Ritter und Ritter Ehrenhalber

  • EDIT Schattenkatze: Dieses Thema wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert und basiert auf dieser Frage:


    Und 2. Frage: Können Reichsritter Knappen bekommen?

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    1. Ich würde sagen nein, aber Boni auf SO u.ä. sind nicht kommulativ, es gilt nur die höhere Modifikation. Sie heben mit ihrer zweiten Großtat die erste ja nicht auf.

    2. Reichsritter mögen direkt der Kaiserin unterstehen und nicht höheren Adligen, aber so lange es kein Titural- oder Amtsadel ist sehe ich kein Problem darin, sich zunächst einen Pagen zuzulegen, der dann Knappe wird - auch die Reichsritter müssen gut ausgebildet sein. Warum sollte er keine Knappen haben dürfen?

  • Zu Frage 1: Ein vergebener Orden mit allen Ehren ist ein ein vergebener Orden. Also falls die Tat, für die er vergeben wurde, nicht aberkannt wird, sollte er bleiben. Dann hat er halt je einen von zwei Klassen für zwei verschiedene Taten.

    Frage 2) Meiner Lesart nach ja. In der Ritterspielhilfe in SdR auf S. 8 heißt es über die Ritter Ehrenhalber: "und anders als die ausgebildeten Ritterinnen darf eine ernannte Ritterin nicht automatisch Truppen in die Schlacht führen oder Knappinnen ausbilden".
    Aufgrund des "automatisch" lese ich raus, dass es unter gewissen Konditionen doch geht.
    Ich würde die Bedingungen so ansetzen: Ritterin Ehrenhalber muss dazu in der Lage sein, einen Knappen auszubilden, also die kämpferischen Fähigkeiten haben und vermitteln können, auch der SO muss entsprechend sein, stelle ich mir vor.
    Vor allem seine Taten (und damit das Ansehen) muss so gravierend sein, dass Adlige bereit sind, ihr Kind einem Ritter Ehrenhalber in die Knappschaft zu geben. Denn traditionelle Ritter achten sehr stark auf den Unterschied echter Ritter mit 12 Jahren + Pagenzeit und Knappschaft mit Schwertleite am Ende, oder Ritterschlag zum Ritter Ehrenhalber, und schauen auf die Ritzter Ehrenhalber doch herab.
    Daher muss der Ritter Ehrenhalber eine solche Persönlichkeit sein, dass es die Scharte, einen Ritter Ehrenhalber zu sein, mehr als wettmacht. Und das dürfte eher selten der Fall sein., gerade in Verbindung, dass eben ein Magier z.B. nicht in Frage kommt, ein ausgebildeter Offizier oder Krieger schon eher.

  • Sind in Aventurien Reichsritter Ritter ehrenhalber, also nicht vererbbarer Tituaraladel? Das würde von den irdischen Begrifflichkeiten aber etwas abweichen. Da man einen Tituraladel nicht vererben kann, stellt sich halt die Frage, was aus dem Knappen wird - ohne Lehen wird der ja bestenfalls ein Söldner der schweren Reiterei.

  • Nein, Ritter Ehrenhalber ist ein Titel, den man sich durch eigene Taten verdient und er dürfte damit nicht vererbbar sein, wie ich die Beschreibung verstehe. Schon der "echte" Ritter ist nicht erblich.
    Ein Ritter Ehrenhalber mit einem Knappen (der alle Bedingungen des zukünftigen Ritter erfüllen muss, also z.B. adlig sein) lässt den Knappen die "echte" Knappenzeit durchlaufen (Pagenzeit hat er ja schon hinter sich) und am Ende steht dann die Schwertleite.
    Ich sehe es als sehr seltene Ausnahme, das ein Ritter Ehrenhalber einen zukünftigen "richtigen" Ritter ausbildet, weil traditionelle adlige Eltern einen Ritter Ehrenhalber eher nicht auswählen als Schwertvater/-mutter.

  • @Schattenkatze Ah ja! Nur weil sich die Frage ja auf Reichsritter bezog. Wenn diese ganz gewöhnlche Niederadlige sind, können sie in meinen Augen Pagen und später Knappen bekommen, wie jeder andere Ritter auch. Warum schreibst du aber über die Ritter ehrenhalber, der mit den Reichsrittern eine Schnittmenge teilen mögen, aber nicht mit ihnen identisch sind? Das hat mich etwas verwirrt... :)

  • Auch gebürtige Adlige, die zum Ritter Ehrenhalber erhoben wurden, sind deshalb in den Augen traditioneller Ritterschaft eben keine echten Ritter.
    Zwar gibt es durchaus Präzedenzfälle, dass man kein Ritter sein muss, um einen Pagen oder Knappen auszubilden (Aldare von Donnerbach hatte Arlan von Löwenhaupt als Knappe, aber ritterliche Tugenden, Waffenhandwerk und Prinzipien werden bei ihr zweifellos vermittelt), aber ist man adlig (und vielleicht selber Ritter) gibt man sein Kind, damit es Ritter wird, wie ich die SH verstehe, eben zu "richtigen" Rittern, und nicht zu Adligen, bei denen es "nur" zum Ritter Ehrenhalber gereicht hat, es sei denn, dieser Ritter Ehrenhalber ist durch gewisse Taten eine ganz große Nummer.

  • Ah, ok! Der Ritter ehrenhalber unterscheidet sich vom "normalen" Ritter duch das Fehlen der Pagen- und Knappenzeit sowie der Schwertleite. Wie definiert sich aber der Reichsritter aventurisch in Abgrenzung zu anderen Rittern?

  • Es gibt nur die Ritter, die 12 oder mehr Jahre in Ausbildung verbracht hatten, erst Page und dann Knappe waren und dann ihre umfangreiche Schwertleite (das ist eine recht große Zeremonie) erhielten, und den Ritter (des Reiches) Ehrenhalber, der aufgrund einer oder mehrerer Taten den (deutlich kürzeren in der Zeremonie) Ritterschlag erhielt und durch zum Ritter Ehrenhalber wurde.
    Wenn man so möchte, zwei Arten von Ritter, und nur der erste Ritter wird von den übrigen Rittern uneingeschränkt als gleichwertig anerkannt.

  • @Schattenkatze Vielen Dank, deine Ausführungen haben sehr geholfen =)

    Eine dritte Art von Ritter wäre höchstens noch der Raubritter :D

    Die Reichsritterprivilegien findet man auf jeden Fall im AB Die Schlacht in den Wolken (glaube, woanders gibt es die nicht? - vielleicht noch SdR?):

  • Raubritter ist aber eigentlich der herkömmliche Ritter, nur ohne PT.^^

    Nein, diese Privilegien stehen nicht in SdR drin. Da gibt es zwar auch einen kleinen grauen Kasten zum Ritter Ehrenhalber, aber ohne diese Angaben (dafür mit anderen).

  • Angrosch zum Gruße,


    Ich häng mich mal einfach hier dran, hoffe das passt ;).


    Meine Gruppe spielt mit wechselten Spielleiter und nun ist es wieder einmal an mir ;). (Wenn das also wer aus meiner Gruppe mit liest: schnell auf den Zurück Button klicken ;))

    Ich werde „Strom der Feinde“ leiten was, wenn alles gut läuft, einem Spieler den ersehnten Ritterschlag (Ritter der Weidner Lande) einbringen kann. Im AB steht “Dieser Titel stellt die unterste Stufe der mittelreichischen Adelshierarchie dar, ist aber nicht aber nicht mit Gut verbunden.“
    Außerdem verweist es auf Herz des Reiches, welches auf Schild des Reiches verweist. Nach dem ich mich durch viel Text gekämpft habe bleiben für mich immer noch einige Fragen offen:

    • Entspricht das nun einem Ritter Ehrenhalber? (Weil alles ohne der langen Ausbildungsteil nur Ehrenhalber sein kann?)
    • Wenn ja, hat ein Ritter Ehrenhalber das Recht ein Wappen zu führen und an Turnieren teilzunehmen? Ist also rechtlich dem „normalen“ Ritter gleichgestellt? (Knappen Ausbildung dürfte ja möglich sein wie ich dem obigen Text entnehme ;)). Mal abgesehen davon, dass andere Ritter das vielleicht anderes sehen.
    • Die Korrekte Anrede wäre dann laut Herz des Reiches: "Euer Wohlgeboren"?
    • Ich würde es so verstehen, dass jeder Ritterschlag mit Lehnstreue einhergeht. Ist das auch bei Ehrenhalber so?
    • Der SC ist Schwertgesellin, und hat damit Verpflichtungen und (teils getilgte) Schulden. Werden die dann vom Lehnsherrn übernommen und man schuldet dann diesem? Oder ist diese Doppelte Verpflichtung egal.
  • 1-3: Ritter Ehrenhalber ist der Rittertitel, den man sich durch Taten verdient hat und dann den Ritterschlag erhält.
    Der "richtige" Ritter ist der, der seine 12 Jahre Ausbildung als Page und als Knappe hat, von Haus aus Adliger ist und dann die Schwertleite erhält.
    Beide sind Angehörige des Ritterstand, nur ist der Ehrenhalber von den "richtigen" Rittern nicht unbedingt als gleichwertig empfunden.
    Daher; Ja, es ist ein Ritter Ehrenhalber, man ist Euer Wohlgeboren und gehört damit dem Ritterstand an.

    4: Lehenstreue: Mit der Frage (wenn auch nicht für einen Ritter) habe ich mich mal beschäftigt: Edlen-Titel ohne Lehen mit Eid? und der Konsens war, dass ein Lehens- oder Treueeid damit einhergeht.
    HdR besagt zudem auch, dass wer einen Titel erlangt, auch einen Lehenseid abzulegen hat.

    5: Schulden müssten bleiben, kann die SG sie nicht zahlen, wird sie dafür in den Schuldturm geworfen, nicht ihr Lehnsherr.

  • zu 4.: Ich weiß nicht, ob irgendwo stand, wer alles zum Ritter ehrenhalber schlagen kann (wahrscheinlich nur der Hochadel) - aber wenn dies vom Herrscher des Mittelreichs getan wird (so kenne ich es aus dem JdF), dann ist man automatisch Reichsritter, und nur der Krone verpflichtet. Lehenstreue ist da zumindest ja egal, da man kein Land/Lehen hat.

    »Leben ist Kampf und Kampf ist Leben, die Art, wie wir den Kampf führen, ist es, die uns erhebt oder verdammt!«

  • So zwar auch mein Gedanke, aber in dem verlinkten Thread wurde ich anderweitig und durch Belege überzeugt, denn auch dem Reich ist man ja sozusagen verpflichtet: Man ist Adliger eines Reiches und wenn das Reich ruft, hat man zu kommen. Das wird durch einen Eid gewährleistet.

  • Danke für die schnellen Antworten :D. Ich bin immer beeindruckt wie schnell das geht.

    Also zum Ritter schlagen würde Waldemar höchstpersönlich. (Eigentlich seine Tochter aber wir sind noch vor G7. Durch Sturmgeboren haben wir unabsichtlich die Zeitline etwas durcheinander gebracht ;)) Der ist sicher Hochadel.

    Zu den Schulden. Meine Überlegung dazu war, dass man als Lehnsherr lieber einen Ritter hat der nur einem selbst verpflichtet ist. Also dass dieser die Schulden bei der Akademie bezahlt und der SG einfach nur einen neuen Schuldner hat.

  • Die Handhabe geht sicherlich auch. Solange schriftlich geregelt ist, in welchem Zeitrahmen wie viel in welchen Etappen zurückgezahlt werden sollen, ist es ja relativ egal. Wir haben auch gleich mehrere Threads zum Thema Nachteil Schulden und wie damit umgegangen wird/werden kann.

  • Wahrscheinlich gibt es für sowas wie Reichsritter statt des Begriffs Lehnstreue (der ja logischerweise mit einem Lehen verbunden wäre) einen ähnlichen Treuebegriff - auf jeden Fall so eine Art 'Verpflichtung gegenüber...'.

    »Leben ist Kampf und Kampf ist Leben, die Art, wie wir den Kampf führen, ist es, die uns erhebt oder verdammt!«

  • Gerade habe ich gelesen, dass Reichsritter nicht zwingend ein Lehen erahlten: Herz des Reiches 54 beim Reichsorden am purpunen Band: Träger werden zu Reichsritter, mit einem Lehen ist dies aber üblicherweise nicht verbunden. Ohne Lehen dürfte es aber auch keinen Lehenseid geben...

    EDIT

    Zumal geradeausländischeAdlige dieseEhrung erhalten, die ja schon anderweitige Verpflichtungen haben dürften.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (28. August 2016 um 15:52)

  • Schon die Ritter mit Schwertleite und langer Ausbildung bekommen nicht in jedem Fall ein Gut. So viele Ritter oder Edle- oder Junkersgüter gibt es nicht, wie es Ritter gibt. (Ein Ritter- oder Edlengut wäre auch mit einem Titel verbunden, aber ein größeren Gutshof kann man auch als nicht-Adliger haben.)
    Ein Lehen ist in keinem Fall automatisch mit Ritterschlag (Ritter Ehrenhalber) noch Ritter mit Schwertleite verbunden.

    Ohne Lehen dürfte es aber auch keinen Lehenseid geben...

    Genau darum geht es in dem verlinkten Thread, denn mit der Frage habe ich mich mal beschäftigt, ob nur ein Lehen einen Lehenseid nach sich zieht oder nicht generell Erhalt eines Titels (denn mit denen geht halt nicht automatisch ein Lehen einher).
    Denn auch als Adliger ohne Lehen ist man seinem Reich ja irgendwie verpflichtet, man bekommt nicht nur Privilegien, sondern auch Pflichten. Wenn der z.B. Heerbann ergeht, hat man zu kommen, ob nun alleine, oder seine 50 Bauern vom Lehen mitbringt.
    Das dürfte dann eher ein Treueschwur sein, aber HdR, diesmal auf S. 278, führt zum Thema Adelstitel erhalten an: "Der Titel wird durch Ablegen des Lehenseides erlangt und gilt auf Lebenszeit."

  • Was mich nur etwas verwirrt ist, dass die genannte Auszeichnung gerade an ausländische Adlige verliehen werden kann, die ja schon in einem Lehensverhältnis im Horasreich, Bornland, den Tulamidenlanden oder Aranien stehen müssten und damit keinen Lehnseid mehr leisten können (schon gar nicht in einem anderen Land).