Hey,
ich weiß, dass das Thema schon mehrfach besprochen wurde, aber entweder ohne das Wissen der Errata, oder aber nicht zu einer für mich befriedigenden Lösung. Ich halte zunächst einige Dinge fest, die ich voraussetze und die es erleichtern sollten, um welche Fragen genau es mir geht.
- Es geht mir ausdrücklich um die regeltechnische Seite. Das Ergebnis dann inneraventurisch an verschiedenen Orten rechtzufertigen, ist vom meiner Seite aus nicht gefragt, da das unglaublich situationsabhängig und zudem noch äußerst subjektiv ist.
- Gegenstände können verflucht werden (WdZ)
- Auch der Fluchende wird beim Berühren des Gegenstandes verflucht (Aussage aus redaktioneller Quelle und inneraventurische Beispiele)
- Die Errata zu WdZ schränken das Verfluchen von Waffen ein. Sie sagen, dass ausdrücklich keine "permanenten Zauberwaffen" hergestellt werden können. Die Begründung relativiert diesen Satz jedoch wieder. Denn es wird eben das gesamte Objekt verflucht, also die ganze Waffe. Demnach ist wohl zu entnehmen, dass man durchaus Waffen verfluchen kann, die eben auch den Fluchenden beim Berühren verfluchen.
In diversen Debatten zu diesem Thema gab es unterschiedliche Ideen, eine verfluchte Waffe zu benutzen. Zu diesen konkreten Ideen würde ich mich über eure Meinung freuen.
1. Den Fluch von sich nehmen
Die Hexe verflucht ein Schwert permanent mit einem nicht permanenten Fluch. Sie nimmt das Schwert in die Hand, bekommt den Fluch ab, zahlt 3 Asp und ist den Fluch los. Kann sie das Schwert dann in der Hand halten, oder wird in der nächsten Aktion der Fluch erneuert? Oder wird der Fluch erst dann erneuert, wenn sie erneut nach einem Kontaktabbruch erneut Kontakt hat?
2. Bedingung selbst erfüllen
Die Hexe verflucht ein Schwert permanent mit einem permanenten Fluch. Sie legt die Bedingung (laut WdZ. ist nicht von einer Aufgabe oder einer Handlung die Rede, sondern von einer Bedingung) so fest, dass sie selbst die Bedingung erfüllt. Das reicht von "Schwöre den Dämonen ab!" bis hin zu "Befinde dich im Besitz der kleinen Einhornfigur mit der eingravierten Zahl 1349", die die Hexe in der Tasche hat. Ich frage mich, wie es sich verhält, wenn a) die Bedingung nicht erfüllt werden kann, da man z.B. keine Dämonen anbetet und die Handlung nicht erbracht werden kann. Die Regeln verlangen nach einer Neuformulierung, die aber bei einem Objektfluch nicht angebracht werden kann. Löst der Fluch einfach nicht aus? Und wie ist es b) mit Bedingungen, die die Hexe bereits erfüllt und die keine Handlung erfordern? Ich würde mich ungern an den beiden Beispielen festnageln, theoretisch kann man ja viele Bedingungen nennen, die schnell erfüllt sind ("Berühre die goldene Halskette XY, die die Hexe bereits um den Hals hat", usw.).
3. Schutz vor der Wirkung durch Handschuhe o.Ä.
Inwiefern kann man sich schützen? Schützen Handschuhe oder überträgt sich der Fluch über die Aura und nicht die bloße Haut? Meine Intuition würde auf die bloße Haut tippen (wahrscheinlich durch Fantasy-Literatur geprägt und weniger gestützt von Regeln), aber ich finde nichts Eindeutiges in den Regeln zu Flüchen. Eine Schachtel, in der die verfluchte Münze aufbewahrt wird, sollte ja ohne weiteres gehen. Im Falle, dass ihr es so einschätzt, dass Handschuhe nicht schützen - wie ist es mit Zangen oder Ähnlichem, mit denen man den verfluchten Bolzen anbringen könnte?
Ich halte die erste Variante für recht schwach und würde von einer Erneuerung des Fluchs ausgehen, allerdings nach einer bestimmten Zeit, die man per Hausregeln festlegen müsste. Regeltechnisch scheint mir das nicht konkret genug geklärt zu sein. Die zweite Variante halte ich persönlich für durchaus möglich, da bei einer unerfüllbaren Aufgabe bei einem Fluch ohne Möglichkeit zur Reformulierung m.E. nur die Möglichkeit bleibt, dass der Fluch einfach auf diese Person nicht wirkt. Schwieriger finde ich den Weg über eine automatisch erfüllte Bedingung, da in WdZ zwar nicht von einer Handlung die Rede ist, es sich aber durchaus so liest, als ginge es genau darum (obwohl beim ZAUBERZWANG, der magietheoretisch ja eine ziemlich verwandte Wirkung hat und dessen Komponenten in Flüchen enthalten sind, ja auch ein Verbot ausgesprochen werden kann.... Hier scheinen die Bedingungen also durchaus frei formulierbar zu sein). Bei der dritten Variante steht und fällt es wohl mit der Annahme, dass Flüche mit direktem Hautkontakt übertragen werden, oder wie einige andere Zauber sich auf die gesamte Aura beziehen.
Ich würde mich über eure Gedanken zu den drei "Schlupflöchern" freuen. Ich bitte nicht um die Möglichkeit, das mit Hausregeln zu verhindern (das kann ich schon selbst), sondern um eure Einschätzung bezüglich der Umsetzung der bestehenden Regeln.