EDIT Schattenkatze: Dieses Thema wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert und basiert auf der Frage:
Und noch was, darf ich mir im Waffenmeister eigentlich das "Manöver" unbewaffnete Technik einstreuen um 2 erleichtern?
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Ich würde sagen nein. Verbessert zutreten oder zuschlagen hat ja nichts damit zu tun, wie gut man die Waffe, die gerade nicht benutzt wird, führt.
Man könnte aber einen "waffenlosen Kampfmeister" (so heißt er bei uns in den Hausregeln) einführen, über den man sich waffenlose Manöver erleichtern könnte.
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Im zweiten Punkt würde ich @Schattenkatze widersprechen:
Das Regelwerk kennt noch weitere Kampfstile, in denen einzelne Manöver mit einem anderen Waffentalent ausgeführt werden, beispielsweise kann man mit der Skraja unter dem TaW Dolche auch zustechen. Wenn es zum Kampfstil des Helden passt, dann sehe ich nicht ein, weshalb ein Waffenmeister sich grundsätzlich keine Erleichterung für solche "fremden" Aktionen kaufen dürfen sollte. Das ein havener Schwertgeselle im albernischen Raufen dem Feind im Handgemenge einen Kopfstoß verpasst oder ihm die Füße weg tritt scheint mir jedenfalls durchaus zu passen und gehört zur Meisterschaft in einem komplexen Kampfstil, der dann eben nicht vollständig über ein einziges Talent abgebildet werden kann.
Über Kosten und Voraussetzungen des Ganzen kann man sich natürlich immer noch streiten. Ich würde die normale Menge an Verrechnungspunkten verlangen, dafür aber neben den Attributsvoraussetzungen noch einen TaW 15 in raufen fordern.