Vampir mit Seelenpakt

  • Die Seele des Vampirs gehört eigentlich schon dem Namenlosen, von daher wird kein Erzdämon mehr einen Pakt darauf abschließen.

    Natürlich kann ein Vampir Zauber in Borbaradianischer Repräsentation wirken, was spricht denn deiner Meinung nach dagegen?

    Freiheit vor Ordnung

  • Er sollte die Borbaradianische Rep. allerdings vor Beginn seines Vampirdaseins erlernt haben. Und dann bin ich mir nicht sicher wie das mit der Seele ist, wegen Minderpakt und so.

    Ansonsten wie gesagt

  • Bei der Borbaradianische Rep. kann man die Zauber mit LeP zahlen.
    Und der Vampir Regeneriert doch sehr schnell seine LeP.
    Also das heißt das der Vampir kann den ganze Tag Zaubern ohne Limit ;/

  • Dazu verfügen Vampire - oder wenigstens die meisten - über ihre eigenen Form der "Magie" (wenn man so will).
    Aber da ihre Seele dem Namenlosen gehören, ist sie damit eben, wie oben erwähnt, verpfändet. Kann man ja nicht zweimal anbieten.

  • Ich wage einmal die gewagte these, dass ein Paktierer kein Vampir werden kann.
    Wieso?
    Weil seine Seele nicht dem Namenlosen anheim fallen kann, da diese im Falle des Todes von einem Erzdämonen einkassiert wird.
    Und der Namenlose gibt seine Gunst nicht kostenlos weiter.

    Sofern man den Namenlosen als stärker ansieht, als das 'Recht' der Erzdämonen auf die Seele, verfällt auf jeden Fall ein Pakt, da hier ebenso keine Geschenke vergeben werden, sondern Verträge geschlossen werden.
    Demnach würde die borbaradianische Repräsentation verloren gehen, beziehungsweise schlicht nicht mehr wirken.

    Anders mag es aussehen, wenn die Repräsentation erlernt wurde, ohne einen Pakt zu schließen. Aber selbst da sollte die Lebenskraft des Vampirs nicht kompatibel zu der benötigten Kraft für den Zauber sein, welcher LeP verlangt.
    Ein toter Körper hat nun einmal keine 'Lebens'-Kraft mehr.
    Die LeP sind einzig ein Zustand des Körpers für die Berechnung im Kampfgeschehen, oder für Strukturschäden anderer Natur.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Also, hmm...so eindeutig finde ich das gar nicht mal:

    Der Vampir hat eine "dämonische Präsenz", Macht vom Namenlosen, im Sinne eines speziellen Schutzes etc.pp, aber ich habe nirgends gelesen, dass er seine Seele verpfändet hätte (mal davon abgesehen, dass man mit dem Namenlosen keinen Pakt machen kann, der spendet immer noch Karma). Es wird nur betont, dass Vampire im Gegensatz zu Untoten noch eine Seele haben.

    Zudem wird man im Schnitt nicht freiwillig zum Vampir, weswegen man seine Seele auch nicht verpfändet. Man hätte allerhöchsten etwas vergleichbares mit einem Minderpakt, da für eine richtige Verpfändung der Seele immer Freiwilligkeit vorausgesetzt ist.

    Außerdem: spätestens Borbarad hat bewiesen, dass man auch mehrere Pakte schließen kann und Vampire dürften, wenn sie nur lang genug leben, auch einiges an Macht anhäufen um so etwas zu stemmen.

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Nach einen kleinen Blick in "Unsterbliche Gier" bekommt der Namenlose wohl mitnichten die Seele des Vampirneulings, sondern "lediglich" etwas Sikaryan. Somit hat man wohl seine Seele noch zum verhökern frei.

    Das gute Wiki Aventurica sagt übrigens zu den Vampiren, Zitat: "Sie sind meist Geschöpfe des Namenlosen, ..."

  • Laut WdZ stehen Vampire trotzdem zwischen Untoten und Dämon des Namenlosen (im üblichen Fall), was dagegen spricht, dass ein anderer Erzdämon einen Pakt mit der Seele eingeht. Zudem ist der dämonische Einfluss des Namenlosen mit Magie zu entdecken.

    (Das der Namenlose die Seele instant bekommt hat auch keiner behauptet, die wird aber mit ziemlicher Sicherheit nach dem Tod des Vampirs an diesen fallen)


    Zitat von "Hesindian Redo"

    Das gute Wiki Aventurica sagt übrigens zu den Vampiren, Zitat: "Sie sind meist Geschöpfe des Namenlosen, ..."

    Die einzigen anderen Quellen sind Belkelel und Boron, bei ersterem bekommt man das ganze nur über einen Pakt (kann also einen weiteren knicken, wenn man schon Vampir ist), bei letzterem ist so einer direkt ausgeschlossen. Beides sind aber keine üblichen Vampire.

    Freiheit vor Ordnung

  • Zitat von "Hanfmann"

    Laut WdZ stehen Vampire trotzdem zwischen Untoten und Dämon des Namenlosen (im üblichen Fall), was dagegen spricht, dass ein anderer Erzdämon einen Pakt mit der Seele eingeht. Zudem ist der dämonische Einfluss des Namenlosen mit Magie zu entdecken.

    Ja, das ist mir schon klar. Aber nur, weil ich einen dämonischen Einfluss auf mir habe und halb so was wie ein Dämon bin, habe ich immer noch eine Seele. Von der steht nirgends etwas, dass die wirklich schon komplett verdorben oder wie auch immer man das bezeichnen mag, ist. Der Körper des Vampirs ist zwischen Untotem und Dämon, aber nicht die Seele. Wäre die Seele ein halber Dämon, dann müsste der Namenlose ja über eine Macht verfügen, die faktisch der Seelenmühle gleich kommt. Und so viel ich dem Herren auch zutraue, ich denke, das ist eine Nummer zu groß für ihn. Zum Beispiel steht auch nicht da, dass die Seele ihre Initiation u.ä. verliert (was auch vergessen sein mag, aber jedenfalls ist es nicht explizit pfutsch), was aber bei einem Pakt (oder einem Äquivalent) der Fall wäre.

    Wenn der Vampir zwei Dinge hat: Seele und einen freien Willen, dann kann er auch einen Seelenpakt schließen. Vielleicht denke ich aber auch in eine völlig falsche Richtung. :laechel:

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    - Immanuel Kant

  • Dann bleibt nur die Frage ob der Namenlose das Leben was er gab auch einfach so wieder beenden kann. Reicht ja, wenn er dam Vampir das ganze Rest Sikaryan entzieht :zwerghautelf:

    Freiheit vor Ordnung

  • Hmm, und wenns TGT ist? Man stelle sich die Situation vor: der Vampir muss wieder und wieder Sikaryan rauben, aber es ist nie genug, dass er sich wirklich wohl fühlen kann oder das Verlangen danach aufhört. Er hat einiges an Flüchen auf sich, immer noch die Seele und Erinnerungen, die ihm wieder und wieder sagen, dass das was er macht schlecht ist, aber er kann nun einmal nicht anders, weil der Namenlose ihn so geschaffen hat. Toller Gott. Die meisten Vampire werden irgendwann verbittern und resignieren, aber es wird auch solche geben, die verzweifelt versuchen aus der Situation zu entkommen. Denn immerhin: niemand wird freiwillig zum Vampir (hoff ich jetzt zumindest mal).

    Wenn in der Situation die gute Dame anklopft und sagt: ich kann machen, dass das Verlangen aufhört...dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Vampir da nachgeben würde. Und als Herrin der Untoten dürfte sie Mittel und Wege haben zu verhindern, dass der Körper des Vampirs so einfach stirbt.

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    - Immanuel Kant

  • Naja, er wird aber kein Vampir bleiben, sondern dann ein Paktierer werden wenn der Namenlose ihm die Macht entzieht. Was ja wieder kein Vampir mit Seelenpakt wäre. TGT kann ja keine Vampire erschaffen.
    Es würde halt dabei bleiben, die einzigen Vampire mit Seelenpakt sind die der Belkelel (Lamijah oder so ähnlich).

    Freiheit vor Ordnung

  • *thargunithreadanruf*

    Zu 1.:

    Eigentlich meine ich, dass der NL ohne massiven Aufwand von KE (Liturgie Seelenopferung) keine Seelen gegen den Willen der Person rauben kann - er ist an das Mysterium von Kha gebunden. Stirbt ein Feylamia, sollte seine Seele demnach ins Licht gehen.

    Dadurch steht einem Pakt im Grunde nichts im Wege. Vampirseelen gehen zum NL, weil Unsterblichkeit und Unverwundbarkeit selbstsüchtiges Verhalten fördern und erleichtern, also aus dem gleichen Grund wie bei einem gewöhnlichen Menschen. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass paktierende Vampire folgende Empfindlichkeiten zusätzlich zu ihren Resistenzen aufweisen dürften:

    Zitat von WdZ 239

    (...) regeltechnisch erhalten sie [Paktierer] eine leichte Empfindlichkeit gegen geweihte Gegenstände (WdZ 232), sogar eine mittlere gegen die jeweilige Gegengottheit, leiden jedoch zusätzlich unter starken Schmerzen, sodass sie statt des dort erwähnten Schadens das doppelte der genannten Werte als SP(A) erleiden. (...) Ebenso verletzen sie geweihte Waffen (WdZ 56f).

    Da Vampire unendlich AuP haben, erleiden sie auf geweihtem Boden usw. schlicht Schaden wie ein gehörnter Dämon. Und da Paktierer verletzlich gegen geweihte Waffen sind, erleiden sie nach Einrechnung der vampirischen Resistenz gegen geweihte Angriffe den doppelten Schaden (= summa summarum den gewöhnlichen Schaden der Waffe); Bei verletzend geweihten Waffen des Gegengottes wird dieser Schaden nochmal verdoppelt.

    Als Beispiel mag ein mit Objektweihe V verletzend geweihter Reitersäbel eines Rahjakavaliers dienen, der gegen eine Lamijah geführt wird und bei dem 10 TP erwürfelt wurden. Die Lamijah trägt einen Lederharnisch und wird im Brustbereich getroffen (ja Story, Leder im Brustbereich), was RS 3 entspricht. Die Rechnung ist also wie folgt: (10 (ursprüngliche TP) - 3 (RS)) *1/2 (Resistenz gegen geweihte Angriffe) *2 (Verletzlichkeit gegen geweihte Waffen) *2 (Verletzend geweihte Waffe der Rahja) = 14 SP

    Sollte die Lamijah dem Kavalier den Säbel stehlen, so käme folgende Passage zum tragen:

    Zitat von WdZ 57

    Die Regelungen zur Empfindlichkeit durch geweihte Objekte (WdZ 232) können so auch auf verletzende magische und dämonische Waffen oder ähnliche übertragen werden. Verletzende dämonische und magische Objekte sind für die davon betroffenen Wesenheiten in der Regel wie einfach geweihte Objekte der Gegengottheit zu behandeln.

    Die Lamijah mit ihrer mittleren Empfindlichkeit gegen rahjageweihte Gegenstände erleidet also (1W6 SP/SR (WdZ 232)) *1/2 (Resistenz gegen geweihte Angriffe).

    Non serviam!

    Beherrscher des Kophtanischen Imperavi nach Zant...
    und lobet Thargunithread, die Herrin der Threadnekromantie!


    5 Mal editiert, zuletzt von the_BlackEyeOwl (4. September 2015 um 19:47)