Adelig! und jetzt?

  • Soo jetzt habe ich mir einen Helden mit Adeliger Abstammung erstellt SO 9 soweit so gut.
    Der junge blaublütige kommt aus Weiden, also schmeiß ich mal die Aventurica an um flott zu sehen was es so an Offizielen Adelshäusern gibt.
    Zu einigen gibt es viele Inhalte zu anderen wenige. Doch jetzt stellt sich mir die Frage, was habe ich den so als Adeliger?
    Wenn zu einer Baronie eine Feste und eine Stadt gehören?
    Habe ich dann irgendwelche Anteile/Sonderrechte da?
    Kann ich Verbindungen geltend machen?
    Passt überhaupt der SO zu einer dieser Baronien?
    Und wenn nicht was kommt dann dadrunter und was geht dann wieder damit einher?
    Fragen über Fragen und ich dachte ich stell sie mal hier.
    Wer weitere hat darf sich gerne anschließen...

  • Der amtierende Baron selber hat einen SO von 13-15. Aber Adelige Abstammung besagt auch, dass man der x-geborene ist, nicht der Erbe des Titel (das ist der teurere Vorteil Adeliges Erbe). Zudem muss man auch der x-te Sohn eines Barons einen SO von 10 haben laut Vorteilsbeschreibung.
    SO 9 und Adelige Abstammung schließen eine eigene Baronie oder diese auch nur zu erben aus.

    Zu Baronie gehören in der Regel meist mehrere Städte und Dörfer, Baronien sind in der Regel recht groß. Ein eigenes Ritter- oder Junkergut, das hat ein Dorf oder mehrere, aber keine Städte, meine ich. Städte fangen ja erst ab 2000 Einwohnern an, daher haben genügend Baronien nicht mal Städte, sondern nur große Orte.
    Festen, also Burgen, dürften nicht standardmäßig dazu gehören (die sind auch mächtig teuer im Bau und Unterhalt), obendrein sind die nicht in allen Regionen nötig oder auch nur modern. Wobei die nach Weiden ziemlich gut passen. *g* Aber auch da wird nicht jeder Baron auf der eigenen Burg sitzen. Es gibt auch andere wehrhafte Bauweisen.

    Mit Hilfe der Baroniespielhilfe kann man sich eine Baronie erstellen oder eben auch ein ein kleines Gut draus ableiten, was für Einnahmen man übrig hat wird durch viele Faktoren beeinflusst. Oder man man legt es in Absprache mit dem SL fest, sollte aber bedenken, dass man nicht nur Einnahmen hat, sondern auch Ausgaben und nur der Gewinn nach gegenseitiger Aufrechnung zum ausgeben bleibt.

    In HdR ist eine Aufstellung der Adelshierachie und welche Ränge wo einzuordnen ist, das könnte ganz hilfreich sein.

  • Alls Anmerkung: so weit ich mich erinner bekommst du noch 1 Punk SO dazu, falls du Adliges erbe Besitzt und somit würdest du auch deinen Soll von 10 SO erreichen.
    Falls du jedoch eine Tochter spielst, genügt auch schon ein SO von 9 (ich bin mir nicht mehr sicher, ob diese Infos in den WDH stehen, deshalb schreibe ichs einfach mal alles hier rein). Dasd ganze Gild natürlich nicht für Aranien, wo die Frauen an der macht sind.
    Den Teil, welchen SO man braucht schlag ich jetzt nicht mehr nach, hat ja eh schon Schatti geposted und ich denke, das steht alles im Wege Buch mit drin.
    Noch mal aber zur Frage mit dem Besitz:
    Grundsätzlich bekommst du als Adliger nichts, bloß das Ansehen, das Recht eine Waffe (auch in der Stadt) zu tragen. Und vor allem das Recht einen Zweihänder zu tragen... (die anderen Waffen weis ich nicht mehr). Du darfst an Tunieren teilnehmen und besitzt als einziger Teil der Bevölkerung das Recht ein Ehrenduell durchzuführen (obacht, ich weis nicht wie das in weiden ist, es gibt manche Gegenden in Aventurien, die das Duell verboten haben, da ihm zu viele Blaublüter zum opfer gefallen sind)!
    Du hast natürlich ganz andere Ansprüche in scahen Recht und deine Stimme zählt auch um einiges mehr vor Gericht. Außerdem hast du das "Recht" auf eine deinem Stand angemessene Hinrichtung => Köpfen (kein Galgen).

    Falls du den Vorteil Adliges Erbe Besitzt, besitzt du auch noch das Anrecht auf ein deinem Stand angemessnes, einträgliches Amt. (Klähre dass mit deinem Meister, schließlich währe es doch äußerst peinlich für dich und deine Familie, wenn du in der üblen Spilunke einkehren würdest.... oder auf jeden groschen eines Hinterlistigen Auftraggebers angewiesen währst! Das würde sich doch absolut nicht geziemen :blaeh: )
    ps. ein Diplomatenjob bietet sich hierbei an, da es sich gut mit dem Reisen verbinden lässt und ein dienst für den örtlichen König darstellt (welcher auch entsprechende Vorteile und Nachteile rechtfertigen würde (Verbindungen, Verpflichtungen...)

    Grundsätzlich meine ich persönlich, das ein normal Adliger (je nach beziehung zu seinem Erzeuger und Stand) ein kleines Taschengeld bekommen könnte, aus oben genanntem Grund.
    Allerdings sollte dieser nicht zu Hoch ausfallen und wirklich bloß ein Taschengeld sein, da sich ja sonst der Vorteil Adliges erbe weniger lohnen würde. (Ich erklähr es nicht nochmal, warum, steht ja alles oben ;)

  • Öh .. im übrigen MR haben Frauen auch keinen niedrigeren SO als Männer.
    Dass da Frauen irgendwie schelchter wegkommen als ihre Brüder wäre mir neu und eine Quelle dafür ist mir so auch nicht bekannt (und ich hatte gerade noch bei den Vorteilsbeschreibungen in WdH und beim SO-Kapitel in WdS nachgeschaut).

    Nur aus der kaiserlichen Erbfolge waren Frauen lange ausgenommen, aber auch das wurde ja geändert. Ansonsten: Frauen sind Herzöge, Grafen, Barone, Kirchenoberhäupter (bei denen jede Menge) ... Ich wüßte nicht, wo da Frauen im Direktvergleich schlechter wegkommen. Der Rang gibt den SO vor, nicht Rang und Geschlecht.

    Adeliges Erbe hat Adelige Abstammung als Voraussetzung (man zahlt also insgesamt 13 GP dafür) und bereits Adelige Abstammung gibt den SO von 9 für den Baronssproß vor, das erbberechtigte Kind hat damit einen von 10 (weil er als designierter Erbe halt noch einen Tacken mehr Ansehen hat), weil erst der noch einen dazu erhält. Sonst hätten ja Erbe und nicht erbberechtigtes Kind den gleichen SO.

  • Das mit dem niedrigeren SO für Töchter bezieht sich nur auf die Tulamiden und da auf besonders konservative Ecken.

    Adlige Abstammung heißt ja immer, daß man kein Adliger nach eigenem Recht (als Amtsträger oder Erbe) ist, sondern quasi ehrenhalber. Würde so ein Charakter nie irgendeinen eigenen Anspruch erwerben und bürgerlich heiraten sind Ehepartner und Kinder dann entsprechend nur noch bürgerlich.
    Die Regeln, was die dem SO zugeordneten Eltern und Auswirkungen auf Titel, Anrede und Privilegien angeht, sind leider mal wieder nicht einheitlich.
    WdH setzt die SO Voraussetzungen auf 8 für Kinder von Edlen und Junkern, 10 von Baronen und 12 von Grafen. Anerkannte uneheliche Kinder brauchen einen Punkt weniger (für Weiden wird das aber keine Rolle spielen). Titel ist danach idR der des Edlen mit allen zugehörigen Privilegien.
    HdR dagegen sagt, daß die Kinder von Adligen einen SO von 1-3 Punkten unter dem der Eltern haben, wobei hier zB der Baron mit SO 11-15 angegeben wird. Kinder von Edlen+Junkern haben danach gar keinen Titel und werden mit Junger Herr/Junge Dame angeredet, Kinder von Baronen und Grafen sind Baronet/Baroness mit eigener Anrede, eine Unterscheidung in dieser Frage nach erben/nicht erben wird dabei nicht angegeben.

    (Zum Vergleich: die Regeln im Horasreich entsprechen ziemlich genau dem WdH, wobei hier der Baron noch Niederadel, aber mit SO 13-15, ist.)

    Nach welchen dieser Regeln ihr geht, wirst du also erstmal mit deinem Meister besprechen müssen. Und wer dann als Eltern in Frage kommt, ist auch am Ende eine Ermessensfrage, weil bei den NSC ja nirgends ein SO angegeben wird.

  • Ok, ich hab mir noch mal den Adligen Vorteil durchgelesen und muss mich korrigieren, dass nicht alles was ich gesagt habe auf Adlig zutrifft, sondern eher auf Adlige Abstammung bzw. Adliges Erbe.
    Das man 1 SO Punkt mehr benötigt und nicht einfach nur bekommt steht aber nicht genau da.
    Ich denke aber, dass ist wohl jeder Manns eigenes Brot und nichts, was wir unbedingt ausdiskutieren müssen ;)
    Bloß noch mal als Frage: geht es überhaupt, dass man vom Start weg einen SO höher als 13 hat?! also ich meine beim Angegebenem Maximum der Proffesionen.... schließlich bracuht man einen SO von 12 als Sultansspross und nach deiner Rechnung bräuchte man einen von 13 um das Adlige Erbe an zu treten. (geht das überhaupt?)

    Über die Frauen, dass sie 1SO Punkt weniger brauchen, bin ich mir nicht mehr sicher, wo ich es gelesen habe. Aber ich vermute es in der Spielhilfe "Im Land der Afgehenden Sonne". Zumindest habe ich mir diese Spielhilfe damals hauptsächlich durchgelsen, als ich mich in das Thema eingearbeitet habe. Aber fragt mich nciht über die seite :zwerghautelf: .

  • Zitat

    geht es überhaupt, dass man vom Start weg einen SO höher als 13 hat?! also ich meine beim Angegebenem Maximum der Proffesionen.... schließlich bracuht man einen SO von 12 als Sultansspross und nach deiner Rechnung bräuchte man einen von 13 um das Adlige Erbe an zu treten. (geht das überhaupt?)

    Mit Adeligem Erbe bekommt man automatisch 1 Punkt dazu. Das erbberechtigte Kind hat immer einen höheren SO als die jüngeren Kinder. Und wenn das beliebige Kind eines Barons Mindest SO von 10 hat, dann hat das erbberechtigte Kind einen Mindest SO von 11, da es 10 bezahlen muss (bzw. die Differenz zwischen Mindest SO und der 10) und 1 durch den Vorteil bekommt, den es zusätzlich zur Abstammung haben muss. Man kann aber auch etwas mehr nehmen, da auch Barone einen unterschiedlichen SO haben können, je nach Einfluss und Bedeutung.
    Man kann gleich bei der Generierung mehr kaufen, dann hat man auch mehr, das wird halt dadurch begrenzt, was das Maximum ist für das, was man ist. Kein Baron hat einen SO von 19, daher ist es nicht möglich, als x-ter Baronssprößling sich eine 17 zu kaufen. Manche Grafen haben einen SO von 18, wenn das erbberechtigte Kind 1-3 Punkte weniger hat, muss man sich entsprechend SO kaufen.
    Inwieweit sich das für das Spiel anbietet oder überhaupt gewünscht ist, einen SC mit einem derartigen SO dabei zu haben, ist dann natürlich etwas anderes.
    Ich wüsste aber nicht, dass der SO bei der Generierung irgendwie reglementiert wäre.

    Ein Punkt weniger für Frauen steht bei der Vorteilsbeschreibung Adelige Abstammung dabei, allerdings mit dem Vermerk "je nach Traditionsbewusstsein", für das MR gilt das definitiv nicht, weil es dort keine derartigen Traditionen gibt, die Frauen irgendwie geringer ansehen. Du hattest das mit der Tochter ganz allgemein gültig formuliert, zumal Tork sich ausdrücklich auf Weiden bezieht. Dass es in einigen Gebieten der Tulamidenlanden anders ist, sei unbenommen.

  • Bei DSA 4.1 ist der SO bei der Generierung auf 13 limitiert und 13 darf auch nur von ausgewählten Professionen genommen werden. Mit Adligem Erbe kann man so auf 14 kommen, mehr geht aber echt nicht.

    Weiß ich, weil ich entsprechende Charaktere spiele.

    Natürlich kann man sich mit seinem Meister auch einigen, es anders zu handhaben, aber als Erbe eines Mittelreichischen Barons sollte es schon SO 12 sein.

    Noctum Triumphat

  • Jetzt habe ich es (rein zufällig) gefunden. Guter Hinweis.
    Klar ist es abhängig von Absprache mit SL, aber es ist ja ohnehin fraglich, inwieweit erbberechtigte Grafenkinder als Abenteurer wirklich angebracht und sinnvoll (oder gewünscht vom SL) sind.

  • Ich kann auch aus meiner Erfahrung mit einem Baronserben (halt SO 13 und Adliges Erbe) sagen, dass es schon... manchmal ziemlich speziell ist mit einem so hochstehenden zu spielen. Da wir Von eigenen Gnaden spielten und seine Erbbaronie besetzt war ging es aber wäre die Situation nicht so gewesen hätte sich schon oft die Frage gestellt, warum er denn durch die Gegend gurkt statt sich aufs Herrschen vorzubereiten.

    Aber mal noch als Qualifizierterer Kommentar: Wenn es dir wichtig ist, dass du wirklich schon aktuell, direkt eine Baronie oder ein Junkergut oder so Besitzt, bietet sich natürlich auch eine höhere Stufe von Besonderer Besitz an. Gerade in Kombination mit Adlig oder noch besser Adlig + Veteran wird der relativ billig. Und für 15.000 (BB 4) bzw. 75.000 (BB5) Dukaten sollte schon ein anständiges Junkergut wenigstens drin sein.

    Das kostet dann "nur" mit Adlig 3 GP/BB-Stufe und mit Adlig und Veteran (was ja noch bezahlbar ist, wenn es "nur" ein Knappe oder noch besser eine Profane Profession als Basis ist) 2GP/BB-Stufe

    Noctum Triumphat

  • Hm, ok ich dachte der Angegebene Maximum des SO sei gedeckelt durch die Proffesion und die Herkunft.
    zB SO 8-12
    Der Start SO ist somit 8 und man hat die Möglichkeit durch Vorteile und Zukauf diesen bis 12 zu steigern.

    (Somit müsste man also in die richtige Kriegerschule gehen, um sein Erbe antreten zu dürfen?!)
    Aber anscheind liege ich da sowieso falsch.

    Und im Bezug auf Frauen SO.........., ich hab einfach aufgeschrieben an was ich mich erinnern konnte. Da spielte kein Frauenfeindlicher gedanke mit (und mit der situation in Weiden kenne ich mich nicht aus).

  • Hiho,

    ja der Maximal-SO ist wie du sagtest durch die Profession und gegebenfalls auch Kultur gedeckelt. Aber mit Adligem Erbe kriegt man ja SO +1 und dann geht dass schon. Außerdem muss ja nicht jeder gleich eine mittel- oder Horasreichische Baronie erben, ne?

    Das mit SO 13 für Barone gilt ja nur für die reichen Mittelreichischen Baronien, wenn es eine in Sewerien sein soll oder ein Landstrich in Nostragast geht das auch mit deutlich weniger SO, gerade in letzterem hat ja der König gerade mal SO 13. Da reicht für einen Baronieerben sicherlich die 10 bis 11 gemütlich aus.
    Ansonsten gibt es ja immernoch Junkergüter (die im Mittel- und Horasreich auch durchaus wohlhabend sein können)

    Ansonsten gehen als Professionen mit SO 12-13 auf jeden Fall der Ritter (auch alten Schlages) einige Gelehrte und z.B. auch der Großwildjäger und der Freischärler. Auch die Offiziere sind meiner Erinnerung nach mit 12 dabei und können somit Baronieerben werden.

    Noctum Triumphat

  • Prinzipiel geht es mir erstmal nur darum denn Hintergrund meines Char´s auszugestalten.
    Als Ritter ist er Adelig, ich mag aber keinen (Hoch)-Adeligen. Darum halt der zweite in der Erbfolge oder der dritte...
    Aber ich brauch halt zwei mögliche "Adeligenlandschaften" in Weiden eine der geburt und eine der Ausbildung.
    Also werd ich mir wahrscheinlich einfach ein Dorf nehmen wie ihr gesagt habt, da en Steinernen Burgfried dranhängen und en Pallisaden wall drum Bauen, das ist dann meine "Burg"
    Oder wie macht ihr das?

  • Entschuldige das ich nochmal nachhake, es ist nur damit wir das korrekt verstehen:

    Soll besagte Burg deinem Charakter gehören, also Geld abwerfen etc. und von ihm geführt werden, also mitsamt Festsetzung des Steuersatzes, Rechtsprechung etc.? Falls das der Fall ist geht leider offiziell nichts an Adligem Erbe und/oder einer hohen Stufe von BB vorbei. Natürlich kannst du dich da mit deinem Meister anders einigen.

    Wenn es aber nur darum geht zu erzählen, dass du dort ausgebildet wurdest etc. dort gelegentlich zu übernachten und es als Abenteuerschauplatz zu nutzen, ohne das dein Charakter da große Rechte hat was Rechtsprechung, Steuern etc. angeht klar, denk dir aus wie es aussehen soll und beschreib es den anderen Charakteren, würde ich auch so machen.

    Noctum Triumphat

  • Es gibt von Ulrich Kenter und Ragnar Schwefel einen Text: Zur Verwaltung eines Lehens in Aventurien, den ich mir zu Gemüte geführt habe, als meine Gruppe in den Besitz eines Lehens kam, und ich muss sagen, da schlackerten mir (und den Spielern) die Ohren beim Durchlesen, was man da so alles bedenken muss. Von daher, überlege dir gut, ob du dir das wirklich antun willst! Pyroalchis Vorschlag:

    Zitat

    Wenn es aber nur darum geht zu erzählen, dass du dort ausgebildet wurdest etc. dort gelegentlich zu übernachten und es als Abenteuerschauplatz zu nutzen, ohne das dein Charakter da große Rechte hat was Rechtsprechung, Steuern etc. angeht klar, denk dir aus wie es aussehen soll und beschreib es den anderen Charakteren, würde ich auch so machen.


    ist da sicher für einen Helden, der noch in Abenteuer ziehen will, der gangbarere Weg.

    wir halten noch immer / die wolkenfäden fest in den händen / das versprechen: ich webe dir ein kleid aus traum und dunst und zuversicht / damit du es schön warm hast / im augenblick der zählt

    seebruecke.org

    mission-lifeline.de

    sea-watch.org

  • Zitat

    Es gibt von Ulrich Kenter und Ragnar Schwefel einen Text: Zur Verwaltung eines Lehens in Aventurien,


    Das ist die von mir oben erwähnten Baroniespielhilfe, mit der ich auch mal ein Rittergut konzipiert habe. Es ist in der Tat sehr detailliert und es ist ein für den Anfang ein gewisser Zeitaufwand, aber einmal alles in ein Exceldokument eingegeben, läuft der Rest von selber.
    Ansonsten ist die einfacherer Methode, es grob schätzen, was wohl angemessen wäre als Gewinn. Ist es das Lehen der Eltern, ist es eh egal, da der SC dann wohl höchstens ein Taschengeld bekommt, was deutlich unterhalb der elterlichen Gewinne liegt.
    Dann sollte grob überlegt werden, wo es liegt, wie groß es ist, woraus die Einnahmen vorrangig bezogen werden, wie viel Ortschaften da liegen und vor allem, wie das elterliche Anwesen aussieht.

  • Prinzipiel geht es mir erstmal nur darum denn Hintergrund meines Char´s auszugestalten.
    Also verwalten will ich erstmal garnichts. Aber unser Meister steht im Moment tierisch auf lange Hintergründe und ich steh tierisch auf die Romanreihe "Das Lied von Eis und Feuer".
    Daher such ich halt en Adelshaus mit entsprechenden Hintergrund. Darum hatte ich mich gefragt was denn dem SO von 9 entspricht und was dann so die eltern haben.
    Also was das Rollenspielerisch als hintergrund bedeutet, in welchen/wie vielen Dörfern wird man meinen Char noch vom sehen kennen? Nach dem Motto, "da reittet der junge Herr XY der zweite Sohn unseres Herrn" "Richtet euren Vater einen schönen gruße aus und tut ihm kund das er stets ein gern gesehener gast in unserem Haus ist".
    Und wo ist er "Halt so en Adelssprößling"
    Und zum Ausdenken wollt ich halt auch gucken was kann man so erwarten bei einem 2ten in der Rangfolge was dessen vater an Gütern hat wenn er aus Weidenstammt. Baron? Junker?

  • Hihi, ich hab genau einen solchen wie den beschriebenen Char in der Gruppe.
    Aber daß dein Char Ritter ist, ist im Bezug auf den Adel schon eine relevante Angabe, weil du dann nämlich als adlig "aus eigenem Recht" giltst, und nicht nur ehrenhalber wegen der Verwandtschaft mit einem Amtsträger. Regeltechnisch ist dafür die Adlige Abstammung Voraussetzung, aber du kannst auch Eltern mit gleichem SO wie du selbst haben, weil sich durch die Schwertleite dein Stand rechtlich gesehen verändert. Nach oben bleibt der SO der Eltern durch die beschriebenen Regeln begrenzt. Du selbst hast damit Anrede und Privilegien eines Edlen, nur der Titel ist eben Ritter.

    Für die Auswahl der Eltern kannst du dir also, da die Würdenträger unterhalb des Barons selten festgelegt sind, einfach einen Baron suchen, der der Lehnsherr deiner Eltern ist und innerhalb der Baronie das Gut der Eltern einbauen. Alternativ könnten auch beide Eltern selbst Ritter sein, die ja in der Regel kein eigenes Land haben, sondern am Hof des Lehnsherrn leben. Wenn du dort nicht selbst die Ausbildung machen willst, kann ja der Lehnsherr mit einem anderen Knappen ausgetauscht haben, ist ja ein beliebtes politisches Mittel.
    Wer als Ausbilder in Frage kommt, kannst du aber frei festlegen, der Lehnsherr der Eltern ist natürlich die naheliegendste Variante. Bei einem besonders hochstehenden (anderen) Ausbilder würde ich als Meister aber zumindest eine gute Erklärung wollen, warum gerade der dich aufgenommen hat.

  • Mein Senf dazu: SO 9 ohne den Nachteil adliges Erbe würde ich als legalen Sohn eines mittelreichischen Junkers sehen oder als anerkannter Bastard eines Barons (der somit keine Aussicht auf irgendwelches Erbe hat).

    Aus "Von eigenen Gnaden" kann ich sagen dass ein durchschnittliches Junkergut 1-2 größere Dörfer ODER eine wirklich kleine Kleinstadt enthält und dazu halt hier und da ein paar Höfe. Alles in allem vielleicht 500 bis 1500 Personen. Die werden deinen Charakter zumeist vom Sehen kennen. In den Nachbarjunkergütern werden ihn einige Personen kennen die ihm schon mal bei Offiziellen Anlässen gesehen haben, also z.B. die dortige Junkerfamilie und vielleicht der örtliche Herold. Der Baron deiner Heimatbaronie sollte dich auch kennen.

    An der Ausbildungsstätte sollten es weniger Personen sein, eher nur die genannten Leute von offiziellen Anlässen, da dort vor Ort für den einfachen Bauern nicht so wichtig ist dich zu erkennen wie in deinem eigenen Junkergut.

    Noctum Triumphat

  • Um zu sehen, was das rollenspieltechnisch dann heißt, mußt du dir eigentlich nur mal das alltägliche Leben des Charakters vor Augen führen - auch ein Jungadeliger muß in die Praiostagsschule und ein Junker hat sicher auf seinem Gut keinen eigenen Familiengeweihten, also wirst du die meisten Gleichaltrigen aus der näheren Umgebung gut kennen (außerdem muß ein Kind ja mit irgendwem spielen), dazu kommen die diversen religiösen Feste, bei denen deine Familie wie alle anderen in den Tempel gehen wird, vielleicht wirst du auch hin und wieder losgeschickt Almosen zu verteilen, am unteren Ende des Adels ist es auch nicht völlig unmöglich, daß auch die Herrschaft mal mit auf dem Feld hilft, dazu hast du natürlich engen Umgang mit den direkten Bediensteten des Hofes, außerdem fällst du natürlich überall durch Kleidung und Auftreten auf, d.h. es bleibt im Gedächtnis, wenn du irgendwo hingehst. Prinzipiell gilt für dein Heimatlehen, daß dich jeder kennt, je weiter weg vom Gutshof desto schlechter. Dazu kommt noch, daß die Leute nunmal tratschen und die Herrschaft wird da natürlich besonders genau beobachtet, auch das steigert die Bekanntheit.
    Am Ausbildungsort mußt du dir auch überlegen, was so die Aufgaben eines Knappen sind und mit wem er da zu tun bekommt. Es ist ja nun nicht so, daß ein Knappe den ganzen Tag nur Schwertkampf oder Reiten üben würde. Gut kennen wirst du da auch v.a. (so vorhanden) andere Knappen, die Angestellten und das Gesinde des Hofes und natürlich die Geweihten des Ortes.