Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk)

  • Dieser Thread ist dazu da, themenbezogene Fragen zu stellen, die mit einem oder wenigen Posts beantwortet sind, um Threads mit nur maximal einer Handvoll Antworten möglichst zu vermeiden.

    EDIT

    Bei Bezüge auf Fragestellungen, die bereits durch mindestens eine weitere abgelöst wurden, bitte durch ein Zitat kenntlich machen, worauf sich bezogen wird.

  • ich bräuchte mal ein kleines rechtskunde backup über Zäuberei...
    Wenn ein Mensch Zauberei wirkt ohne sichtbares Siegel ...ist das dann automatisch Illegal und wie wird das bestraft...?

  • Äh, Hexen, Druiden und Scharlatane sind auch (meist) Menschen und haben kein Siegel. Solange sie mit ihren Zaubern keine Straftat begehen, liegt auch nichts gegen sie vor (will sagen: Eine Hexe, die einen Räuber mit dem RADAU verdrischt handelt genau so rechtmäßig wie der Garether Kampfmagier, der den selben Räuber mit dem IGNIFAXIUS brutzelt.)
    Wenn aber ein Magiekundiger seine Magie für eine Straftat verwendet, muß er sich dafür vor einem Tribunal nach dem Codex Albyrnicus verantworten. Dies gilt für die Hexe genauso, wie für den Kampfmagier. Der Gildenmagier hat aber den Vorteil, daß er vor Gericht von der eigenen Gilde unterstützt wird (z.B. durch einen Rechtsbeistand), die Hexe aber nicht.

    Seid wachsam gegenueber den Maechtigen und der Macht, die sie vorgeben, fuer euch erwerben zu muessen! (Kurt Tucholsky)

  • nochmal ich..
    also Druiden die gehen nach druidden rache drauf..
    ihr geist aber manifestiert sich im letzte nZauberspruch oder??

    was wenn ich mitem letzten Zauber en Raben heile ??
    könnte man denn dan als Sc nehmen ???

  • Nach ner Druidenrache ist nix mehr da. Nada.

    Du verwechselst das gerade wahrscheinlich mit den Verbotenen Pforten, wo wenn man mehr AE raushaut als man noch LE hat sich im letzten Zauber manifestieren kann. Und nichtmal das ist ein muss.

    Aber Druidenrache führt undwiederbringlich zum Tod. Da gibt es keine Rückfahrkarte.

  • Bei Verbotene Pforten wandelt man meines Wissens nach LE in AP um die man später wieder regeneriert ...


    ... oder?

    Gruß

    Tuzzugh

    Ich will nicht sagen: Weinet nicht! Denn nicht alle Tränen sind von Übel[br][br](Gandalf, Die Rückkehr des Königs)[br][br][size=8]

    Schattenkatze im DSA-Quiz:
    "Wer ist einE so großeR VerehrerIn von Königin Yppolita, daß sie/er sogar im eigenen Schlafzimmer einen Schrein zu Ehren Yppolitas hat?"

    meine Antwort:
    "vielleicht ... Schattenkatze?"

  • Seitdem es diese Kleinigkeiten-Kategorie gibt habe ich das Gefühl, dass manche einfach zu faul sind in ein Regelbuch zu schauen...

    Man schaue ins MWW S. 34/35 (oh Wunder, das Thema der Seiten heißt "Verbotene Pforten")

    Zitat

    [...] Von seiner Seele findet sich keine Spur mehr, eine Wiedererweckung ist demzufolge nicht möglich! Es heißt jedoch, dass sich die Seele des Zauberers in seinem letzten Spruch manifestiert - und je nachdem, was dieser Spruch anrichtet, ist es gut möglich, dass das Bewußtsein des Magus für alle Zeiten in einer Kerkertür oder dem verottenden Leichnam seines letzten Gegners gefangen ist...

    Was eine Gruppe aus diesem Satz macht ist ihr selbst überlassen. Dort steht "es heißt". Es ist also vor allem erstmal eine Magierlegende. Ob sie stimmt oder nicht entscheidet der Meister.

  • Ein Brabaker Magier kann zwischen den Merkmalen "Dämonisch(Targunitoth)" und Beschwörung wählen.
    Gibt das Mermal Dämonisch(Targunitoth) auch die Boni zu Zaubern bei denen das allgemeine Mermal "Dämonisch" vermerkt ist? Im MWW finde ich bei den Merkmalen keine ausreichende Erklärung, aber ich bin mir sicher einmal eine Passage darüber gelesen zu haben, nur wo?

  • Ist eine spezielle dämonologische Unfähigkeit ( z.B. Unfähigkeit Merkmal Asfaloth) nun 2 oder 4 GP wert? In AZ Seite 152 steht 4, mein Programm sagt 2 und ich finde 2 auch passender, da mir 4 für ein spez. däm. Merkmal zuviel erscheint, was ist aber offiziel? In Errata steht nichts.
    Unfähigkeit Merkmal dämonisch allg. + 2 weitere spezielle dämonische Sind laut Regeln ok oder? (Unfähigkeiten nicht mehr als 3 wählbar, ansonst egal was, wenn ich es richtig verstehe).

  • Als Brabaker hab ich automatisch den Nachteil Randgruppe(beennender Dämonologe) und hab SO 7. Kann ich den später noch erhöhen, doer kann cih in meinem ganzen Leben diese 7 nicht überschreiten?

    Dürfen/Können sich Schwarzmagiere bei den Weißmagiern Zaubersprüche "einkaufen" bzw. deren Bibliothek benutzen. Was würdet ihr so an Dukaten verlangen?

  • ich glaube der Brabaker kommt nicht in ne weißmagische Akdemie rein mit dem NAchteil. Der Sozialstatus kann natürlich noch angehoben vom Meister aber dafür müsste er "gute" Taten tun

    mfg ecuvaro

    Qui labores, pericula, dubias atque asperas res facile toleraverant, iis otium, divitiaeque, optanda alias, oneri miseriaeque fuere. (Sallust, Cat 10)

  • Der SO wird nur passiv, also vom Meister, erhöht. Gute Taten sind eine wichtige Vorraussetzung. Aber auch die Verleihung von kirchlichen, staatlichen oder magischen Orden bringen einen SO-Bonus in den entsprechenden Kreisen.
    Man kann mit den entsprechenden gesellschaftlichen Talenten aber auch einen höheren SO vortäuschen, etwa Etikette, Überreden und Verkleiden.

    Ecuvaro

    Haben nicht alle Gildenmagier das Recht in einer Bibliothek einer Akademie Sprüche zu lehren, egal welcher Gilde die Akademie angehört? Unabhängig davon, das ein Brabaker immer schief angeschaut wird und sich wohl eher in einem Echsentempel wiederfindet als in der S&S Akademie in Gareth ^^

  • SO kann auch nach der Generierung auch steigen - oder sinken. Je nachdem, was man macht und wie man sich verhält.

    Als Angehöriger einer Gilde kann ein Schwarzmagier prinzipiell eine jede Bibliothek einer Akademie aufsuchen - in Einzelfällen kann es aber wohl sein (würde ich sagen), daß eine Akademie für sich beschließt, daß ein Brabaker als moralisch nicht einwandfrei befunden wird und deshalb doch nicht rein darf.
    Oder bestimmte Teile einer Bibliothek nicht aufsuchen darf.
    Ich würde danach gehen, bei welche Akademie er vorspricht und was er eigentlich einsehen will (und vielleicht auch, wie er fragt^^).

  • Hallöchen,
    Ich kenne mich mit der Verbreitung von Zaubersprüchen leider ganz schlecht aus (bisher nur Dilettanten gespielt)
    Mein Fasarer Schwertgeselle hätte gerne den Zauber "Zauberklinge Geisterspeer" permanent auf seine Kurzschwerter gesprochen.

    1. Wie verbreitet heißt "Verbreitung 3" im Sinne von: Wie schwer ist es jemanden zu finden der den erforderlichen ZfW von 11 besitzt?
    2. Wie hoch sind die Kosten? 50 D/permanenten AsP? Oder teurer weil es ein seltener Spruch ist? Wird der Zauber überhaupt "kommerziell" angewandt?
    3. Gibs eigentlich irgendwelche gesetzlichen Beschränkungen was ide Verwendung magischer Waffen angeht?

    Danke schon mal,

    der Pyro

    Noctum Triumphat

  • In SRD steht drin an welchen Akademien der Zauber gelehrt wird, etwa in Mherwed und in Khunchom. Am besten reist man direkt dahin, v. a. Khunchom ist ja bekannt für den Handel mit magischen Artefakten. Sobald du einen passenden Magier gefunden hast, geth das verhandeln los. Daraus kann durchaus auch ein Abenteuer entstehen, vielleicht will er ja lieber ein anderes Artefakt oder ein besonderes Buch oder eine alchimistische Ingredienz anstatt deiner Dukaten.

    Gesetzliche Beschränkungen gibt es meines Wissens nach nicht. Außerdem sind magische Waffen extrem selten, sodass sich wohl kaum jemand die Mühe gemacht haben wird dazu extra Gesetze zu entwerfen. Magische Waffen lassen sich außerdem kaum von anderen Unterscheiden, allerhöchsten Symbole dürften darauf zu erkennen sein und welcher Nichtmagier kennt sich damit schon aus?

  • Ich hab eine kurze Regelfrage:
    Folgende situation...
    Gildernmager, SF Fernauberei, Ignifax auf 11, KL ist 14
    Will ein ziel treffen auf 150 m.
    Ziel ist ein ork.
    im morgenrauen
    der wegläuft

    derzeit steh ich bei dem:
    2* +5 für spontane mods (21 auf 49 und dann 49 auf horizont)
    +6 für expertenregel bis 500m
    das zusammen ist 16 ....mal 1/2 für gildenmagier mal 1/2 für fernzauberei =4

    +2 für zielgröße
    +1 für bewegung
    +1 für sichterschwerniss.

    ist total +8

    stimmt das? ich habe keine bücher wo ich nachschauen könnte.
    aja....ein ork wäre wurscht.....es ist aber leider ein schamane der orger unter kontrolle hat....die sollten dann ja einfach mal alles killen was rumsteht (meister nannte es "blutrausch")

  • Im Liber Deluxe steht bei, daß eine +3 Erschwernis pro 21 Schritt beim Ignifaxius Entfernung anfällt und nach MWW erhöhen schlechte Sichtverhältnisse und Bewegung des Zieles die Entfernungsklasse, was also deutlich mehr als +1 sind.

    Gildenmagische Rep. halbiert die Aufschläge der SpoMo, um auf Horizont zu kommen. Demnach müssen dann nur 5 ZfP aufgebract werden.

    Fernzauberei halbiert die Augschläge für Zaubern auf Horizont.
    Also:
    pro angefangene 500 Schritt +4
    Zielgröße +2
    bewegtes Ziel (Zielgröße verschiebt sich um 1-2 Stufen, also +4 oder +6)
    Sichtverhältnisse (Zielgröße verschiebt sich um 1-4 Stufen, also +4, +6 oder +8)
    je 21 Schritt +3, 7x3= +21
    Und nur diese zusammenaddierten Erschwernisse werden durch die Fernzauberei halbiert und darauf kommen noch mal die +5 durch Reichweitenerhöhung.

    Mit einem ZfW von 11 ist dies nicht zu schaffen.