Imago registrieren lassen ?

  • Da die Anwendung des Imago ja pseudoverboten ist , wollte ich wissen , wann und unter welchen Umständen er gerechtfertigt ist. Und wo man sich den Spruch legalisieren lassen kann : Soll heissen : Gibt es dann sozusagen ein Dokument , dass man bei sich führt , damit ein Weißmagier nicht pauschal einen Verwandlung beenden darauf spricht ?

    Was passiert , wenn ein Imago \"Patient\" einen Praios Tempel betritt ? Die Verwandlung ist pfutsch , oder nicht ?

  • Hier noch mal ein Auszug aus dem Codex :

    Zitat

    Gemäß Cod. Alb. I, § 1 ist das Verbergen des Akademiesiegels insbesondere zu verbrecherischen oder subversiven Zwecken unzulässig und wird mit Ausschluß aus den Gilden geahndet.

    Die nicht angezeigte und überwachte Anwendung der Mutanda IMAGO TRANSMUTABILE, insbesondere in Verbindung mit kriminellen Machenschaften, wird gemäß Cod. Alb. III, § 271 mit schweren Strafen geahndet.

    Da steht also \" Nicht angezeigte UND überwachte .....\"
    Dies würde bedeuten , dass der Zauber IMMER überwacht werden muss. wahrscheinlich von Praiosfuzzys oder von Gildenoberhäuptern.
    Aber ich sage immer : Wo kein Kläger , da kein Richter.

    Und wo steht denn , dass alle Magie vernichtet wird , wenn man einen Praiostempel aufsucht ? Da dürfte ja kein Magier mit seinem Stab reinkommen , oder ?

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Helden, die entstellt aus den schwarzen Landen zurückkommen sind ein Fall für den Imango.

    Auserdem ist es doch so, das der komplette Horasische Hochadel verschönert ist. Wenn ein weißmagier das recht dazu hätte, das ganze aufzuheben, wäre das etwas komisch.

    Bei uns läuft das so, das nur Verwandlungen, die einen Menschen so verändern, das er nicht mehr erkennbar ist, registriert werden müssen.

  • Das Ohr wieder herstellen. Da sehe ich kein Problem. Eventuell wuerde sich hier sogar der Zauber aus psychotherapeutischen Gruenden empfehlen. Der Elf scheint ja seelisch darunter zu leiden, dass sein Ohr weg ist. Und da keinerlei kriminelle Machenschaften damit verbunden sind (ich gehe mal davon aus) wird es durchaus auch ohne Ueberwachung machbar sein. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, so werde doch bei einer Akademie vorstellig (z.B. Vinsalt). Unter diesen Umstaenden wird wohl keine Akademie die Zustimmung verweigern.

    Seid wachsam gegenueber den Maechtigen und der Macht, die sie vorgeben, fuer euch erwerben zu muessen! (Kurt Tucholsky)

  • In diesem Fall
    @ Amarand kann ich
    @ Ronald nur beipflichten.
    Hier geht es
    1. ) um die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustandes , also keine Veränderung im eigentlichen Sinne.
    und
    2. ) handelt es sich in keinster Weise um eine kriminelle Machenschaft ( es sei denn du verlangst 3000 Dukaten dafür :x )

    Amarand fragte auch , unter welchen Umständen der Zauber gerechtfertigt ist .
    Immer natürlich in der Not . Will heißen , dass du oder deine Mitstreiter nur durch den Imago den Bösen entkommen könnt ( oder sie dadurch durch eine List hereinlegt und zur Niederlage zwingt ).

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • die einzigen Zahlen die ich kenne stammen aus der Artefaktherstellung, wo nach (ziemlich alten) Angaben ca 700 Dukaten verechnet werden (pro pAsp) sowie noch zusätzlich für die nichtpermanenten

  • bei dem artefaktherstellungsbeispiel steht das 500dukaten für jeden pAsP schon ein Prominentenpreis ist. so zu sagen sowas wie dein oskar schauspieler in nem film etc.

    und normale asps sind billig.

    ich glaub so ca 1-2dukaten unter selbigen prominentenregelungen.

    für spielerhelden und normale reisende maghier würd ich mal so auf

    25-75d für pAsP und 2-5silberlinge je normalen AsP veranschlagen.

    kommt natürlich aufs feilschen usw drauf an ;)