Der Barde und die Zauberlieder

  • Ist es regeltechnisch möglich, dass ein halbelfischer Zauberbarde (Ceoladir) mit zweistimmigen Gesang die Zauberlieder der Elfen lernt? (nicht hintergrundtechnisch)

    Ich habe mir die Regeln jetzt schon einige Male angeschaut, und kein "Nein" gefunden.

    Im GRW Seit 283 steht bei den Zauberliedern:

    "Nur ein Held, der über das Anwendungsgebiet Zweistimmiger Gesang im Talent Singen verfügt, kann die elfischen Zabuerlieder anwenden."

    Dort steht nicht, dass man die Tradition Elfe haben muss. :/

  • Hallo,

    meiner Erinnerung nach gab es diese Frage bereits schonmal im alten Ulisses-Forum. Dort konnte wohl kein Konsens hergestellt werden und es gab Deine Lesart aber auch andere.

    Auf jeden Fall wurde dort auch folgende Auffassung vertreten:

    Die Anforderung "Zweistimmiger Gesang" ist nicht die einzige Anforderung. Die zusätzliche Anforderung über die elfische Repräsentation verfügen zu müssen, ergibt sich aus dem Kontext der Regel ("Tradition Elf") und der Überschrift "Die Tradition der Elfen" per Automatismus. Im Repräsentationskasten steht "Elfen können elfische Zauberlieder erlernen und nutzen (da sie automatisch den Zweistimmigen Gesang beherrschen).", was aus dem Kontext heraus i. S. v. "Nur Elfen mit elfischer Tradition" zu lesen ist (insofern wurde dort eine ungenaue Formulierung konstatiert). Aus der Spiellogik soll demnach jede spezifische Tradition ein Traditionsspezifisches Element haben, sodass die Zauberlieder automatisch an die Repräsentation gekoppelt sein müssen.

    Schöne Grüße


    L

  • Wie Lhysthrobal geschrieben hat, ist es nur indirekt (und nicht komplett eindeutig damit) durch die Beschreibung innerhalb der Tradition und Nennung in der Traditions-Zusammenfassung der Tradition zugeordnet.

    Ähnlich "genau" ist es mit Vertrautentiere (Vertrautenbindung: "Voraussetzungen: Tradition Hexe (gegebenenfalls andere Tradition)") und nur in Verbindung mit den Hexen bisher die Vertraute beschrieben werden.

    Inzwischen gibt es mit Aventurische Magie II eine weitere Fundgrube für Regeln (Seite 10): eine kleine Liste mit "Magischen Handlungen in der Übersicht" in der die Elfenlieder der Tradition "Elfen" zugeordnet werden.

  • Danke für die informative Antwort.

    Dann werde ich wohl mal das alte ulisses-forum nach dem Thema durchstöbern.

    Aventurische Magie 2 macht die Antwort eindeutiger. Dieses Buch habe ich nicht zu dieser Idee durchgeblättert, da für meine Idee das GRW und AMag 1 ausreichen.

    Schade, das würde einen halbelfsichen Barden attraktiver machen, da die Zaubermelodien nicht gerade gut sind. (zu hohe Asp Kosten für zu wenig Wirkung)

  • Das Problem hatte ich bei einem SC auch.

    Verwirrend ist das im GRW beim Vorteil steht:

    Zweistimmiger Gesang (*)

    Der Zweistimmige Gesang ist eine Fähigkeit, die Elfen besitzen und die es ihnen erlaubt, Elfenlieder zu

    singen. Der Klang der Stimme hört sich so an, als habe der Elf eine zweite Stimme, die sich mit der ersten

    vermischt.

    Regel: Ein Held kann den Zweistimmigen Gesang singen und hat somit die Möglichkeit, Elfenlieder zu erlernen. Durch

    den Vorteil erwirbt der Held das Anwendungsgebiet Zweistimmiger Gesang im Talent Singen.

    Voraussetzungen: Spezies, Kultur oder Profession muss Zweistimmiger Gesang als automatischen oder empfohlenen Vorteil besitzen.

    Bei der Spezies Halbelfen wird der Vorteil aber als typischer Vorteil aufgeführt. Somit liegt hier schon ein Widerspruch vor.

    Da immer nur Elfen erwähnt werden habe ich damals beschlossen Halbelfen können es halt nicht.

    AM II scheint dies ja auch so zu bestätigen.

    Inzwischen gibt es mit Aventurische Magie II eine weitere Fundgrube für Regeln (Seite 10): eine kleine Liste mit "Magischen Handlungen in der Übersicht" in der die Elfenlieder der Tradition "Elfen" zugeordnet werden.

    Siehst reiten Du, jene neune? Die finster und verloren sind.

    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,

    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul.

  • Guten Morgen,

    Zitat

    Bei der Spezies Halbelfen wird der Vorteil aber als typischer Vorteil aufgeführt. Somit liegt hier schon ein Widerspruch vor.

    Da immer nur Elfen erwähnt werden habe ich damals beschlossen Halbelfen können es halt nicht.

    Würde ich jetzt auch nicht so toll finden. Wenn ein Halbelf zweistimmiger Gesang, Zauberer und Tradition (Elf) hat, soll er doch auch die Lieder können oder nicht?

    Schöne Grüße

    L

  • Auch dir einen guten Morgen,

    ja in deiner Konstellation schon.

    Der Halbelf kann dann halt keine andere Tradition mehr haben.

    Aber leider bleibt der Widerspruch im GRW bestehen... Immerhin bringt AM II etwas Licht ins Dunkel.

    Siehst reiten Du, jene neune? Die finster und verloren sind.

    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,

    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul.

  • Ich würde vermuten, dass dieser Fehler durch einen Balancing-Feinschliff am Ende der Erstellung des Grundregelwerks entstanden ist. Die Texte für Halbelfen und Zweistimmiger Gesang waren vermutlich schon geschrieben und irgend jemandem ist aufgefallen: "Hey, wenn wir beim Halbelfen schreiben, dass Zweistimmiger Gesang ein empfohlener Vorteil ist, dann muss der Spieler laut unserer Empfehlung mit dem Spielleiter absprechen, warum er den nicht nimmt. Sollten wir das nicht mehr dem Spieler überlassen?" -"Hast recht, machen wir einen typischen Vorteil daraus, das ist einfacher für alle."

    Und in dem Zuge wurde dann vermutlich der Vorteil nicht mehr angeguckt. ?(

  • Ich denke da ist beim Halbelfen etwas in die falsche Spalte gerutscht. Einst konnte nur reine Elfen den zweistimmigen Gesang. Ein Halbelf daher nicht. Wäre darum ein normaler Nachteil - aber niemals ein Vorteil!

    Obwohl - bei DSA5 darf ja jeder Held alles sein, nicht. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)