Ausweichen bei DSA3

  • Moin Leute,

    wenn man (MU+IN+GE)/4 rechnet hat man den Ausweichen-Basiswert.
    Wenn man von diesem die BE abzieht bekommt man einen Ausweichenwert.
    Ich habe aber mal gehört, daß man folgende Formel ebenfalls benutzen kann:

    (MU+IN+GE)/3 + 1/3Körperbeherrschung - BE

    Nun meine Frage:

    Ist dies irgendwo regeltechnisch verankert oder ist das irgendeine Hausregel meiner Quelle?
    Da ich keinen Kontakt mehr zu dem Bekannten habe kann ich ihn schlecht persönlich fragen...

    Hoffe auf baldige Antwort
    Beorn

  • Von dieser Formel habe ich noch nie gehört.
    Ich kenne nur (MU+IN+GE)/4 aus dem Regelwerk. Außerdem habe ich noch im Hinterkopf, dass man ab einem Akrobatikwert ab 15 einen Punkt auf Ausweichen dazu bekommt (also ähnlich, wie es jetzt bei DSA 4.1 gehalten wird), aber auch das steht nicht in MSZ, obwohl man von dieser Regel immer mal wieder hört.
    Aber ein 3er Teiler und noch zusätzlich 1/3 Körperbeherrschung erscheint mir auch viel zu stark.

    Willkommen auf dem Orki, Beorn. :)

  • Mir ist diese Regel auch unbekannt und auch die Regel die schattenkatze erwähnt hat.
    Obwohl ich das mit der Akrobatik gar nicht so schlecht finde. Ich würde es vielleicht ab 16 zulassen.

  • Der Ausweichenwert würde dadurch auch ziemlich hoch. Zum einen würde man ja nur durch 3 Teilen, wodurch schon einmal ein höherer Wert zustande kommen würde und dann noch 1/3 Körperbeherrschung mit dazu...
    Nach dsa3 gibt es in jedem Fall nur die von Schattenkatze schon erwähnte Formel. Akrobatik wird darauf nach dsa3 nicht verrechnet.

  • Nicht, daß es wirklich etwas aussagen würde ( :huh2: ), aber ich spiele seit 13 Jahren DSA und habe (abgesehen von DSA 4) nie eine andere Regel für das Ausweichen gelesen, als die Wohlbekannte.

    Alles mit Körperbeherrschung, Akrobatik etc. zu tun hat, mögen zwar zum Teil mehr oder weniger sinnvolle (Haus-)Regeln sein, allerdings wüßte ich nicht, daß sie offiziell wären...

    Ich würde also sagen: Es zählt die Regel aus dem MSZ.