Doppelfrage:
1. Kann man ein Bannschwert als besonderen Besitz bekommen?
2. Kann man ein Bannschwert ohne die Bannvorteile, nur mit dem Apport haben.
Hintergrund ist einer meiner Spieler, der seinen Stab und Schwert-Magier zu einem passablen Fechter gebaut hat und der als rollenspielerische Coolness ein Schwert mit Apport haben möchte. Dafür hat er sich den besonderen Besitz gewählt. Er findet das jetzt nicht zu mächtig, ich finde schon - magische Waffe verletzt entsprechende Wesenheiten.
Was meint Ihr?