Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk)

  • Ich habe die zweite Auflage, 2008 Bei der Schule zu Perricum gibt es bei mir in WdH 192 Traumgestalt +2 ohne weitere Bemerkung, was die Rep betrifft, also gildenmagisch. Komisch...

  • Dritte Auflage von 2010:

    Traumgestalt (Hex) +2... und im Fließtext unter gelehrte und bekannte Sprüche steht auch nur, dass der Zauber dort bekannt ist und nur an Weißmagier mit gutem Leumund weitergegeben wird. Davon, dass er an der Akademie in gildenmagischer Repärsentation vorliegt steht da nichts.

  • Im Fließtext ist bei mir der Traumgestalt ebenso erwähnt, aber eben stets ohne Bemerkung zu dessen Rep... Wir haben also einmal (Hex) +4, einmal (Hex) +2 und einmal (Mag) +2 - ganz toll! :D

  • das +4 war mein Fehler, sorry, habs verbessert

    trotzdem ergibt es doch wenig Sinn im Fließtext anzumerken, dass ein Zauber nur an Schüler mit guter Empfehlung weitergegeben wird,
    wenn ihn alle Studiosi sowieso lernen
    dazu kommt noch: in einer Repräsentation, die in dem Umfeld der Akademie (kaiserlich/garethisch, Weißmagisch) bestenfalls als fragwürdig gilt.
    zugegeben: Perricum wäre da ein wenig aufgeschlossener als andere Weiße Akademien
    es ist eine trotzdem eine unnötige Komplikation

    "Einem Riesenlindwurm wächst ein abgeschlagener Kopf binnen 5 Kampfrunden wieder nach, ..."

    -warum meine Spieler keine Drachen zum kämpfen bekommen

    Einmal editiert, zuletzt von Fargonotic (30. Juli 2014 um 13:00)

  • Zumal Traumgänger ja in Mag-Rep existiert, wenn auch selten. Ist schon recht ungewöhnlich (und unsinnig), einen Zauber dann in Fremd-Rep zu unterrichten...
    Ich habe jetzt noch eine 2007-er Ausgabe eingesehen, da ist der Zauber auch Gildenmagisch +2. Muss wohl später zu Hex eratiert worden sein, aber warum?


  • trotzdem ergibt es doch wenig Sinn im Fließtext anzumerken, dass ein Zauber nur an Schüler mit guter Empfehlung weitergegeben wird,
    wenn ihn alle Studiosi sowieso lernen


    Wieso? Der Text sagt doch gar nicht, dass der Zauber nur an Schüler mit guter Empfehlung weitergegeben wird. Du fügst dem Text eine Aussage hinzu, die er so gar nicht trifft. Dort steht (zumindest in meiner Ausgabe):
    "die folgenden Zauber sind in Perricum bekannt, werden jedoch nur an Weißmagier mit gutem Leumund und zum Zwecke der Bannung oder Seelenheilung weitergegeben".
    Damit sind Magier allgemein gemeint, nicht (nur) die Abgänger der Akademie. Der Fließtext möchte damit (vermutlich) zum Ausdruck bringen, das Alrik der Schwert und Staber, der bei dieser Akademie vorbeischaut, nicht mal eben im Rahmen eines "wir sind doch alle nette Weißmagier, bringt mir mal den und den Zauber bei" darauf hoffen kann, das er Zugriff auf diesen Zauber erhält, sondern dass selbst er eingehend geprüft wird, und ihm der Zauber dann nur gelehrt wird, wenn er o.g. kritierien Erfüllt. Des weiteren impliziert der Fließtext, dass die Abgänger darauf geimpft werden, diesen Zauber a) ebenfalls selbst nur für o.g. Zwecke einzusetzen (und sich nicht mal eben aus Spaß an der Freud z.B. in die erotischen Träume der Rahjageweihten, mit der sie reisen, "einklinken"), und ihn b) ebenfalls nicht einfach so jedem dahergelaufenen (Weiß-)Magier beibringen.

    Ich habe jetzt noch eine 2007-er Ausgabe eingesehen, da ist der Zauber auch Gildenmagisch +2. Muss wohl später zu Hex eratiert worden sein, aber warum?


    Da bereits laut DSA 4.0 ("Aventurische Zauberer", dritte Auflage von 2003) der Zauber dort in hexischer Repräsentation gelehrt wurde , gehe ich davon aus das der Fehler da bei der 2007er WdH Ausgabe liegt.

  • 2007, 2008 und 2010 sind sich da aber scheinbar einig: keine Hex-Rep... ;)


    Zu 2007 und 2008 kann ich nichts sagen, aber die 2010er Ausgabe sagt doch eindeutig (wie bereits mehrfach angeführt) das die Rep "Hex" ist (zumindest mein WdH spricht ganz klar von "Hex". Spricht meines erachtens eindeutig dafür das sich da beim Wechsel von Aventurische Zauberer auf die erste(n) WdZ Versionen ein Fehler eingeschlichen hat, der dann in der dritten Auflage bemerkt und korrigiert wurde.

  • Hallo,

    bei der SF (Ritual) Große Meditation steht, dass man eine Ritualkprobe machen könne. Meine Frage diesbezüglich, was ist mit RkP/10 bzw TaP/10 gemeint?

    VG

  • RaP* sind die Punkte, die du von deinem RkW (Ritualkenntniswert) nach ablegen der Probe übrig behälst. Nehmen wir an, du hast einen RkW von 5 und deine beteiligten Eigenschaften sind 12/13/14. Du würfelst 13/14/8, brauchst also zwei Punkte zum Ausgleichen - bleiben 3 RkP* übrig. TaP* sind Talentpunkte, die sind nur für Elfen interessant, die auf Singen oder Musizieren statt auf eine Ritualkenntnis prüfen. Läuft sonst aber genau so.

  • HI, vielen Dank erst mal.

    OK, das habe ich mir gedacht, ist also nicht anders als bei den ganz normalen Talentwerten. Ich wundere mich nur, weil ich nicht weiß, wie hoch mein wert dort ist. Also mein Ritualkenntniswert. Wo finde ich das?

  • Gibt es zum Thema Geister und Geistererscheinungen weiterführende Lektüre?
    Eventuell auch Romane und Abenteuer?
    Das Thema hat mich jetzt irgendwie gepackt und ich würde da gerne weiterlesen.

    "Einem Riesenlindwurm wächst ein abgeschlagener Kopf binnen 5 Kampfrunden wieder nach, ..."

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  • In der Orkengold-Kampagne tauchen im ersten AB ein und im vorletzten eine ganze Reihe Geister auf. (Ist kein schlimmer Spoiler, oder?)

    EDIT

    Im letzen AB tauchen (vielleicht) auch noch welche auf.

    EDIT II

    In einem weiteren AB dieser Kampagne kann man einem Nachtalp begegnen - da wimmelt es nur so vor Geistern. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (1. August 2014 um 14:47)

  • Ist es eigentlich grundsätzlich verboten in Städten magie zu wirken? Irgendwie herrscht in meiner Gruppe die Meinung vor, und ich möchte da eine gewisse Klarheit haben. Denn wieso sollte in Publikationen hervorgehoben sein, dass einige Städte unter einem Magiebann (etwa Havena) stehen wenn dies dann ohnehin generell so wäre.

  • Magie ist nur in wenigen Ausnahmefällen in Städten verboten, darunter auch Havena (wobei das Verbot dort kürzlich gelockert wurde), Beilunk (Arcanum Interdictum), Neersand (trotz Magierakademie vor Ort, die aber Dispense vergeben kann, es gibt also Ausnahmefälle) und, ich glaube, Hot Alem. Zudem gibt es zumindest eine Stadt, in der Feuermagie aus Brandschutzgründen nicht gewirkt werden darf. Magie ist in Städten aber nicht per sé verboten - wie sollten sonst die Magierakademien funktionieren, wovon sollen die Magier leben?

  • Nein. Es gibt aber durchaus Städte und Orte an denen das wirken von Magie vollständig untersagt ist, Beispiele: Havena (nur Heilungsmagie erlaubt), Beilunk hat ein göttliches arcanum Interdictum, Die ehemalige Stadt des Lichts. Von einem generellen Magieverbot in Städten außerhalb von Akademiegebäuden und -geländen kann aber keine Rede sein.

    Magieverbot – Wiki Aventurica, das DSA-Fanprojekt

  • Nein, Magie ist nicht grundsätzlich verboten.
    Neben den von dir genannten Ausnahmen gibt es allerdings recht häufig Verbote für Teilbereiche (nur innerhalb einer Stadt oder auch regional), die zumeist den Schutz der Bürger sichern sollen. Ich kann mich beispielsweise daran erinnern, dass magisches Feuer nach einem Brand verboten wurde, worunter aus Unwissenheit auch der kalte Flim Flam gezählt wurde.