graumagische dämonologin ....mit folgen ?

  • Nungut, daes keine offiziellen Gesetze zu dieser Zeit gab, würde ich vorschlagen, wir formulieren etwas. Zwar war das Aventurien früher nicht so klar gestaltet und Einiges nicht so, wie es hätte sein müssen, doch damit müssen wir jetzt leben.

    Ich fasse einmal zusammen, was ich zu wissen glaube und formuliere meine Idee zu einem Gesetzesvorschlag.

    - Dämonenbeschwörung an sich ist gesetzlich erlaubt, kein Zweifel. Sonst würden alle Akademien geschlossen, die diese Sprüche lehren/verwenden.
    - Dämonen zu benutzen, um dienlich zu sein, ist ebenso erlaubt, denn diese wurden in der Vergangenheit genutzt, ohne dass es als Straftat verurteilt wurde.
    - Die schwarze Gilde musste schon des Öfteren Gericht über Jemanden halten, der seine Dämonen zu ausgiebig genutzt hat. Dennoch gibt es diese Gilde.
    - Ein paar (wenige) Quellen sprechen von Dämonenbeschwörungen zum Kampfe, ohne dass gerichtlich gegen diese vor gegangen wurde (lange her, fragt mich nicht, woher ich das genau habe - etliche Jahre her).
    - Selbst Weißmagier erlernen Dämonenbeschwörungen (siehe Perricum).

    Fasse ich zusammen:
    Die Kenntniss der Formeln zur Dämonenbeschwörung war noch nie strafbar. Sonst würde es die weiße Magierakademie zu Perricum und die greue zu Punin nicht mehr geben. Ebenso war Dämoneneinsatz nicht strafbar, denn auch außerhalb von Akademien wurden diese genutzt. Selbst Nutzung von Dämonen im Kampf wurde nicht geahnded, so lange es in einem Gefechtszustand war und keiner aus den eigenen Reihen verletzt wurde (zumindest war dies in den Fällen, die ich in Erinnerung habe, nicht der Fall). Ein tulamidischer Magier, der in das Mittelreich kommt, hat auch keine Strafverfolgung zu fürchten, obwohl die Magie dort freier gehandhabt wird.

    Ergo, würde ich den Gesetzestext folgende Dinge enthalten lassen:
    - Die Kenntnis von Formeln, die dämonische Mächte herbeibeschwören können, ist nicht strafbar.
    - Das Nutzen von Dämonen, zur Verbesserung von Entschwörungszaubern ist innerhalb der Akademie gestattet.
    - Die Nutzung von Dämonen zu Nicht-Kampf-Zwecken ist ebenso straffrei, so lange kein Zwölfgötterfürchtiger zu Schaden kommt.
    - Zu Kampfeszwecken dürfen Dämonen genutzt werden, um die Zwölfgöttliche Gemeinschaft zu schützen, so lange der Schutz an vorderster Stelle steht.
    - Bei Verletzungen/Todesfällen aufgrund dämonischer Mächte ist sofort ein Gildengericht ein zu berufen. Die dadurch entstehende Strafe wird von der Gilde festgelegt.

    So zumindest könnte eine Gesetzesformulierung Textstellen enthalten, könnte ich mir vorstellen. Die überaus verschärften Gesetzestexte, die schon mehrmals genannt wurden, kamen ja alle erst nach Borbarad.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe