In WdZ. S. 259 heißt es "(...)Für Kenner der gildenmagischen Repräsentation sind bei Zaubern in dieser Repräsentation alle Zuschlage für Spontane Modifikationen halbiert (zuerst eventuelle Mehrfach-Modifikationen aufsummieren, dann halbieren). Dies gilt nicht für explizit aufgeführte Varianten, Die Boni aus verlängerter Zauberdauer sind außerdem um einen zusätzlichen Punkt erhöht.(...)"
Wenn ich das richtig verstehe, müssten bei dem von Aufgestiegener angeführten Beispiel die 2 Mali bzw. Erschwernisse von 5 zunächst aufsummiert (also auf 10) werden. Dann erfolgt erst die Halbierung. Da es somit nur eine Teilung bzw. Halbierung gibt, kommt ja eigentlich auch nur eine Rundung zum Tragen?
Hallo @Brogosch Sohn des Boromil, hmmm, das bezieht sich nicht ganz auf meine zweite Frage, da es sich hierbei ja um Runden + Erschwernis der Zauberprobe geht.
Meine Frage bezog sich aber auf Runden + Verkürzen der Zauberdauer: "wenn ich eine Zauberdauer von 5 zwei Mal verkürze, erhalte ich dann 1 (da ich nur 1 Mal am Schluss runde) oder 2" ?
Entschuldigung, wenn ich mich hierbei unklar ausgedrückt habe.
P.S.: jetzt verstehe ich auch die Antwort von @Eraklion