Soziale Facetten der Ständegesellschaft in Aventurien

  • Hallo,
    Ich habe mich hier mal ein bisschen in diese Richtung der verschiedenen Varianten der Unfreiheit reingelesen, aber so ganz erschließt sich mir das noch nicht. Ursprünglich dachte ich, dass es im Süden Sklaven gibt, im Bornland Leibeigene und die beides ungefähr das Selbe sind. Und sonst wären alle frei.

    Jetzt ist es ja aber so, dass es im Mittelreich wohl auch Leibeigene gibt, die aber anders sind als bornische Leibeigene (Die, wenn ich das richtig gelesen hab, im Mittelreich als Sklaverei zählt) und dann gibts noch die Treller(?) der Thorwaler, die auf Zeit unfrei sind und es gibt ja auch noch so Schuldensklaven die auch irgendwie auf Zeit Sklaven sind.

    Nun steige ich bei den Graden an Unfreiheit nicht mehr so recht durch und bitte um Aufklärung, was da die Unterschiede sind und wie die alle so rechtlich dastehen.

    Vielen Dank schonmal im Voraus^^

    "Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife... Nie. Ohne. Seife..."
    "WESTEN IST LINKS, MANN!"

  • Al' Anfanische Sklaverei: Sklaven sind rechtloses Eigentum des Besitzers.
    Tulamidische Sklaverei: Sklaven sind Eigentum des Besitzers, haben aber bestimmte Rechte (dürfen z.B. nicht freigelassen werden, wenn sie zu alt für ihre Arbeit werden). Diese Form der Sklaverei ist eher eine Schuldknechtschaft.

    Mittelländische Leibeigenschaft: Mittelländische Leibeigene (der größte Teil der Landbevölkerung) sind das Eigentum des jeweiligen Adligen, der für ihren Schutz sorgen muss.

    Bornische Leibeigenschaft: Bornische Leibeigene sind ebenfalls Eigentum des Adligen. Die Bronnjaren, speziell in Sewerien, sind aber für ihre Härte berüchtigt und dafür, dass sie das Schutzgebot eher lax auslegen (zum Tempel und an die Arbeit prügeln ist Schutz genug)


    Wichtige Unterschiede:
    - Sklaven sind in der Regel rechtlos, Leibeigene haben ein Recht auf Schutz durch ihren Herren
    - Sklaven können verkauft werden, Leibeigene eigentlich nicht, da sie schollengebunden sind (kommt aber gelegentlich trotzdem vor)
    - zum Sklaven kann man auch gegen seinen Willen werden, zum Leibeigenen nur freiwillig oder durch Geburt, daher ist Leibeigenschaft aus MR-Sicht Praios' Wille

  • Schuldsklaverei gibt es vor allem in Aranien und ist dort eine sehr gängige Bestrafung bei Verbrechen - Verbrechen X kostet Y Geldeinheiten Strafe, die in Z Zeiteinheiten Sklaverei abgearbeitet werden können. Nach dieser Zeit ist die Person wieder frei. Die Regel dass man 'arbreitsunfähige' Sklaven weiter versorgen muss, findet in diesem Landstrich ebenfalls besonders Anwendung. Weiter im Süden wird es schwammiger, aber wenn man sich Sklaven leisten kann, die mehr kosten als einbringen, bringt das in der Regel ein gewisses Ansehen.

    Dem Sklaven 6 Stunden Schlaf, genügend Essen und natürlich ein Dach über den Kopf zu bieten sind die Rechte der Sklaven, die überall in Tulamidistan üblich sind - man will ja schließlich was davon haben.

    In der inneren Khôm werden vermutlich mehr Sklaven gemacht als gehalten. Die Lebensbedienungen in der Wüste sind schlecht genug, da muss man nicht so zusätzlich Mäuler stopfen, sondern verschachert sie lieber nach Mhanadistan.

    Und in Fasar? Da sind es schon fast al'anfanische Zustände! - Nur nicht so sauber... ;)

    Eine Sonderform gibt es noch in Aranien. Durch die lange garethische Fremdherrschaft, gibt es dort so etwas wie 'Wehrpflicht oder Wehrsteuer'. Wer die nicht zahlen kann, der bittet seine 'Lehnsherrin' diese zu bezahlen. Dafür gibt er für einen halben Tag seine Arbeitskraft her. Die Herrin kann ihn einsetzen wo sie meint, ob auf ihren Feldern oder Haushalt oder andere Untergebene verleihen. Dieser Status nennt sich 'Halbfrei' und bei Selbstaufkommen der Wehrsteuer jeder Zeit wieder verlassen werden.


    Über Sklaverei wurde sich hier mal recht viel ausgelassen.

    I ♡ Yakuban.

  • OK also bisher hab ich das so verstanden, dass Sklaven eher als Besitz zählen und Leibeigene mehr so als Schutzbefohlene wie Kinder oder so etwas. Wobei Sklaven in den Tulamidenlanden einen gewissen Rechtsschutz haben und in Al'Anfa nicht und Leibeigene theoretisch sowohl im MIttelreich als auch im Bornland gewisse Rechte haben, allerdings im Bornland sich da niemand wirklich für interessiert.
    Sehe ich das soweit richtig?

    Wenn ich mir also denke: "Hey für diese [setzte beliebige einfache Tätigkeit ein] braucht mein Arbeiter doch kein Augenlicht", dann wäre das in Al'Anfa einfach umzusetzen, in den Tulamidenlanden nicht, im Mittelreich undenkbar und im Bornland zwar theoretisch verboten aber niemand schert sich drum, außer der Nachbarbronnjar findets blöd und haut mir eine rüber?

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  • außer der Nachbarbronnjar findets blöd und haut mir eine rüber?

    In dem Punkt wäre zu ergänzen, dass ein Bonnjar auf seinem Land faktisch Alleinherrscher ist, und dem kleinen Baron der keine Graf nebenan auch nichts zu sagen hat.

    Im Bornland sollter im Prinzip zwischen Schuldknechtschaft, aus der man sich heraus kaufen kann, und Leibeigenschaft unterschieden werden. Das wird aber von Bronnjaren-Seite eigentlich nur gemacht, wenn es tatsächlich noch entsprechende Papiere gibt, denn sonst scheren die Leibeigene seit jeher und Schuldknechte über einen Kamm.


    Leibeigene eigentlich nicht, da sie schollengebunden sind (kommt aber gelegentlich trotzdem vor)

    Nach ILdsB dürfen Leibeigene jederzeit verkauft werden, die Schuldknechte sind an die Scholle gebunden.

  • In dem Punkt wäre zu ergänzen, dass ein Bonnjar auf seinem Land faktisch Alleinherrscher ist, und dem kleinen Baron der keine Graf nebenan auch nichts zu sagen hat.

    Moment der Baron ist doch noch dem Grafen unterstellt oder nicht? Ich dachte dem Grafen gehört das Land und abwärts ist es dann wieder Lehenswesen?
    Das mit dem "haut eine rüber" hatte ich auch eher - an Das Zerbrochene Rad angelehnt - so gedacht, dass sich eben ein oder mehrere Nachbarbronnjaren zusammenfinden, wenn einer etwas unschönes macht und dem "Mal zeigen, dass man sich als Sewerischer Bronnjar gefälligst soundso zu verhalten hat".

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  • Im Mittelreich hättest du recht, Im Bornland gibt es keine Adelshierarchie. Entweder man ist Nachkomme der Theaterritter und adlig, oder man ist es nicht. Ob man sich dann Baron, Graf oder Rödelpörz nennt, ist unterm Strich egal. Mit "eine rüber hauen" hast du recht, eins der wenige Dinge, die Bronnjaren fürchten, ist es, vor anderen Bronnjaren das Gesicht zu verlieren.

    Nach ILdsB dürfen Leibeigene jederzeit verkauft werden

    Im Bornland schon, im Mittelreich nicht. Meine Antwort war zu MR-zentriert.

  • Die mittelreichische Hierarchie ist nicht auf das Bornland übertragbar, dort ticken die Uhren etwas anders.
    "Als unumschränkter Herrscher auf seiner Scholle", S. 43, oder "Der Ruf unter ihresgleichen ist wohl das einzige, was Bronnjaren wahrhaftig ein die Schranken weisen kann.", S, 42. (Die haben also einem anderen nichts zu sagen oder befehlen, aber sie denken und über ihn sagen, das ist schon von Relevanz.)
    "Im Grunde darf hier jeder Adelige auf seinem Gut schalten und walten, wie es ihm beliebt. Fast jeder Bronnjar ist sein eigener Herr und unumschränkter Herrscher auf seinem Land, und sei es nur so groß wie ein Bettlaken. Er ist keinem Graf oder Fürsten verantwortlich und eine Lehenspyramide mit einem König oder gar Kaiser an der Spitze gibt es schon gar nicht. In einigen Gegenden (etwa im märkischen Kirschausen) gibt es jedoch Ausnahmen: Dort sind den örtlichen Grafen zuweilen ein oder mehrere Barone oder Edle untergeben.", S. 38.


    Im Bornland schon, im Mittelreich nicht. Meine Antwort war zu MR-zentriert.

    Ah, ich hatte es Bornland-zentriert aufgefasst. Dann habe ich nichts einzuwenden.

  • Hm heißt das im Bornland gibt es auch die Abstufungen des Adels also Hoch-,Mittel-,Niederadel gar nicht? Ich hab was das Bornland angeht meine Bildung bisher leider nur aus dem Zerbrochenen Rad deswegen könnten meine Infos auch etwas verzerrt sein. Aber da wurden trotzdem die Barone noch mit "Wohlgeboren" und die Grafen mit "Hochwohlgeboren" angesprochen. Warum sollte ich mich denn aber schon rein Titelmäßig irgendwem unterordnen wenn sowieso alle gleichgestellt sind? Und könnte ich mich dann auch "Seine Kaiserliche Majestät Der Brücke Über Die Ele in Mittel-Süd-Ost-Sewerien Von Praios Gnaden" nennen und im Mittelreich erstmal jeden Grafen meinen Siegelring küssen lassen?
    Und kann man nicht auch zum Beispiel durch den Widderorden Lehen gewinnnen, wenn man kein Theaterritterabkömmling ist? Ist man dann trotzdem Bronnjar? Darf man dann trotzdem den Adelsmarschall wählen?

    Ps: Wenn das hier zu sehr vom ursprünglichen Thema abweicht, dann ändere ich beizeiten mal den Titel^^

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  • Müsste mich erst wieder in "G10 Land des schwarzen Bären" einlesen aber ich glaube die bronjaren sind alle gleichgestellt denn nur Nachfahren der theateritter können das werden und sie wählen alle 5 Jahre einen aus ihrer Mitte zum Anführer.

    Meistens vom Handy geschrieben, also bitte seht mir Fehler nach.

  • Naja der Punkt der mich verwundert ist zum Beispiel die gute Mirhiban Saba al Kashbah. Diese ist ja eine Baronin IN einer anderen Grafschaft, also wohl kaum Alleinherrscherin in selbiger. Außerdem würde ich - rein aus Vorurteilen heraus - sagen, dass sie wahrscheinlich kein Nachkomme eines Theaterritters ist.

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  • mirhaban ist eine Rahja geweihte und verheiratet mit von theresia von illmemstein und jetzt als geweihte keine Baronin mehr

    Meistens vom Handy geschrieben, also bitte seht mir Fehler nach.

  • Naja aber das ändert ja nichts daran, dass sie zwischenzeitlich keine Geweihte aber eine Baronin war. Also scheint es ja zumindest möglich zu sein. Was die jetzt macht ist ja irrelevant.

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  • hm ich kenn mich ja wie gesagt nicht so mit ihrer Geschichte aus. Ist sie denn erst adlig geworden als sie Thesia geheiratet hat? Wenn ja warum ist sie dann nur Baronin und keine Gräfin wie Algunde von Gestwindskoje? Wenn nein bleibt die Frage wie sie denn adlig gewrden ist.

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  • Verheiratet sind und waren die beiden nie. Thesia hat eine Ecke ihrer eigenen Grafschaft zu Mini-Baronie gemacht (Pervin mit ein klein bisschen Umland) und Mirhiban zur Baronin gemacht.
    Die ist zwar keine Nachfahrin eines Theaterritters, aber das sind ja auch nur die "echten Adligen". Neuadel gibt es auch im Bornland, z.B. über den Erhalt des Widderordens 1. Klasse, bei dem man das Stück Land, auf dem man seine Heldentat beging, als Lehen erhält.

    Ansonsten gibt es unterschiedliche Ränge und die entsprechenden Anreden (zum Teil werden die vom Mittelreich übernommen, oder aber sind noch ein Erbe der Theaterritter), aber die besagen schlussendlich wenig.
    Manche Grafschaften umfassen auch nur ein Flecken Land und ein Dörfchen (Geestwindskoje etwa).

    In der Adelsversammlung - in der nur die Bronnjaren, die ihre Herkunft auf einen Theaterritter zurück führen können (Mirhiban z.B. eben nicht) - hat jeder eine Stimme, Rang ist egal, da "im Bornland ein hochtrabender Titel ohnehin nur selten Rückschluss auf das Vermögen oder den Einfluss seines Trägers erlaubt" (S. 38).
    Sich selber irgendwelche Titel und Ränge zulegen geht da aber auch nicht.


    Ps: Wenn das hier zu sehr vom ursprünglichen Thema abweicht, dann ändere ich beizeiten mal den Titel^^

    Ja, das würde sehr viel Sinn machen.