Wenn man nichts tut in einer KR, verfallen die Aktionen, wie Scaw schon schrieb. Macht man die 3 Sekunden, die eine KR dauert, nichts, dann hat man auch "gehandelt", die Zeit ist um und man hat nichts getan außer zu schauen. In dem Fall ist dann die zeitliche Begrenzung die Vorgabe. Daher kann man ja auch nicht Aktionen aus der einen KR nicht in die nächste übertragen, weil man auf diesem Wege ausdrücklich nicht mehr Aktionen pro KR bekommen kann.In Scaws Zitat von WdZ, S. 14 wird ja schon zwischen Geste und direktem Blickkontakt als zwei verschiedenen Komponenten eingegangen.
Dass das Beispiel mit den Aktionen nicht zu 100% übertragbar ist, haben wir ja bereits festgestellt. Ändert aber nichts daran, dass es verdeutlicht, dass die Regelsprache nicht immer dem allgemeinen Sprachgebrauch folgt. Insofern ist es m.E. alles andere als abwegig, dass das auch für Begriffe, für die keine exakte Definition gegeben ist und bei denen eine deutliche Differenz zwischen der Bedeutung des allgemeinen Sprachgebrauchs und den weiteren Regelungen (hier die Beschreibung der Zaubertechnik), bei denen der Begriff eigentlich als Basis dient, angenommen werden kann. Und das gilt umso mehr, als es nicht nur ein paar wenige Zauber sind, sondern doch eine beträchtliche Anzahl; hier ist es dann naheliegend, dass die Bedeutung von "Geste" im allgemeinen Sprachgebrauch nur unzureichend das wiedergibt, was wohl gemeint war.
Zitat
Kopf nicken, zusammen kauern und mit dem Fuß aufstampfen ist für mich eine Geste, weil dabei der Körper bewegt wird. Nicken ist eine Geste für Zustimmung oder Bejahung im Sprachgebrauch.
Mit der Zunge zu schnalzen ist ein Geräusch. Ist man geknebelt und muss man "ein Wort sprechen", muss man das Schnalzen mittels Spo Mo substituieren.
Hanfmann schrieb: "Eine Geste ist eine Handbewegung". Darauf bezog ich mich bei diesem Abschnitt. Ich stimme da voll mit dir überein (auch mit dem Zungeschnalzen, ist natürlich sowieso nie eine Geste, mea culpa). Allerdings wären es eben nach der hanfmann'schen Definition keine Gesten.