Rechtslage gegen Geweihte

  • Servus
    zum AB von eigenen Gnaden benötige ich mal eure hilfe.
    Die Helden, 2 Weißmagier, 1 Phex Geweihte, 1 Schwertgessele und 1 Soldat, haben die örtliche Phex Geweihte aufgrund ihre Hehlerrei, Schmuggellei ect rausgefunden und haben sie unter Hausarrest gestellt. Nun ist so die Helden wollen Sie Anklagen das geht natürlich nicht mit einem normalen Gericht, es mag sein das sich die Helden in der Wildermarkt befinden doch sind die Helden recht Rechtstreu weshalb sie die Angeklagte rechtsmäßsig anklagen wollen, Nun zu fragen wie kann man eine Phexgeweihte anklagen ? was sind Ihre rechte ? wie verhält sich die Phex Kirche im normalfall ? ich hab leider auf keine genaue Antworten in den Büchern gefunden oder ich weis einfach nicht wogenau das steht.

  • Die Phexkirche wird vermutlich dem Grundsatz folgen: 'Warst so blöd und hast dich erwischen lasen? Dann bade die Suppe auch aus.'

    Phexgeweihte sind nicht rechtsfrei. Klauen sie etwas, werden dabei erwischt, dienen sie zwar ihrem gott, aber brechen geltendes Recht, dem sie unterstehen. Demnach können Phexgeweihte selbst für Dinge, die sie getan haben, auch verurteilt werden.

    Könnte natürlich passieren, dass sich ein anderer Phexjünger denkt, er könne daran etwas drehen.
    Einmal wieder im Phextempel, kann die Obrigkeit den Angeklagten nicht mehr herausholen (Tempelschutz). Das hebt zwar das Urteil nicht auf, aber solange er in den Mauern weilt, wird er nicht festgenommen.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Ein bisschen in Richtung dieses Themas geht es auch in diesem Thread.

    Grundsätzlich hat ein Geweihter Anspruch darauf, vor ein Kirchengericht gestellt zu werden (oder dass wenigstens ein Vertreter seiner Kirche bei dem Prozess anweesend ist).

    Aber ein Phex-Geweihter, der enttarnt und erwischt wird und mittels seines Geweihtenstatus ein Schnippchen schlagen oder sich der weltlichen Gerichtsbarkeit entziehen möchte, könnte vor seiner Kirche vielleicht ungleich größere Probleme haben - immerhin wurde er enttarnt, was bei einem geheimen Geweihten schon mal nicht gut für den Ruf ist.

    Wil denn der Phex-Geweihte der Grupe tatsächlich einen anderenPhexerl anklagen?

    Grundsätzlich gilt, ist die nächste Gerichtsbarkeit weit entfernt (ein paar Tagesreisen sind nicht weit entfernt), kann ein Geweihter auch selber als Richter, Kläger oder Verteidiger auftreten, also der SC-Geweihte (falls er sich als ein solcher enttarnen möchte und er noch unerkannt ist).

    Ansonsten: Geweihte anklagen, festnehmen, der nächsten Gerichtsbarkeit übergeben, sich selber als Zeugen zur Verfügung stellen.
    Die Geweihte wiederum kann darauf bestehen, vor ein Kirchengericht gestellt zu werden, aber darauf haben die SC keinen Einfluss.

  • Unser Phexgeweihter ist in der Gruppe als solcher bekannt (Händlervariante). Selbiger hat zugegeben gewußt zu haben von den Schmuggel, Hehler und Schwarzmarkt-Geschäften der NSC-Geweihten. Auf Nachfragen ob wir ihn richtig verstanden haben das er alles wußte hat er, hat er nochmals alles berichtet. Unser Geweihter in der Gruppe hat sogar versucht die Krummen Geschäfte einzudämmen weil es ja nicht "Rechtens" ist. Das Ende vom Lied ist das zz die NCS-Geweihte unter Hausarest steht und im Schloss untergebracht ist.
    Danke schon mal für Eure Antworten.