Rondrianisches Dilemma

  • Hallo,
    Ich habe mir letztens mal die ganze Diskussion um den Rondrianischen Ehrenkodex hier im Orki durchgelesen und da wurde ja auch zumindest angesprochen, dass ein Geweihter den Räuber der ihn angreift eigentlich nicht zum Tode verurteilen kann, sondern den "Behörden" übergeben sollte. Nun kam mir folgende Situation in den Sinn (etwas konstruiert, aber das sind ethische Dilemmae ja eigentlich immer^^)
    Wenn die Gruppe inklusive des Ronnies die Räuber abgewehrt hat, sind immernoch einige Räuber schwerverletzt aber am Leben. Der Magier hat weder AsP noch Lust einen Balsam zu wirken und mit klassischer Heilkunde hats keiner in der Gruppe. Die nächste Ortschaft ist recht weit entfernt und die Delinquenten würden wahrscheinlich weder eine Reise noch überhaupt allzu lange überleben. Die Frage ist nun, was tun? Würde der göttergefällige Rondrianer eher sein Gebot verletzen und unbewaffnete töten, dafür dann aber mit vorheriger Beichte und Grabsegen damits keine Widergänger gibt oder die Leutchen einfach liegen lassen, weil weder Rettung noch Verurteilung in seiner Macht liegen, dafür aber ungebeichtete und eventuell Widergängernde Leichen hinterlassen?

    Anschlussfrage: Werden Räuber überhaupt bestattet oder eher nachm Hängen irgendwo baumeln gelassen?

    "Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife..."
    "WESTEN IST LINKS, MANN!"

  • Wenn die Räuber ohnehin zum (qualvollen) Tode verdammt sind, könnte man mit viel Toleranz wohl den GNADENstoß als nicht dem rodranischen Prinzip der Gnade entgegengesetzt betrachten. Man sollte aber, wenn die Möglichkeit besteht, es zumindest profan versuchen (wenn das misslingt hat sich das Problem oft ohnehin durch zusätzliche SP "erledigt") und man muss die Aventurische Luft bedenken: Wenn die Wunden halbwegs gereinigt sind und noch ein LeP übrig ist, ist Alrik Normalaventurier nach einer Woche wieder auf den Beinen, trotz schwerster Verletzungen! Allerdings ist es von einer Gruppe ohne Karren oder Kutscher nur schwer zu leisten, Schwerverletzte zu transportieren und der Gnadenstoß dürfte in Aventurien nicht unüblich nach Schlachten sein - irdisch war er es langeZeit jedenfalls nicht. Der Rondrianer hat übrigens den Heilungssegen, den er als vorgeschriebenen Akt der Gnade verwenden könnte... ;)
    Ein kleines Dilemma ist das allerdings! AM besten wäre wohl, die Räuber notdürftig am Leben zu halten (so gut es eben geht) bis einer der Helden die örtlichen Behörden herebigeführt hat (Grenzjäger, Büttel, Gardisten, Gefolge eines Adligen oder hochrangigen Geweihten) der das Problem dann löst.

  • Räuber gelten wohl an sich vogelfrei. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es nicht bereits gesuchte oder gar überführte Räuber gilt, oder für jeden, der sich auch gerade zum ersten Mal spontan als Straßenräuber betätigt. Darüber hatten wir auch mal in einem Thread eine Diskussion.

    Würde der Räuber nicht als vogelfrei gelten (weil vielleicht der örtlichen Autorität diese Person als Räuber nicht bekannt ist, gar erst bewiesen werden müsste,. dass diese bislang unbescholtene Person (mit Pech der Ritter Hotzenplotz, der sich gerade erstmals als Raubritter versuchte), dürfte kein Geweihter Ankläger, Richter und Henker sein, sondern nur eines davon, und das auch nur, wenn der nächste weltliche Richter mehrer Tagesreisen entfernt ist.-

    Nichtsdestotrotz: Gerade im Zeitalter von Borbarads Invasion und danach lässt man keine Toten unbestattet hängen, denn die könnten wieder anfangen, herum zu laufen.
    Als Geweihter hat man die Pflicht, jeden Toten anständig zu begraben und einen Grabsegen zu sprechen, das steht auch so beim Grabsegen dabei.

    Als Geweihter kann man auch den Heilsegen auf Verletzte wirken, oder dem Magier ins Gewissen reden, das er jetzt nicht so hartherzig sein soll und er sich auch nicht (indirekt) als Henker betätigen darf.

  • Sterbehilfe ist verpöhnt, einzig Etilianer und Marbiden (Boronorden) tun dies.

    Ein Geweihter MUSS alle Menschen bestatten (mit Grabsegen). Die Beichte abnehmen (Hk. Seele) ist kein muss (Aufgabe der Etilianer).

    Per noctem ad lucem.
    Durch die Nacht zum Licht.
    ____

    Pardona? Ist das nicht ein Kochrezept?

  • Und wenn das der Geweihten öfter passiert, dann steigt auch langsam ihr 'Heilkunde, Wunden' Wert. Ist ein Basis Talent, also wickelt man halt mal irgendwas darum herum. Nach Regelwerk ist es auch recht schwer zu Boron zu gehen, dass man verblutet braucht es schon viel Pech. Selbst Wundfieber lässt sich leicht verhindern. Eine Nacht später steht er wieder auf und kann selbst zu den örtlichen Behörden laufen... :D

    I ♡ Yakuban.

  • Räuber die kein Heilkunde Wunde können - tja, das wären dann dumme Räuber. Ebenso "Heldengruppen" die sich nur auf kundige "Heldenfiguren" verlassen. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Da du den Grabsegen angesprochen hast, möchte ich dich an den Segen der gebenden, Peraine, erinnern, den Heilungssegen. Die Gebote der Gebenden besagen, dass jeder Verletzte zu heilen und jede Wunde zu versorgen ist, ganz egal um wen es sich handelt. Mal davon abgesehen, dass du keinen Peraine-Moralkodex hast, aber wenn das Karma für einen Grabsegen reicht dann auch dafür. Ausserdem sollte man keinen Rondrianer ohen zumindest HKW spielen finde ich, man hat eben nicht immer noch Karma über für Heilung (zudem der ja auch keine Wunden heilt...)

    Zum Punkt Beichte abnehmen: warum soll das kein Muss sein? Nur weil man der Alveransleuin dient und nicht dem Ewigen heisst das jetzt, dass du jemandem verwehrend darfst sich rein zu sprechen von irdischer Last um mit seinem Geist im reinen zu sein für den letzten Weg? Halte ich für Blödsinnig. Sollte schon einen sehr triftigen Grund haben, dass du es als Priester jemandem, der schon Golgaris Schwingen hört, nicht gestattest, ihm diesen letzten Wunsch zu erfüllen, der dich nun wirklich nicht viel kostet...

    Desweiteren stimme ich zakkarus zu...egal ob man nen Mage dabei hat oder nicht....HKW sollte JEDER ansatzweise beherrschen, was macht ihr sonst, wenn der Mage grade verreckt und der Rondrianer kein Karma mehr hat, weil er das für den Kampf brauchte, damit nicht alle sterben? "Karma bitches".....

  • Ich finde das hier - mal wieder - der Rondriander völlig falsch dargestellt wird. Wo hat dieser auch nur die geringste Verpflichtung verbrecher die ihn - einen Vertreter der Zwölfe auf andere! - angegriffen haben zu heilen oder zu behandeln? Übergabe an die nächste Autorität hört sich schön an, aber in Aventurien kann diese viele Tagesmärsche entfernt sein und das gerade gespielte Abenteuer wird auch nicht so viel davon halten wenn es durch eine Zufallsbegegnung gestört wird.

    Die schwer verletzte. Räuber zu töten ist ein Urteil und kein Kampf und kann somit nicht den kämpferischen Prinzipien der Rondra widersprechen. Das wäre der selbe Unsinn wie das immer wieder gebracht "Profiboxer greift Rondrianern an und der darf sich nicht mit der Waffe wehren".

    Wie man nun mit den Räubern verfährt - ob man ein Standgericht abhält, Sie den "Behörden" übergibt, Gnade wallten lässt (und gar einen Heilungssegen spricht) hängt einfach von der Situation an und liegt im Ermessen des Geweihten (und seiner Mitstreiter). Es gibt halt "böse" Räuber die nur aus Habgier rauben und solche die sich aus irgendwelchen Gründen dazu gezwungen sehen.

    Statt einen Grabsegen ist bei Rondrianern die Feuerbestattung sehr beliebt.

    Die aventurisch Heilsame Luft ist nur ein gamistischer Kniff um Helden keine lange Wartezeiten aufzubrummen. In Hintergrundwelt ist diese nur aus diesen Grund und mit einem Augenzwinkern verankert und findet auf NSCs nicht unbedingt Anwendung. Man sollte sich hier überlegen ob man realistisch oder aventurische spielen will da das manchmal doch Plotrelevant ist. Die offizielle Linie scheint mir eine realistische zu sein.

  • Wo hat dieser auch nur die geringste Verpflichtung verbrecher die ihn - einen Vertreter der Zwölfe auf andere!

    Der Rondrianer ist laut WdH 208 den Rittertugenden verpflichtet, dazu wird auch dort ausdrücklich Gnade gezählt. Besiegte in ihrem eigenen Blut Qualvoll verrecken zu lassen oder Hilflose abzustecken ist maximal für Kor akzeptabel, geht aber fast schon in die Erzdämonische Richtung zu Blakaraz, Belhalhar, Nagrach oder Belkelel.

    Übergabe an die nächste Autorität hört sich schön an, aber in Aventurien kann diese viele Tagesmärsche entfernt sein und das gerade gespielte Abenteuer wird auch nicht so viel davon halten wenn es durch eine Zufallsbegegnung gestört wird.

    Rondrianer erhalten einen 12 GP-Moralkodex. Der darf, soll und muss weh tun und tut das auch, gerade im praktischen AB-Leben. Täte er dies nicht, wäre er nicht die maxiamlen GP für solch einen Nachteil wert. :)

    Das wäre der selbe Unsinn wie das immer wieder gebracht "Profiboxer greift Rondrianern an und der darf sich nicht mit der Waffe wehren".

    Hm, also der Moralkodex legt fest, "jeder Herausforderung in angemessener Weise" zu begegnen - eine Waffe ist in meinen Augen schon unangemessen einem Unbewaffneten gegenüber. Zumal im Flufftext im WdH steht: "[Der] Rondrageweihte ist nur bereit, Wegelagerer mit bloßen Fäusten [bezwingen] und die Klinge nur mit einem weitaus überlegenen Gegner kreuzen will". Er wird demnach nicht nur dem Profiboxer, sondern auch bewaffneten, aber schwachen Gegnern (wie Räubern) unbewaffnet entegegen treten.

    und findet auf NSCs nicht unbedingt Anwendung.

    Hast du dafür eine Quelle? Ist nicht hämisch gemeint, interessiert mich wirklich, denn ich ging immer davon aus, dass für NSC die gleichen Regeln gelten wie für SC - von Peggy-Sues abgesehen natürlich... ;)

    Obwohl natürlich, wer einen Geweihten angreift, das Mal des Frevlers erhält und hingerichtet wird - aber für Todesurteile sind die auf Gnade bedachten Rondrianer sicher nicht zuständig, sondern die "gerechten" Praioten.

  • Rondrianer haben sich auch dem Schutz der Schwachen verschrieben, schwächer als im Sterben liegen geht es nicht wirklich.
    Im entsprechenden Falle müsste der Ronni also sogar den fast verblutenden Räuber davor bewahren von Heldenkollegen gerötet wird.
    Ein Gnadenstoßes bei dem dem Tode geweihten Räuber ist dann je nach Auslegung allerdings auch ein Schutz vor unnötigen Schmerzen, allerdings sollte das weder als Sieg gesehen werden, noch leicht fallen.
    Stylistisch würde diese Tat gut mit einem Gebet an Rondra und Boron funktionieren, im besten Fall sogar noch mit dem silbernen Opferdolch des Geweihten.

  • Die schwer verletzte. Räuber zu töten ist ein Urteil

    Eben, und kein Geweihter darf Ankläger, Richter und Henkers ein. Er könnte ein Tribunal aus befähigten Personen einrichten und selber einen Posten davon besetzen. Das darf er aber auch hur, wenn die weltliche Gerichtsbarkeit mehrere Tagesreisen entfernt ist. Also einen halben Tag oder einen Tag zur nächsten Autorität ist immer verlangbar und ist Pflicht, nicht Option, wenn es gerade in die eigenen Reisepläne passt.

    Inneraventurisch kann nicht zwischen SC und NSC unterscheiden werden. Das ist ein reines OT-Konstrukt.

  • Das erscheint mir aber auch die maximal tolerante und romantische Auslegung des Rondrianers zu sein. Der Angriff auf einen Geweihten ist ein todeswürdiges Verbrechen, wer sich also an einem Geweihten vergeht (und eben nicht klugerweise doch in den Büschen hocken bleibt, wenn gerade der Rondrianer um die Ecke kommt mit seinem Zauberfreund), der sollte nicht damit rechnen, dass der Geweihte ihn am Ende sicherlich schont, weil er ja doch viel schwächer war.
    Legt man es nämlich so aus, dann hat das ehrlose Gesocks alle Trümpfe in der Hand und der Rondrianer ist eine Witzfigur per se. Immer dann, wenn der Rondrianer ihn attackieren will, benutzt der Räuber zwei freie Aktionen, um ihm die Seite zuzudrehen und der Rondrianer muss den Angriff abbrechen, weil er ja nicht von der Seite oder von hinten zuschlagen darf. Der Söldner selbst allerdings traktiert ihn mit einem vergifteten Dolch, solange wie er will. Wenn der Rondrianer gewinnt, wirft man sich zu Boden und winselt um Gnade (bzw. sobald man absieht, dass der initiale Hinterhalt nicht funktioniert) und der Ronnie wird einen sogar noch vor den anderen Leuten beschützen müssen, obwohl man gerade selbst aus dem Hinterhalt auf seine Kampfgefährten geschossen hat und versuchte sie niederzumachen, um ihnen Geld und Waffen abzunehmen.

    Ein Rondrianer soll die Schwachen schützen, ja. Aber mit dieser Argumentation ist jeder ein zu schützender Schwacher, der vom Rondrianer oder seinen Gefährten überwunden wird. Der Ork, der Oger, der Drache, der Dämonenpaktierer, der Kindsmörder, der Vampir, alle die irgendwie gerade nicht ganz auf der Höhe sind, bekommen einen rondrianischen Leibwächter gestellt, bis zu dem Punkt, an dem sie wieder fit sind.

    Und ist es nicht außerdem ziemlich heuchlerisch für einen Rondrianer, jemanden dem Wortlaut nach zu beschützen, bis man ihn zum Strang geführt hat?

    Was die Schwere der Prinzipientreue betrifft, so hat ein Rondrianer, neben den Praioten und der Tsapriesterin, auch ohne die maximal "disfunktionale" Auslegung seiner Prinzipien, mehr als genug "Behinderung" im Heldenleben, da alle Dinge, die auf Heimlichkeit basieren bei ihm vollkommen außen vor sind und er sein Karma faktisch nur dann einsetzen darf, wenn es gegen übernatürliche Kreaturen geht. Da muss er jetzt nicht auch noch denjenigen spielen, der Räuber aufpäppelt und sie dann solange zum ehrenhaften Duell fordert, bis sie vielleicht durch einen glücklichen Treffer direkt im Sterben liegen anstatt sich schon wieder zu ergeben.

    Ich sehe Kriegerpriester wie die Rondrianer offenbar ein bisschen "härter" und weniger "romantisch", als das sonst vertreten wird, aber bei mir würde ein Rondrianer die Räuber ohne bedenken töten. Sie erwartet der Strick und es ist ohnehin eine Gnade, dass sie dann durch eine geweihte Klinge fallen dürfen.
    Auf der anderen Seite würde es wohl erklären, wieso die Rondrianer sterben wie die Fliegen, wenn sie ständig Leute festnehmen, dann alleine irgendwo mit drei gefesselten Räubern übernachten und ihnen nachts die Kehle durchgeschnitten wird, auf ihrem Weg zur rechtschaffenen Autorität, dann hat man eine gute Begründung dafür, dass Rondrianer selten geworden sind und diejenigen, die es gibt, lieber gar nicht mehr kämpfen (siehe Horasreich) oder nur noch in den Dämonenlanden. Denn zumindest bei Dämonen muss man nicht lange überlegen, ob sie Gnade verdienen. Und die horasischen Geweihten sind einfach schlau genug zu wissen, dass Kämpfe einen nur in moralische Zwickmühlen bringen.

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  • Eben, und kein Geweihter darf Ankläger, Richter und Henkers ein. Er könnte ein Tribunal aus befähigten Personen einrichten und selber einen Posten davon besetzen. Das darf er aber auch hur, wenn die weltliche Gerichtsbarkeit mehrere Tagesreisen entfernt ist. Also einen halben Tag oder einen Tag zur nächsten Autorität ist immer verlangbar und ist Pflicht, nicht Option, wenn es gerade in die eigenen Reisepläne passt.
    Inneraventurisch kann nicht zwischen SC und NSC unterscheiden werden. Das ist ein reines OT-Konstrukt.

    Ich sehe es ähnlich.
    Wir würden es wahrscheinlich situationsabhängig lösen: warum und wie (offen, heimtückisch?) haben die Gegner gekämpft, wo befinden wir uns, wie dringlich sind andere Aktivitäten der Gruppe? Die Bandbreite geht dabei von Heilen und Laufenlassen über das Übergeben an die zuständige Autorität bis zum Standgericht vor Ort und Hinrichten der Überlebenden.
    Ich glaube nicht, dass das Regelwerk eine einzige Verhaltensweise vorgibt, die für alle Spielsituationen ähnlicher Art gilt, die SC haben mMn immer einen gewissen Ermessensspielraum, ohne dass gleich die Rollenspielpolizei einschreitet. ;)
    Zudem mag die eine Gruppe lieber in einem etwas düsteren, härteren Aventurien spielen, eine andere in einer freundlicheren, helleren Welt.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Zitat

    Der Rondrianer ist laut WdH 208 den Rittertugenden verpflichtet, dazu wird auch dort ausdrücklich Gnade gezählt. Besiegte in ihrem eigenen Blut Qualvoll verrecken zu lassen oder Hilflose abzustecken ist maximal für Kor akzeptabel, geht aber fast schon in die Erzdämonische Richtung zu Blakaraz, Belhalhar, Nagrach oder Belkelel.


    Schön das einem hier wie üblich wieder Worte in den Mund gelegt werden. Ich habe nirgends davon geschrieben jemandem verrecken zu lassen, in dieser Hinsicht kann eine schnelle Hinrichtung auch eine Gnade sein.


    Zitat

    Rondrianer erhalten einen 12 GP-Moralkodex. Der darf, soll und muss weh tun und tut das auch, gerade im praktischen AB-Leben. Täte er dies nicht, wäre er nicht die maxiamlen GP für solch einen Nachteil wert.

    Auch ohne einer stumpfsinnige Wort für Wort Auslegung rechtfertigt der Moralkodex diese 12 GP locker.


    Zitat

    Hm, also der Moralkodex legt fest, "jeder Herausforderung in angemessener Weise" zu begegnen - eine Waffe ist in meinen Augen schon unangemessen einem Unbewaffneten gegenüber. Zumal im Flufftext im WdH steht: "[Der] Rondrageweihte ist nur bereit, Wegelagerer mit bloßen Fäusten [bezwingen] und die Klinge nur mit einem weitaus überlegenen Gegner kreuzen will". Er wird demnach nicht nur dem Profiboxer, sondern auch bewaffneten, aber schwachen Gegnern (wie Räubern) unbewaffnet entegegen treten.

    Nur wird der angehende Rondrianer in so einem Kampf unterliegen, womit niemanden geholfen ist, und auch ein Erfahrener sollte sich fragen ob die Kameraden des Räubers derweil nicht seine Gefährten aufs Korn nehmen während er mit den Fäusten Rundenlang auf der Rüstung seines Gegners herumprügelt. Wenn man sich in einer isolierten Situation befindet in der niemand anderes zu schaden kommt kann man sowas durchaus machen. Man kann als Rondrianer auch mal unterliegen, niemand kann immer und überall gewinnen. Aber sowas ist halt einfach die Ausnahme.


    Zitat

    Rondrianer haben sich auch dem Schutz der Schwachen verschrieben, schwächer als im Sterben liegen geht es nicht wirklich.
    Im entsprechenden Falle müsste der Ronni also sogar den fast verblutenden Räuber davor bewahren von Heldenkollegen gerötet wird.
    Ein Gnadenstoßes bei dem dem Tode geweihten Räuber ist dann je nach
    Auslegung allerdings auch ein Schutz vor unnötigen Schmerzen, allerdings
    sollte das weder als Sieg gesehen werden, noch leicht fallen.


    Das ist schlichtweg falsch. Schwach im Sinne von denen die sich nicht selbst beschützen und verteidigen können. Wenn ich jemanden Angreife - noch dazu einen Geweihten - trifft das auf mich offensichtlich nicht zu sondern ich bin dann ein Kombatant der auch als solcher behandelt wird.

    Zitat

    Eben, und kein Geweihter darf Ankläger, Richter und Henkers ein. Er könnte ein Tribunal aus befähigten Personen einrichten und selber einen
    Posten davon besetzen. Das darf er aber auch hur, wenn die weltliche
    Gerichtsbarkeit mehrere Tagesreisen entfernt ist. Also einen halben Tag
    oder einen Tag zur nächsten Autorität ist immer verlangbar und ist
    Pflicht, nicht Option, wenn es gerade in die eigenen Reisepläne passt.


    Ein Rondrageweihter hat x-Ideale die sich in vielen Situationen widersprechen - das ist ja auch das tolle an ihm - da kann man sich durchaus auch über ein weltliches Gesetz hinwegsetzen. Zumal solche Entscheidungen sowieso innerhalb der Gruppe und nicht von einem allein getroffen werden dürften. Sich als Rondrageweihter vor der Aufgabe als Henker zu drücken weil man bereits bei der "Urteilsfindung" mitgewirkt hat wäre feige.

    Zur Heilung: Im Plot von Abenteuern spielt sich diese heilsame Luft nicht wieder. Seuchen sind da gefährlich, schwer verletzte stehen nicht nach 3 Tagen Schlaf wieder völlig regeneriert von ihrem Lager auf. Es ist nicht möglich aus dieser tollen heilsamen Luft irgendwelche Heiltränke zu brauen. Genauso wie man halt davon ausgeht das ein Schwert mit dem man bedroht wird auch bedrohlich ist, während der Spieler weis das er die W+4 Schaden einfach so wegstecken könnte. Wenn ich einen NPC bedrohe erwarte ich ja auch das er sich entsprechend verhält und meine Waffe nicht einfach ignoriert.

    Generell sei auch gesagt: Natürlich kann man Gefangene der örtlichen Autorität übergeben, sollte man sogar machen, wenn es die Gelegenheit gibt. Genauso wie man Rondrianer rufen kann wenn man auf Dämonen trifft. Nur gibt es diese Möglichkeit nicht immer und wenn es sie immer gibt wird Aventurien plötzlich sehr klein, wenn an jeder Ecke die staatliche Autorität wartet welche den Helden ihre Eigenverantwortlichen Entscheidungen abnimmt. In vielen Situationen ist es einfach nicht möglich einen Ellenlangen Umweg zu unternehmen nur um ein paar depperte Räuber einem Magistrat zu übergeben. Man kann darauf aber natürlich auch nette Szenen stricken: Im nächsten Dorf beruft man mit dem Dorfvorstand ein improvisiertes Gericht ein das über die Räuber richtet. Und: Der Tod muss ja nicht zwingend die Folge sein. Ich kann mir auch vorstellen das man ein paar heruntergekommene Räuber die anders nicht überleben können laufen lässt. Oder das man nur den Rädelsführer aufknüpft während die Mitläufer mit einer Standpauke davonkommen. Eigenverantwortung und Konsequenzen, das ist doch auch das tolle an einem Geweihten mit Autorität und Macht diese durchzusetzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Goltron (12. Juli 2016 um 11:31)

  • Der Rondrianer könnte die ganzen tage auch folgendes machen: Missionieren!

    Erklären was die Räuber sich angetan haben. Wie ungefällig ihr leben ist. Wie ihnen die göttlichen Paradiese und Borons Hallen eventuell verschlossen bleiben. Welche Möglichkeit es gibt um bei Rondra wieder Gnade zu erfahren: mit Rondra streiten, als einer ihrer Krieger gegen die Schwarzen Lande. So würde sich euer Frevel reinwaschen.
    X Tage Überzeugen, die ganze Zeit (was jeder Geweihte hoch haben sollte) und die Räuber sollten nach Priesters Pfeife tanzen. So ist es zumindest bei uns mal passiert.

    Per noctem ad lucem.
    Durch die Nacht zum Licht.
    ____

    Pardona? Ist das nicht ein Kochrezept?

  • Ich persönlich finde die Ausgangssituation schon sehr Fragwürdig.
    Welcher aventurische Bauer würde, insofern er noch ansatzweise bei klarem Verstand ist, einen Geweihten der Rondra angreifen?
    In den meisten Teilen des Mittelreiches steht auf den bewaffneten Angriff auf einen Geweihten eh schonmal die Todesstrafe.
    Da kann der Rondrageweihte dann durchaus problemlos damit umgehen, dass sein Gegner verblutet, immerhin hat er zumindest mal das Mal des Frevlers.

    Natürlich sehen das andere Spieler anders und ebenfalls gibt es andere Fälle und Beweggründe, die einen Räuber dazu zwingen einen Geweihten anzugreifen.
    Hier kann man natürlich immer gern darauf Hinweisen, dass auch Räuber keine cookie-cutter Kanonenfutter NPCs sind, sondern unter Umständen sogar eine eigene Geschichte haben.
    Ist mir auch mal genau so passiert, was dann am Ende des Kampfes dazu geführt hat, dass die Räuber zwar überlebt haben aber allesamt ohne Daumen nach Hause gehen durften.
    So können sie keine Waffen mehr führen und aus dem Hinterhalt Unschuldige (und Geweihte) angreifen, aber haben immer noch die Möglichkeit zu Rondra zu finden oder von ihr gesegnet werden (man hat ja auch noch eine Linke Hand :P ).
    Urteil musste in dieser Situation vom Geweihten gefällt werden, weil keine Aussicht darauf bestand, binnen kurzer Zeit eine Obrigkeit darüber zu informieren und das Mitnehmen der Räuber für alle Beteiligten ein viel zu hohes Risiko mit sich gebracht hätte (vor allem ging es hier tatsächlich um das Lebend er Räuber).


    Zum Thema Bestattung: Vergraben! Grabsegen! Die oben erwähnte Feuerbestattung ist nur was für Rondratreue, da die Walkyren so die heissen Seelen der brennenden in Rondras Hallen holen können um sie auf die letzte Schlacht an Rondras Seite vorbereiten zu können.

  • Wenn ich so darüber nachdenke sollte man rein regeltechnisch auch bedenken, dass allein der Ritterkodes laut WdH 107 mit Loyalität, Ehrenhaftgkeit und Schutz des Glaubens und der Schwachen 10 GP bringt (Prinzipientreuen sind ja üblicherweise dreiteilig). Rondra-Geweihte haben: Rächung der Schmähung der Göttin, Schutz der Gläubigen gegen Ungläubige (wenn die Helden Gläubige sind, muss der Rondrianer die Räuber genau genommen nicht vor ihnen beschützen...), Angemessene Begegnung von Herausforderungen, keine unehrenhaften Waffen oder unrondranischer Kampf, sie dürfen nur Kämpfen aus dem Wege gehen, wnn Ehre oder Gnade der Grund ist, Verteidigen den Zwölfgötterglauben (also nicht nur die Gläubigen, auch den Glauben an sich) und müssen sich der rittlerlichen Tugenden (Gnade, Hilfsbereitschaft, Schutz der Schwachen) befleisigen. Der Ritterkodex mit seinen 10 GP ist also ein Teil der 12 GP des Moralkodex der Rondrianer und der Rest ist definitiv mehr als 2 GP wert - regeltechnisch liese sich also sehr wohl eine etwas schwammigere Auslegung als bei den Rittern rechtfertigen, um den Wert des Nachteils etwas an seinen Preis anzugleichen.

    Aber wie ich das noch immer sehe: Wenn dieRäuber sich ergeben oder kampfunfähig sind, muss der Rondrianer sich der ritterlichen Tugend der Gnade befleisigen. Sind die Räuber tatsächlich Vogelfreie und er weiß das, muss er sie vielleicht nicht der Gerichtsbarkeit übergeben. Vogelfreie darf man ja im Bedarfsfall erschalgen, auch wenn es besser ist, sie den Behörden zu übergeben. Dass ein Räuber natürlich IM KAMPF tödliche Verletzungen erleiden darf ist klar. Aber gerade die Gnade ist es, die in meinen Augen den Rondra-Kult vom Kor-Kult am stärksten abgrenzt - Kor-Geweihte bitten nicht um Gnade und gewähren selbst nur selten welche. Auch bei den Golgariten, die "nur kämpfen um zu töten" sehe ich eine Auslegung zur Gandenlosigkeit ein. Die Gerechte Strafe zu üben ist Sache der Praioten, die Gnade als Gegenteilige Tugend verbietet eine strenge Bestrafung (wie ein Todesurteil als strengste aller Bestrafungen) in meinen Augen, auch wo es die Gerechtigkeit verlangt - zwischen Gnade und Gerechtigkeit muss man sich eben immer entscheiden und Rondra wählte, dem Moralkodex nach, die Gnade.
    Wer den Rondrianer angreift, der geht das hohe Risiko ein, im Kampf erschlagen zu werden und wird als Frevler, wenn er überlebt, jenen übergeben, die dann die gerechte Strafe aussprechen. Zudem ist der Job des Henkers oder Scharfrichters auch in Aventurien meines Wissens nicht angesehen und zählt zu den "unehrlichen" und "ehrlosen" Berufen - keine Tätigkeit für einen Rondrianer!

    Und wenn der Räuber sich wegdreht, muss der Rondrianer eben Gegenhalten oder auf sein Kettenhemd vertrauen und gleichzeitig mit dem Räuber angreifen ;) (halbscherzhafe Aussage am Ende)

    EDIT

    Die Boronkirche mag die Feuerbestattung nicht besonders, erlaubt sie aber wenn kein Grabsegen möglich ist und die Gefahr besteht, dass die Leichen zu Untoten erhoben werden könnten.

  • Das sind aber sehr kurz gefasste ritterliche Tugenden. Denn die ritterlichen Tugenden umfassen keineswegs nur "Gnade" (schaut man sich Schild des Reiches an, dann gilt die Gnade vor allem gegenüber den Schwachen, die nicht selbst kämpfen können, Kinder und Alte) sondern im gleichen Maße auch Gerechtigkeit. Ein Räuber, der sich auf den Geweihten stürzt, in der Absicht ihn zu töten, hat vor Recht und Gerechtigkeit sein Leben verwirkt.

    Zudem sehe ich darin nicht die Unterscheidung zum Kult von Boron und Kor, das ist bestenfalls ein Kriterium. Aber Rondrianer führen schon andere Kämpfe als ein Korpriester. Er kann natürlich immer Gnade gewähren, aber es ist keineswegs eine Verpflichtung. Denn die Räuber sind keine Schwachen. Sie sind die Besiegten. Das ist eine ganz wichtige Unterscheidung. Sie sind diejenigen, die sich die Schwäche anderer zu Nutze machen, um ihnen Hab und Gut zu rauben, mit Gewalt zu nehmen, was sie sonst nicht haben könnten. Sich selbst danach auf den Schutz der Schwachen zu berufen erzeugt eine absolut widersinnige Weltsicht. Denn wie ich schon sagte, alles was so über Dere läuft ist demnach "schwach" sobald es besiegt wurde und ein Rondrianer, der einen vogelfreien Räuber eher einem Henker übergibt, um sich selbst nicht zu beschmutzen, dafür aber jemand anderem die Bürde aufträgt dessen Leben zu beenden, ist für mich auch mehr ein Heuchler als ein Ehrenmann (aber das ist vermutlich genug Stoff für ein anderes Thema).

    Von daher Gerechtigkeit zu üben ist nicht nur Sache der Praioten, sondern Bestandteil des ritterlichen Kodex und die "Drecksarbeit" abzugeben empfinde ich zum einen nicht als ehrenvoll, zum anderen empfinde ich das erschlagen von vogelfreien Räubern auch nicht als ehrrührig.

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  • Oha da ist ja ganz schön was zusammen gekommen. Erstmal etwas Regeltechnisches: Wir spielen DSA 5 also hat der Rondrakodex keinesfalls mehr 12 GP sondern bringt nur noch 20 AP, was dem zweitgrößten Wert entspricht und wird von den Punkten her mit dem Ritterkodex gleichgesetzt. Zudem hat ein Rondrageweihter nur den kleinen Heilsegen der 12 Segnungen, der genau 1 LeP bringt, was bei einem 12 KO Räuber mit werweißwieviel -LeP den Kohl auch nicht fett macht.
    Die heilsame Aventurische Luft hatte ich tatsächlich nicht bedacht und mir eher einen realistischen Ansatz vorgestellt, aber natürlich ergibt das Sinn, dass die auch für NPCs zählt.
    Ich denke ich werde es so handhaben, dass ich das Heilen schon erstmal versuchen werde und wenn die Obrigkeit zu weit entfernt ist, mich mit meinen Gefährten zum Standgericht zusammenfinde. Und natürlich mal mit dem Spielleiter reden, dass er aufpassen muss, wenn er mir Räuber ins Gesicht schleudert, die nicht einwandfrei Vogelfrei sind. Bei Vogelfreien finde ich persönlich, dass auch ein selbst ausgesprochenes Todesurteil ausreicht, da diese nunmal keine Rechte besitzen.

    Generell finde ich aber, dass es so wie die Regeln es auslegen sowieso sehr schwierig ist, seinen Gegenüber überhaupt zu töten. Bei einem Räuber (Handlungsunfähig ab 5LeP, kompletto tot bei -12 LeP) würde nichtmal nen Wuchtschlag mit meinem Kamm ausreichen, um den direkt zu Boron zu befördern.

    "Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife..."
    "WESTEN IST LINKS, MANN!"

  • Ja, wäre das nicht amüsant, wenn man der Rondrianer, der seine Heilkräuter und Verbände bei den Wegelagerern aufgebraucht hat, nachher im Dorf, dass sie vorher geplündert haben, den wirklich schwachen nicht mehr helfen kann, weil er seinen Heiltrank und die Wirselpaste auf die armen Räuber mit -5 bis +5 LeP gegossen/geschmiert hat. ;)

    Komplett tot muss man ja auch nicht sein oder man rammt eben nochmal das Schwert in die Brust, wenn er schon wimmernd am Boden liegt. Der aufrechte Familienvater, der nur auf die schiefe Bahn geraten ist und Hunger leidet und daher mit seinen beiden Ältesten auch mal einen reisenden Händler erpresst ihm was zu geben, wird wohl kaum auf den Rondrianer losgehen (wiewohl er solide Chancen haben kann, bei DSA5, da dürften ihre Kampfwerte nicht soweit auseinander liegen, wenn ich mir die Archetypen so anschaue), sondern bestenfalls betteln kommen. Und wer eben doch angreift, wird danach zu Boron geschickt. Ob mit oder ohne Sternenfall.

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