Volljährigkeit aventurischer Teenager

  • Hallo Ihr lieben Mit-Orkis,

    kennt einer von Euch eine Stelle in der DSA-Literatur, die Rückschlüsse erlaubt, ob es im Mittelreich das Prinzip der Volljährigkeit gibt - und zwar im Sinn der Selbstbestimmung, z. B. über den Aufenthaltsort?
    Konkret geht es um den Fall eines von zu Hause entflohenen Teenagers.

    LG!

    Stell dir vor, es ist Klimawandel, und keiner tut was - dann kommt der Klimawandel zu dir.

  • Ich weis, dass es bei den Norbaden der Brauch ist, dass die Jugentlichen erst nach ihrer Hochzeit als vollwertiges Mitglied der Sippe gelten. Ich kann mir vorstellen, dass das häufig recht ähnlich geregelt ist. Also mit dem Ehebund oder möglicherweise auch durch beruflichen Erfolg. So könnte ich mir das bei einem Magier gut vorstellen, dass er mit Erwerb seines Adeptentitels als "Erwachsen" gilt und davor halt ein Mündel der Akademie ist.

    insane inside

  • Mit 12 erhält ein Kind seine Initation und muss die Leitgottheit seines späteren Lebens wählen - schon ein Schritt auf dem Weg zum Erwachsenwerden?
    Mittelländische Helden haben teils schon mit 16 die fertige Berufsausbildung und können Wandergesellen etc. werden. Als Geselle wäre man u.a. heiratsfähig. Zum Thema Volljährigkeit stellt sich aber auch die Frage, wie genau die meisten Aventurier überhaupt ihr Geburtsdatum kennen - vielleicht ist es also weit weniger das genaue Alter, als ein abgechlossenes "Mannbarkeisritual" wie eine abgeschlossene Ausbildung (mit Prüfung) o.ä. die über den Erwachsenenstatus bestimmen...

  • Da man mit etwa 16 oft seine Ausbildung beendet hat (so sie nicht zeitaufwendig ist) nach der Alterstabelle in WdH, auch wenn man in dem Alter noch nicht unbedingt körperlich voll erwachsen ist, tendiere ich ebenfalls zu der 16.

  • Im "Vom Leben in Aventurien" - leider nie wieder aufgelegt - auf MSuZ steht beim Knappen (S.15): Im Alter von 12-14 Jahren geht's auf die Burg seines künfitgen Herren.
    Anderswo (S.29) kauft ein magischer Lehrmeister das Kind im Alter 9-13 ab.

    Aber, unter dem reizvollen Kapitel "Von der Wiege bis zum Grabe" steht auf S.37:
    "Jugend nennen wir die Zeitspanne zw. dem 12. und dem 16. Lebensjahr. Beim einfachen Volk ist der Begriff "Volljährigkeit" unbekannt. Nicht selten kommt es vor, daß 15-16jährige Knaben und Mädchen heiraten, gemeinsam einen Hof führen und Kinder in die Welt setzen. Manchmal tragen bereits 13-14jährige die Verantwortung für die kl. Geschwister, weil die Eltern tot sind. Erst ab einem bestimmten Alter als großjährig zu gelten, ist etwas für reiche Kaufleute oder den Adel. ... Meist gilt man in diesen Kreisen ab 18, seltener auch erst ab 21 Jahren als erwachsen."

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Mittelreich das Prinzip der Volljährigkeit gibt - und zwar im Sinn der Selbstbestimmung, z. B. über den Aufenthaltsort?

    So betrachtet gibt es für den Gros der Mittelreicher niemals eine Volljährigkeit, da als nichtfreie Untertanen das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bei dem örtlichen Baron oder Edelherrn liegt.
    Für die wenigen "begünstigten" würde ich so wie Windweber es schon angedeutet hat, sagen, mit Beendigung bzw. erfolgreicher Abschlussprüfung gilt man als "volljährig", da man hier quasi von seinem Meister "Freigesprochen" wird. Freisprechung

  • Da man mit etwa 16 oft seine Ausbildung beendet hat (so sie nicht zeitaufwendig ist) nach der Alterstabelle in WdH, auch wenn man in dem Alter noch nicht unbedingt körperlich voll erwachsen ist, tendiere ich ebenfalls zu der 16.

    Das gilt für Männer und Frauen gleichermaßen?

  • Ja sicher. In den patriarchalen Kulturen gilt ein Mädchen sicher mit der Heirat als erwachsen (wird vom Fräulein zur "richtigen, erwachsenen Frau ;) ), aber wo Gleichberechtigung herrscht (also überall außer im tulamidischen Raum und bei den Orks) oder gart ein Matriarchat (z.B. Aranien) gilt das von @Schattenkatze gesagte auch dort. Es gibt auch biologisch kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen in Aventurien (zumindest bei Menschen), vom den nötigsten abgesehen - Penis für Männer, Vagina und Brüste für Frauen und Schluss.

  • Das gilt für Männer und Frauen gleichermaßen?

    Ja, sicher. Männer und Frauen sind gleich schnell erwachsen, können die gleiche Maximalgröße erreichen, habe bei der identischen Größe von Regelwerksseite aus erst mal das gleiche Gewicht und gleich stark können sie auch noch werden.

  • Und daraus kann man - unabhängig von den Cover-Illustrationen lange zurückliegender DSA-Publikationen - schließen, dass Frauen gleichermaßen breit und muskulös sind wie Männer. Möglicherweise setzen sie auch gleichermaßen Stiernacken und Bierbäuche an.

    Wir können aber wahrscheinlich guten Gewissens postulieren, dass aventurische Männer nicht menstruieren.

    Stell dir vor, es ist Klimawandel, und keiner tut was - dann kommt der Klimawandel zu dir.

  • Dazu brauchen wir nur kurz nach Thorwal segeln und uns einige Thorwalerinnen ansehen - falls diese uns nicht vorher kräftig zusammenschlagen das sie uns für Horasier halten ... und damit wäre eigentlich alles gesagt, wie auch die Frage beantwortet.

    Nur nebenbei, bei den Orks endet die Kindheit mit dem "ersten Blut" - und da sind die Mädchen natürlich schneller ...

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • In Weiden ist man mit 12 völljährig, im Rest des Mittelreichs mit 14, das weiß ich noch.

    Hast Du dafür eine Quelle? So eine konkrete Angabe würde mir auch Zupass kommen.

  • WdG S. 28: "Der Eheschluss erfolgt selten vor dem 14., in Weiden vor dem 12. Lebensjahr, oft wird jedoch frühestens dann geheiratet, wenn das Handwerk erlernt, der Kriegerbrief errungen oder der Adeptus-Titel erworben ist."

  • Das ist aber doch Heiratsfähigkeit, die mit der Volljährichkeit nicht identisch ist. Selbst im modernen Deutschlang kann man theoretisch mit 16 heiraten, wenn der Partner mindestens 18 ist, von vergangenen Zeiten und anderen Kulturen ganz zu schweigen. Wenn schon irdisch und modern-mitteleuropäisch nichts gegen Heirat vor der Volljährigkeit spricht, warum dann aventurisch?

  • Das es den Begriff "Volljährigkeit" in Aventurien nicht gibt - wie oben aus der Box zitiert, ist bereits die Heirat der Schritt zum Erwachsenen, bzw. wer heiraten kann ist damit erwachsen genug um Haus und Hof zu hüten.
    In Aventurien geht es eher um die körerpliche und/oder geistige Reife - und nicht um das Alter - was auch schwierig ist da anscheinend selten das Tsajahr irgendwo aufgeschrieben wird ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)