Die Geister zum Gruße!
Bei uns entbrannte in der letzten Session ein kleine Regeldiskussion um das Schamanenritual "Geist der Keule".
Kurz zum Hintergrund: Nach WdZ S. 167 wird damit ein Wesen - in meinem Fall ein Dschinn - welches vorher beschworen wurde, in die Keule, womit sie zum besessenen Artefakt wird. LO = RkP* + pAsP.
Nun ist die Keule als okupiertes Artefakt ( SRD 17ff, bzw. WdA S.99 ff.) zu behandeln.
Jedoch ist die Ausführung über die okupierten Artefakte meiner Meinung nach recht ungenau: Es gibt keinerlei Informationen über die Schamanenrituale, alles liest sich sehr wie Artefaktherstellung für Magier (Arcanovi Artefakt etc.).
In der Ritualbeschreibung vom "Geist der Keule" steht auch, dass der Schamane das Wesen davon überzeugen muss.
Fragen die sich mir jetzt auftun:
* Welche Regeln für Beschwörung greifen denn? Geht es einfach nur um die Beschwörung eines Dschinns? Gilt dies als regeltechnisches Abverlangen des Dienstes Bindung? Falls ja, was ergibt sich dann für die Dauer der Bindung? Eigentlich verschwinden Artefaktseelen ja nicht einfach so - oder doch?
* In welchem Maße ist der Dschinn in der Lage Magie einzusetzen? Regeneriert er "normal" AsP? Gelten die Regenerationsregeln für unbekannte Wesen im Artefakt, die nach WdA zwischen 3 bis 2W6 pro Tag liegen? Setzt er die Magie nach eigenem Ermessen ein (Meisterentscheid) oder kann ich im Zwiegespräch um Hilfe bitten?
* Kann der Dschinn sich zeigen, also temporär die Keule verlassen (z.B. um aktiv Leute zu verdreschen) ?
Ich finde es gerade recht schwierig zu entscheiden, welche Regeln wie greifen - daher einfach mal die Frage:
Hat jemand von euch vielleicht Erfahrung? Oder habe ich einen Regelabsatz übersehen, der das alles klarifiziert?