formelle Anhörung geben, evtl. im Anschluss eine Verwarnung oder ein Bußgeld. Je nach Gilde wird die Strafe schärfer ausfallen, bei den Weißen vielleicht auf jeden Fall ein Bußgeld in entsprechender Höhe, bei den Grauen ein Verwarnung, bei den Schwarzen vielleicht nicht mal das.

    zum Gerechtigkeitsfanatiker: Der Verstoß kann bei jeder Akademie, auch einer anderen Gilde oder bei der "Gildenpolizei" angezeigt werden - war das der ODL bei den Grauen?, bin mir grad nicht sicher. Eine weltliche Autorität hat wegen der Privilegien der Magierschaft da leider garnichts zu melden, ebenso die Kirchen, obgleich die vielleicht entsprechenden Einfluss auf die Gilden ausüben können.

    Das große Privileg der Magier besteht eindeutig darin als einzige magische Dienstleistungen anbieten zu dürfen, d.h. auch in der Öffentlichkeit zu zaubern und dafür eine Gegenleistung zu fordern. Schon Scharlatane bewegen sich da in einer Grauzone bzw. verstoßen eigentlich mit jeder Vorführung gegen geltendes Recht.

    Freunde dürfen mich "Helme" nennen... :gemein:

    Every man who has something to say, is just a boy with nothing to lose. I am not the hero you want, just a boy with a BAD ATTITUDE. (frei nach M.)

  • Eine weltliche Autorität hat wegen der Privilegien der Magierschaft da leider garnichts zu melden, ebenso die Kirchen, obgleich die vielleicht entsprechenden Einfluss auf die Gilden ausüben können.


    Das ist falsch. Weltliche Gerichte übergeben gerne an die Gilden, da die sich mit der Materie auskennen und gefährliche Magier besser kontrollieren können, außerdem zahlen weiße und graue Gilde dafür, wenn man ihnen straffällige Mitglieder überstellt (es ist also ein lohnendes Geschäft für die Vogte). Außerdem mischen insb. Praios, Boron und Hesindekirche auch stark in der Gerichtsbarkeit mit (alles siehe WdZ).
    Zudem dürfte in diesem Fall gelten, dass vielen weltlichen Ordnungshütern der Codex und die Kleidungsvorschriften nicht gut bekannt sein dürften, d.h. wenn ein Verstoß nicht auffällt, klagt ihn natürlich auch niemand an (und hier kommt der Gerechtigkeitswahn ins Spiel). Über das Magiersiegel dürfte allerdings fast jeder Ordnungshüter Bescheid wissen.

    Der einzige Vorteil, den der Codex A. dem Magus bringt ist, dass er nur in Anwesenheit verurteilt werden darf (davon gibt es natürlich Ausnahmen). D.h. der Gildenmagier hat das Recht, überhaupt in eigener Angelegenheit vor Gericht zu sprechen. Das ist theoretisch für ein mittelalterliches Rechtssystem enorm vorteilhaft und fortschrittlich, aber so etwas wird vermutlich in vielen Gruppen nicht beachtet (also insbesondere der Umkehrschluss, dass Unfreie, Fremde und Nichtbürger vor vielen Gerichten gar nicht vorsprechen dürften).

  • Ich glaube eigentlich, dass sich in so einem Fall eigentlich keiner bei den Gilden weiter dran stören würde. Handschuhe zu tragen ist Verbrechen und wenn er sein Magiersein verneint, würde man ihn vermutlich eingehend befragen und dann eben schauen, ob das irgendeine Strafe nötig macht. Ich würde aber eigentlich sagen, dass man sich vor allem in der Grauen Gilde nicht groß um sowas kümmern würde - soll er doch machen, was er möchte. Man würde eventuell eine Rüge oder sowas an die Heimatakademie senden und denen sagen, dass sie mal mit ihrem Adepten reden müssen. Dann würde man vermutlich versuchen, ihm zu erklären, dass er auch Barde sein kann, wenn er mag, aber doch bitte sein Siegel offen tragen soll und sich doch wenigstens so weit wie es andere tun an die Kleiderordnung halten, sodass es kein Ärger gibt. Man wird ihm die Vorteile der Gildenmitgliedschaft aufzeigen (die ja auch schon genannt wurden) und wird dann vor die Wahl stellen, halt entweder auszutreten oder drin zu bleiben, wobei die graue Gilde ja gerne viele Mitglieder hat und eigentlich kein großes Problem mit dem Char hat, wenn dieser seine Beiträge regelmäßig zahlt.

  • Das Stoerrebrandt-Kolleg wird das vermutlich nicht so leicht nehmen, falls es eine Beschwerde geben würde.
    Das ist eine sehr disziplinierte Schule, die sich eh die Gleichstellung zu anderen Magiern erkämpfen muss.
    Die werden als Wald-und WiesenMagier abgestempelt und es wird sehr kritisch beäugt, dass sie ihre magische Kunst an alle möglichen Leute verkaufen- gerade bei den Leibwächter-Magiern wird das wohl so sein.

    Die Frage, die sich der Magier stellen muss ist doch, will er überhaupt noch Magier sein?
    Seine Ausbildung hat er gegen seinen Willen dort gemacht und demnach wird ihm das ganze eher zuwider sein. Was ist da schöner als eine Erlösung zu bekommen und aus der Gilde auszutreten.
    Was ist also die Motivation des betreffenden Magiers weiter zu machen?

    Zu dem Gerechtigkeitsfanatiker. Welche Profession führt er aus? Ich bezweifle, dass die meisten profanen Leute etwas von den Kleidungsvorschriften gehört haben, noch genaue Details wissen.

    Edit:
    Sehe gerade, dass das Thema doch schon einen Monat alt ist. Würde mich dennoch interessieren, wie die Geschichte weiter gegangen ist und worauf man sich geeinigt hat.

  • Hallo Eliassa,

    danke für Deine Nachricht.

    Ich kenne die Meinung der Gilden zum Stoerrebrand-Kolleg sowie deren Bestrebungen nicht, das ist nicht ausser Acht zu lassen.

    Der Magier wurde bereits an einem Spieltag darauf angesprochen und hatte darauf keine Antwort (Der Spieler hatte die Möglichkeiten nicht bedacht, seit dem leider nicht mehr mitgespielt...)


    Der Gerechtigkeitsfganatiker-Char ist wie folgt:

    Name: Bhalian della Vascagnani
    Kultur: Horasreich, Hafenstädte/Städte an großen Flüssen
    Profession: Gelehrter: Historiker (spezialisiert in Magiehistorie) + Akoluht der Hesinde-Kirche

    Der kennt den Kodex ALbyricus und auch seine Herkunftsgeschichte :)

  • Ja, dann ist es anzunehmen, dass er die Kleidervorschriften kennt.
    Es hat schon jemand wunderbar hier im Thread gesagt, dass die Nachteile für die GP auch dem jenigen Nachteile bringen sollten, der diese gewählt hat.

    Wenn der Meister das nicht für gut heisst, dass er die Kameraden so angeht, könnte man folgendes machen:
    Die Gilde, wo er Beschwerde einreicht, heisst es nicht für gut, dass sich ein einfacher Gelehrter in die Belange der Grauen Gilde einlassen.
    So könnte man das noch weiter spinnen und der Gelehrte könnte evtl. sogar noch einen auf den Deckel bekommen.

    Ansonsten ist die Graue Gilde im allgemeinen nicht so streng wie die Weisse, so könnte man sein Anliegen freundlich zu Kenntnis nehmen und dann sich wieder wichtigeren Dingen zuwenden.