Kostenlose, legale Musikdownloads

  • Jungbluth: Bitte überdenke einmal deinen Umgangston...

    Davon abgesehen:

    Es gibt einen Unterschied zwischen Streaming und Download. Streaming von illegalen Uploads ist zurzeit noch eine Grauzone in der Gesetzgebung, während der Download “offensichtlich rechtswidrig hergestellter Vorlagen“ verboten ist.

    Es ist korrekt, dass es den sog. Privatkopieparagraphen gibt. ABER -> Auszug aus §53 Abs.1 UrhG:

    "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, [...] soweit nicht zur Vervielfältigung eine [...] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

    ----------

    Das komplette Urheberrechtsgesetz kann man sich hier anschauen: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf

    Zur Vereinfachung hier zwei Auszüge von anderen Websites:

    ----------

    Auszug aus anwalt-im-netz.de:

    §53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig:

    • Wenn ein Mensch
    • einzelne Vervielfältigungen
    • eines fremden Werks
    • für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
    • herstellt
    • und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
    • und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),

    ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.

    Der Bundesgerichtshof hat als Anhaltspunkt die Obergrenze bei sieben Vervielfältigungen gesehen (BGH, GRUR 1978, 474). Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde. Mit diesen Kopien darf kein Erwerbszweck verbunden sein. So dürfte etwa der technisch beschlagene Sohn eine kopierte DVD nicht an seine Freunde verkaufen.

    Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten. Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt(BGH GRUR 1991, S. 316) und deren Verwendung in Tauschbörsen (Filesharingbörsen) erst recht nicht.

    Eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage kann z.B. die garantiert "echte" 1-Euro DVD eines aktuellen Films oder eine CD mit Musikstücken von Filesharing-börsen sein. Ab 2008 sind auch viele Filesharingsysteme direkt betroffen: Eine "offensichtlich rechtswidrig" öffentlich zugänglich gemachte Vorlage, z.B. Musik oder Video, wie man sie bei Filesharing- oder Peer-top-peer-Netzwerken erhalten kann, kann ebenfalls nicht Gegenstand einer zulässigen Privatkopie sein.

    ----------

    Auszüge eines Artikels von wissen.de:

    Kopien von Musikstücken und Filmen für den privaten Gebrauch bleiben weiterhin erlaubt, solange die Vervielfältigung weder nicht kommerziellen Zwecken dient. Die Zahl der Duplikate darf dabei sieben Exemplare aber nicht übersteigen. Die Kopien dürfen in begrenztem Maße sogar an Freunde, Verwandte oder gute Bekannte weitergegeben werden aber nur, wenn dies unentgeltllich geschieht.

    Allerdings legt das neue Urheberrechtsgesetz nun eindeutig fest, dass eine solche Kopier-Erlaubnis für den privaten Gebrauch nicht für “offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen“ gilt. Hierdurch soll der Austausch nicht autorisierter Musikstücke und Filme durch Internet-Tauschbörsen unterbunden werden. Da bei den auf diesen Tauschbörsen kostenlos angebotenen Musik- und Filmdateien in der Regel davon auszugehen ist, dass diese ohne die Zustimmung der Rechteinhaber hergestellt wurden, ist der Download solcher Daten nach dem neuen Gesetz verboten gleich ob zu privatem oder kommerziellem Zweck!

    Tauschbörsen und Musik-Stores
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dem Nutzer von Internet-Tauschbörsen wie z.B. Morpheus oder Kaazaa bewusst ist, dass die Einstellung der dort zugänglichen Musik-Files in den allermeisten Fällen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt ist. Das Herunterladen solcher offensichtlich illegal hergestellter Kopiervorlagen ist somit verboten. Erlaubt ist nur der Download von Musiktiteln, die von der Musikindustrie oder den Künstlern selbst ausdrücklich kostenlos zu Werbezwecken im Internet zur Verfügung gestellt wurden.

  • Was Uploads hier auf Orkenspalter angeht könnte das schon ne Grauzone sein.


    Aber da du das ganze ja echt positiv aufziehst denke ich da nich dass das Probleme geben sollte.

    Öhm... wenn du damit andeutest, dass meine Uploads möglicherweise nicht ganz legal sein könnten, möchte ich dich bitten, dich einmal genauer mit den Creative-Commons-Lizenzen auseinanderzusetzen. Ich reagiere ziemlich allergisch, wenn mir in einem öffentlichen Forum ein möglicherweise halb- oder illegales Handeln unterstellt wird, denn Urheberverletzungen sind eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Alle CC-Lizenzen beinhalten das Recht, sie weiterzuverteilen, und mithin sind meine Uploads hier absolut keine Grau- sondern eine blütenreine Weißzone, weil alle von mir hochgeladenen Dateien unter einer CC-Lizenz stehen und ich auch alle sonstigen, daran geknüpften Bedingungen (Namensnennung, Lizenznennung) einhalte.

    Das sind keine Augenringe. Das sind Schatten großer Taten!

  • Von illegal keine Spur hab ich ja auch nich erwähnt. :police:

    Grauzone war eher drauf bezogen das bei den ersten Dingern hier - im Downloadbereich - keine Links zu den Urhebern bei waren.
    Hab ja selbst einiges gezogen und reingehört. Sind ja auch top Sachen also nich in die falsche Richtung denken.

    In Foren kommt manches immer anders an als gemeint is!
    Also coole Sache und bin gespannt auf neues!

  • Grauzone war eher drauf bezogen das bei den ersten Dingern hier - im Downloadbereich - keine Links zu den Urhebern bei waren.

    Nicht nur bei den ersten gibt es keine Links zu den Urhebern, sondern die gibt es bisher bei keiner Datei (wenn ich mich recht entsinne). Das liegt daran, dass CC-Lizenzen keinen Quellenlink erfordern (Ausnahme: Der Autor fordert es bei einer CC-BY-Lizenz als Autorennennung).

    Grüße

    Das sind keine Augenringe. Das sind Schatten großer Taten!

  • Komponiere selber Musik
    ist eher Episch, aber zu mancher Situation sicher geeignet.

    https://soundcloud.com/soeren-hoffmann/sets/twelve-tribes

    Solange ihr es nicht gewerblich nutzt, könnt ihr es gerne kostenfrei für P&P oder sonst was nutzen.
    Bei Veröffentlichung, z.B. wenn es in einem P&P-Let's Play auf Youtube o.ä. eingebunden wird, bitte vorher fragen.

  • @Aphelon

    Super. Danke! Vielleicht magst du auch eine Auswahl hier aus Download (Oben) einstellen?

    Werde die nächste Zeit sicher mal beim hobby-komponieren an was DSA/P&P-taugliches denken und dann gerne als Download im Forum zur Verfügung stellen. Wenn jemand Wünsche für ein bestimmtes Setting hat, z.B. für ein Abenteuer, dass er gerade vorbereitet, kann er sich bei mir melden.

  • Komponiere selber Musik
    ist eher Episch, aber zu mancher Situation sicher geeignet.

    ...

    :lol2: Sehr sehr schade ist allerdings, dass ausgerechnet mein absoluter Favorit "Naphtali" nicht zum Download zur Verfügung steht.

    Derweil tröste ich mich mit Catwalk. :D Ich werde demnächst "Die Gunst des Fuchses" leiten, da kommt es mit Sicherheit zum Einsatz. :thumbup:

    Das sind keine Augenringe. Das sind Schatten großer Taten!

    2 Mal editiert, zuletzt von Sir Gawain (25. November 2016 um 16:51)