Ungeweihter Ordensangehöriger und Rondrakamm

  • Moin Moin,

    mal ne blöde Frage. Mein Char spielt sehr Rondragefällig und hällt sich an dessen Moralkodex, hat ihn aber nicht als Nachteil drin. Komme von der Akademie zur Mutter Rondra.
    Eigentlich bin ich derzeit auf dem Weg zur Spätweihe. Ich erfülle alle Vorraussetzungen und bin in der Rondrakirche, insbesondere Rodenstein, bereits sehr bekannt. Die 1000AP hab ich fast zusammen, ganz abgesehen von den vorherigen Kosten zum Steigern.
    Nun bin ich aber irgendwie nicht ganz glücklich mit dem Weg irgendwie, denke aber es gibt keinen anderen. Eigentlich will ich mit den Liturgien nix am hut haben, die reizen micht nicht. Andererseits sind >1000AP nur um zum Orden zu gehören und den Rondrakamm zu tragen sportlich. Ideal wäre irgendwie ein Ordenskrieger, oder ein Krieger Rondras der dazu gehört, aber kein Geweihter ist.

    Gibts da irgendwas was mir noch nicht bekannt ist, oder bleibt mir nur der Weg der Spätweihe?

    Gruß & Dank
    Nessy

  • In Wege der Götter S.51 ff. werden Orden und Laienbünde der Rondrakirche beschrieben. Dort wirt du mit Sicherheit fündig werden, zB die Ardariten, die Donnerer, die Schwerter u.a.

  • Aber der Beitritt in einen Ordnen, z.B. Adrare zu Arivor, würde auch Spätweihe zu Rondra bedeuten oder? WIe sähe das mit nem Rondrakamm aus=?

    Einmal editiert, zuletzt von Nessy (23. Mai 2015 um 16:28)

  • Nein, die meisten Orden haben auch nichtgeweihte Mitglieder. Ob ein bestimmter Orden Laien aufnimmt, steht in der Beschreibung des Ordens. Eine Liste von Rondra-Orden findest du in WdG S.52.

    Bei einem Orden, der nur Geweihte aufnimmt, müsstest du erst die Weihe erhalten, bevor du versuchen könntest dem Orden beizutreten.

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Das hört sich super an mit den Orden, irgendwie hatte ich das missverstanden. Ich dachte das wären auch Geweihte :)
    Bedeutet das auch das ich, z.B. als Ardare zu Arivor, einen Rondrakamm führen darf? Oder dürfen das nur offizielle Geweihte in dem Orden, was bedueten würde das ich die Spätweihe + Ordenmitgliedschaft benötige.

    Gruß & Dank
    Nessy

  • Also in der Wege der Götter ist nicht klar niedergeschrieben das dies nur Geweihte dürfen. Die Götter, Kulte und Mythen hab ich leider nicht vorliegen, oder ein anderes Werk wo die Orden genauer beschrieben sind. In Arivor werden bekanntlich auch die besten Kämme hergestellt.

    Gruß & Dank
    Nessy

    Einmal editiert, zuletzt von Nessy (23. Mai 2015 um 16:50)

  • Leider habe ich gerade nur WdS zur Hand, Phex allein weiß wo mein Arsenal abgeblieben ist.
    Hierzu auf S. 122 Rondrakamm: "...der als Standeszeichen der Rodra-Geweihtenschaft gilt.
    Und weiter in der Liste auf S. 125 wird sie als p, also als priviligierte Waffe gekennzeichnet.

    Das interpretier ich so, dass der RK nur von Geweihten legal geführt werden darf, zumindes was die 12göttliche Lande betrifft, was die Ungläubigen in der Khom oder andern Orts dazu sagen steht auf einem anderen Blatt

  • Eine Weihe ist meinem Verständnis nach eine Sache der tiefen Berufung. Man kann ja durchaus sehr rondragläubig sein und sich an ihre Gebote und Ideale halten, ihnen sich berufen zu fühlen (und zu sein), einer ihrer Priester zu werden.
    Es besteht für mich ein Unterschied zwischen tief und aufrecht gläubig sein und dazu, sich zu einem Geweihten berufen zu fühlen. Nicht jeder aufrechte Gläubige ist auch Geweihter. Daher ist eine Weihe keine zwingende Notwendigkeit, nur weil man sich Rondra nahe fühlt und vielleicht auch einem ihrer Orden beitritt. Wenn Du schon als Spieler keinen Reiz darin siehst, würde ich es lassen. Die Liturgien allein sollten weniger das Problem darstellen, die sollte man ja eh nur einsetzen, wenn es nötig ist (gut, einen Grab einsegnen, wenn weit und breit kein Boroni da ist oder einem Neugeborenen den Geburtssegen geben ist unumgänglich, kommt aber so oft dann auch nicht unbedingt vor), was durchaus sehr selten sein kann. Aber insgesamt ist Priester sein ja schon mehr, als "nur" Ronderagläubig zu sein.

    Angehörigkeit zur Rondra-Kirche ist auch (neben einer allgemeinen Ordensangehörigkeit) über den Weg des Akoluthen, des Laienpriesters, ebenfalls möglich. Man muss dafür auch einige kleinere Voraussetzungen mitbringen, lernt den LkW und kann damit Geweihte bei ihrem karmalen Wirken unterstützen, erhält aber selber keine Karmaenergie. Das kostet 50 AP und den Moralkodex und Verpflichtungen bekommt man auch gratis dazu (^^).

    In jedem Falle, ob als ungeweihtes Mitglied eines Ordens oder als Laienpriesters erhält man einen Rondrakamm, denn den gibt es nur für die Geweihtenschaft. EDIT: Nicht jeder Geweihte der Rondra hat einen Rondraknmm, aber nur Geweihte der Rondra dürfen überhaupt einen haben.

  • Wenn es die nur um das Schwert an sich geht wäre es wohl denkbar das ihr eurem DSA ungeweihte Rondrakämme auch für Anoluthen oder Ordensmirglieder zugänglich macht. Letztlich ist das auch nur ein etwas massiverer Anderthalbhänder oder leichterer Zweihänder. Geweihte Waffen gibt es aber auch nur für Geweihte, daran etwas zu ändern wäre arg seltsam.

  • Warum sollten 1-fach geweihte Waffen nur für Geweihte zugänglich sein. Es kommt durchaus vor, dass Geweihte, die Waffen von Helden für göttergefällige Questen, segnen.

    Was den Ungeweihten Rondrakamm für Akoluthen oder Laien angeht. Da müsst ihr mit der Gruppe drüber sprechen. Laut Regelwerk ist der Rondrakamm das Standeszeichen der Rondrageweihtenschaft und darf nur von dieser geführt werden.

    Na ja, gibt auch andere gute 2-Hand-Schwerter.